Allgemeines [THUMB=regionen] Herzlich willkommen Grüezi, Bonjour, Buongiorno oder Bun di werden Sie fast immer hören, wenn Sie unseren Landsleuten auf einer Wanderung, einer Radtour oder während sonst einer Ihrer Ferienaktivitäten und Ausflüge in der Schweiz begegnen. Diese Willkommensgrüsse sind nicht nur Ausdruck unserer Gastfreundschaft, sondern auch Spiegel unserer kulturellen und geographischen Vielfalt. Entdecken Sie auf etwas mehr als 41 000 qkm; und über 4400 m Höhendifferenz Gletscher und Palmen, 1600 Seen, vier verschiedene und quicklebendige Volkskulturen - kurz: eine ganze Ferienwelt! Viele Wege führen in die Schweiz. Zahlreiche Flug- und Bahnverbindungen ermöglichen Ihnen eine bequeme Anreise und auch auf der Strasse sind Sie rasch am Ziel! Gönnen Sie in der Schweiz selbst auch mal Ihrem Auto Ferien. Mit unseren öffentlichen Verkehrsmittel bereitet das Reisen viel mehr Spass. Mit dem Swiss Travel System können Sie auf einfache Art unser Land per Bahn, Schiff oder Postauto entdecken. Die Gipfel erstürmen Sie entweder auf Schusters Rappen, mit einem Mountainbike oder etwas komfortabler mit einer der zahllreichen Bergbahnen. Was Sie noch so alles in unserer wunderschönen Landschaft geniessen können, finden Sie auf den folgenden Seiten. Wir bieten Ihnen viel Spass, Sport und Erholung im Herzen Europas. Verwirklichen Sie Ihre Ferienträume in der Schweiz, dem Flecklein Erde, das geographisch und touristisch dem Himmel am nächsten liegt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heissen Sie herzlich willkommen in der Schweiz. Die Schweiz mit ihren 26 Kantonen ist ein relativ kleines Land, das aber dem Besucher eine Vielzahl unterschiedlicher und interessanter Aspekte bietet. In welchem Land werden zum Beispiel vier verschiedene Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Räteromanisch gesprochen? Welches Land bietet dem Urlauber auf so kleinem Raum die unterschiedlichsten Klimate vom Hochgebirge bis zum milden mediterranen Einfluss an? Aus all diesen Gründen wurde die Schweiz zu einem der beliebtesten Urlaubsregionen Europas. Und das Gastfreundschaft in der Schweiz Tradition hat, wussten schon unsere Großmütter und Großväter, die gerne in die Sommerfrische fuhren. Die Alpen, das Jura und das Mittelland sind die großen, prägenden geographischen Elemente der Schweiz. Das Jura, ein eher rauhes Gebirge im Nordwesten der Schweiz, umfasst etwa 10% der gesammten Staatsfläche. Das charakteristische Kalkgestein des Schweizer Juras beherbergt eine große Menge hübscher Fossilien aller Art. Die Höhenzüge dieses Gebirges sind in der Regel nur schwach bewaldet, dafür prägen Wiesen und Weiden das Landschaftsbild. Größere Städte sucht man hier vergebens, dafür kommt der Naturfreund voll auf seine Kosten Das Alpengebiet wird in der Schweiz geographisch in einen nördlichen und die südlichen Teil aufgegliedert, die Trennungslinie verläuft in etwa entlang der Täler der Rhone und des oberen Rheines. Während in den nördlicheren Alpen ein gemäßigtes Klima vorherscht, findet der Urlauber in den südlicheren Alpen ein mildes, fast mediterranes Klima, in dem sogar Früchte und Tabak angebaut werden. Die Schweizer Alpen mit den majestätischen Gipfeln und romantischen Bergdörfern sind Anziehungspunkte für viele Urlauber. Im Sommer bieten sich natürlich Bergwanderungen an, doch auch fast jeder andere Outdoorsport kann betrieben werden , so daß sicherlich jeder auf seine Kosten kommt. In der kalten Jahreszeit bieten viele Feriendörfer grandiose Bedingungen für den Wintersport, so zum Beispiel vorbildlich präparierte Pisten und traumhaft gespurte Loipen. Doch auch die anderen Wintersportarten kommen nicht zu kurz, ideale Bedingungen finden sich auch für fast alle anderen winterlichen Aktivitäten. Willkommen in 400 Ferienorten [MINI007] Alpen, Mittelland oder Jura - die Schweiz präsentiert sich ihren Gästen vielfältig, Zwischen 200 und 2000 m ü. M. liegen mehr als 400 Ferienorte zum Verweilen, Sich-Entspannen und Erholen. Graubünden Ein Netz von Tälern und Pässen prägt den Kanton Graubünden, wo der Rhein entspringt und rätoromanisch, deutsch und italienisch gesprochen wird. Von Landquart und Chur aus erreichen Sie rasch und einfach die Ferienorte Davos, Klosters, Arosa, Lenzerbeide-Valbella und Flims-Laax-Falera. Das Engadin mit so beliebten Ferienzentren wie St. Moritz, Pontresina und Scuol verdankt seine Berühmtheit prächtigen Seen, imposanten Schlössern und dem ewigen Schnee des Berninamassivs. In den Dörfern zieren Erker und Sgraffito-Ornamente viele Häuser. Am Weg vom Engadin ins Val Müstair liegt der Nationalpark. Architektur und Vegetation der Täler Bergell und Puschlav tragen südländische Züge. Ostschweiz und Fürstentum Liechtenstein Vom Thurgau an den Ufern des Bodensees steigt die Landschaft den Gipfeln des Säntis, der Churfirsten und der Glarner Alpen entgegen. Obstgärten, Rebberge und Alpweiden, aber auch Tradition in Politik und Brauchtum kennzeichnen die Region. Bekannte Ferienorte sind Appenzell, Wildhaus, Flumserberge und Braunwald. Am Rhein, zwischen Bad Ragaz im Süden und dem mächtigen Rheinfall im Norden, empfangen Sie schmucke Städtchen und Dörfer wie Werdenberg, Gottlieben, Stein am Rhein und Schaffhausen mit der Munot-Festung, Zentrum der Ostschweiz ist die Stadt St. Gallen. Klein und kostbar wie seine bezähmten Briefmarken ist das Fürstentum Liechtenstein, welches jenseits des Rheins an die Ostschweiz angrenzt. Zürich Winterthur, die zweitgrösste Stadt des Kantons - nach Zürich -, ist eine Industriestadt, die sich auch durch intensives kulturelles Geschehen auszeichnet. Die beiden städtischen Ballungszentren liegen inmitten einer vielfältigen Landschaft. Flosse laden zu Uferspaziergängen ein: Die Sihl in romantischen dunklen Wäldern, die Thur, die Töss und schliesslich der Rhein, Zu Wassersport und Badevergnügen verführen Sie viele kleine und grosse Seen. In vielen Dörfern prägen alte Riegelhauser das Ortsbild. Ein Hauch von Mittelalter liegt über den Städtchen Regensberg, Eglisau und Grüningen. Ambiente und Kulturelles [MINI002] Was haben romantisches Abendrot am Lac Léman, frische Höhenluft in Gstaad, verträumte Altstadtplätze im Tessin mit Herbie Hancock, Ray Charles, Barbara Hendricks und dem Royal Philharmonic Orchestra zu tun ? Die Antwort, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ganz einfach: Sommerzeit ist Festivalzeit in der Schweiz. Sei es in städtischer oder ländlicher Umgebung, im Theatersaal, auf Industriegelände, in der römischen Arena oder auf der Bergwiese - auf unsere Gäste wartet eine Fülle von Darbietungen weltberühmter Künstler aus Klassik, Jazz, Rock, Folklore, Tanz, Kunst und Film. Lassen Sie mich einige Rosinen herauspicken: Das im Waadtländer Jura gelegene Sainte-Croix ist der Welthauptort der Musikdosen und -automaten. Die Musikdose feiert dieses Jahr ihren 200. Geburtstag, was natürlich gebührend gefeiert wird. Auf dem Programm stehen unter anderem ein internationales Festival, eine Auktion und Tage der offenen Tür an denen die Museen und eine Musikdosen-Fabrik besichtigt werden können. Noch bis 2. Juni läuft eine Sonderschau. Ebenfalls ein Jubiläum feiert das Internationale Jazz-Festival in Montreux: Es wird zum 30. Mal durchgeführt. Jedes Jahr zieht dieses stimmungsvolle Event 150.000 Besucher an. Highlights werden dieses Mal sicher die Auftritte von Phil Collins, Quincy Jones, der Brasilianerin Maria Bethania und Oscar Peterson sein. Für das Wochenende vom 13./14. Juli ist ein Jubiläumsprogramm "Jazz Special" angesagt. Einen doppelten Grund zum Feiern gibt es beim Musiksommer in Gstaad-Saanenland: Zum 40. Mal findet dieses Festival statt, und Yehudi Menuhin, der Vater dieser Veranstaltung, wird 80 Jahre jung. Aus diesem Anlaß wird Sir Lord Menuhin persönlich am 24. August in Gstaad im Rahmen der Alpengala das Royal Philharmonic Orchestra dirigieren. Zudem werden weitere Spitzenorchester zu sehen und zu hören sein. Das Festival Tibor Varga wird den ganzen Kanton Wallis erfassen. Zu Ehren des Maestros, der diesen Sommer seinen 75. Geburtstag feiert, werden unter anderem die Virtuosen der Berliner Philharmoniker, das Orchestre de la Suisse Romande, Peter Schreier und der Chor Eric Ericson aus Schweden erwartet. Stars unter dem Sternenhimmel: In Locarno findet vom 8. bis 18 August das 49. Internationale Filmfestival statt, eines der zehn "TopEvents of Switzerland". Neben dem Wettbewerb, der Kritikerwoche, der Rückschau (über das Werk des ägyptischen Filmregisseurs Youssef Chaine) lädt jeden Abend die berühmte Piazza Grande zu einer Vorführung auf der größten Filmleinwand Europas ein. Mit der 56. Durchführung sind die Engadiner Konzertwochen die ältesten regelmäßig stattfindenden internationalen Kammermusik-Festspiele der Schweiz. International berühmte Solisten und Ensembles einerseits, hoffnungsvolle Nachwuchskünstler andererseits machen sie zum Genuß für Kenner. Etwas besonderes sind die Aufführungsorte, nämlich die alten Kirchen im Engadin, die mit ihrer hervorragenden Akustik überraschen. Zürich wird von April bis Mitte Juli im Zeichen Chinas stehen. Zum Festival gehören zwei außergewöhnliche Ausstellungen im Kunsthaus und im Rietberg-Museum, ein Vortragszyklus, Klassiker des chinesischen Films, ein China-Frühlingsgartenfest am 11./12. Mai, überlebensgroße China-Figuren, die auf der Bahnhofstraße aufgestellt sind, verbunden mit Aufführungen von Löwentänzen und traditionellen Kampfkünsten. Nebst weiterer Musik in jeder Variation stehen zudem noch moderner Tanz in Bern, internationale Folklore im schweizerischen Freiburg, Film- und Theaterkomödie in Vevey und Montreux sowie Clownerien in Leukerbad auf dem Programm. Zu all diesen Veranstaltungen gibt es interessante und leicht buchbare Pauschalangebote. Die Gäste sollen auf direkte und einfache Art Eintrittskarten zu den Festivals bekommen und Hotelreservationen vornehmen können. Die wesentlich verstärkte Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern, Hoteliers und lokalen Verkehrsvereinen machte es möglich. Als überaus erfreuliches Resultat dürfen wir Ihnen die erstmals in dieser Form erscheinende Broschüre "Die Schweiz. Aus Freude an Festivals" vorstellen. Sie enthält nicht nur Einzelheiten zu den diversen Events, sondern auch Tips für individuelle Rahmenprogramme. Wir meinen, die Schweiz hat auch als Kulisse Großartiges zu bieten. Besuche in der Alpkäserei oder beim Scherenschnittmacher, aber auch ein Einkaufsbummel liegen immer drin. Für Naturfreunde lohnt sich ein Ausflug auf die nahe gelegene Bergspitze per Bahn oder eine erholsame Wanderung. Eine Schiffahrt auf dem See oder eine Velotour entlang dem Ufer schaffen Ausgleich und Ruhe, um sich dann wieder voll und ganz dem Kulturgenuß hingeben zu können. Die Geschichte der Schweiz [MINI006] Seit von einem Land namens Schweiz die Rede sein kann, hat seine Bevölkerungsdichte zugenommen, und es hat sich verändert: Im Laufe der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung hat der Mensch der Landschaft und damit seinem eigenen Lebensraum seinen Stempel aufgedrückt. Die frühesten Spuren menschlichen Wirkens, die man auf schweizerischem Boden entdeckt hat, stammen aus dem Paläolithikum. Steinwerkzeuge, die in der Höhle von Cotencher im Kanton Neuenburg gefunden wurden, sind allem Anschein nach dem Neandertaler zuzuordnen, diesem ausgestorbenen Seitenzweig des Homo sapiens, der nicht zu unseren direkten Vorfahren gehört. Verweilen wir auch noch etwas bei den Ackerbauern des Neolithikums (bis 3000 v. Chr.), die einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung der Menschheit verkörpern - hat man ihn doch als neolithische Revolution bezeichnet. Indem der Mensch Land rodete, bepflanzte und dauerhaft besiedelte, schuf er erstmals das, was man mit einem modernen Ausdruck als «Kulturlandschaft» bezeichnet. Auf schweizerischem Boden wurden an verschiedenen Stellen Zeugnisse dieser Epoche gefunden; anhand von Pfählen konnte man den Grundriß von Hütten und ganzen Siedlungen rekonstruieren. Während der Bronzezeit und in der frühen Eisenzeit gewannen Verkehrsverbindungen an Bedeutung; Saumpfade wurden im Gebirge angelegt, und der Handel entwickelte sich in der La-Tène-Zeit kamen die ersten Münzen in Umlauf (etwa 800 v. Chr.). Im 1. Jahrhundert v. Chr. verläßt der keltische Stamm der Helvetier Süddeutschland und wandert ins schweizerische Mittelland ein. Von dort wandern die Helvetier in westlicher Richtung weiter, bis sie in Ostfrankreich mit den Römern zusammenstoßen. 