. § 793. Wesen der Schuldverschreibung auf den Inhaber.
     . § 794. Haftung des Ausstellers.
        § 795. (aufgehoben)
     . § 796. Einwendungen des Ausstellers.
     . § 797. Leistungspflicht nur gegen Aushändigung.
     . § 798. Ersatzurkunde.
     . § 799. Kraftloserklärung.
     . § 800. Wirkung der Kraftloserklärung.
     . § 801. Erlöschen; Verjährung.
     . § 802. Zahlungssperre.
     . § 803. Zinsscheine.
     . § 804. Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen.
     . § 805. Neue Zins- und Rentenscheine.
     . § 806. Umschreibung auf den Namen.
     . § 807. Inhaberkarten und -marken.
     . § 808. Namenspapiere mit Inbaberklausel.
        § 808a. (aufgehoben)



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