Erster Abschnitt: Allgemeines
         . § 1 Allgemeines
    Zweiter Abschnitt: Das Werk
         . § 2   Geschützte Werke
         . § 3   Bearbeitungen
         . § 4   Sammelwerke
         . § 5   Amtliche Werke
         . § 6   Veröffentlichte und erschienene Werke
    Dritter Abschnitt: Der Urheber
         . § 7   Urheber
         . § 8   Miturheber
         . § 9   Urheber verbundener Werke
         . § 10  Vermutung der Urheberschaft
    Vierter Abschnitt: Inhalt des Urheberrechts
        1. Allgemeines
             . § 11  Allgemeines
        2. Urheberpersönlichkeitsrecht
             . § 12  Veröffentlichungsrecht
             . § 13  Anerkennung der Urheberschaft
             . § 14  Entstellung des Werkes
        3. Verwertungsrechte
             . § 15  Allgemeines
             . § 16  Vervielfältigungsrecht
             . § 17  Verbreitungsrecht
             . § 18  Ausstellungsrecht
             . § 19  Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
             . § 20  Senderecht
             . § 21  Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
             . § 22  Recht der Wiedergabe von Funksendungen
             . § 23  Bearbeitungen und Umgestaltungen
             . § 24  Freie Benutzung
        4. Sonstige Rechte des Urhebers
             . § 25  Zugang zu Werkstücken
             . § 26  Folgerecht
             . § 27  Vermieten und Verleihen von Vervielfältigungsstücken
    Fünfter Abschnitt: Rechtsverkehr im Urheberrecht
        1. Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
             . § 28  Vererbung des Urheberrechts
             . § 29  Übertragung des Urheberrechts
             . § 30  Rechtsnachfolger des Urhebers
        2. Nutzungsrechte
             . § 31  Einräumung von Nutzungsrechten
             . § 32  Beschränkung von Nutzungsrechten
             . § 33  Weiterwirkung einfacher Nutzungsrechte
             . § 34  Übertragung von Nutzungsrechten
             . § 35  Einräumung einfacher Nutzungsrechte
             . § 36  Beteiligung des Urhebers
             . § 37  Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
             . § 38  Beiträge zu Sammlungen
             . § 39  Änderungen des Werkes
             . § 40  Verträge über künftige Werke
             . § 41  Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
             . § 42  Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
             . § 43  Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
             . § 44  Veräußerung des Originals des Werkes
    Sechster Abschnitt: Schranken des Urheberrechts
         . § 45  Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
         . § 46  Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
         . § 47  Schulfunksendungen
         . § 48  Öffentliche Reden
         . § 49  Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
         . § 50  Bild- und Tonberichterstattung
         . § 51  Zitate
         . § 52  Öffentliche Wiedergabe
         . § 53  Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
         . § 54  Vergütungspflicht
         . § 55  Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
         . § 56  Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe durch Geschäftsbetriebe
         . § 57  Unwesentliches Beiwerk
         . § 58  Katalogbilder
         . § 59  Werke an öffentlichen Plätzen
         . § 60  Bildnisse
         . § 61  Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
         . § 62  Änderungsverbot
         . § 63  Quellenangabe
    Siebenter Abschnitt: Dauer des Urheberrechts
         . § 64  Allgemeines
         . § 65  Miturheber
         . § 66  Anonyme und pseudonyme Werke
         . § 67  Lieferungswerke
            § 68  (entfallen)
         . § 69  Berechnung der Fristen
    Achter Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
         . § 69a Gegenstand des Schutzes
         . § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
         . § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
         . § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
         . § 69e Dekompilierung
         . § 69f Rechtsverletzungen
         . § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht



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