I. Miete

     . § 535. Wesen des Mietvertrags.
     . § 536. Pflichten des Vermieters.
     . § 537 Mängel der Mietsache.
     . § 538. Schadensersatzpflicht des Vermieters.
     . § 539. Kenntnis des Mieters vom Mangel.
     . § 540. Vertraglicher Ausschluß der Gewährleistung.
     . § 541. Haftung für Rechtsmängel.
     . § 541a. Maßnahmen zur Erhaltung.
     . § 541 b. Maßnahmen zur Verbesserung.
     . § 542. Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs.
     . § 543. Bei fristloser Kündigung anzuwendende Vorschriften.
     . § 544. Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung.
     . § 545. Mängelanzeige.
     . § 546. Lasten der Mietsache.
     . § 547. Ersatz von Verwendungen.
     . § 547a. Wegnahme von Einrichtungen.
     . § 548. Abnutzung durch vertragsmäßigen Gebrauch.
     . § 549 Untermiete.
     . § 550. Vertragswidriger Gebrauch.
     . § 550a. Keine Vertragsstrafe.
     . § 550b. Mietkaution.
     . § 551. Entrichtung des Mietzinses.
     . § 552. Persönliche Verhinderung.
     . § 552a. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht.
     . § 553. Fristlose Kündigung bei vertragswidrigem Gebrauch.
     . § 554. Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug.
     . § 554a. Fristlose Kündigung bei unzumutbarem Mietverhältnis.
     . § 554b. Vereinbarung über fristlose Kündigung.
        § 555. (aufgehoben)
     . § 556. Rückgabe der Mietsache.
     . § 556a. Widerspruch des Mieters gegen Kündigung.
     . § 556b Fortsetzung befristeter Mietverhältnisse.
     . § 556c. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses.
     . § 557. Ansprüche bei verspäteter Rückgabe.
     . § 557a. Im voraus entrichteter Mietzins.
     . § 558. Verjährung.
     . § 559. Vermieterpfandrecht.
     . § 560. Erlöschen des Pfandrechts.
     . § 561. Selbsthilferecht.
     . § 562. Sicherheitsleistung.
     . § 563. Pfändungspfandrecht.
     . § 564. Ende des Mietverhältnisses.
     . $ 564a. Schriftform der Kündigung.
     . § 564b. Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung.
     . § 565. Kündigungsfristen.
     . § 565a. Verlängerung befristeter oder bedingter Mietverhältnisse
     . § 565 b. Werkmietwohnungen.
     . § 565 c. Kündigung von Werkmietwohnungen.
     . § 565d. Sozialklausel bei Werkmietwohnungen.
     . § 565e. Werksdienstwohnungen.
     . § 566. Schriftform des Mietvertrags.
     . § 567. Vertrag über mehr als 30 Jahre.
     . § 568. Stillschweigende Verlängerung.
     . § 569. Kündigung bei Tod des Mieters.
     . § 569a. Eintritt von Familienangehörigen in das Mietverhältnis
     . § 569b. Gemeinsamer Mietvertrag von Ehegatten.
     . § 570. Versetzung des Mieters.
     . § 570a. Vereinbartes Rücktrittsrecht.
     . § 571. Veräußerung bricht nicht Miete.
     . § 572. Sicherheitsleistung des Mieters.
     . § 573. Vorausverfügung über den Mietzins.
     . § 574.  Rechtsgeschäfte über Entrichtung des Mietzinses.
     . § 575. Aufrechnungsbefugnis.
     . § 576. Anzeige des Eigentumsübergangs.
     . § 577. Belastung des Mietgrundstücks.
     . § 578. Veräußerung vor Überlassung.
     . § 579. Weiterveräußerung.
     . § 580. Raummiete.
     . § 580a. Schiffsmiete.

II. Pacht

     . § 581. Wesen des Pachtvertrags; Anwendbarkeit des Mietrechts.
     . § 582 Verpachtung von Grundstücken mit Inventar.
     . § 582a. Inventarübernahme zum Schätzwert.
     . § 583. Pächterpfandrecht.
     . § 583a. Verfügungsbeschränkungen.
     . § 584. Kündigungsfrist.
     . § 584a. Ausschluß mietrechtlicher Kündigungsbestimmungen.
     . § 584b. Verspätete Rückgabe.

III. Landpacht

     . § 585. Wesen des Landpachtvertrags.
     . § 585a. Schriftform.
     . § 585b. Beschreibung der Pachtsache.
     . § 586. Pflichten des Verpächters und des Pächters; Mängel der Pachtsache.
     . § 586a. Lasten der Pachtsache.
     . § 587. Entrichtung des Pachtzinses.
     . § 588. Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung.
     . § 589. Nutzungsüberlassung an Dritte.
     . § 590. Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung.
     . § 590a. Vertragswidriger Gebrauch.
     . § 590b. Notwendige Verwendungen.
     . § 591. Wertverbessernde Verwendungen.
     . § 591a. Wegnahme von Einrichtungen.
     . § 591b. Verjährung.
     . § 592. Verpächterpfandrecht.
     . § 593. Änderung von Landpachtverträgen.
     . § 593a. Betriebsübergabe.
     . § 593b. Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks.
     . § 594. Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses.
     . § 594a. Kündigungsfristen.
     . § 594b. Vertrag über mehr als 30 Jahre.
     . § 594c. Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters.
     . § 594d. Tod des Pächters.
     . § 594e. Fristlose Kündigung.
     . § 594f. Schriftform der Kündigung.
     . § 595. Fortsetzung des Pachtverhältnisses.
     . § 595a. Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen.
     . § 596. Rückgabe der Pachtsache.
     . § 596a. Halmtaxe.
     . § 596b. Zurücklassung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
     . § 597. Verspätete Rückgabe.



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