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Europäische Integration

Als europäische Integration wird der Prozess der immer weiter fortschreitenden europäischen Einigung bezeichnet, wie er in den Präambeln und Zielen des EG- und des Maastricht-Vertrages festgelegt ist.

Nach 1945 wurde die europäische Integration verstärkt als Notwendigkeit zur Sicherung von Frieden und Wohlstand begriffen. Erste Versuche einer politischen Integration durch Schaffung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) scheiterten 1954 am Widerstand der französischen Nationalversammlung. Mit der Unterzeichnung des EWG-Vertrags am 25.03.1957 einigten sich die Gründungsstaaten auf eine wirtschaftliches Integrationskonzept, welches die Entwicklung eines gemeinsamen Markts in den Vordergrund stellte. Dem gemeinsamen Markt dienen eine Reihe von flankierenden Rechten und Maßnahmen, z.B. die vier Grundfreiheiten (Freiheit, des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, die Niederlassungsfreihet und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer), der Rechtsangleichungsprozess, die verschiedenen Politiken und - seit Maastricht - die gemeinsame Innenpolitik der EU. In jüngster Zeit verstärken sich die Tendenzen neben der wirtschaftlichen Einigung auch die politische Integration zu beschleunigen. Diese kommt dadurch zum Ausdruck, dass immer mehr Kompetenzen in die Verträge aufgenommen werden, die sich nicht oder nicht alleine in die wirtschaftliche Zielrichtung der Europäischen Gemeinschaft einfügen lassen.


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Autor:   Wolf Zimmer E-Mail: wolf@wozim.de Homepage: http://www.wozim.de