58 v. Chr. werden sie von den römischen Truppen unter Julius Cäsar gezwungen, ins Mittelland zurückzukehren. Seither ist das helvetische Siedlungsgebiet dem Römerreich einverleibt. Und es ist auch die kulturell äußerst fruchtbare Römerzeit, in der das Land seine erste wesentliche Umformung erfährt. Ein Straßennetz überzieht das Land, und Städte entstehen - darunter das prächtige Aventicum (Avenches), die neue Hauptstadt der Helvetier, und Augusta Raurica (Augst). Blühender landwirtschaftlicher Großgrundbesitz, wie er für das Römerreich typisch ist, drückt dem Land seinen Stempel auf. Die Wurzeln der Viersprachigkeit Doch erst als die Romanisierungsphase abgeschlossen ist, erhält die Schweiz mit dem Eindringen germanischer Völkerstämme jene ethnische und sprachliche Gestalt, die sie auch heute noch aufweist. Im Westen des Landes lassen sich die Burgunder nieder, die schon christianisiert sind; sie passen sich rasch der romanisierten Bevölkerung an und übernehmen sogar das von dieser gesprochene Vulgärlatein. Hier vollzieht sich dasselbe wie in der Südschweiz mit den germanischen Langobarden, deren Landnahme ebenfalls keine Unterbrechung der kulturellen Entwicklung bedeutet Hingegen sind die in den Raum zwischen Rhein und Aare in größerer Zahl eingewanderten Alemannen noch Heiden. So weit sie bei ihrer Landnahme auch vordringen - ihre Ausbreitung wird durch die Rätoromanen aufgehalten, die sich in großen Teilen der Ostschweiz, Südtirols und Friauls niedergelassen haben, bis sie im Laufe des Mittelalters - soweit es die Schweiz betrifft - auf die Hochtäler Graubündens zurückgedrängt sind, wo sie ein autonomes Leben führen. Ihrem bewundernswerten Überlebenswillen ist es zu verdanken, daß die rätoromanische Sprache nicht in den benachbarten, «großen» Sprachen aufging, sondern erhalten blieb. Damit ist die heutige Viersprachigkeit der Schweiz angelegt: Im romanischen bzw. burgundischen Westen vollzieht sich der Übergang vom Vulgärlatein (der direkten Vorform der romanischen Sprachen) zum Frankoprovenzalischen; um das Jahr 900 setzt sich in der heutigen deutschen Schweiz das Alemannische durch, im Süden die lombardischen (italienischen) Dialekte, in Graubünden schließlich das Rätoromanische. Im Mittelalter erreicht die Landnahme ihren Höhepunkt Im Mittelalter tragen Adel und Geistlichkeit ganz wesentlich dazu bei, die Kulturlandschaft zu bereichern und umzuformen. Mächtige Burgen, Schlösser und Klöster entstehen, und neue Stadtgründungen folgen einander zwischen dem 9. und dem 14. Jahrhundert. Die Fresken in der Kapelle des Klosters St. Johann in Müstair (Graubünden) gehören zu den seltenen Zeugnissen der karolingischen Epoche. Die cluniazensischen Abteien Romainmotier und Payerne (10. Jahrhundert), das Großmünster in Zürich sowie die Münster von Basel und Schaffhausen sind die bedeutendsten romanischen Bauwerke der Schweiz. Die kleine Kirche St. Martin in Zillis (Graubünden) enthält eine ganz besondere Kostbarkeit: die älteste erhaltene, vollständig bemalte Holzdecke von zirka 1160 mit 153 Einzelfeldern, die Szenen aus dem 1. Leben Christi und des hl. Martin schildern. Später wird dann in der ganzen Schweiz der gotische Stil kirchliche und profane Bauwerke prägen. Hervorragende Beispiele sind die Kathedralen von Lausanne und Genf sowie die Münster von Bern und Basel (letzteres mit seiner gotischen Bausubstanz); andererseits ist die Altstadt von Freiburg ein exzellentes Beispiel eines vollständig erhaltenen gotischen Stadtbildes. Aber auch sonst wurde die Umwelt in dieser Epoche verändert - der Adel trug entschieden dazu bei, daß die Bevölkerung sich in bisher unbesiedelte Gegenden ausbreitete, so in das obere Emmental, das Tösstal, das Appenzell, einen Teil des Juras und der Alpen. Große Waldflächen wurden im Zuge dieser Landnahme gerodet und das auf solche Weise gewonnene Land urbar gemacht. Etwa zur gleichen Zeit vollzieht sich die Wanderung der Walser, die das Oberwallis ab 1200 verlassen, um Kolonien auf der Alpensüdseite, im Urserental, am Südfuß des Monte Rosa, in Graubünden und im Vorarlberg zu gründen. Sie nehmen die bis dahin unbesiedelt gebliebenen Hochtäler in Besitz. Somit hat der Siedlungsraum schon im Mittelalter jene Ausdehnung erfahren, den er heute noch einnimmt. Im 12. Jahrhundert wird der Gotthardpaß gangbar gemacht - die Zentralschweiz tritt aus ihrer verkehrstechnischen Isolierung heraus. Bis dahin waren die Bündner Pässe und der Große St. Bernhard die einzigen Schweizer Alpenübergänge. Verstädterung und Zersiedlung Zweifellos war es die Industrialisierung des 19. Jahrhunderts, welche die tiefgreifendste Veränderung der Landschaft herbeiführte. Sie war für die endgültige Entfremdung des Menschen von seiner Umwelt verantwortlich, aber auch von seinem kulturellen Erbe. Die Städte sprengten ihre alten Grenzen und griffen auf das umliegende Land über. Neue Energiequellen und Verkehrsmittel kamen auf und vermischten die Unterschiede zwischen Stadt und Land; der Verstädterungsgrad der Schweiz erlangte ungeahnte Ausmaße. Und oft waren es gerade die wertvollen Kulturgüter - und in erster Linie die Bauwerke und historischen Siedlungen -, die unter dieser Entwicklung zu leiden hatten. Feste und Bräuche [MINI019] Die meisten Feste sind - wie überall auf der Welt - überwiegend jahreszeitlich fixiert oder sie beziehen sich auf kirchliche Feiertage. Ob es sich um Praktiken handelt, die an die Abwehr böser Geister gemahnen, um Aussaat- und Erntebräuche, um die Jahreswende oder ein historisches Ereignis - alle diese Feste sind tief in der ländlichen Bevölkerung verwurzelt und bieten Gelegenheit, den Gemeinschaftssinn zu stärken. Bräuche der kalten Jahreshälfte Im Winter sind die Feste etwas zahlreicher als im übrigen Jahr - aus gutem Grund: Die Feldarbeit ruht, und man findet mehr Zeit für sich selbst und infolgedessen mehr Zeit, Feste zu feiern. Der Nikolaustag z. B. wird um den 6. Dezember mit großem Gepränge in Küssnacht und Arth gefeiert («Klausjagen»); bei Einbruch der Dämmerung ziehen die «Iffelträger» durch den Ort, mit riesigem, an Bischofsmützen erinnerndem, von innen beleuchtetem Kopfaufsatz. Im Januar sind es am «Silvesterklausen» die «Schönen Kläuse», die Urnäsch mit ihrem lärmenden Umzug heimsuchen; ihre Maskenaufsätze zeigen Szenen des ländlichen Lebens. Am Donnerstag vor Aschermittwoch lärmen die «Roitschäggättä» («Rauchgescheckten») durch die Dörfer des Lötschentals; mit ihren dämonischen Holzmasken, in Ziegen- und Schaffelle gehüllt, sollen sie angeblich die bösen Geister erschrecken. Nicht zuletzt sind es die Fasnachtsbräuche, die in der kalten Jahreshälfte dominieren. Sie sind besonders häufig in den deutschschweizerischen Kantonen, wo sie unter den verschiedensten Formen auftreten: in Luzern als «Fritschi-Umzug», in Herisau als «Gidio Hosenstoß», in Zug als «Greth-Schell». Der berühmteste Fasnachtsbrauch jedoch findet in Basel statt, und zwar von Montag bis Mittwoch nach Aschermittwoch. Während dieser drei Tage ziehen die «Cliquen» (Fasnachtsvereinigungen) kostümiert und maskiert durch die Stadt, begleitet von Trommel- und Pfeifenklang. Der Frühlingsbeginn ist Anlaß zu nicht weniger berühmten Festen: Beim Sechseläuten in Zürich wird der «Böögg» verbrannt, eine riesige, mit Stroh gefüllte Puppe, die den scheidenden Winter verkörpert; in Graubünden wird am 1. März «Chalanda Marz» begangen, wobei die Schuljugend mit Schellen läutet und mit Peitschen knallt, um den Winter zu vertreiben. In der warmen Jahreshälfte Im Greyerzerland und den beiden Appenzell, aber auch sonst im Alpenland begleiten die Sennen in alten Trachten den Alpaufzug der Herde; die Leitkuh an ihrer Spitze ist mit Blumen geschmückt. Im Unterwallis wird die Alpfahrt zum Anlaß genommen, um Kuhkämpfe auszutragen. Die Siegerin ist anschließend Führerin der Herde. Volkstänze, Fahnenschwingen, Alphornblasen und Schwingen begleiten diese Festlichkeiten. Der «Marché-Concours» schließlich ist ein wichtiger Pferdemarkt in Saignelégier. Der Herbst bringt die beliebten Winzerfeste, die üblicherweise in einem Blumenkorso ihren Höhepunkt finden. Am berühmtesten sind diejenigen von Neuchatel, Morges und Lugano. Nicht zu vergessen natürlich die Feste, die sich an historische Ereignisse knüpfen - so der Nationalfeiertag am 1. August (Gründung der Eidgenossenschaft). [BLANK] Wandererlebnis Schweiz [MINI011] Das Bild des wortkargen Wanderers - ausgerüstet mit Stock, Knickerbockern und roten Wollsocken, in bedächtigem Schritt mit seinen Kräften haushaltend - ist in den letzten Jahren um unzählige Facetten reicher und farbiger geworden. Kaum eine Aktivität bietet so viele Möglichkeiten zur individuellen und flexiblen Ferien- und Freizeitgestaltung. Die Schweiz mit ihrer legendären Vielfalt an landschaftlichen Schönheiten, klimatischen Gegensätzen und kulturellen Eigenarten ist gewissermaßen schon "von Natur aus" prädestiniert, zu Fuß erkundet und mit allen Sinnen erlebt zu werden. Bei einem Netz von 50.000 Kilometer gut markierten Wanderwegen drängt sich bei aller Wanderlust eine gezielte Auswahl auf, die angesichts der übersichtlichen Angebotsbroschüren der verschiedenen Regionen, Ferienorte und Bergschulen nicht ganz so qualvoll ist, wie dies auf den ersten Blick scheinen mag. Viele der Wanderungen orientieren sich an bestimmten Sachthemen, die den unterschiedlichsten Interessen entsprechen und dem Wanderer ein Stück Schweiz näherbringen oder gar, am Beispiel der Planetenwege, neue Horizonte eröffnen sollen. So werden etwa Heilkräuter-, Pflanzen-, Mineralien-, Tierbeobachtungs- und Kulturwanderungen von den verschiedenen Ferienorten regelmäßig in der näheren Umgebung durchgeführt. Oberhalb von Montreux am Genfersee beispielsweise führt der "Narzissenweg" von Les Avants über Sonloup zum Aussichtspunkt Cubly und zurück durch blühende Narzissenfelder. Auf dem rund 90 Minuten dauernden Rundgang erleben Liebhaber der Natur eine Ausstellung über die Flora und Fauna, Geologie und Gewässer der Region und erfahren die Geschichte dieser wildwachsenden Blume, die nach der Schneeschmelze die Wiesen über Montreux zu weißen Nazissenfeldern und damit zum Symbol des Frühlings am Genfersee werden läßt. Millionen von Narzissen werden im Mai alljährlich von hier aus in alle Welt verschickt. (Verkehrsbüro Montreux) Andere Wanderungen richten sich nach Aktivitätsschwerpunkten: Trekkingtouren hoch zu Roß, mit Maultier oder Esel versprechen Abenteuerromantik am offenen Lagerfeuer; Gletschertouren oder -traversierungen garantieren gewaltige Naturspektakel und gemütliche