Look V2.0 Kopierbestimmungen ***************************************** L O O K Version 2.0 DAS DISKETTENMAGAZIN-ANZEIGEPROGRAMM SHAREWARE (20.- DM) (C) 1992-1993 by André Voget ***************************************** Das Programm und sämtliche Dateien sind Copyright (C) by André Voget. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Dateien dürfen frei kopiert werden, sofern die Kopiergebühr 5.- DM nicht übersteigt. Ausnahme: Fred Fish. ANSCHRIFT: André Voget Sonnenblick 16 56428 Dernbach Germany BANKVERBINDUNG: Konto-Nr. 550108 BLZ 570 910 00 Volksbank Montabaur-Wallmerod Stichwort: Look-Share >DAS KOMPLETTE LOOK-PAKET ENTHÄLT FOLGENDE DATEIEN: Look V2.0 LookV2.0.info Bedienung Bedienung.info Kopierbestimmungen Kopierbestimmungen.info Registrierung Registrierung.info Versionen Versionen.info Alle Dateien dürfen in keinster Weise verändert werden, das Packen und Archivieren ist aber natürlich erlaubt. Alle Dateien müssen bei Veröf­ fentlichung in einer Schublade mitgeführt werden (außer bei Magazinen, hier ist es freigestellt). Sämtliche Look-Versionen dürfen via DFÜ über­ tragen werden. >SHAREWARE-BESTIMMUNGEN JEDER, der dieses Programm veröffentlichen will, muß mich vorher um Er- laubnis fragen. DISKETTENMAGAZIN-HERAUSGEBER, die ein Magazin mit diesem Programm he­ rausgeben wollen, sind verpflichtet, mir VORHER eine sogenannte Sharewa­ re-Gebühr von 20.- DM zu schicken (überweisen). Die Gebühr beinhaltet kostenlose Benachrichtigung für nachfolgende Updates. Diese Updates sind dann gegen Rückporto und einen frankierten Rückumschlag bei mir erhält- lich. PD-SERIEN-ERSTELLER, die ihre Serie für höchstens 5.- DM inklusive aller anfallenden Gebühren vertreiben, müssen mich vor einer Veröffentlichung um Erlaubnis fragen. GEWERBLICHE VERTREIBER müssen mich ebenfalls um Erlaubnis fragen. Außer­ dem wird bei Veröffentlichung in der Regel eine Gebühr von 50.- DM fäl­ lig, die vor der Veröffentlichung zu zahlen ist. REGELMÄSSIGE Look-Benutzer (als Anzeigeprogramm für einzelne Texte, na­ türlich nicht bei Magazinen) sind ebenfalls verpflichtet, mir die Share­ ware-Gebühr (20.- DM) zu schicken. Wenn Du etwas nicht verstanden hast, dann werde ich es Dir gerne erklä­ ren. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Bei einer Miß­ achtung der oben aufgestellten Bedingungen behalte ich mir rechtliche Schritte vor. >ENTSCHULDIGUNG Ach, es ist wirklich ein Kreuz mit diesen ganzen Bestimmungen, aber es ist wohl die einzige Möglichkeit, sich in Deutschland vor "schwarzen Schafen" zu schützen. Ich bitte um Nachsicht.