. § 2197. Ernennung durch Testament
. § 2198. Bestimmung durch einen Dritten
. § 2199. Ernennung von Mitvollstrecker oder Nachfolger
. § 2200. Ernennung durch Nachlaßgericht
. § 2201. Unwirksamkeit der Ernennung
. § 2202. Annahme und Ablehnung des Amtes
. § 2203. Ausführung der letztwilligen Verfügungen
. § 2204. Auseinandersetzung unter Miterben
. § 2205. Verwaltung des Nachlasses
. § 2206. Eingehung von Verbindlichkeiten
. § 2207. Erweiterte Verpflichtungsbefugnis
. § 2208. Beschränkung der Rechte
. § 2209. Verwaltung des Nachlasses; Dauervollstreckung
. § 2210. Dreißigjährige Frist für Dauervollstreckung
. § 2211. Verfügungsbeschränkung des Erben
. § 2212. Prozeßführungsrecht für Aktivprozesse
. § 2213. Prozeßführungsrecht für Passivprozesse
. § 2214. Eigengläubiger des Erben
. § 2215. Nachlaßverzeichnis
. § 2216. Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses
. § 2217. Überlassung von Nachlaßgegenständen
. § 2218. Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung
. § 2219. Haftung
. § 2220. Zwingende Vorschriften
. § 2221. Vergütung
. § 2222. Nacherbenvollstrecker
. § 2223. Vermächtnisvollstrecker
. § 2224. Mehrere Testamentsvollstrecker
. § 2225. Erlöschen des Amtes
. § 2226. Kündigung
. § 2227. Entlassung
. § 2228. Akteneinsicht
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