Abende in Alphütten. Führungen durch tiefe Schluchten und das Klettern an den rund 100 Gipfeln mit wenigstens 4.000 Höhenmetern lassen manchen ehrfürchtig erschauern. Bergsteigerschulen betreuen diese Touren fachkundig und verfügen über detailliertes Informationsmaterial. Mit Volldampf auf zum Wandern: Auf Rigi Kulm, dem autofreien Wander- und Erholungsparadies über dem Vierwaldstättersee, haben schon Mark Twain und Queen Victoria den Sonnenaufgang bewundert. Die klassische Höhenwanderung führt von Rigi Kulm zuerst nach Rigi First. Immer wieder ein Erlebnis ist der Felsenweg, der in die nahezu senkrechte Nagelfluhwand eingehauen ist und ein fantastisches Panorama offenbart. Verschiedene Wandermöglichkeiten führen am Ende des Felsenwegs nach Rigi Scheidegg; der reizvollste Weg ist zweifelsohne der Seeweg. Zum 125 Jahre - Jubiläum der Viznau-Rigi Bahn verkehrt vom 21. Mai bis 20. Oktober 1996 die legendäre Lok 7 - die weltweit einzige Zahnrad-Dampflok mit stehendem Kessel - mehrmals täglich zwischen Rigi Staffel und Rigi Kulm. Ein Grund mehr, die gut ausgebauten Wanderwege im Jubiläumsjahr unter die Füße zu nehmen. (Zentralschweiz Tourismus) Ob per Bahn, Bus, Luftseilbahn oder Schiff: Das gesamte schweizerische Wandernetz ist bestens mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erkunden, was nicht nur umweltgerecht, sondern auch abwechslungsreich und erholsam ist - vorausgesetzt, daß nicht zuviel Gepäck zu tragen ist. Um dem Gast die Gepäckschlepperei zu ersparen, haben die Bündner Verkehrsvereine Davos, Arosa und Lenzerheide/Valbella in Zusammenarbeit mit der Rhätischen Bahn und Postauto Graubünden ein Pauschalangegot kreiert, das für 4 oder 7 Tage und in der jeweils gewünschten Hotelkategorie gebucht werden kann: Vorbei an kristallklaren Bergseen und majestätischen Berggipfeln wandert der Gast von einem Ort zum anderen in einer Landschaft, deren kontrastreiche Vielfalt und urgewaltige Schönheit tief beeindruckt. Das Feriengepäck indessen wird automatisch nachgeführt und trifft rechtzeitig im Zielhotel des neuen Ortes ein: Wandern ohne Gepäcksorgen. (Verkehrsverein Graubünden) [MINI040] Beliebt und in Etappen verschiedener Schwierigkeitsgrade unterteilbar sind die historischen Wege quer durch die Schweiz, wie zum Beispiel Römer- und Walser Wege oder die "obere Straße", auf der Jakobspilger seit dem 10. Jahrhundert zu Hunderttausenden Richtung Spanien zogen. Im Wallis - insbesondere im Rhonetal - gibt es eine aus der vormittelalterlichen Zeit stammende Besonderheit von malerischem Charme: die "Suonen". Eine Suone ist ein künstlicher Kanal, der das Wasser zur Bewässerung der Felder bis zu mehreren Kilometern über die Bergflanken hinweg transportiert. Von den 190 Suonen im Wallis mit einer Gesamtlänge von 760 km führen 160 noch immer Wasser, und ihr leises Plätschern begleitet den Wanderer durch Wiesen, Wälder und Lichtungen auf wunderschönen Pfaden über weite und recht ebene Strecken hinweg. Der Walliser Verkehrsverband hat die schönsten Suonenwanderungen mit detaillierten Angaben in einer Wanderbroschüre zusammengestellt; Wanderungen, die zum Sinnieren und Lustwandeln in einer idyllischen Landschaft verlocken. (Walliser Verkehrsverband) Verlockungen einer anderen Art verspricht allein schon der Name: Auf der Suche nach versteckten Schätzen im Tessin entdeckt man den "Sentiero del Sole" (Weg der Sonne). Ausgangspunkt ist Airolo am südlichen Fuß des Gotthards. Einige Highlights sind die "Strada Alta" in der Leventina, auf sonnigen Terrassen hoch über dem Tal südwärts bis Biasca; das romantische Val Bavona im Maggiatal; das malerische Dorf Rasa im wilden Centovalli und schließlich das toskanische Malcantone beim Luganersee, wo der " Sentiero delle meraviglie" (Weg der Wunder)erforscht wird. Eurotrek Zürich organisiert die Wanderungen - geführt (jeden Samstag) oder auch auf eigene Faust (jeden Montag) von Mai bis Oktober. (Ente ticinese per il turismo) Städteliebhaber, die, wie der Schweizer sagt, "dä Zähner und d's Weggli" ("den Zehner und das Brötchen") wollen beziehungsweise Erholung und Naturerlebnis in der Nähe der Stadt suchen, kommen in der Schweiz durch die kontrastreiche Vielfalt auf kleinem Raum auf ihre Kosten. Zürich Tourismus beispielsweise bietet einen Ausflug von ca. 3 Stunden an, bei dem der Besucher nach 20minütiger Fahrt mit der steilsten Adhäsionsbahn Europas den höchsten Punkt Zürichs auf dem Uetliberg - Zürichs Hausberg - erreicht. Bei guten Wanderverhältnissen sieht man vom Aussichtsturm aus bis weit in die Berner Alpen und den Jura. Auf einer 1 1/2stündigen Gratwanderung zur Felsenegg laden lauschige Picknick-Plätze oder urchige Landgasthöfe zum Verweilen ein. Zurück nach Zürich geht's mit der Luftseilbahn und der S4. Übrigens: Das Programm heißt sinnigerweise "Gmüetli uf de Uetli" - oder zu deutsch: gemütlich auf den Uetliberg. (Zürich Tourismus) Aus Spaß am Biken [MINI013] Das Veloland Schweiz ist bald Wirklichkeit ! Etwa 2.500 km markierte Radwege laden dann zum Biken ein. Die in der neuen Broschüre "Die Schweiz aus Spaß am Biken" beschriebenen Routen sind 120 bis 270 km lang. Die zwei- bis fünftägigen Touren zeigen ganz unterschiedliche Landstriche in der Schweiz. Der Rhein-Radweg hält mit 270 km den Längenrekord. Er beginnt an der Quelle des berühmten Alpenflusses nahe des Oberalppasses im Bündnerland. Die Bündner Herrschaft, Bad Ragaz und das Fürstentum Liechtenstein liegen am Weg in Richtung Bodensee und Rheinfall in Schaffhausen. Die Rhone-Tour ist ebenfalls eine Veloreise dem Wasser entlang. Von Oberwald im deutschsprachigen Wallis reicht die 220 km lange Reise nach Genf, wo die Welt sich trifft. Eine weitere bekannte und sehr beliebte Route mit 240 km ist der Aare-Radweg von Meiringen im Berner Oberland nach Brugg in der Nähe von Zürich. Für alle südländisch angehauchten Biker ist die Ticino-Tour bestimmt. Start in Airolo, südlich des Gotthardpasses, Ziel je nach Lust und Laune in Locarno, Lugano oder Chiasso. Göschenen, nördlich des mystischen Gotthardmassivs, ist Ausgangspunkt der Sagen-Tour, die von der Zentralschweiz über den Klausenpaß ins Glarnerland - der Heimat von Skirennfahrerin Vreni Schneider - und in die Rosenstadt Rapperswil am Zürichsee führt. Voralpines Biken ist im Jura zwischen Basel und Genf Trumpf oder im Toggenburg in der Nähe des Säntis. Die neue Tour "Rund um die Churfirsten" ist mit 120 km eher kurz, dafür anspruchsvoll. Auf der Strecke Buchs - Wildhaus mit 600 Höhenmetern betreibt der Schweizer Postautodienst in der Zeit von Juni bis Oktober neuerdings einen Fahrradanhänger, Kapazität bis 30 Fahrräder. Der neue Swiss Bike Pass des öffentlichen Verkehrs für Bahn, Schiff und einige Postautos wird das neue Angebot sein. Der Swiss Bike Pass wird im Sommer an den Schweizer Bahnhöfen zu kaufen sein. Gültigkeit nach Wahl für zwei, drei oder fünf aufeinanderfolgende Tage. Das Fahrrad selbst mitnehmen oder an einem der 230 Bahnhöfe mieten. 4.000 neuwertige Käse- und Helvetia-Velos warten darauf, ausgeritten zu werden. Übernachten? Kein Problem, 768 Bike-Hotels in allen Regionen der Schweiz eignen sich besonders gut für Veloferien. Die Hoteliers empfangen Gäste ohne Umstände auch für eine einzige Übernachtung und tätigen weitere Buchungen. Von den Bike-Hotels sind 113 als sogenannte Velotels ausgezeichnet worden. Allen "Veloteliers" gemeinsam ist das persönliche Engagement bei der Tourenplanung oder Begleitung. Oder warum nicht bei einer Bauernfamilie nächtigen? Übernachtung im Bett, Preis pro Person inkl. Frühstück zwischen Fr. 28.- und Fr. 35.- oder im Stroh, Preis pro Übernachtung inkl. Frühstück Fr. 16.-, Kinder bis 12 Jahre Fr. 10.-. Golf in der Schweiz [MINI046] Obwohl schon 1893 der erste Golfplatz in Samedean eröffnete, wurde Golf in der Schweiz nie zum Volkssport. Zum Vergnügen der Feriengäste und für einige Golfbegeisterte entwickelte sich der Golfsport eher gemächlich. In den letzten Jahren erlebt der Golfsport einen Riesen - Boom. Fast könnte man sagen, daß Golfplätze wie Pilze aus dem Boden schießen, ein Ende ist noch nicht abzusehen. Heute zählt man in der Schweiz 49 Golfplätze, jedes Jahr kommen ein paar neue dazu. Am Beispiel der Zentralschweiz kann die Golfplatzent-wicklung deutlich gemacht werden. 1994: 3 Golfplätze (Luzern, Schönenwerd, Bürgenstock) 1995: 5 Golfplätze (zusätzlich: Holzhäusern, Küssnacht am Rigi) 1996: 7 Golfplätze (zusätzlich Sempachersee, Flühli-Sörenberg) 1997: 9 Golfplätze (zusätzlich Engelberg, oberer Zürichsee) In Planung sind noch 4 weitere Plätze - oberer Zürichsee, Einsiedeln, Hildisrieden und Realp. 37 Hotels haben sich zu den "Swiss Golfhotels" zusammengeschlossen und bieten spezielle Golfpackages an. Für alle ist hier etwas dabei: Für Anfänger, Fortgeschrittene und nichtgolfende Begleitpersonen. Diese Hotels kennen die Bedürfnisse der Golfer. Der Charme Schweizer Golfplätze liegt in den verschiedenen Geländeformen, in die die Plätze natürlich eingepaßt sind. Abwechslungsreich und teils anspruchsvoll. Die herrliche Kulisse der Alpen, die gepflegten Anlagen und die würzige Bergluft garantieren ein erholsames Spiel. Auch wenn die Schweiz nicht als klassisches Golfland bekannt ist, die Schläger dürfen bei einem Schweiz-Urlaub im Gepäck nicht fehlen. Gäste sind überall willkommen, kleine Einschränkungen an Wochenenden sind möglich, aber in der Regel ist genug Platz für alle, die spielen möchten. Wer sich in den Ferien in die Geheimnisse des Golfsportes einführen lassen möchte, liegt bei uns goldrichtig. Viele Golfplätze bieten Anfängerkurse in einem Paket zusammen mit Hotelpauschalen an. In Holzhäusern am Zugersee befindet sich die größte Golfschule der Schweiz. In der Fachwelt hat die Schweiz in Sachen Golf durch das "European Canon Masters" in Crans Montana, wo übrigens 1996 die "Swissair International Tourism and Press Golfchampionship" stattfindet, einen Namen gemacht. [MINI047] Weitere Auskünfte erteilt der Schweizer Golfverband CH-1066 Epalinges Telefax 0041 - 21/7843536 für Angebotsfragen wenden Sie sich an Schweiz Tourismus Frankfurt Telefax 069 / 25600110 Wellness [THUMB=impress1] Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Erholungssuchende ! "Sechs Tage Pflege und Erholung im Hotel Ihrer Wahl", mit diesem speziellen Wellness-Märchen in Graubünden möchten wir einiges für Ihre Gesundheit und auch für viele jener Gäste von nah und fern tun. Aber nicht nur die Gesundheit steht im Zentrum, auch die Pflege von Geist und Seele, die Erholung, das Abschalten. Und das in einer herrlichen Umgebung, der Bergwelt Graubündens, den Schweizer Alpen. Zahlreiche Studien - unter anderem die PKS, die Psychologische Karte der Schweiz - zeigen uns, daß die Mega-trends der 90er Jahre von den beiden Hauptbereichen "Hedonismus" und "Narzißmus" geleitet werden. Zum einen wollen wir alles mögliche erleben, koste es, was es wolle, andererseits haben wir ein großes Verlangen, uns selbst zu verwöhnen. Der Kombination der beiden Bedürfnisse, quasi der Kumulation, könnte kaum besser als mit Wellness begegnet werden. "Narzißtische" Pflege und Erholung in "hedonistischer" Umgebung wie St. Moritz oder Klosters. Wellness ist ein großes Thema für die Schweiz und für Graubünden im besonderen. Seit Anfang dieses Jahres sind - für die Schweiz erstmalig - in allen sechs Bädern Graubündens Wellness-Wochen zum gleichen Preis erhältlich. Für die Monate Januar und März waren, für Juni und September 1996 sind die Angebote für 1.250 Mark erhältlich. [MINI037] Die sechs Bündner Bäder Andeer, Klostersserneus, St. Moritz, Scuol, Bad