Touristen können ihre Sportboote (Motor- und Segelboote) ohne besondere Zollformalitäten gebührenfrei in die Schweiz einführen, vorausgesetzt, dass diese im Herkunftsland bereits registriert sind und spätestens innerhalb von einem Monat wieder ausgeführt werden. Kanus, Schlauchboote, Kajaks usw. werden als Touristengepäck zolltechnisch nicht erfasst.
Ein Führerschein - bei vorübergehendem Aufenthalt in der Schweiz genügt. Der ausländische - ist erforderlich, wenn die Antriebsleistung 6 kW übersteigt oder die Segelfläche mehr als 15 qkm beträgt.
Der Führer eines Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die erforderliche Verkehrsbewilligung für Sportboote wird durch die kantonale Behörde (in der Regel das kantonale Strassen- und Schiffahrtsamt) erteilt und gilt bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schiffahrt zugelassenen Gewässern. Vor allem der Vierwaldstättersee, der Neuenburgersee, der Bodensee, der Genfersee und die Tessiner Seen bieten dem Feriengast für den Bootsport viel Abwechslung; kleinere Seen, wie der Greifensee, Pfäffikersee, die aargauischen Seen, die Graubünder Seen und andere sind nur für den nichtmotorisierten Wassersport freigegeben.
Boote und Badegeräte unter 2,5 m Länge sind nicht bewilligungspflichtig, dürfen aber nur in einer Uferzone von 150 m verkehren (Ausnahme: Surfbretter und Rennruderboote, die auch ausserhalb der Uferzone verkehren können).
Auf den Schweizer Seen darf in einer Uferzone von 300 m nicht schneller als mit 10 km/h gefahren werden.
Die gedruckte Verordnung zum eidgenössischen Binnenschiffahrtsgesetz (vom 1.4.79) kann zum Preise von CHF 20.- bei der Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale, Postfach, CH-3000 Bern, bezogen werden.
Für motorisierte Sportboote und solche mit mehr als 15 qm Segelfläche muss eine Haftpflichtversicherung (2 Mio. Franken) abgeschlossen werden; der ausländische Versicherungsausweis wird anerkannt.
Segelschulen stehen am Thunersee, Genfersee, Lago Maggiore, Bodensee, St. Moritzersee, Vierwaldstättersee, Bielersee und Neuenburgersee zur Verfügung.