I. Eheliche Abstammung

     . § 1591. Ehelichkeitsvoraussetzungen, Vaterschaftsvermutung
     . § 1592. Empfängniszeit
     . § 1593. Geltendmachung der Nichtehelichkeit
     . § 1594. Anfechtungsfrist für den Ehemann
     . § 1595. Höchstpersönliche Anfechtung
     . § 1595a. Anfechtungsrecht der Eltern des Mannes
     . § 1596. Anfechtungsrecht des Kindes
     . § 1597. Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes
     . § 1598 Anfechtung durch das Kind nach Volljährigkeit
     . § 1599. Anfechtung durch Klage oder Antrag
     . § 1600. Ehelichkeit bei Wiederverheiratung der Mutter

II. Nichteheliche Abstammung

     . § 1600a. Feststellung der Vaterschaft
     . § 1600b. Anerkennungserklärung
     . § 1600c. Zustimmung des Kindes
     . § 1600d. Beschränkte Geschäftsfähigkeit; Geschäftsunfähigkeit
     . § 1600e. Form der Erklärungen
     . § 1600f. Unwirksamkeit der Anerkennung
     . § 1600g. Anfechtungsberechtigte
     . § 1600h. Anfechtungsfristen für Mann, Eltern und Mutter
     . § 1600i. Anfechtungsfrist für das Kind
     . § 1600k. Beschränkte Geschäftsfähigkeit, Geschäftsunfähigkeit
     . § 1600l. Geltendmachung der Anfechtung
     . § 1600m. Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren
     . § 1600n. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
     . § 1600o. Gesetzliche Vaterschaftsvermutung



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