(Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates
        vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei
        bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG))

                    Vom 12. Februar 1990 (BGBl.I S. 205)

                            *** Stand: 03/94 ***

         . § 1   Zweck des Gesetzes
         . § 2   Begriffsbestimmungen
         . § 3   Anwendungsbereich
         . § 4   Vorrang anderer Rechtsvorschriften
         . § 5   Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen
         . § 6   Unterlagen des Trägers des Vorhabens
         . § 7   Beteiligung anderer Behörden
         . § 8   Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung
         . § 9   Einbeziehung der Öffentlichkeit
         . § 10   Geheimhaltung und Datenschutz
         . § 11   Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
         . § 12   Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
         . § 13   Vorbescheid und Teilzulassungen
         . § 14   Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden
         . § 15   Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
         . § 16   Raumordnungsverfahren und Zulassungsverfahren
         . § 17   Aufstellung von Bauleitplänen
         . § 18   Bergrechtliche Verfahren
         . § 19   Flurbereinigungsverfahren
         . § 20   Verwaltungsvorschriften
         . § 21   Berlin-Klausel
         . § 22   Übergangsvorschrift



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