Tarasp-Vulpera und Vals haben für 1996 ein einheitliches "Graubünden Wellness-Angebot" geschaffen. Wie gesagt, zum Preis von 1.250 Mark bieten diese Orte eine Wochenpauschale an. In diesem Package sind jeweils sieben Übernachtungen mit Halbpension in einem guten Mittelklassehotel, sechs Badeeintritte, drei Teilmassagen sowie jeden Tag das ortsspezifische Mineralwasser inbegriffen. Die "Graubünden - Wellness-Angebote" gelten für den ganzen Juni sowie in den letzten drei Septemberwochen 1996. Buchbar ist das Angebot jeweils beim Hotel der Wahl. Ich werde Sie im Anschluß an die Präsentationen gern noch eines Flyers eingehender über dieses Angebot informieren. Aber nicht nur in Graubünden läuft in Sachen Wellness einiges, die ganze Schweiz führt attraktive Angebote im Sortiment, so zum Beispiel im Berner Oberland die Programme "Beauty & Wohlbefinden", "Fitness & Erholung" oder "SpaMetrics" im weltbekannten Grandhotel Jungfrau Victoria in Interlaken. Die Packages beinhalten 2 bis 6 Übernachtungen und zahlreiche, dem jeweiligen Programm entsprechende Wellness-Leistungen. Wellness-, Schönheits- und Fitneßkuren wurden auch in Wallis nicht erst heute erfunden, wußten doch die alten Römer schon die reichen Gaben der Natur in der sonnigsten Schweizer Region für ihr körperliches Wohlbefinden zu nutzen, namentlich die "heilenden Wasser". Die Thermalbäder von Leukerbad, Ovronnaz, Saillon-les-Bains, Breiten und Brigerbad bieten denn auch Wellness - Angebote für jeden Geschmack und Anspruch an. Ein wahrer Badetempel mit dem klingenden Namen "Alpentherme" wurde in Leukerbad erstellt, ein architektonisches Juwel von klassischer Eleganz inmitten der Alpen auf 1.411 m üM. Er ist unterirdisch mit den beiden Hotels "Maison Blanche" und "de France" verbunden, die das Wellness-Programm mit entsprechender Unterkunft von höchstem Komfort und einer Küche ergänzen, die keinen kulinarischen Wunsch offenläßt. [BLANK] Bahnsinn - wo Bahnfahren mehr ist als Ankommen und Abfahren [MINI003] Eine schöne Landschaft alleine macht das Bahnfahren noch nicht zum Genuß. Es muß auch noch eine Bahn fahren. Das klingt zwar simpel, ist aber gerade in Randregionen häufig keine Selbstverständlichkeit. Unterwegs sein mit Bahn, Bus und Schiff bedeutet in der Schweiz rasches Vorwärtskommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Es fehlen zwar eigene Hochgeschwindigkeitsstrecken. Aber der ICE fährt täglich nach Interlaken, Bern, Zürich und Basel und an Wochen-enden nach Luzern. Die Schweiz wird ab Juni 1996 das erste Land Europas sein, in dem drei verschiedene Hochgeschwindigkeitszüge verkehren (ICE, TGV und Pendolino). Aber auch in einem Bergdorf in den Alpen oder im Schweizer Jura darf man sich auf ein dichtes und funktionierendes Netz von Bahnen, Bussen und Schiffen verlassen. Seit 1982 verkehren die öffentlichen Verkehrsmittel im Stundentakt. Das bedeutet schnelle Anschlüsse auch in Delémont, Giubiasco oder Brunnen. Vor allem die Regionen profitieren von dieser auch politischen Entscheidung. So können gerade auch die berühmten Expreßzüge gut mit einer größeren Bahn-reise in der Schweiz verbunden werden. Der öffentliche Verkehr in der Schweiz umfaßt nicht nur die Bahnen, Busse und Schiffe. Auch die Zahnradbahnen, Seilbahnen und sogar Skilifte sind im Verband öffentlicher Verkehr (VöV) vertreten. Die Privatbahnen haben in der Schweiz schon sehr früh erkannt, welche Bedeutung der Tourismus für ihre Existenz einnimmt. Bereits 1930 verband der Glacier-Expreß, ein Gemeinschaftsprodukt der Rhätischen Bahn, der Furka-Oberalp-Bahn und der Brig-Visp-Zermatt-Bahn, die traditionellen und schicken Alpenmetropolen St. Moritz und Zermatt. Damit war ein auch heute noch erfolgreiches Produkt geboren. Was früher ein exklusives Reiseerlebnis war, ist heute für jedermann und -frau erschwinglich. Eine Vielzahl von Reiseveranstaltern bietet die Alpenexpreßzüge in ihren Reiseprogrammen an. Ob die Fahrt mit einer Gruppe oder zu zweit, die Anreise mit dem Bus oder bereits mit der Bahn erfolgt, ist dem Kunden überlassen. Neben dem Glacier-Expreß ist vor allem der Bernina-Expreß erwähnenswert. Er befährt die Strecke von Chur nach Tirano (Italien). Innerhalb von 2 1/2 Stunden überwindet der Bernina-Expreß eine Höhendifferenz von 1.668 m. Mit 2.253 ü.M. bildet der Bahnhof Bernina-Ospizio den Höhepunkt einer sicher unvergleichlichen Fahrt vorbei an Gletschern und durch eine grandiose Gebirgslandschaft. Die anschließende Talfahrt ins italienischsprachige Puschlav eröffnet im wahrsten Sinne des Wortes neue Perspektiven. Das Panorama reicht von den eisbedeckten Spitzen des Bernina-Massivs bis zu den Palmen und Kastanienbäumen des im italienischen Veltlin liegenden Tiranos. Eine ganz andere Expreßverbindung bildet der Wilhelm-Tell-Expreß von Luzern nach Lugano oder Locarno. Er ist der einzige Alpenexpreß, der die Verkehrsmittel Schiff und Bahn kombiniert. Mit einem altehrwürdigen Raddampfer geht die Fahrt von Luzern nach Flüelen, vorbei am Rütli, der sagenumwobenen Geburtsstätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Unterwegs wird im Salon des Schiffes ein 3-Gänge-Mittagessen serviert, das im Zuschlag bereits inbegriffen ist. Mit den Schweizerischen Bundes-bahnen geht es über die Gotthardlinie in die Sonnenstube der Schweiz, das Tessin. Mit einem 1. Klasse Fahrschein kann der Panoramawagen der SBB durch den Kanton Uri und die Leventina benutzt werden. Im Panoramawagen kennt die Aussicht keine Grenzen. Den geschilderten Expreßverbindungen ist gemeinsam, daß sie alle im Swiss Travel System integriert sind. Es handelt sich dabei um einen gesamtschweizerischen Tarifverbund. Inhaber eines Swiss Pass oder einer Swiss Card können, entsprechend der Gültigkeit, die erwähnten Expreßverbindungen benutzen. Insgesamt stehen 16.000 Kilometer Bahn, Bus und Schiff zur Verfügung. In den meisten Städten der Schweiz sind die städtischen Verkehrsbetriebe ebenfalls integriert. Zu Fahrkarten des Swiss Travel Systems ist eine kostenfreie Familienkarte erhältlich. Damit reisen Kinder bis 16 Jahre in Begleitung von mindestens einem Elternteil in der 2. und 1. Klasse kostenfrei mit. Informationen und Auskünfte zu der Schweiz und ihren Bahnen hält folgende Stelle bereit: [MINI015] Informationsstelle Schweizer Bahnen Arnulf-Klett-Platz 2 70173 Stuttgart Telefon 0711 / 2264229 Fax 0711 / 290604 Bahn, Bus und Schiff mit dem Swiss Travel System [MINI016] Für Ferienreisende ist oft schon der Weg das Ziel. Diesem Gedanken liegt die Philosophie des Swiss Travel System zugrunde. Es eröffnet eine beinahe unbegrenzte Anzahl Möglichkeiten für Ferienreisende, die Schweiz zu entdecken. Mit dem Swiss Travel System steht dem Reisenden ein einzigartiger Tarifverbund zur Verfügung. Von der Strassenbahn in einer der Schweizer Städte bis zum ICE nach Interlaken oder Luzern - das ist öffentlicher Verkehr in seiner erlebnisreichsten Form. Über 50 Verkehrsunternehmen in der Schweiz gewährleisten ein umfangreiches Dienstleistungsangebot. Der Swiss Pass erlaubt die Benutzung des gesamtschweizerischen Verkehrsverbundes während der gesamten Geltungsdauer. Inbegriffen sind auch die Strassenbahnen und Stadtbusse in 36 Städten. Bei vielen Bergbahnen werden Rabatte von bis zu 50% gewährt. Der Swiss Flexi Pass enthält die gleichen Möglichkeiten wie der Swiss Pass. Innerhalb von 15 Tagen können drei Tage frei gewählt werden, an denen die Schweiz entdeckt werden kann. Die Swiss Card berechtigt zur An- und Abreise von einem Grenz- oder Flughafenbahnhof zum Ferienort und zurück. Der Weg kann frei gewählt werden, es können auch Umwege gefahren werden. In der Swiss Card inbegriffen ist ein Halbpreisabonnement das ein Monat lang zum Bezug von ermässigten Fahrscheinen in der 1. und 2. Klasse berechtigt. Auch viele Bergbahnen gewähren Ermässigungen. Eine unentgeltliche Zusatzleistung von Swiss Travel System ist die Familienkarte, die Ihnen auf Wunsch ausgestellt wird. Mit der Familienkarte reisen Ihre Kinder bis 16 Jahre in Begleitung von mindestens einem Elternteil gratis mit. Für Kinder von 6 bis 16 Jahren, die nicht zur Familie gehören, gilt eine Reduktion von 50% auf den Preisen von Swiss Pass und Swiss Flexi Pass. Auch die Swiss Card kann für Kinder gelöst werden. Der Bahnhof in der Schweiz bildet ein Dienstleistungszentrum für unsere Kunden. Bei den meisten Schweizer Bahnhöfen können Travellers Cheques oder kartengarantierte Eurocheques eingelöst werden. Fremdwährungen werden an den meisten Bahnhöfen zahlungshalber akzeptiert. An allen Bahnhöfen kann mit den wichtigsten Kreditkarten, Eurocheques oder Postcheques bezahlt werden. Geldwechsel zum offiziellen Bankenkurs ist an allen Schaltern mit der Aufschrift "Change" möglich, von morgens früh bis abends spät und von montags bis sonntags und auch an Feiertagen. An über 200 Bahnhöfen stehen rund 4000 Mietfahrräder bereit. Es handelt sich dabei um neue schweizer Qualitätsräder mit Shimano-SIS-7-Gang-Schaltung. Mountain-Bikes und Kinderfahrräder sind ebenfalls erhältlich. Selbstverständlich ist ein Kindersitz gratis erhältlich. Die gesamte Fahrradflotte wird jedes Jahr durch neue Fahrräder ersetzt. So wird der Fahrspass garantiert. Die Broschüre RENT A BIKE gibt Auskunft über die genauen Preise und hält auch Tourenvorschläge bereit. Für Sie angebahnt - 150 Jahre Schweizer Bahnen [MINI012] Zurückgelehnt in weiche Sessel hinter grossen Panoramafenstern gleiten Sie durch die Landschaft. Pünktlich erreichen Sie Ihr Ziel, in der City oder Im Bergdorf. Sanft werden Sie von Gondeln in die Höhe getragen. Nostalgisch tuckert das Dampfbähnchen der Bergflanke entlang: Unterwegs sein ist das Erlebnis, die Ankunft Start für neue Erfahrungen: Eine Dampfschiffahrt, eine Reise mit dem Postauto. Alles begann 1847 mit der Spanisch-Brötli-Bahn zwischen Zürich und Baden. Zügig breitete sich das Schienennetz aus. Geniale Ingenieure projektierten die Alpenbahnen: die Gotthardstrecke mit Kehrtunnels, die Albulastrecke mit kühnen Viadukten, die Berninastrecke mit dem höchsten Bahn-Passübergang auf 2253 m ü. M. und dem Kreisviadukt bei Brusio. Bergbahnen erweiterten den Horizont: Rigi-Bahn, Jungfrau-Bahn, Pilatus-Bahn, Gornergrat-Bahn, um nur einige zu nennen. Pionierleistungen der Jahrhundertwende, Höchstleistungen der Gegenwart, Ausblicke in die Zukunft: die Bahn bewegt seit 1847 !» Die Bahnhöfe feiern mit, Mai bis September 1997: 1997 ist für die Bahnen in der Schweiz ein Festjahr. Damit aber (fast) jeder Bahnhof mitfeiern kann, werden ungefähr zehn speziell ausgerüstete Güterwagen in der ganzen Schweiz eingesetzt, die jeder einzelne die Infrastruktur für ein kleines Bahnhoffest enthalten. Die Bahnhöfe bieten dabei Gelegenheit, das Dienstleistungsangebot und das Personal einmal näher kennen zu lernen. Es ist aber auch eine Möglichkeit, unsere Kundinnen und Kunden persönlich kennen zu lernen, Kontakte zu knüpfen. Nicht zu letzt wollen wir uns natürlich von der attraktiven und sympathischen Seite zeigen. Bewegen Sie sich mit - diese Grossanlässe erwarten Sie: Lausanne, 14./15.6.97: Rail-Show mit einer Parade von 65 Lokomotiven und Zügen Delemont, 21.6.-20.7.97: Erlebniswochen mit Dampfzugfahrten in den Freibergen Zürich/Baden, 8.-10.8.97. Offizielle 150-Jahr-Feier. Schnupperfahrten mit der historischen Spanisch-Brötli-Bahn, Ausstellung der modernsten Züge Europas Luzem, 22.8.-25.10.97: Verkehrshaus Küssnacht am Rigi, Fahrten mit der Spanisch-Brötli-Bahn, Replika-Lokomotiven aus der Eisenbahn-Frühzeit, Dampfschiff-Fahrten Tessin, 30.8.