#Titel Forum / Urheberrecht / Kommentar der VSI #Logo gadget15:Pinsel/ag.Forum #Font Losse 16 #C31 Das neue Software-Recht #Font topaz 8 #C30 Konsequenzen für Anwender und Industrie #C21 Die Änderung des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 1993 versetzt die Software- hersteller in die Lage, rechtlich gegen den Diebstahl ihrer Produkte vorzu- gehen. Das kann sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlichem Wege gesche- hen. Verbände wie die VSI hat sich die Aufgabe gestellt, die Öffentlichkeit auch in Zukunft mit breit angelegten Aktionen über die Konsequencen des neuen Rechts zu informieren. Für alle Anwendergruppen, sei es privat oder gewerblich, gilt ab 1993, daß das Raubkopieren von geschützter Software einen Gesetzesverstoß darstellt, der verfolgt werden kann. Mit Eröffnung der zivil- und strafrechtlichen Wege steht die Softwareindustrie allerdings nicht besser da als die Hersteller anderer Produkte. Es wird also mit der Änderung der Gesetzes kein Sonder- status für die Softwareindustrie geschaffen, sondern nur ein Äquivalent zum Schutz des Eigentums, wie ihn andere Hersteller und jede Privatperson durch zivil- und strafrecht genießen. Was in der Öffentlichkeit in der Vergangenheit stets Aufsehen erregt hat, ist die Prognose, daß die Softwareindustrie in Zukunft die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, auch nutzen wird. Offensichtlich hat sich ein Teil der Anwender daran gewöhnt, die Normalität der Verhältnisse im "Diebstahl von geistigem Eigentum" zu sehen und nicht im "rechtmäßigen Erwerb" des Pro- Produktes Software. Aus demselben Grunde ist die immerwieder aufkeimende Kritik an den Hochrech- nungen der Umsatzverluste der Softwareindustrie durch Raubkopien absurd. Welcher andere Hersteller von Produkten muß in der Öffentlichkeit vorrechnen, wie hoch seine Verluste durch Diebstahl sind? Es geht der Softwaeindustrie mit der heutigen und allen bisher durchgeführ- ten Aktionen und Initiativen um die Erreichung eines Standarts, wie er sonst überall als selbstverständlich gilt. Diesen Standart kann man auf die Formel "Leistung gegen Bezahlung" bringen. Die Softwareindustrie wird sich im kommenden Jahr sicherlich der neuen gesetzlichen Möglichkeiten bedienen. Eine genauere Prognose ist von Verbän- den und anderen Infostellen allerdings nicht möglich, da letztlich die Ent- scheidung, die gegen bekannt werdende Fälle von Raubkopierern vorgegangen wird, den einzelnen Softwareherstellern obliegt. Diese Entscheidung wird sicherlich von unterschiedlichen Interessenlagen beeinflußt werden. So wer- den Hersteller von Produkten, die hauptsächlich von privaten Anwendern ein- gesetzt werden, wahrscheinlich eine andere Entscheidung hinsichtlich des rechtlichen Vergehens treffen, als diejenigen Hersteller, deren Zielgruppe primär der gewerbliche Anwender ist. #Seitenende #C30 Konsequenzen für private Anwender #C21 Obwohl die Privatanwender eine Gruppe bilden, die an dem durch Raubkopien verursachten Umsatzverlust wesentlich beteiligt ist, ist die Mehrheit der Softwarehersteller nicht ihrer Kriminalisierung gelegen. Das heißt, daß wohl davon ausgegangen werden kann, daß in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, in denen für den privaten Einsatz Raubkopien erstellt und eingesetzt werden, keine rechtlichen Maßnahmen von Seiten der Hersteller ergriffen werden. Der Hintergrund für solche Entscheidungen ist auch im logistischen Bereich anzusiedeln. Schon allein die Anzahl solcher Fälle läßt es unmöglich erschei nen, jeden einzelnen Fall rechtlich zu verfolgen. "hier sehen wir uns auch als Verband gefordert", erklärte Rechtsanwalt Johannes Krüger, Geschäfts- führer des VSI, "dem Anwender nahezubringen, daß sein Verhalten rechtswidrig ist. Wir werden deshalb weiterhin daran arbeiten, ein Umdenken hin zur Wer- tigkeit des "geistigen Eigentums Software" zu bewirken." Wesetlich anders wird die Wertung dieses Verhaltens aussehen, wenn der Privatanwender ein raubkopiertes Produkt zur Erzielung von Einkünften ein- setzt, sich also gewerblich betätigt. In einem solchen Fall muß damit ge- rechnet weden, daß die Softwarehersteller zumindest in einigen Einzelfällen exemplarisch tätig werden. Stellt also ein Privatanwender gewerblich oder privat in bedeutendem Umfang zur Weitergabe an Dritte Raubkopien her, so ist davon auszugehen, daß die betroffenen Unternehmen entsprechende recht- liche Schritte einleiten werden. Zusammenfassend bedeutet dies, daß der Privatanwender in Zukunft differn- zierter betrachtet wird. Das Risiko des Einzelnen steigt entsprechend des Zwecks und des Umfangs, in dem Raubkopien erstellt werden. #Seitenende #C30 Konsequenzen für gewerbliche Anwender #C21 Die industriellen und gewerblichen Anwender sind für die Softwareindustrie der wohl wichtigste Handelspartner. Die Softwareindustrie hat an dieser Gruppe schon allein aufgrund der Anzahl der installierten Programme ein großes Interesse. Vor diesem