Grundlehrgang: Truppmann 1 FEUERWEHR GRUNDLEHRGANG: TRUPPMANN 1 Dieser Text ist SHAREWARE Grundlehrgang: Truppmann 1 ÜBERSICHT I. Gefahrenlehre II. Atemschutz III. Gefahrstoffe IV. Feuerlöschschläuche V. Funk VI. Fahrzeugkunde VII. Gerätekunde VIII. Retten und Bergen IX. Tragbare Leitern X. Rechtsgrundlagen XI. Brennen und Löschen XII. Löschwasserversorgung Grundlehrgang: Truppmann 1 I. GEFAHRENLEHRE Besondere Gefahren 1) Ausbreitung des Brandes 2) Atemgifte 3) Atomare Gefahren 4) Chemische Stoffe 5) Einstürze 6) Explosionen und Stichflammen 7) Elektrizität 1) AUSBREITUNG DES BRANDES Feuerbrücken - brennbare Stoffe, die eine Brandübertragung von einem Objekt zu einem anderen ermöglichen Wärmeleitung - erfolgt immer über einen Wärmeleiter (Metallteile) Wärmemitführung - kann nur erfolgen, wenn erwärmte Stoffe strömen bzw. fließen können (Folge: Wärmestau) Wärmestrahlung - eine elektromagnetische Strahlung (z. B. Sonnenstrahlen) Weitere Möglichkeiten der Ausbreitung: Bauliche Mängel, falsche Löschtaktik, Wetterlage, Flugfeuer 2) ATEMGIFTE Atemgifte sind Stoffe der Umluft, die über die Atemwege in den Körper gelangen und dort schädigend wirken. Die Unterteilung erfolgt nach ihrer Wirkung auf den menschlichen Körper in drei Gruppen: Gruppe 1: Atemgifte mit erstickender Wirkung Gruppe 2: Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung Gruppe 3: Atemgifte m. Wirkung a. Blut, Nerven oder Zellen Gruppe 1: ungiftig, jedoch sauerstoffverdrängend Stickstoff, Wasserstoff, Helium, Neon, Argon, Methan Gruppe 2: alle sind wasserlöslich Chlor, Ammoniak, nitrose Gase (Latenzzeit) Gruppe 3: Alkohol, Aceton, Äther, Blausäure, Kohlenmonoxid (CO) Grundlehrgang: Truppmann 1 3) ATOMARE GEFAHREN Teilchen-Strahlung: Alpha-Strahlen ( a-Strahlen) auch Alphateilchen, identisch mit Heliumkernen (4 He, 2 Neutronen, 2 Protonen).Beim Zerfall des Atoms verliert der Kern 2 Ladungen und 4 Maßeinheiten. Wird besonders bei der natürlichen Radioaktivität beobachtet Beta-Strahlen (ß-Strahlen) die von einem radioaktiven (betaaktiven) Atomkern emittierten positiven oder negativen Elektronen. Durchdringen 1-2mm Aluminium. Wellenstrahlung: Gamma-Strahlen (y-Strahlen) kurzwellige,energiereiche elektromagnetische Strahlung. Sie entsteht bei Kernprozessen (z.B. beim radioaktiven Zerfall). Neutronenstrahlung elektrisch neutrale Elementarteilchen des Atomkerns. Inkorporation - Strahlungsaufnahme in den Körper Kontamination - radioaktive Ablagerung auf dem Körper 4) CHEMISCHE STOFFE Säuren: Salpetersäure, Essigsäure, Ameisensäure Laugen: Kalilauge, Natronlauge Kunststoffe: zersetzen sich in CO und nitrose Gase Metalle: Blei, Quecksilber, Kalium Sonstige: Phosphor, Düngemittel Laugen lassen sich mit Säuren neutralisieren und umgekehrt, Säuren mit Laugen. Es ist praktisch unmöglich, größere mengen Säuren oder Laugen mit Wasser zu verdünnen !!! 5) EINSTÜRZE Ursachen: Hohe Erwärmung Abbrand Lockerung des Gefüges Überlastung der Bauteile 6) EXPLOSIONEN UND STICHFLAMMEN Ursachen: Verpuffung Explosion Detonation Staubexplosion - Aufwirbelung von Stäuben  (Steigerung der Abbrandgeschwindigkeit) Fettexplosion - Wasser wird schlagartig verdampft, und reisst dabei feinstverteilte Fetttröpfchen mit, die Explosionsartig verbrennen. (Steigerung der Abbrandgeschwindigkeit) Ausdehnung: Flüssigkeiten das 500Fache Wasser 1700Fache Gase 11275Fache pro 10000C Kennfarben der Gasflaschen: brennbare Gase: rot Azetylen: gelb nichtbrennbare Gase: grau Stickstoff: grün Sauerstoff: blau Begriffe: - Zündpunkt - Flammpunkt - Gefahrenklassen AI, B, AII, AIII - Explosionsgrenzen - Zündgruppen Zündpunkt: Die Temperatur, bei der ein Stoff sich selbst entzündet. Flammpunkt: Die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der sich ein durch Fremdentzündung entzündbares Gas/Luftgemisch bildet Stichflammen sind: heiße Langflammen (bis30 m) 7) ELEKTRIZITÄT Der Widerstand des