-28.9.97: Fünf Wochenenden mit fünf Schwerpunkten in allen Teilen des Kantons MEGA Lausanne, 14. und 15. Juni 1997: Eine Fahrzeugparade im Rangierbahnhof Lausanne bildet den zweiten Anlass von insgesamt sechs MEGA-Anlässen im Jubiläumsjahr «150 Jahre Schweizer Bahnen». Mit der Unterstützung der normalspurigen Privatbahnen sind es nicht weniger als 70 Fahrzeuge, die während der beiden Tagen ausgestellt sind und an diesem in seiner Art bisher einzigartigen Anlass teilnehmen. Die Fahrzeugparade gibt den Besuchern die Möglichkeit die Entwicklung der Eisenbahn von der Spanisch-Brötli-Bahn bis zum Pendolino zu Verfolgen. Angefangen mit den Dampflokomitven, später die Anfänge der elektrischen Lokomotiven mit Stangenantrieb wie zum Beispiel das Krokodil, die Periode der Leichtschnellzüge (Roter Pfeil) und zum Abschluss dann die Vertreter der Moderne wie die Lok 2000 und die Hochgeschwindigkeitszüge aus den Nachbarländern. Die vielen Fahrzeuge im Rhythmus von zwei Minuten bilden das faszinierende Spektakel «Rail-show» von gegen zwei Stunden Dauer. Um den Zugang für die erwarteten 30'000 Besucher pro Tag zu erleichtern, werden direkte Extrazüge ab der ganzen Schweiz und Regionalzüge ab Lausanne zum Rangierbahnhof eingesetzt. MEGA Jura, Dampf in den Freibergen, 21. Juni bis 20. Juli 1997: Dieser dritte MEGA-Anlass ist flächenmässig sicher der grösste, erstreckt sich doch das Aktionsgebiet über die Kantone Bern, Jura und Neuenburg. Nach seiner Ankunft in Delémont kann sich der Besucher zur gänzlich renovierten Rotonde wenden, die künftig Heimat für die Dampflokomotiven sein wird. Oder er kann einen Dampfzug besteigen, der ihn nach Glovelier bringt. Dort kann er in den Schmalspurdampfzug der Chemins de fer du Jura umsteigen. Von Saignelégier aus kann er an Aktivitäten wie Velo fahren, wandern, Picknick und vielem mehr teilnehmen. Ab Saignelégier bis La Chaux-de-Fonds geht es dann in einem elektrischen Zug weiter. In La Chaux-de-Fonds wird man anschliessend vom SBB-Leichtschnellzug erwartet und zum Endpunkt Biel dieses Nostalgieangebotes gebracht. Die nostalgische Rundreise kann in beiden Richtungen ausgeführt werden, ein Fixpunkt ist jedoch immer Delémont mit seiner Rotonde. Da die beiden ersten Wochen in die Schulzeit fallen, eignet sich dieser Anlass besonders auch für Schulreisen. Die folgenden Wochen liegen in der Zeit der Sommerferien und bieten daher allen «Daheimgebliebenen» die Möglichkeit für einen sympathischen und attraktiven Ausflug. MEGA Zürich, 8. bis 10. August 1997: Offizieller Festakt in Baden und Zürich, 8. August 1997 Der erste Teil der offiziellen Geburtstagsfeier findet in Baden statt. Nach dem Festakt im ältesten Schweizer Bahnhof dampft die Spanisch-Brötli-Bahn durch das Limmattal nach Zürich. Auf der Jubiläumsfahrt verteilen die 170 Passagiere spanische Brötli an die Zuschauer entlang der Strecke Baden—Zürich HB. Triumphale Einfahrt in die Halle des Hauptbahnhofes Zürich, wo der Festzug von weiteren geladenen Gästen empfangen wird. Zum 150. Geburtstag und zum Abschluss des Bahnhofumbaus eröffnet Bundesrat Moritz Leuenberger die neue alte Haupthalle, den grössten überdachten Platz der Schweiz. Anschliessend Festbankett, Ansprachen und Unterhaltung im Hof des Schweizerischen Landesmuseums. Volksfest «150 Jahre Schweizer Bahnen», 9./10. August 1997: Zwischen Baden und Zürich zeigt sich die Bahn von der historischen und der modernen Seite: ShopVille Zürich HB: Ausstellung «150 Jahre Hauptbahnhof Zürich» Dietikon: Ausstellungszug Dietikon-Killwangen-Spreitenbach: Publikumsfahrten mit der Spanisch-Brötli-Bahn Rangierbahnhof Limmattal (Dietikon/Spreitenbach): Ausstellung der europäischen Hochgeschwindigkeitszüge und weitere Attraktionen rund um die Bahn Spreitenbach: Festwirtschaft mit Unterhaltungsprogramm im Zeltdorf vor dem Rangierbahnhof MEGA Tessin, fünf Wochenende vom 30. August bis 28. September 97: Eine Vorpremiere des Angebotes «Ticino» findet am 29. August 1997 mit einem Tag der offenen Türen in Bellinzona statt. Jedes Wochenende verkehrt ein historischer Zug aus den dreissiger Jahren alternierend von Basel oder Zürich nach dem Tessin, Hinfahrt am Samstag, Rückfahrt am Sonntag. Bei einer Hin- und einer Rückfahrt wird der Zug zwischen Erstfeld und Bellinzona von zwei Dampflokomtiven geführt (Daten noch offen). Das erste Wochenende (30./31.8.97) findet in Bellinzona mit offenen Türen im Bahnhof, in der Hauptwerkstätte sowie im Lokomotivdepot statt. Als Gastbahnen werden sich die GFM, die RVT und die MO mit einem gemeinsamen Extrazug mit Start in der französischen Schweiz beteiligen. Das zweite Wochenende (6./7.9.97) steht unter dem Motto «Gioco-Spiele» und beinhaltet unter anderen folgende Aktivitäten: Clownschule Dimitri, eine Schatzsuche mit den Radios, Tanz- und Sportdemonstrationen. Als Gastbahnen nehmen die BT, die SOB und die MThB teil. Eine Rollmaterialschau mit Nostalgiefahrzeugen in Biasca und modernem Rollmaterial in Mendrisio bilden das dritte Wochenende (13./14.9.97) mit den Gastbahnen EBT und OeBB. Das vierte Wochenende (20./21.9.97) steht ganz im Zeichen des Güterverkehrs und findet im Güterbahnhof Lugano Vedeggio statt. Die Firma HUPAC, spezialisiert auf den kombinierten Verkehr, sowie DB Cargo und FS Cargo werden die verschiedenen Möglichkeiten des Transitverkehres durch unser Land präsentieren. Der Abschluss des MEGA Ticino (27./28.9.97) findet mit Blick auf unsere italienischen Nachbarn statt. Angeboten werden zum Beispiel Fahrten mit dem ehemaligen TEE-Zug zwischen Chiasso und Luino in Zusammenarbeit mit FS, FNM, FLP und FART/SSIF. MEGA Verkehrshaus Luzern, 22. August bis 25. Oktober 1997: Das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern bildet den Rahmen für diverse Anlässe im Jubiläumsjahr. Als erstes wird am 22. März 1997 die neue Schienenhalle eröffnet und vom 4. bis 12. Oktober 1997 finden die traditionellen Eisenbahn-Modellbautage statt. Vom 22. August bis 25. Oktober steigt im Verkehrshaus der Schweiz das Mega-Ereignis. Originale und Nachbildungen von historischen Dampfzügen verkehren auf der landschaftlich traumhaften Strecke zwischen Würzenbach und Küssnacht am Rigi. Erwartet werden Replika-Lokomotiven aus Frankreich, Italien, Deutschland, England und der Schweiz. Als besonderes Juwel wird die Spanisch-Brötli-Bahn wieder für Publikumsfahrten eingesetzt. Für dieses spezielle Ereignis wird gegenüber dem Verkehrshaus eine provisorische Haltestelle errichtet. Nach einer halbstündigen Fahrt mit dem Replika-Zug erreicht der Besucher den Bahnhof Küssnacht. Von der nahe gelegenen Schiffsstation fährt anschliessend das Dampfschiff auf dem Vierwaldstättersee zurück zum Verkehrshaus. Die Reise wird auch in umgekehrter Richtung angeboten. Grösser - schneller - steiler: Bahnsuperlative der Schweiz Die Erste 1871 nahm die Vitznau-Rigi-Bahn ihren Betrieb auf - die älteste Bergbahn Europas. Die Höchsten Auf 3821 m ü. M, steht die Bergstation der Luftseilbahn Zermatt-Kleines Matterhorn. Die höchste Standseilbahn der Weit ist die „Metro-Alpin" auf den Mittelallalin (3456 m ü. M.). Die Längsten Die längste Standseitbahnstrecke der Erde führt über 3500 m von Mülenen im Kandertal auf den Niesen. Die längste Gondelbahn Europas fährt über eine Strecke von 6240 m von Grindelwald auf den Männlichen. Die Steilsten Die steilste Bahn ist die Drahtseilbahn Schwyz-Stoos: 78% Steigung. Mit einer maximalen Steigung von 48% fährt die Zahnradbahn von Alpnachstad auf Pilatus-Kulm auf Weitrekordkurs. Die Grössten Doppeistöckig sind die Gondeln der Luftseilbahn Samnaun-Alp Trida und fassen 180 Fahrgäste. Über je 2 Kabinen für 150 Passagiere verfügt die «Jumbo»-Luftseilbahn auf den Mont-Fort bei Verbier und ist damit die grösste Europas. Die Ungewöhnlichsten Die Kabinen der Titlis-Rotair drehen sich um sich selbst. Aus den Kabinen der Gemmibahn können Sie 300 m in die Tiefe springen, aus den Gondeln der Schilthornbahn 180 m - am Bungy-Seit. In den Gondelbahnen Les Diablerets-Isenau und Grächen-Seetalhorn gibt es Fondue - während der Fahrt. [BLANK] Einreisebestimmungen Passbestimmungen für Bürger der Bundesrepublik Deutschland und österreich Zur Einreise in die Schweiz und ins Fürstentum Liechtenstein benötigen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland einen Reisepass (weniger als 1 Jahr abgelaufen) oder einen gültigen Personalausweis. Für Kinder bis 10 Jahre: Kinderausweis ohne Fotografie; bis 16 Jahre: Kinderausweis mit Fotografie oder Eintrag im Familienpass. Zollbestimmungen (Auszug) Bei der Einreise in die Schweiz dürfen nachstehende Waren abgabe- und bewilligungsfrei eingeführt werden: - Gebrauchte persönliche Dinge wie Kleider, Toiletten- und Sportartikel, Foto- und Amateurfilmkameras, \/ideokameras mit dazugehörenden Filmen, Musikinstrumente, Campingausrüstungen usw. Es dürfen 2 Jagd- oder Sportwaffen mitgeführt werden, sofern sie wieder ausgeführt werden. Das Tragen der Waffen unterliegt kantonalen Bestimmungen. - Reiseproviant in der Menge, die dem normalen Tagesbedarf entspricht. Dies gilt auch für Baby- und Diätnahrung sowie Tierfutter. - Alkoholische Getränke bis 15 % (Bier, Wein... 2 Liter, über 15 % (Schnaps...) 1 Liter -Tabakwaren 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak. Alkoholische Getränke und Tabakwaren werden nur abgabenfrei zur Einfuhr zugelassen, wenn sie von Personen eingeführt werden, die mindestens 17 Jahre alt sind. Für Angehörige nichteuropäischer Staaten gelten die doppelten Mengen. - Andere Waren zu Geschenkzwecken (ohne Fleisch und Fleischwaren, Butter und Warenmengen mit Vorratscharakter), sofern der Wert insgesamt sFr. 100,- nicht übersteigt; Personen unter 17 Jahren haben Anspruch auf die halbe Wertfreigrenze. Butter wird je Person höchstens 125 Gramm zur Einfuhr zugelassen. Für Fleisch und Fleischwaren gelten folgende Bestimmungen: Absolut zur Einfuhr verboten ist Schweinefleisch aus südlichen Ländern. Erlaubte Mengen: Personen im Mindestalter von 15 Jahren dürfen einmal täglich gesamthaft einführen, höchstens aber: a) frisches Fleisch von Tieren der Pferde-, Rinder, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung 0,5 kg b) Fleischwaren von Tieren nach a (wie Schinken, Würste, Trocken- und Büchsenfleisch) 1 kg c) Fleisch und Fleischwaren von Kaninchen, Geflügel, Wild, Fröschen, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, Seeigeln 2,5 kg Nähere Auskunft und evtl. Spezialbewilligungen erteilen die Grenzzollämter. Bestimmungen für Haustiere Für Hunde und Katzen, die vom Ausland in die Schweiz mitreisen, wird die Vorlage eines tierärztlichen Zeugnisses verlangt, wonach das Tier gegen Tollwut schutzgeimpft ist. