§ 22   Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

(1) Der Deutsche Bundestag  wählt  auf  Vorschlag  der  Bundesregierung  den
Bundesbeauftragten   für  den  Datenschutz  mit  mehr  als  der  Hälfte  der
gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Der Bundesbeauftragte  muß  bei  seiner
Wahl   das   35.   Lebensjahr   vollendet   haben.   Der  Gewählte  ist  vom
Bundespräsidenten zu ernennen.

(2) Der Beauftragte leistet vor dem Bundesminister des Innern folgenden Eid:
"Ich  schwöre,  daß  ich  meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden  von  ihm  wenden,  das  Grundgesetz  und  die
Gesetze  des  Bundes  wahren  und  verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben  werde.  So  wahr  mir  Gott
helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

(3) Die  Amtszeit  des  Bundesbeauftragten  beträgt  fünf  Jahre.  Einmalige
Wiederwahl ist zulässig.

(4) Der Bundesbeauftragte steht nach Maßgabe dieses  Gesetzes  zum  Bund  in
einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Er ist in Ausübung seines Amtes
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der  Rechtsaufsicht
der Bundesregierung.

(5) Der Bundesbeauftragte wird beim Bundesminister des Innern  eingerichtet.
Er  untersteht  der  Dienstaufsicht  des  Bundesministers  des  Innern.  Dem
Bundesbeauftragten ist die für  die  Erfüllung  seiner  Aufgaben  notwendige
Personal-   und  Sachausstattung  zur  Verfügung  zu  stellen;  sie  ist  im
Einzelplan  des  Bundesministers  des  Innern  in  einem   eigenen   Kapitel
auszuweisen.  Die Stellen sind im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten zu
besetzen. Die Mitarbeiter können, falls sie mit der beabsichtigten  Maßnahme
nicht  einverstanden  sind, nur im Einvernehmen mit ihm versetzt, abgeordnet
oder umgesetzt werden.

(6) Ist der Bundesbeauftragte vorübergehend an  der  Ausübung  seines  Amtes
verhindert,  kann  der  Bundesminister  des  Innern  einen Vertreter mit der
Wahrnehmung der  Geschäfte  beauftragen.  Der  Bundesbeauftragte  soll  dazu
gehört werden.



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