I. Annahme Minderjähriger
. § 1741. Zulässigkeit der Annahme
. § 1742. Annahme als gemeinschaftliches Kind
. § 1743. Alterserfordernisse
. § 1744. Probezeit vor der Annahme
. § 1745. Berücksichtigung von Kindesinteressen
. § 1746. Einwilligung des Kindes
. § 1747. Einwilligung der Eltern des Kindes
. § 1748. Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
. § 1749. Einwilligung des Ehegatten
. § 1750. Einwilligungserklärung
. § 1751. Ruhen der elterlichen Sorge und der Unterhaltspflicht
. § 1752. Beschluß des Vormundschaftsgerichts; Antrag
. § 1753. Annahme nach dem Tod
. § 1754. Rechtliche Stellung des Kindes
. § 1755. Erlöschen bisheriger Verwandtschaftsverhältnisse
. § 1756. Bestehenbleibende Verwandtschaftsverhältnisse
. § 1757. Name des Kindes
. § 1758. Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
. § 1759. Aufhebung des Annahmeverhältnisses
. § 1760. Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
. § 1761. Aufhebungssperren; Kindeswohlgefährdung
. § 1762. Antragsrecht; Antragsfrist
. § 1763. Aufhebung von Amts wegen
. § 1764. Wirkungen der Aufhebung
. § 1765. Familienname des Kindes nach Aufhebung
. § 1766. Ehe zwischen Annehmendem und Kind
II. Annahme Volljähriger
. § 1767. Zulässigkeit der Annahme; anzuwendende Vorschriften
. § 1768. Annahmeantrag
. § 1769. Berücksichtigung von Kindesinteressen
. § 1770. Wirkungen der Annahme
. § 1771. Aufhebung des Annahmeverhältnisses
. § 1772. Ausspruch über Wirkungen wie bei Annahme Minderjähriger
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