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Diese Vorschrift gilt auch für Hunde und Katzen, die nach vorübergehender Ausfuhr wieder in die Schweiz zurückkehren. Für Tiere, die im Eisenbahn- oder Flugverkehr ohne Aufenthalt durch die Schweiz transportiert werden, ist das Zeugnis nicht erforderlich. Hunde und Katzen, für die kein gültiges Zeugnis vorliegt, werden an der Grenze zurückgewiesen. Hunde und Katzen, bei denen die Tollwut-Schutzimpfung innerhalb von 12 Monaten wiederholt wurde, werden auch dann zur Einfuhr zugelassen, wenn die letzte Impfung weniger als 30 Tage vor Grenzübertitt erfolgte. Wichtig: Bei der Wiedereinreise muss an der Grenzkontrolle die Identität des Hundes oder der Hauskatze durch Vorlage einer vor der Ausreise ausgestellten Bescheinigung (z.B. Impfpass) nachgewiesen werden. Papageien, Wellensittiche und Kaninchen können aufgrund einer Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen in Bern in die Schweiz eingeführt werden (Adresse: Bundesamt für Veterinärwesen, CH-3097 Bern-Liebefeld,Tel.031/9708111). Die Mitnahme eines Hamsters oder Meerschweinchens, von Kanarienvögeln, Zierfischen und wirbellosen Tieren (ausgenommen solche zu Genusszwecken) ist ohne tierärztliches Zeugnis möglich. Höchstgeschwindigkeiten und Sicherheitsvorschriften Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Strassennetz. Auf allen Landstrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h; auf Autobahnen 120 km/h; innerorts generell 50 km/h. Das Tragen von Sicherheitsgurten ist obligatorisch. Kinder bis zum vollendeten 12. Altersiahr gehören auf den Rücksitz. Für Motorradfahrer besteht Helmpflicht. Der Alkoholgrenzwert liegt bei 0,8 Promille. Telefonieren während dem Fahren ist verboten. Autobahngebühren Aufgrund eines Volksentscheides sind seit 1.1.1985 die Nationalstrassen/Autobahnen abgabepflichtig geworden. Für Fahrzeuge (inkl. Leihwagen) mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen (auch Anhänger und Wohnwagen) werden pro Kalenderjahr pauschal sFr. 40,- (in Deutschland Gegenwert in DM, Österreich in OS) erhoben. Die sogenannte Autobahnvignette ist jeweils ab 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres gültig (d.h. 14 Monate). Sie kann an Grenzübergängen, bei Postämtern, Tankstellen und Automobilwerkstätten in der Schweiz gekauft werden sowie im Vorverkauf bei Automobdclubs, deutschen Postämtern und beim Schweizer Verkehrsbüro in Frankfurt und Wien. Sportboote Touristen können ihre Sportboote (Motor- und Segelboote) ohne besondere Zollformalitäten gebührenfrei in die Schweiz einführen, vorausgesetzt, dass diese im Herkunftsland bereits registriert sind und spätestens innerhalb von einem Monat wieder ausgeführt werden. Kanus, Schlauchboote, Kajaks usw. werden als Touristengepäck zolltechnisch nicht erfasst. Ein Führerschein - bei vorübergehendem Aufenthalt in der Schweiz genügt. Der ausländische - ist erforderlich, wenn die Antriebsleistung 6 kW übersteigt oder die Segelfläche mehr als 15 qkm beträgt. Der Führer eines Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die erforderliche Verkehrsbewilligung für Sportboote wird durch die kantonale Behörde (in der Regel das kantonale Strassen- und Schiffahrtsamt) erteilt und gilt bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schiffahrt zugelassenen Gewässern. Vor allem der Vierwaldstättersee, der Neuenburgersee, der Bodensee, der Genfersee und die Tessiner Seen bieten dem Feriengast für den Bootsport viel Abwechslung; kleinere Seen, wie der Greifensee, Pfäffikersee, die aargauischen Seen, die Graubünder Seen und andere sind nur für den nichtmotorisierten Wassersport freigegeben. Boote und Badegeräte unter 2,5 m Länge sind nicht bewilligungspflichtig, dürfen aber nur in einer Uferzone von 150 m verkehren (Ausnahme: Surfbretter und Rennruderboote, die auch ausserhalb der Uferzone verkehren können). Auf den Schweizer Seen darf in einer Uferzone von 300 m nicht schneller als mit 10 km/h gefahren werden. Die gedruckte Verordnung zum eidgenössischen Binnenschiffahrtsgesetz (vom 1.4.79) kann zum Preise von CHF 20.- bei der Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale, Postfach, CH-3000 Bern, bezogen werden. Für motorisierte Sportboote und solche mit mehr als 15 qm Segelfläche muss eine Haftpflichtversicherung (2 Mio. Franken) abgeschlossen werden; der ausländische Versicherungsausweis wird anerkannt. Segelschulen stehen am Thunersee, Genfersee, Lago Maggiore, Bodensee, St. Moritzersee, Vierwaldstättersee, Bielersee und Neuenburgersee zur Verfügung. Sprache Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. In den meisten nicht deutschsprachigen Fremdenverkehrsorten wird die deutsche Sprache verstanden, zum Teil auch gesprochen. Strom 220 Volt/Wechselstrom. Sie werden also mit Rasierapparaten und anderen Elektrogeräten keine Schwierigkeiten haben. Dennoch ist es ratsam, einen Netzadapter mitzuführen, da Schukostecker nicht auf Schweizer Steckdosen passen. Taxis Taxifahrten sind in der Schweiz relativ teuer, die Preisansätze sind von Ort zu Ort verschieden. Festpreise für Zusatzleistungen (Gepäck usw.) sind im Wagen angeschlagen. Das Trinkgeld ist in der Regel eingeschlossen. Telefon Telefongespräche Für eine Minute von der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland und nach Österreich im Selbstwahl-Ferndienst (von allen öffentlichen Telefonen und Telefonzellen) über die grösstmögliche Entfernung zahlt man nicht mehr als CHF 1.20 (der Mindesteinwurf bei Münzsprechern beträgt drei 20-Rappen-Münzen. Zuerst die internationale Vorwahlnummer, dann die Ortsnetzkennzahl ohne die erste 0, anschliessend die Nummer des Teilnehmers wählen. Reka-Checks Reka-Checks sind ein auf die Schweiz beschränktes touristisches Zahlungsmittel mit vielen Verwendungsmöglichkeiten. Verwendungsmöglichkeiten: Mit Reka-Checks erhalten Sie mehr Ferien und Freizeit für weniger Geld. Über 7000 Betriebe aus dem Schweizer Tourismus und Verkehr wie Transportunternehmungen, Hotels, Restaurants, ReisebÜros, die Swissair, die Reka und viele andere, nehmen Reka-Checks gerne entgegen. Wo erhalte ich Reka-Checks ? Verbilligte Reka-Checks erhalten Sie bei 2700 Arbeitgebern aus Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, öffentlichen Verwaltungen, usw. mit einem Rabatt von 10 - 20 Prozent, als Mitglied eines Arbeitnehmerverbandes (SKV, PVB, SMUV, PTT-Union und viele andere) mit einem Rabatt von 5 - 10 Prozent bei Coop Genossenschaften mit 5 Prozent Rabatt. Schweizer Reisekasse (Reka) Neuengasse 15 3001 Bern Tel. 031 3296633 Transport Etwa zwei Drittel des Ferien- und Geschäftsreiseverkehrs in der Schweiz wickelt sich mit dem Privatauto ab, rund ein Fünftel der Touristen reisen mit der Bahn, 10 % mit dem Flugzeug und 4% mit Bus. Als Sekundärtransportmittel und vor allem für Ausflüge spielen im Tourismus Postauto, Schiff und touristische Transportanlagen eine bedeutende Rolle. Öffentlicher Verkehr [MINI022] Die Länge des schweizerischen Eisenbahn-Schienennetzes beträgt rund 5000 km - Normalspur 3640 km, davon entfallen 3000 km auf das SBB-Schienennetz - Schmalspur 1384 km, davon 97 km Zahnradbahnen Die SBB bieten täglich rund 4000 Reisezüge oder 240000 Zugkilometer an. Davon entfällt die eine Hälfte auf Eurocity-, Intercity- und Schnellzüge, die andere Hälfte auf Regionalzüge. 1995 beförderten die SBB 254 Millionen Personen, 4 % weniger als im Vorjahr. Die durchschnittliche Reiseweite betrug 46 km. Wichtigste Neuerungen: Seit 2. Juni 1996 verbinden Pendolino-Neigezüge der Firma Cisalpino Genf mit Milano. Im Laufe des Herbstes werden zusätzlich Verbindungen mit diesen Zügen modernster Technik von Basel-Bern-Lötschberg und Zürich-Gotthard ebenfalls nach Milano angeboten. Ebenfalls ab dem Fahrplanwechsei vom 2. Juni werden Nachtzüge der City Night Line Zürich mit Berlin und Leipzig/Dresden verbinden; Thalys - ein neues Angebot zwischen Paris und Bruxelles/Amsterdam - wird den Verkehr mit TGV neuester Bauart aufnehmen; ein konventioneller Nachtzug mit Liege- und Schlafwagen wird neu Zürich mit Venedig verbinden, und Sleeperette-Wagen werden zwischen Chur und Paris angeboten. Über 23 Millionen Flugpassagiere Auf den drei interkontinentalen Flughäfen Zürich, Genf und Basel wurden 1995 388733 gewerbemässige Flugbewegungen (Starts und Landungen) mit rund 23,3 Millionen Passagieren verzeichnet. Etwa 85 % sind dem Linienverkehr zuzuschreiben. Schätzungsweise 10 % der Feriengäste, die in die Schweiz reisen, kommen mit dem Flugzeug. 54,5 % des Passagierverkehrs auf den Landesflughäfen wickeln sich über schweizerische Fluggesellschaften ab. Das Swissair-Streckennetz war 1995 339905 km lang und umfasste 127 Städte in 72 Ländern. Postauto als Feinverteiler Postauto Schweiz und seine 17 Postautoregionen bilden mit den 689 Linien und einem Streckennetz von rund 8600 Kilometern einen wesentlichen Teil des schweizerischen Verkehrssystems und damit auch einen bedeutenden touristischen Angebotsfaktor. Von den 90,7 Millionen Fahrgästen, die 1995 mit dem Postauto reisten, entfielen 12 bis 14 Millionen auf Ferienreisende und Ausflügler. Die 1798 Postautos (69148 Sitzplätze) legten 1995 rund 77,1 Mio. km zurück. 1750 Ortschaften mit gesamthaft 7500 Haltestellen werden durch das Postauto mit den regionalen Zentren und den Bahnstationen verbunden. Auch im Agglomerationsverkehr ist das Postauto ein unentbehrliches Glied in der Kette des öffentlichen Verkehrs. Umfassendes Angebot und anhaltende Nachfrage bei den touristischen Bahnen In der Schweiz gibt es 1834 touristische Transportanlagen: 13 Zahnradbahnen, 60 Standseilbahnen, 213 Pendelbahnen, 118 Gondelbahnen, 285 Sesselbahnen und 1145 Skilifte. Auf einer Streckenlänge von über 1950 km überwinden diese Bahnen eine Höhendifferenz von gut 600 km. Rund 370 touristische Bahnen stehen ganzjährig im Betrieb, 15 ausschliesslich im Sommer. Während der Wintersaison können die touristischen Transportanlagen über 1,45 Millionen Personen in der Stunde bergwärts befördern. Ohne touristische Transportanlagen wäre der moderne Skisport nicht denkbar. Die touristischen Transportanlagen leisten denn auch direkt als Arbeitgeber und indirekt als Motor der touristischen Entwicklung und Stütze des Wintertourismus einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung der Bevölkerung im Berggebiet und damit auch zur Festigung der politischkulturellen Identität von Berggemeinden. Die touristischen Transportunternehmungen beschäftigen über 11000 Personen. Von der Existenz touristischer Transportanlagen direkt abhängig sind Arbeitsplätze in Skischulen und Bergrestaurants. Privatverkehr In der Schweiz steht dem Touristen ein Strassennetz von 71100 km zur Verfügung: 1500 km Nationalstrassen, 18400 km Kantonsstrassen und 51200 km Gemeindestrassen. 1995 reisten 204000 ausländische Autos in die Schweiz ein, die rund 6 Millionen Gäste in das Land brachten, wobei sich der Transitverkehr auf etwa 10 % belief. 1995 reisten rund 48 Millionen ausländische Personenwagen im Reiseverkehr in die Schweiz ein, die ungefähr 100 Millionen Gäste in unser Land brachten. Davon entfallen rund 85 % auf den Tagesausflugsverkehr mit Ziel Schweiz, etwa 9 % auf den Ferienverkehr und 6 % auf den Transitverkehr. Bussenkatalog der Schweiz Gültig ab dem 01. September 1996 Die Bussen für Vergehen im Strassenverkehr wurden auf den 1. September 1996 zum Teil massiv erhöht. Gleich viermal mehr zahlen beispielsweise Fussgänger, die bei Rot über die Strasse gehen. NETprises sah diese massive Erhöhung als Grund, Ihnen topaktuell die neuesten Bussentarife zu präsentieren. (Alle Angaben in Schweizer Franken) 1. Fahrzeugführerinnen und -führer; administrative Bestimmungen 100. Nichtmitführen 1. des Führerausweises 20.- 2. des Lernfahrausweises 20.- 3. des Fahrzeugausweises 20.- 4. der Bewilligung für Spezialtransporte 20.- 5. des Abgas-Wartungsdokuments 20.- 6. der Ausnahmebewilligung zu einer signalisierten Vorschrift 20.- 101. Nichtmitführen 1. der in der laufenden Woche benützten Einlageblätter oder des Einlageblattes des letzten Tages der vorangegangenen Woche 140.- 2. der Ersatz-Fahrtschreibereinlageblätter bzw. -Wochenbündel 40.- 3. des Einlageblattes des Vortages 40.- 4. des Arbeitsbuches 40.- 5. der betriebsinternen Tagesrapporte der laufenden Woche oder Doppel davon 40.- 6. der Bewilligung zur Befreiung vom Führen des Arbeitsbuches 40.- 7. der Kontrollkarte für Taxiführer 40.