Hintergrund sind die vielfältigen Aktivitäten der Softwareindus- trie und des Verbandes zur Aufklärung über die Wertigkeit des geistigen Eigentums auf der einen und angebotenen Unterstützungsleistungen zur Organi- sation des Softwareeinsatzes in Unternehmen auf der anderen Seite zu sehen. Denn es ist auch der Softwareindustrie klar, daß viele Anwender bis vor kur- zem nicht wußten, daß sie sich mit Erstellung von weiteren Kopien eines Originalprogramms rechtwidrig verhalten. Es geht der Softwareindustrie auch bei der gewerblichen Anwendergruppe nicht darum, endlich den Klageweg zu beschreiten. Vielmehr soll im Vorfeld weiterhin in großem Umfang Aufklärungsarbeit geleistet werden, um die Anwen- derunternehmen vor den rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Inzwischen kann sich die Softwareindustrie darauf berufen, daß die in den letzten Jahren vom Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V. geleistete Aufklärungsarbeit ein entsprechendes Echo in der Presse gefunden hat. Inzwischen dürften wir wohl jeden gewerblichen Anwender mit unseren Aktionen erreicht haben. Zielgruppe für rechtliche Maßnahmen der Softwareindustrie ist daher der ge- werbliche Anwender von Raubkopien. Diese Gruppe nutzt rechtswidrig das Pro- dukt der Softwarehersteller zur Erzielung von Umsatz beziehungsweise Gewinn und findet daher zu Recht auch in der Öffentlichkeit kein Verständnis. Für 1993 ist zu erwarten, daß neben den weiter laufenden Aufklärungs- und Unterstützungsaktionen des VSI und der Softwarehersteller vom Einsatz raub- kopierter Software in Unternehmen rechtlich verfolgt werden. Es erscheint leider Realität zu sein, daß auf das ultimative Druckmittel -die Inanspruch- nahme der Mittel des Rechtsstaates - nicht verzichtet werden kann, da allein das Vorhandensein dieser Mittel für einige Anwenderunternehmen offenbar nicht genügt. Aus den genannten Gründen ist daher davon auszugehen, daß unter dem Ge- sichtspunkt der "Generalprävention" einige Fälle von gewerblichem Einsatz von Raubkopien zur Anzeige gebracht werden oder Klage erhoben wird. Zusammenfassend muß nochmals gesagt werden, daß gewerbliche Anwender im kommenden Jahr ein erhöhtes Risiko eingehen, wenn sie über Anfang des Jahres 1993 hinaus raubkopierte Software einsetzen. Es ist daher an der Zeit, daß Unternehmen ihren Softwarebestand überprüfen und gegebenenfalls ihre Soft- ware nachlizenzieren. #C10 ------------------------------------------------------------------------------ Anmerkungen von S¡L¡CoN Wer heute z.B. DirOpus 4.0 in Händen hält und kann den legalen Erwerb des Originals nicht mit einer Quittung belegen, macht sich im Sinne des neuen UrHG strafbar. Die Diskette wird beschlagnahmt. Der Inhalt wird vernichtet. Im UrHG konnte ich nicht feststellen ob die Vernichtung des "illegalen Vervielfältigungsstückes" die Vernichtung der Diskette beinhaltet. Wenn ja, würde dies wohl den Strafbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Wer aus irgendwelchen Gründen Probleme haben sollte, sprich die Polizei bei Ihm mit einem Durchsuchungsbefehl auftaucht, sollte sich in jedem Fall jedes Teil was beschlagnahmt wird auflisten lassen. Unbedingt darauf achten, das die Beamten immer im Blickfeld sind. Achtung: Es gibt Leute die sich als "Softwarepolizisten" ausgeben und mit gut gefälschten Papieren Zugang zu deinen Disketten und Computer verschaffen wollen. Einen bzw. mehrere Beamten immer nur dann ins Haus lassen wenn Ihr bei der Dienststelle Rücksprache gehalten habt, das Beamte bei Dir im Dienst lichen Auftrag unterwegs sind. Ausweis zeigen lassen! Dienstnummer notieren! Namen notieren! Dienststelle mit Adresse und TelefonNummer nennen lassen! Während des Anrufs Wohnungstüre verschlossen halten. Unbedingt aber auf Ge- räusche achten, ob die Leute Reisaus nehmen. Nummernschild notieren! Hat alles seine Richtigkeit Beamte immer im Auge behalten. Wenn möglich Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe bitten. In jeden Fall ist es ratsam sich einen Anwalt zu nehmen. Versucht das beste draus zu machen, also erst garnicht Lügen!!!! ------------------------------------------------------------------------------ Der vorliegende Text darf nur im kompletten Umfang ohne Änderung im Wortlaut übernommen werden und frei kopiert werden. Weiterses zum SoftwareSchutz gibt es in Form des VT-Killers in der mir vorliegenden aktuellen Version des VirenCheckers. VT-Killer aus DirektBezug beim Autor. Der Versender ist zur Weiterverbreitung des VT-Killer vom Autor ausdrücklich autorisiert. VT-Killer Autor: Heiner Schneegold ------------------------------------------------------------------------------ Entnommen der: P-Age die Presse-Agentur GmbH Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V. (VSI) ------------------------------------------------------------------------------ eingehackt für Datenträger S¡L¡CoN of BYTE LIMIT SYSTEMS (BLS) Hausanschrift: BLS 64711 ERBACH Auf der Halle 35