I. Annahme Minderjähriger

     . § 1741. Zulässigkeit der Annahme
     . § 1742. Annahme als gemeinschaftliches Kind
     . § 1743. Alterserfordernisse
     . § 1744. Probezeit vor der Annahme
     . § 1745. Berücksichtigung von Kindesinteressen
     . § 1746. Einwilligung des Kindes
     . § 1747. Einwilligung der Eltern des Kindes
     . § 1748. Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
     . § 1749. Einwilligung des Ehegatten
     . § 1750. Einwilligungserklärung
     . § 1751. Ruhen der elterlichen Sorge und der Unterhaltspflicht
     . § 1752. Beschluß des Vormundschaftsgerichts; Antrag
     . § 1753. Annahme nach dem Tod
     . § 1754. Rechtliche Stellung des Kindes
     . § 1755. Erlöschen bisheriger Verwandtschaftsverhältnisse
     . § 1756. Bestehenbleibende Verwandtschaftsverhältnisse
     . § 1757. Name des Kindes
     . § 1758. Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
     . § 1759. Aufhebung des Annahmeverhältnisses
     . § 1760. Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
     . § 1761. Aufhebungssperren; Kindeswohlgefährdung
     . § 1762. Antragsrecht; Antragsfrist
     . § 1763. Aufhebung von Amts wegen
     . § 1764. Wirkungen der Aufhebung
     . § 1765. Familienname des Kindes nach Aufhebung
     . § 1766. Ehe zwischen Annehmendem und Kind

II. Annahme Volljähriger

     . § 1767. Zulässigkeit der Annahme; anzuwendende Vorschriften
     . § 1768. Annahmeantrag
     . § 1769. Berücksichtigung von Kindesinteressen
     . § 1770. Wirkungen der Annahme
     . § 1771. Aufhebung des Annahmeverhältnisses
     . § 1772. Ausspruch über Wirkungen wie bei Annahme Minderjähriger



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