- 102. Nichteintragen der erfoderlichen Angaben 1. im Wochenblatt 40.- 2. im Tagesblatt 40.- 3. in der Kontrollkarte für Taxiführer 40.- 103. 1. Nichtbeschriften des Fahrtschreiber-Einlageblattes 40.- 2. Unvollständiges Beschriften des Fahrtschreiber-Einlageblattes 40.- 3. Wahrheitswidriges Beschriften des Fahrtschreiber-Einlageblattes 40.- 4. Verwenden eines nicht typengeprüften Fahrtschreiber-Einlageblattes 40.- 5. Verwenden eines nicht zum Fahrtschreiber passenden Einlageblattes 40.- 104. Nichtmitführen 1. der SDR-Ausbildungsbescheinigung 20.- 2. des SDR-Beförderungspapiers 140.- 3. der schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblat) bei SDR-Transporten 140.- 105. Nichtentfernen oder Nichtabdecken der orangen Signaltafeln bei einem Transport ohne gefährliche Güter 60.- 106. Unterlassen der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Aenderung oder Ersetzung eines Ausweises oder einer Bewilligung erfordern 20.- 2. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr 200. Ueberschreiten der zulässigen Parkzeit a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 201. Erneutes Parkieren 1. innerhalb des gleichen Strassenzuges in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 2. innerhalb des gleichen Strassenzuges in der Roten Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 3. auf dem gleichen Parkplatz in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 4. auf dem gleichen Parkplatz in der Roten Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 5. innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit Gebühren- pflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 6. innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 7. auf dem gleichen Parkplatz mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 8. auf dem gleichen Parkplatz mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- 202. Nichtanbringen 1. der Parkscheibe hinter der Frontscheibe 40.- 2. des Parkzettels hinter der Frontscheibe 40.- 3. der Parkscheibe am Anhänger 40.- 4. des Parkzettels am Anhänger 40.- 203. 1. Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe 40.- 2. Aendern der eingestellten Ankunftszeit, ohne Wegzufahren 40.- 3. Nichingangsetzen der Parkuhr 40.- 4. Verbotenes Nachzahlen 40.- 5. Zahlen nach abgelaufener Parkzeit 40.- 204. Halten an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen 80.- 205. Halten in Engpässen 80.- 206. Halten neben einem Hindernis in der Fahrbahn 80.- 207. 1. Parkieren auf einer Einspurstrecke bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf einer Einspurstrecke 80.- 208. 1. Parkieren neben einer Sicherheitslinie, wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt bleibt, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten neben einer Sicherheitsliniem wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt bleibt 80.- 209. 1. Parkieren neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten neben einer ununterbrochenen Längslinie, wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt frei bleibt. 80.- 210. 1. Parkieren neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt frei bleibt, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten neben einer Doppellinie, wenn nicht eine wenigstens 3m breite Durchfahrt frei bleibt 80.- 211. 1. Parkieren auf einer Strassenverzweigung, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf einer Strassenverzweigung 80.- 212. 1. Parkieren vor einer Strassenverzweigung nährer als 5m von der Querfahrbahn bis 60 Minuten 120.- 2. Halten vor einer Strassenverzweigung näher als 5m von der Querfahrbahn 80.- 213. 1. Parkieren vor einer Strassenverzweigung nährer als 5m von der Querfahrbahn bis 60 Minuten 120.- 2. Halten vor einer Strassenverzweigung näher als 5m von der Querfahrbahn 80.- 214. 1. Parkieren auf einem Fussgängerstreifen, bis 60 Mintuen 120.- 2. Halten auf einem Fussgängerstreifen 80.- 215. 1. Parkieren seitlich angrenzend an einen Fussgängerstreifen, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten seitlich angrenzend an einem Fussgängerstreifen 80.- 216. Halten auf einem Bahnübergang 80.- 217. 1. Parkieren näher als 10m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetreibe, bis 60 Minuten 120.- 2. Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen näher als 10m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe 80.- 3. Halten zum Güterumschlag näher als 10m vor einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrbetriebe 80.- 218. 1. Parkieren näher als 10m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetreibe, bis 60 Minuten 120.- 2. Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen näher als 10m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrsbetriebe 80.- 3. Halten zum Güterumschlag näher als 10m nach einer Haltestellentafel öffentlicher Verkehrbetriebe 80.- 219. 1. Parkieren bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe auf dem angrenzenden Trottoir 80.- 220. 1. Parkieren vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen 80.- 3. Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen 80.- 221. Behinderndes Halten zum Güterumschlag neben Fahrzeugen, die längs des Strassenrandes parkiert sind 80.- 222. 1. Parkieren auf einem Radstreifen, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf einem Radstreifen, wenn der Fahrradverkehr dadurch behindert wird 80.- 223. Parkieren auf der Fahrbahn neben einem Radstreifen, bis 60 Minuten 120.- 224. 1. Parkieren auf dem Strassenbahngeleise, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf dem Strassenbahngeleise 80.- 225. 1. Parkieren näher als 1.5m neben der nächsten Strassenbahnschiene, bis 60 Min. 120.- 2. Halten näher als 1.5m neben der nächsten Strassenbahnschiene 80.- 226. 1. Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autobahn, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf dem Pannenstreifen einer Autobahn, ausgenommen Nothalt 80.- 227. 1. Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf dem Pannenstreifen einer Autostrasse, ausgenommen Nothalt 80.- 228. 1. Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, ohne dass für Fussgängerinngen und Fussgänger ein ein 1.5m breiter Raum frei bleibt, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, ohne dass für Fussgängerinngen und Fussgänger ein ein 1.5m breiter Raum frei bleibt 80.- 229. 1. Parkieren auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung des Fussgänger- verkehrs, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf Längsstreifen für Fussgänger mit Behinderung der Fussgängerverkehrs80.- 230. 1. Parkieren innerhalb des signalisierten Halteverbots, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten innerhalb des signalisierten Halteverbots 80.- 231. 1. Parkieren auf einem Busstreifen, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf einem Busstreifen 80.- 232. 1. Parkieren auf einem "Ausstellplatz", bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf einem "Ausstellplatz" 80.- 233. 1. Parkieren auf eine "Abstellplatz für Pannenfahrzeuge", bis 60 Mintuen 120.- 2. Halten auf einem "Abstellplatz für Pannenfahrzeuge" 80.- 234. 1. Parkieren auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen, bis 60 Min.120.- 2. Halten auf der Halteverbotslinie vor einem Fussgängerstreifen 80.- 235. 1. Parkieren näher als 5m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbots- linie angebracht ist, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten näher als 5m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbots- linie angebracht ist. 80.- 236. 1. Parkieren auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halteverbotslinie, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf dem Trottoir vor einem Fussgängerstreifen neben einer Halte- verbotslinie 80.- 237. 1. Parkieren auf dem Trottoir näher als 5m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf dem Trottoir näher als 5m vor einem Fussgängerstreifen, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist 80.- 238. 1. Parkieren auf einer Sperrfläche 120.- 2. Halten auf einer Sperrfläche 80.- 239. 1. Parkieren auf einer Zickzacklinie, bis 60 Minuten 120.- 2. Behinderndes Halten auf einer Zickzacklinier zum Ein- und Aussteinenlassen von Personen 80.- 3. Halten auf einer Zickzackline zum Güterumschlag 80.- 240. Parkieren eines nichtberechtigten Fahrzeugs auf einem Gehbehinderten- parkplatz, bis 60 Minuten 120.- 241. 1. Parkieren auf einer Halteverbotslinie, bis 60 Minuten 120.- 2. Halten auf einer Halteverbotslinie 80.- 242. Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 243. Parkieren auf einer Hauptstrasse innerorts, wenn für das Kreuzen von Motorwagen nicht genügend Raum bliebe a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 244. Parkieren näher als 50m bei einem Bahnübergang ausserorts a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 245. Parkieren näher als 20m bei einem Bahnübergang innerorts a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 246. Parkieren auf einer Brücke a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 247. Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 248. Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Grundstück a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 249. Parkieren auf dem Trottoir, wo dies Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1.5m breiter Raum frei bleibt a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 250. Parkieren innerhalt des signalisierten Parkverbots a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 251. Parkieren in einer Wohnstrasse an nicht dafür gekennzeichneten Stellen a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 252. Parkieren ausserhalt von Parkfeldern a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 253. Parkieren eines Fahrzeuges auf einem Parkfeld, welches grössenmässig nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 254. Parkieren eines Fahrzeuges auf einem Parkfeld, welches aufgrund der Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 255. Parkieren auf einer Parkverbotslinie a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 256. Parkieren auf einem Parkverbotsfeld a. bis 2 Stunden 40.- b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60.- c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100.- 3. Motofahrzeugführerinnen und -führer; Verkehrsregeln im Fahrverkehr 300. Ueberschreiten des zulässigen Gewichts a. um mehr als 5, aber nicht mehr als 7% (mind. mehr als 100kg) 100.- b. um mehr als 7, aber nicht mehr als 9% (mind. mehr als 100kg) 200.- 301. Fahren mit einem Motorrad auf einem Trottoir 100.- 302. Nichtbeibehalten des Platzes durch Motorradfahrer innerhalb der Kolonne, wenn der Verkehr angehalten wird 60.- 303. 1. Ueberschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchst- geschwindigtkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge innerorts a. um 1 - 5 km/h 40.- b. um 6 - 10 km/h 120.- c. um 11 - 15 km/h 250.- 2. Ueberschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchst- geschwindigtkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge ausserorts und auf Autostrassen a. um 1 - 5 km/h 40.- b. um 6 - 10 km/h 100.- c. um 11 - 15 km/h 160.- d. um 16 - 20 km/h 240.- 3. Ueberschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchst- geschwindigtkeit nach Abzug der technisch bedingten Sicherheitsmarge auf Autobahnen a. um 1 - 5 km/h 20.- b. um 6 - 10 km/h 60.- c. um 11 - 15 km/h 120.- d. um 16 - 20 km/h 180.- e. um 21 - 25 km/h 260.- 304. Nichtbeachten des Vorschriftssignals 1. Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen 100.- 2. Einfahrt verboten 100.- 3. Verbot für Motorwagen 100.- 4. Verbot für Motorräder 100.- 5. Verbot für Lastwagen 100.- 6. Verbot für Gesellschaftswagen 100.- 7. Verbot für Anhänger 100.- 8. Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts 100.- 9. Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links 100.- 10. Hindernis rechts umfahren 100.- 11. Hindernis links umfahren 100.- 12. Geradeausfahren 100.- 13. Rechtsabbiegen 100.- 14. Linksabbiegen 100.- 15. Kreisverkehr 100.- 16. Abbiegen nach rechts verboten 100.- 17. Abbiegen nach links verboten 100.- 18. Wenden verboten 100.- 19. Schneeketten obligatorisch 100.- 20. Fussgängerzone 100.- 21. Radweg 100.- 22. Fussweg 100.- 23. Rad- und Fussweg 100.- 305. Befahren eines Tramtrassees 60.- 306. 1. Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des markierten Richtungspfeils 100.- 2. Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des Konturpfeils der Lichtsignalanlage 100.- 3. Nichtffortsetzen der Fahr in Pfeilrichtung 100.- 307. Befahren eines Busstreifens 60.- 308. Nicht vollständiges Anhalten bei Stop-Signalen (Rollstopp) 60.- 309. 1. Nichtbeachten eines Lichtsignals 250.- 2. Nichtbeachten einses "Wechselblinklichts" oder eines "Einfachen Blinklichts" 250.- 310. Ueberfahren/Ueberqueren eines mit ununterbrochener Linie markierten Radstreifens 60.- 311. Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt 100.- 312. 1. Nichttragen der Sicherheitsgurten durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer 60.- 2. Mitführen eines nicht gesicherten Kindes bis zu 7 Jahren neben der Führerin oder dem Führer 60.- 3. Mitführen von nicht gesicherten Kindern von 7 bis 12 Jahren 60.- 313. Nichttragen des Schutzhelmes durch die Füherin oder den Führer von Motorrädern und Kleinmotorrädern 60.- 314. 1. Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen, sofern nicht überholt, eingespurt, in parallelen Kolonnen oder innerorts gefahren wird 60.- 2. Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen innerorts 140.- 315. Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Ueberholen auf Einspurstrecke 100.- 316. Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl rechts kein Strassenbahngeleise verläuft, kein Parverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist 60.- 317. Verlassen des Fahrzeuges, ohne den Zündschlüssel wegzunehmen 60.- 318. 1. Nichtaufstellen des Pannensignals 60.- 2. Vorschriftswidriges Aufstellen des Pannensignals 40.- 3. Missbräuchliche Verwendung der Warnblinker am stehenden Fahrzeug 40.- 4. Missbräuchliche Verwendung der Warnblinker am fahrenden Fahrzeug 40.- 5. Nichtanbringen des Pannensignals an der Rückseite des abgeschleppten Fahrzeugs 40.- 319. Anhalten eines schweren Motorwagens ausserorts näher als 100m vor einem Bahnübergang, sofern dieser geschlossen ist. 60.- 320. 1. Lernfahrten ohne Anbringen des L-Schildes 20.- 2. Nichtentfernen des L-Schildes, wenn keine Lernfahrt stattfindet 20.- 321. 1. Unterlassen der Richtungsanzeige 100.- 2. Nichteinstellen der Richtungsanzeige nach erfolgter Richtungsänderung 100.- 3. Nichtmitführen der Winkkelle, sofern erforderlich 40.- 322. Missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen 40.- 323. Fahren ohne Licht 1. bei beleuchteter Strasse nachts 60.- 2. in einem beleuchteten Tunnel 60.- 324. Fahren mit Standlicht 1. bei beleuchteter Strasse nachts 40.- 2. in einem beleuchteten Tunnel 40.- 325. Missbräuchliche Verwendung von 1. Nebellichtern 40.- 2. Nebelschlusslichtern 40.- 3. Suchlampen 40.- 4. Arbeitslichtern 40.- 326. 1. Unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs 60.- 2. Unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs 60.- 327. 1. Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit Kleinmotorrad 60.- 2. Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem anderen darauf nicht zugelassenen Motorfahrzeug 140.- 3. Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit Spikesreifen 60.- 4. Abschleppen auf Autobahn oder Autostrasse weiter als zur nächste Ausfahrt 140.- 328. 1. Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen 140.- 2. Benützen des äussersten linken Fahrstreifens auf Autobahnen mit mindestens 3 Fahrstreifen in gleicher Richtung durch Motorfahrzeuge, die nicht mehr als 80 km/h erreichen dürfen 60.- 329. Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger 60.- 330. Fahren mit nicht gut lesbaren Kontrollschildern 60.- 331. Mitführen von mehr Personen als Plätze bewilligt sind 60.- 332. Missachten des Nachtfahrverbots a. bis eine Stunde 100.- Weitere Zahlen, Daten, Fakten über den Gast in der Schweiz Rund 72 Millionen Male übernachten in- und ausländische Gäste jährlich in unserem Land. Hinter dieser nackten Zahl stehen Menschen, die sich entschieden haben, einige Tage oder Wochen in der Schweiz zu verbringen. Wie reisen sie an, und was ist Anlass ihrer Schweizer Reise ? Was ist für sie wichtig ? Wie beurteilen sie unser touristisches Angebot ? Nähere Auskünfte über in- und ausländische Besucher gibt das touristische Marktforschungssystem Schweiz TOMAS. Nachfolgend einige Resultate aus der Befragung TOMAS II von 1988/89: Schweiz-Gäste sind Individualtouristen: Im Sommer reisten 89 %, im Winter 92 % der in- und ausländischen Gäste individuell an ihr Schweizer Reiseziel. Teilnehmer einer organisierten Gruppenreise waren im Sommer 8 %, im Winter 6 %. Die Schweiz-Reise wird mehrheitlich selber organisiert: 67 % der Sommer- und 72 % der Wintergäste reservieren ihre Unterkunft in der Schweiz selber. Die übrigen Gäste buchen über ein Reisebüro oder eine andere Institution. Hoher Anteil an Stammgästen: Der Anteil an ausländischen Stammgästen im Schweizer Tourismus ist sehr hoch. 55 % der Auslandgäste hielten sich im Sommer mindestens zum viertenmal in unserem Land auf. Im Winter waren es sogar 65 %. [BLANK] Schweizer Skischulen [THUMB=langlauf] In rund 200 Skischulen finden 3000 bis 4000 patentierte Skilehrer und Hilfsskilehrer Beschäftigung. In der Hochsaison sind es bis zu 7500 Skilehrer. Angeboten werden neben dem Kinder- und Erwachsenenskiunterricht in den meisten Skischulen auch Snowboard, Telemark, Langlauf und auf Anfrage andere Sportarten und Pauschalangebote. In den letzten Jahren ist eine Verlagerung vom Klassen- zum Privatunterricht festzustellen. Zum Angebot gehören ebenfalls Skischulrennen und -tests, Fackelabfahrten und Animationsabende. Im Winter 1994/95 haben die Skilehrer der Schweizer Skischulen während rund 4,8 Millionen Stunden Gäste unterrichtet und betreut. [BLANK] Schweizerische Tourismusverbände und Institutionen [MINI067] GASTROSUISSE (vormals Schweizer Wirteverband) Blumenfeldstrasse 20 8046 Zürich Tel. 01 3775111 Gründung: 1891. Grösster Verband für Hotellerie und Restauration mit weit über 22000 Mitgliedern; über 80 % sämtlicher schweizerischer Gastbetriebe (Hotels, Restaurants usw.) sind in GASTROSUISSE zusammengeschlossen. GASTROSUISSE ist die gesamtschweizerisch tätige Informations- und Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder. Aus- und Weiterbildung im Gastgewerbe. Automobil Club der Schweiz (ACS) Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. 031 3283111 Gründung: 1898 Aufgaben: Vertretung der Interessen der Automobilisten, technische und juristische Hilfe/Beratung, touristische Dienste. Schweizer Cafetier-Verband (SCV) Bleicherweg 54 8039 Zürich Tel. 01 2016777 Gründung: 1938 Berufs- und Interessenvertretung der Cafetiers und Unterstützung der Mitglieder durch ein umfassendes Dienstleistungspaket. Schweizer Reisekasse (Reka) Neuengasse 15 3001 Bern Tel. 031 3296633 Gründung: 1939 Aufgaben: Förderung des Sozialtourismus. Ferienfinanzierung durch Reka-Schecks. Gründung und Entwicklung von Ferienzentren. Vermittlung von Ferienwohnungen. Schweizerischer Skischulverband (SSSV) 7526 Cinuos-chel Tel. 081 8540777 Gründung: 1934 Zweck: Zusammenfassung aller interessierten Institutionen des Tourismus zur Förderung des schweizerischen Skischulwesens. Interessenwahrung. Schweizer Jugendherbergen (SJH) Schaffhauserstrasse 14 Postfach 8042 Zürich Tel. 01 3601414 Gründung: 1926 Aufgaben: Förderung des Jugend- und Familientourismus. Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten für Jugendgruppen, Schulen, Familien usw. Schweizerischer Reisebüro-Verband (SRV) Utoquai 39 8034 Zürich Tel. 01 2528230 Gründung: 1928 Zweck: Zusammenschluss qualifizierter, in der Schweiz niedergelassener Reisebüros im Hinblick auf die Berufsförderung und die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder. Information, Beratung und Förderung der Aus- und Weiterbildung im Reisebürogewerbe. Schweizerischer Bergführerverband c/o Tourismusverband Saanenland 3792 Saanen Tel. 030 88165 Ca. 1000 Mitglieder. Zweck: Wahrung der Berufsinteressen. Zusammenarbeit mit Tourismus-Organisationen. Werbung für das geführte Bergsteigen. Schweizerischer Verband der Seilbahnunternehmungen (SVS) Dählhölzliweg 1 3000 Bern 6, Tel. 031 3592333 Gründung: 1970 Aufgaben: Wahrung der Interessen der Mitglieder, Information und Beratung. Gemeinsame Tarifpolitik. Berufliche Aus- und Weiterbildung. Swiss Congress & Incentives (SCI) Bellariastrasse 38 Postfach 572 8027 Zürich Tel. 01 2015300 Gründung: 1964 Aufgaben: Förderung des Kongresstourismus zugunsten der einzelnen Mitgliederorte. Gemeinsame Werbung. Touring Club der Schweiz (TCS) Rue Pierre-Fatio 9 1211 Genf 3 Tel. 022 7371212 Gründung: 1896 Aufgaben: Vertretung der Interessen der Automobilisten, technische und juristische Hilfe/Beratung, Touristische Dienste. Union Helvetia, Schweiz Zentralverband der Hotel- und Restaurant-Angestellten Adligenswilerstrasse 22 Postfach 4870 6002 Luzern Tel. 041 4182222 Gründung 1886. Berufsverband der gastgewerblichen Angestellten, Berufsleute und Kader. Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in Hotellerie und Gastgewerbe. Einsatz für attraktive und sichere Arbeitsplätze im Schweizer Tourismus. Verband Schweizer Badekurorte (VSB) Postfach 1456 5400 Baden Tel. 056 2225318. Gründung: 1924 Aufgaben: Wahrung der Interessen der Badekurorte. Bestmögliche Auswertung der Heilquellen im Interesse der Volksgesundheit. Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Verband Schweizerischer Campings (VSC) Seestrasse 119 3800 Interlaken Tel. 036 233523 Gründung: 1975 Aufgaben: Werbung für Campingferien, Klassifikation der Campingplätze. Verband öffentlicher Verkehr (VöV) Dählhölzliweg 12 3000 Bern 6 Tel. 031 3522411. Gründung: 1889 Aufgaben: Interessenwahrung. Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedern. Informations- und Beratungstätigkeit. Berufliche Aus- und Weiterbildung. Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Postfach 3360 Herzogenbuchsee Tel. 063 615151 Gründung: 1979 Aufgabe: Förderung eines menschen- und naturgerechten Verkehrswesens, Vertretung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer(innen), technische und juristische Hilfe/ Beratung, touristische Dienste, Reiseabteilung. Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) Gartenstrasse 25 8039 Zürich Tel. 01 2010844 Gründung: 1967 Aufgaben: Verbürgung oder Gewährung von Darlehen zur Erneuerung von Hotels und Kurortseinrichtungen sowie für den Bau neuer Hotels. Schweiz Tourismus (ST) Bellariastrasse 38 8027 Zürich Tel. 01 2881111 Gründung: 1917 Aufgaben: Durchführung der gesamtschweizerischen Tourismuswerbung im In- und Ausland. Verständnis für die politische, kulturelle und wirtschaftliche Eigenart der Schweiz wecken (20 Auslandvertretungen).