menschlichen Körpers beträgt ca. 1100 Ohm. Die gefährlichkeit eines Körperstromes hängt von der jeweiligen Stromstärke ab. Die Stromstärke (I) errechnet sich wie folgt: U -Spannung- 220Volt I= - -------- -------=200 Milliampere R Widerstand 1100Ohm unser Beispiel: 220 Volt / 1 100 Ohm= 0,2 A (200 mA) Die tödliche Stromstärke beträgt 80 mA Beim Löschen folgende Abstände einhalten: Niederspannung 5 Meter bei Vollstrahl 1 Meter bei Sprühstrahl Hochspannung 10 Meter bei Vollstrahl 5 Meter bei Sprühstrahl II.ATEMSCHUTZ Zusammensetzung der Atemluft: Einatmen Ausatmen Sauerstoff¦ 21% 17% Kohlendioxid: 0,04% 4,04 % Stickstoff: 78% 78% Edelgase: 0,96% 0.96% Atemgifte sind: Alle Stoffe, die in der normalen Atemluft nicht vorhanden sind; Fremdstoffe, die über die Atmung in den Körper gelangen und dort schädigend wir ken. Gruppe 1: Atemgifte mit erstickender Wirkung sind ungiftig, verdrängen aber den Sauerstoff, z. B. Stick stoff, Wasserstoff, Methan, Edelgase Gruppe 2: Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung entsteht z.B. beim Verbrennen von: Nitrolacken, Zellhorn horn. Nitrose Gase - gar keine bis schwache Reizung, Latenzzeit: 8 bis 12 Stunden, dann Lungenödem; Farbe: gelb bis rotbraun Gruppe 3: Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen Kohlenmonoxid - belegt das Hämoglobin, dadurch Sauerstoff verarmung im Körper, ca. 0,5 % Vol. wirken innerhalb weni ger Minuten tödlich; farbloses, nicht wahrnehmbares Gas. Lösungsmitteldämpfe - Narkotische Wirkung, zum Teil schwa Entstehung von Atemgiften: Ammoniak Textilien, Kunstharz, Düngemittel Salzsäure bei PVC-Verbrennung und chlorierten Acrylen Nitrose Gase bei der Verbrennung (Zersetzung) von Düngemittel und Zel luloid Blausäure Textilien, Kunststoffe, Möbel, Matratzen, Teppiche, Papier Kohlendioxyd bei vollständigen Verbrennungen aller organischen Substan zen Kohlenmonoxid bei vollständigen Verbrennungen aller organischen Substan zen und bei unvollständiger Verbrennung Schutz vor Atemgiften Atemschutzgeräte Umluftabhängige Atemschutzgeräte: Filtergeräte (bei mindestens 17 % Sauerstoff in der Umluft) Umluftunabhängige Atemschutzgeräte: Isoliergeräte -Preßluftatmer- (bei Sauerstoffmangel) Voraussetzung für den Atemschutz - ärztliche Untersuchung und Tauglichkeit nach (Grundsatz) G26. - Feuerwehrgrundausbildung (TM 1) - bestandener Atemschutzgeräteträger-Lehrgang III. GEFAHRSTOFFE Gefahrstoffe sind Stoffe, die Gefahren für Menschen,Tiere und Umwelt hervorrufen. Kennzeichnung: Gefahrnummer (Kemler-Zahl) gibt die Gefahr an Stoffnummer (UN-Nr.) gibt den Stoff an Gefahrenzahl: 1 Explosivstoffe (bei Brand können Einsatzkräfte durch Sprengstoff und Munition stark gefährdet werden!) 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und von Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion ******************* Wenn mit einer Zahl die Gefahr hinreichend gekennzeichnet ist, folgt eine 0. Wird eine Zahl wiederholt, weist dies auf die Zunahme der Gefahr hin. Folgt eine andere Zahl, so ist dies ein Hinweis auf eine weitere Gefahr. ******************* Besondere Kennzeichnung: 22 tiefgekühltes Gas X333 selbstentzündlicher flüssiger Stoff, der mit Wasser ge fährlich reagiert X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich rea giert, wobei brennbare Gase entweichen 44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Tempera tur in geschmolzenem Zustand befindet 539 entzündbares organisches Peroxid 90 verschiedene gefährliche Stoffe X bedeutet: darf nicht mit Wasser gelöscht werden! Stoffnummer: !!!!!!!!!!!!!!!Anhand der UN-Nr. ist in Merkblättern nachzuschlagen:!!!!!!!!! 1. nähere Angaben zu Gefahrgut 2. erforderliche Maßnahmen, um eine Gefahr abzuwenden Gefahrensymbole: Kennzeichnung durch Gefahrenzettel IV.FEUERLÖSCHSCHLÄUCHE Beschaffenheit der Schläuche: I.