Erster Titel - Friedensverrat}

     . § 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges.
     . § 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg.

    Zweiter Titel - Hochverrat}

     . § 81. Hochverrat gegen den Bund.
     . § 82. Hochverrat gegen ein Land.
     . § 83. Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.
     . § 83a. Tätige Reue.

    Dritter Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates}

     . § 84. Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei.
     . § 85. Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot.
     . § 86. Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
     . § 86a. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
     . § 87. Agententätigkeit zu Sabotagezwecken.
     . § 88. Verfassungsfeindliche Sabotage.
     . § 89. Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane.
     . § 90. Verunglimpfung des Bundespräsidenten.
     . § 90a. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
     . § 90b. Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen.
     . § 91. Anwendungsbereich.

    Vierter Titel - Gemeinsame Vorschriften}

     . § 92. Begriffsbestimmungen.
     . § 92a. Nebenfolgen.
     . § 92b. Einziehung.



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