. § 2100. Begriff des Nacherben
. § 2101. Noch nicht Erzeugter
. § 2102. Nacherbe und Ersatzerbe
. § 2103. Anordnung der Herausgabe der Erbschaft
. § 2104. Gesetzliche Erben als Nacherben
. § 2105. Gesetzliche Erben als Vorerben
. § 2106. Eintritt der Nacherbfolge
. § 2107. Kinderloser Vorerbe
. § 2108. Erbfähigkeit- Vererblichkeit des Nacherbrechts
. § 2109. Dreißigjährige Frist für Nacherbschaft
. § 2110. Umfang des Nacherbenrechts
. § 2111. Surrogation
. § 2112. Verfügungsrecht des Vorerben
. § 2113. Verfügungen über Grundstücke und Schiffe; Schenkungen
. § 2114. Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden
. § 2115. Zwangsverfügungen gegen Vorerben
. § 2116. Hinterlegung von Wertpapieren
. § 2117. Umschreibung, Umwandlung
. § 2118. Sperrvermerk im Schuldbuch
. § 2119. Anlegung von Geld
. § 2120. Einwilligungspflicht des Nacherben
. § 2121. Verzeichnis der Erbschaftsgegenstände
. § 2122. Feststellung des Zustandes der Erbschaft
. § 2123. Wirtschaftsplan
. § 2124. Notwendige Aufwendungen
. § 2125. Ersatz von Verwendungen; Wegnahmerecht
. § 2126. Außerordentliche Lasten
. § 2127. Auskunftsrecht des Nacherben
. § 2128. Sicherheitsleistung
. § 2129. Entziehung der Verwaltung
. § 2130. Eintritt der Nacherbfolge
. § 2131. Haftung des Vorerben
. § 2132. Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung
. § 2133. Übermäßige Fruchtziehung
. § 2134. Eigennützige Verwendung
. § 2135. Einfluß der Nacherbfolge auf Miete und Pacht
. § 2136. Befreiung des Vorerben
. § 2137. Nacherbeneinsetzung auf den Überrest
. § 2138. Beschränkte Herausgabepflicht
. § 2139. Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge
. § 2140. Zwischenzeitliche Verfügungen des Vorerben
. § 2141. Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
. § 2142. Ausschlagung der Nacherbschaft
. § 2143. Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
. § 2144. Haftung des Nacherben
. § 2145. Haftung des Vorerben
. § 2146. Anzeigepflicht des Vorerben
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