Sitzverteilung

Berrechnung und Zuteilung der Abgeordnetensitze 1998
Berechnungsverfahren Niemeyer

Zunächst werden die für die verbundenen Landeslisten der einzelnen Parteien abgegebenen gültigen Zweitstimmen addiert. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz erungen haben.

Danach werden die 656 zu vergebenden Abgeordnetensitze mit der Zahl der Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen.

Die dann noch zu vergebnden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten "Reste", die sich bei der Berechnung ergeben, verteilt. Bei gleichen Zahlenbruchteilen ("Resten") entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los.

Nach der so ermittelten Anzahl der Sitze für die einzelnen Listenverbindungen sind diese jeweils parteiintern auf die einzelnen Landeslisten aufzuteilen, was ebenfalls nach dem oben erläuterten Rechenverfahren erfolgt.

Verteilung der Sitze auf die Listenverbindungen (Bundestag 1998)

Partei Sitze
insgesamt
Zweitstimmen
nach Parteien
Zweitstimmen
insgesamt
Ganzzahliger
Anteil
"Reste" Sitze
nach dem
größten
Rest
Sitze
insgesamt
SPD 656 X 20.181.269 :46.408.690 = 285   ,268 285  
CDU 14.004.908 197   ,963 +1 198  
CSU 3.324.480 46   ,992 +1 47  
Grüne 3.301.624 46   ,669 +1 47  
F.D.P. 3.080.955 43   ,550 43  
PDS 2.515.454 35   ,557 +1 36  
insgesamt 46.408.690 652   +4 656  
Autor:   Wolf Zimmer E-Mail: wolf@wozim.de Homepage: http://www.wozim.de