(Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates
vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei
bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG))
Vom 12. Februar 1990 (BGBl.I S. 205)
*** Stand: 03/94 ***
. § 1 Zweck des Gesetzes
. § 2 Begriffsbestimmungen
. § 3 Anwendungsbereich
. § 4 Vorrang anderer Rechtsvorschriften
. § 5 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen
. § 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens
. § 7 Beteiligung anderer Behörden
. § 8 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung
. § 9 Einbeziehung der Öffentlichkeit
. § 10 Geheimhaltung und Datenschutz
. § 11 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
. § 12 Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
. § 13 Vorbescheid und Teilzulassungen
. § 14 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden
. § 15 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
. § 16 Raumordnungsverfahren und Zulassungsverfahren
. § 17 Aufstellung von Bauleitplänen
. § 18 Bergrechtliche Verfahren
. § 19 Flurbereinigungsverfahren
. § 20 Verwaltungsvorschriften
. § 21 Berlin-Klausel
. § 22 Übergangsvorschrift
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