. § 2197. Ernennung durch Testament
     . § 2198. Bestimmung durch einen Dritten
     . § 2199. Ernennung von Mitvollstrecker oder Nachfolger
     . § 2200. Ernennung durch Nachlaßgericht
     . § 2201. Unwirksamkeit der Ernennung
     . § 2202. Annahme und Ablehnung des Amtes
     . § 2203. Ausführung der letztwilligen Verfügungen
     . § 2204. Auseinandersetzung unter Miterben
     . § 2205. Verwaltung des Nachlasses
     . § 2206. Eingehung von Verbindlichkeiten
     . § 2207. Erweiterte Verpflichtungsbefugnis
     . § 2208. Beschränkung der Rechte
     . § 2209. Verwaltung des Nachlasses; Dauervollstreckung
     . § 2210. Dreißigjährige Frist für Dauervollstreckung
     . § 2211. Verfügungsbeschränkung des Erben
     . § 2212. Prozeßführungsrecht für Aktivprozesse
     . § 2213. Prozeßführungsrecht für Passivprozesse
     . § 2214. Eigengläubiger des Erben
     . § 2215. Nachlaßverzeichnis
     . § 2216. Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses
     . § 2217. Überlassung von Nachlaßgegenständen
     . § 2218. Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung
     . § 2219. Haftung
     . § 2220. Zwingende Vorschriften
     . § 2221. Vergütung
     . § 2222. Nacherbenvollstrecker
     . § 2223. Vermächtnisvollstrecker
     . § 2224. Mehrere Testamentsvollstrecker
     . § 2225. Erlöschen des Amtes
     . § 2226. Kündigung
     . § 2227. Entlassung
     . § 2228. Akteneinsicht



converted with guide2html by Kochtopf