. § 793. Wesen der Schuldverschreibung auf den Inhaber.
. § 794. Haftung des Ausstellers.
§ 795. (aufgehoben)
. § 796. Einwendungen des Ausstellers.
. § 797. Leistungspflicht nur gegen Aushändigung.
. § 798. Ersatzurkunde.
. § 799. Kraftloserklärung.
. § 800. Wirkung der Kraftloserklärung.
. § 801. Erlöschen; Verjährung.
. § 802. Zahlungssperre.
. § 803. Zinsscheine.
. § 804. Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen.
. § 805. Neue Zins- und Rentenscheine.
. § 806. Umschreibung auf den Namen.
. § 807. Inhaberkarten und -marken.
. § 808. Namenspapiere mit Inbaberklausel.
§ 808a. (aufgehoben)
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