. § 741. Gemeinschaft nach Bruchteilen.
     . § 742. Gleiche Anteile.
     . § 743. Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis.
     . § 744. Gemeinschaftliche Verwaltung.
     . § 745. Verwaltung und Benutzung durch Beschluß.
     . § 746. Wirkung gegen Sondernachfolger.
     . § 747. Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände.
     . § 748. Lasten- und Kostentragung.
     . § 749. Aufhebungsanspruch.
     . § 750. Ausschluß der Aufhebung im Todesfall.
     . § 751. Ausschluß der Aufhebung und Sondernachfolger.
     . § 752. Teilung in Natur.
     . § 753. Teilung durch Verkauf.
     . § 754. Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen.
     . § 755. Berichtigung einer Gesamtschuld.
     . § 756. Berichtigung einer Teilhaberschuld.
     . § 757. Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber.
     . § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs.



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