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Sitzverteilung Berrechnung und Zuteilung der Abgeordnetensitze 1998 Zunächst werden die für die verbundenen Landeslisten der einzelnen Parteien abgegebenen gültigen Zweitstimmen addiert. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erungen haben. Danach werden die 656 zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebnden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten "Reste", die sich bei der Berechnung ergeben, verteilt. Bei gleichen Zahlenbruchteilen ("Resten") entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen sind diese jeweils parteiintern auf die einzelnen Landeslisten aufzuteilen, was ebenfalls nach dem oben erläuterten Rechenverfahren erfolgt. Verteilung der Sitze auf die Listenverbindungen (Bundestag 1998)
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| Autor: Wolf Zimmer | E-Mail: wolf@wozim.de | Homepage: http://www.wozim.de |