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Europa, zum 2.

In Ergänzung zumBeitrag in der NC-91 möchte ich heute das Schwergewicht auf die Behauptung legen: Europa wird effektiver.

Nach intensiven Verhandlungen hat der Europäische Rat, das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU, am 11.Dezember 2000 in Nizza ein "Reformpaket" gebilligt. das als Vertrag von Nizza in die Geschichte eingehen wird. Der Vertrag wurde am 26.Februar 2001 in Nizza von den Außenministern der Europäischen Union unterzeichnet und muss nun noch von den nationalen Parlamenten aller Mitgliedsstaaten ratifiziert, d.h. gebilligt werden.

In Nizza ging es vor allem um die Reform der Institutionen der EU, um diese fit zu machen für die Aufnahme neuer Mitglieder. Eine Regierungskonferenz, an der neben Vertretern der 15 Regierungen auch Beamte der Kommission und Abgeordnete des Europäischen Parlaments teilnahmen, hatte mit dieser Arbeit am 14.Februar 2000 begonnen und das Ergebnis dem Europäischen Rat in Nizza vorgelegt. In einigen wichtigen Fragen konnte erst auf dem Gipfel selbst Einigkeit erzielt werden.

Der Vertrag von Nizza ist das entscheidenste Signal an die Beitragskanditaten, dass es jetzt allein an ihnen liegt, ihre Beitrittsfähigkeit herzustellen. Es ist darüber hinaus auch ein klares Signal an alle Partner der EU, dass sie in der Lage sind, ihre Handlungsfähigkeit auch nach Aufnahme neuer Mitgliedstaaten zu bewahren.

Es gelang in Nizza, für die schwierigen Fragen der Stimmengewichtung im Rat, der Größe und Struktur der Kommission sowie des Übergangs zu Mehrheitsentscheidungen einen tragfähigen Gesamtkompromiss zu finden. Darüber hinaus wurde das Instrument der "Verstärkten Zusammenarbeit" weiterentwickelt. Für das Europäische Parlament wurde eine neue Sitzverteilung festgelegt. Auch die Struktur der übrigen Organe und Institutionen der Gemeinschaft wurde auf eine größere Zahl von Mitgliedstaaten ausgerichtet. Schließlich schafft der Vertrag von Nizza ein "Frühwarnsystem", mit dem die Union auf die drohende Verletzung ihrer Prinzipien, wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat, künftig rasch reagieren kann.

Die Betrittskandidaten
Land Bevölkerung
in Mio.
Bulgarien8,3
Estland1,4
Lettland2,4
Litauen3,7
Malta0,4
Polen38,7
Rumänien22,5
Slowakische Republik5,4
Slowenien2,0
Tschechische Republik10,3
Türkei63.4
Ungarn10,1
Zypern0,7

Zur Vervollständigung:
Die drei Staaten, die mit der EU den EWR bilden, sind Island, Norwegen und Liechtenstein.

 
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Autor:   Wolf Zimmer E-Mail: wolf@wozim.de Homepage: http://www.wozim.de