. § 741. Gemeinschaft nach Bruchteilen.
. § 742. Gleiche Anteile.
. § 743. Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis.
. § 744. Gemeinschaftliche Verwaltung.
. § 745. Verwaltung und Benutzung durch Beschluß.
. § 746. Wirkung gegen Sondernachfolger.
. § 747. Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände.
. § 748. Lasten- und Kostentragung.
. § 749. Aufhebungsanspruch.
. § 750. Ausschluß der Aufhebung im Todesfall.
. § 751. Ausschluß der Aufhebung und Sondernachfolger.
. § 752. Teilung in Natur.
. § 753. Teilung durch Verkauf.
. § 754. Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen.
. § 755. Berichtigung einer Gesamtschuld.
. § 756. Berichtigung einer Teilhaberschuld.
. § 757. Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber.
. § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs.
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