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Nach intensiven Verhandlungen hat der Europäische Rat, das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU, am 11.Dezember 2000 in Nizza ein "Reformpaket" gebilligt. das als Vertrag von Nizza in die Geschichte eingehen wird. Der Vertrag wurde am 26.Februar 2001 in Nizza von den Außenministern der Europäischen Union unterzeichnet und muss nun noch von den nationalen Parlamenten aller Mitgliedsstaaten ratifiziert, d.h. gebilligt werden. In Nizza ging es vor allem um die Reform der Institutionen der EU, um diese fit zu machen für die Aufnahme neuer Mitglieder. Eine Regierungskonferenz, an der neben Vertretern der 15 Regierungen auch Beamte der Kommission und Abgeordnete des Europäischen Parlaments teilnahmen, hatte mit dieser Arbeit am 14.Februar 2000 begonnen und das Ergebnis dem Europäischen Rat in Nizza vorgelegt. In einigen wichtigen Fragen konnte erst auf dem Gipfel selbst Einigkeit erzielt werden. Der Vertrag von Nizza ist das entscheidenste Signal an die Beitragskanditaten, dass es jetzt allein an ihnen liegt, ihre Beitrittsfähigkeit herzustellen. Es ist darüber hinaus auch ein klares Signal an alle Partner der EU, dass sie in der Lage sind, ihre Handlungsfähigkeit auch nach Aufnahme neuer Mitgliedstaaten zu bewahren. Es gelang in Nizza, für die schwierigen Fragen der
Stimmengewichtung im Rat, der Größe und Struktur der Kommission
sowie des Übergangs zu Mehrheitsentscheidungen einen tragfähigen
Gesamtkompromiss zu finden. Darüber hinaus wurde das Instrument der
"Verstärkten Zusammenarbeit" weiterentwickelt. Für das
Europäische Parlament wurde eine neue Sitzverteilung festgelegt. Auch
die Struktur der übrigen Organe und Institutionen der Gemeinschaft
wurde auf eine größere Zahl von Mitgliedstaaten ausgerichtet.
Schließlich schafft der Vertrag von Nizza ein "Frühwarnsystem",
mit dem die Union auf die drohende Verletzung ihrer Prinzipien, wie
Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
Rechtstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat, künftig rasch reagieren
kann. Die Betrittskandidaten
Zur Vervollständigung: |
| Autor: Wolf Zimmer | E-Mail: wolf@wozim.de | Homepage: http://www.wozim.de |