I. Eheliche Abstammung
. § 1591. Ehelichkeitsvoraussetzungen, Vaterschaftsvermutung
. § 1592. Empfängniszeit
. § 1593. Geltendmachung der Nichtehelichkeit
. § 1594. Anfechtungsfrist für den Ehemann
. § 1595. Höchstpersönliche Anfechtung
. § 1595a. Anfechtungsrecht der Eltern des Mannes
. § 1596. Anfechtungsrecht des Kindes
. § 1597. Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes
. § 1598 Anfechtung durch das Kind nach Volljährigkeit
. § 1599. Anfechtung durch Klage oder Antrag
. § 1600. Ehelichkeit bei Wiederverheiratung der Mutter
II. Nichteheliche Abstammung
. § 1600a. Feststellung der Vaterschaft
. § 1600b. Anerkennungserklärung
. § 1600c. Zustimmung des Kindes
. § 1600d. Beschränkte Geschäftsfähigkeit; Geschäftsunfähigkeit
. § 1600e. Form der Erklärungen
. § 1600f. Unwirksamkeit der Anerkennung
. § 1600g. Anfechtungsberechtigte
. § 1600h. Anfechtungsfristen für Mann, Eltern und Mutter
. § 1600i. Anfechtungsfrist für das Kind
. § 1600k. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, Geschäftsunfähigkeit
. § 1600l. Geltendmachung der Anfechtung
. § 1600m. Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren
. § 1600n. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
. § 1600o. Gesetzliche Vaterschaftsvermutung
converted with guide2html by Kochtopf