I. Übertragung
. § 929. Einigung und Übergabe.
. § 929a. Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff.
. § 930. Besitzkonstitut.
. § 931. Abtretung des Herausgabeanspruchs.
. § 932. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.
. § 932a. Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe.
. § 933. Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut.
. § 934. Gutgläubiger Erwerb bei Vindikationszession.
. § 935. Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen.
. § 936. Erlöschen von Rechten Dritter.
II. Ersitzung
. § 937. Voraussetzungen.
. § 938. Vermutung des Eigenbesitzes.
. § 939. Hemmung der Ersitzung.
. § 940. Unterbrechung durch Besitzverlust.
. § 941. Unterbrechung durch Geltendmachung des Eigentumsanspruchs.
. § 942. Wirkung der Unterbrechung.
. § 943. Rechtsnachfolge.
. § 944. Erbschaftsbesitzer.
. § 945. Erlöschen von Rechten Dritter.
III. Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
. § 946. Verbindung mit einem Grundstück.
. § 947. Verbindung mit beweglichen Sachen.
. § 948. Vermischung.
. § 949. Erlöschen von Rechten Dritter.
. § 950. Verarbeitung.
. § 951. Entschädigung für Rechtsverlust.
. § 952. Eigentum an Schuldurkunden.
IV. Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache
. § 953. Grundsatz.
. § 954. Erwerb durch dinglich Berechtigten.
. § 955. Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer.
. § 956. Erwerb durch persönlich Berechtigten.
. § 957. Gestattung durch den Nichtberechtigten.
V. Aneignung
. § 958. Grundsatz.
. § 959 Aufgabe des Eigentums.
. § 960. Wilde Tiere.
. § 961. Herrenloswerden eines Bienenschwarmes.
. § 962. Verfolgungsrecht des Eigentümers.
. § 963. Vereinigung von Bienenschwärmen.
. § 964. Einzug in eine fremde besetzte Bienenwohnung.
VI. Fund
. § 965. Anzeigepflicht des Finders.
. § 966. Verwahrungspflicht.
. § 967. Ablieferungspflicht.
. § 968. Umfang der Haftung.
. § 969. Herausgabe an den Verlierer.
. § 970. Ersatz von Aufwendungen.
. § 971. Finderlohn.
. § 972. Zurückbehaltungsrecht des Finders.
. § 973. Eigentumserwerb des Finders.
. § 974. Eigentumserwerb nach Verschweigung.
. § 975. Rechte des Finders nach Ablieferung.
. § 976. Eigentumserwerb der Gemeinde.
. § 977. Bereicherungsanspruch.
. § 978. Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt.
. § 979. Öffentliche Versteigerung.
. § 980. Öffentliche Bekanntmachung des Fundes.
. § 981. Empfang des Versteigerungserlöses.
. § 982. Ausführungsvorschriften.
. § 983. Unanbringbare Sachen bei Behörden.
. § 984. Schatzfund.
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