äußerer Teil: Leinenbindung: Schußfaden abwechselnd über und unter Kettfäden verlaufend Körperbindung: Schußfaden 1 mal über und 2 mal unter Kettfäden ver laufend Spezialbindung: variierend, Kombination aus Leinen- und Köperbindung II.Innenteil: Gummierung Einstreichverfahren: die Gummierung wird in den Schlauch einge bracht Manchon-Verfahren: gummierter Innenschlauch wird in den Außen schlauch eingezogen und anvulkanisiert V.FUNK Sprechfunk dient dazu, dienstliche Nachrichten sicher und schnell zu befördern. Der Funkrufname setzt sich zusammen aus: Rufname der Organisation ("Florian Rheinsieg") 3 Zifferngruppen - Gemeinde Kennzahl, die die Art des Fahrzeuges angibt. Sie ist variabel, gibt an wieviel Fahrzeuge dieses Typs es in der Gemeinde gibt Kennzahlen der Fahrzeuge: 1 - 9 Führungskräfte 10-19 Mannschaftstransportfahrzeuge 20-29 Tank- und Pulverlöschfahrzeuge: 23 TLF 16/25 24 TLF 24/50 30-39 alle Hubrettungsfahrzeuge 33 DL 23/12 35 Gelenkmast 36 Teleskopmast 40-49 alle Löschgruppen- und Tragkraftspritzenfahrzeuge 41 LF 8 44 LF 16 45 LF 16 TS 46 LF 24 47 TSF 50-59 alle Rüst- und Gerätewagen 50 Vorausrüstwagen 51 RW 1 52 RW 2 53 RW 3 54 GW Gefahrgut 55 GW Öl 56 GW Atemschutz 57 GW Strahlenschutz 58 GW Wasserrettung 60-69 Schlauch- und Wechselbehälterfahrzeuge 61 SW 1000 62 SW 2000 65 WLF 70-79 alle sonstigen Feuerwehrfahrzeuge 80-89 alle Rettungsdienstfahrzeuge 81 Notarztwagen 82 Notarzteinsatzfahrzeug 83 RTW 85 KTW Funkrichtlinien für den Einsatzfall: I. Abmelden II. Eintreffen an Einsatzstelle III. Lagemeldung IV. Zurückmelden beim Verlassen der Einsatzstelle V. Schlußmeldung beim Eintreffen am Gerätehaus einsatzbereit/bedingt einsatzbereit/nicht einsatzbereit Für Rhein-Sieg-Kreis: Kanal 464/4-m-Band VI. FAHRZEUGKUNDE Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge oder Anhängefahrzeuge für Kraftfahrzeuge, die zur Aufnahme einer Besatzung und/oder zur Aufnahme einer feuerwehrtechnischen Beladung und zur Aufnahme von Lösch- und Es gibt: - Einsatzleitwagen - Löschfahrzeuge - Hubrettungsfahrzeuge - Drehleitern mit Handantrieb - Rüstwagen - Gerätewagen - Schlauchwagen - Sonderlöschmittelfahrzeuge - Rettungsfahrzeuge - Feuerwehranhänger - Sonstige Fahrzeuge der Feuerwehr 1) Einsatzleitwagen Ein Einsatzleitwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, mit dem Einsatzlei ter taktische Einheiten führen. ELW 1 ELW 2 ELW 3 2) Löschfahrzeuge Ein Löschfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vornehmlich zur Brandbekämpfung sowie zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistung eingesetzt wird. Die Löschfahrzeuge gliedern sich in: Löschgruppenfahrzeuge Tanklöschfahrzeuge Trockenlöschfahrzeuge Trockentanklöschfahrzeuge Tragkraftspritzenfahrzeuge Sonstige Löschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeug Ein Löschgruppenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Es kann zusätzlich mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht aus einer Gruppe (1:8) LF 8 800 l/min. bei 8 bar LF 16-TS mit eingeschobener TS LF 16 1600 l/min. bar 8 bar mit Wassertank, B-Haspel am Heck LF 24 mit Wassertank u. Schaummittel Tanklöschfahrzeug Ein Tanklöschfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und/oder anderen löschtechnischen Einrichtungen, einer feuerwehrtechnischen Beladung und fest eingebauten Löschmittelbehältern. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1:5) oder einem Trupp (1:2). TLF 8/18 Pumpenleistung 800 l/min.; Tankinhalt 1800 l; Truppbesat.(1:2) TLF 16/25 Pumpenleistung 1600 l/min.;  Tankinhalt 2400 l; Staffelbesat.(1:5) TLF 24/50 Pumpenleistung 2400 l/min.; Tankinhalt 4800 l; Truppbesat.(1:2) plus 500 l Schaummittel Trockenlöschfahrzeug Ein Trockenlöschfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit Pulverlöschanlage und einer kleinen feuerwehrtechnischen Beladung. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1:2) TroLF 750 750 kg Löschpulver Trockentanklöschfahrzeug Ein Trockentanklöschfahrzeug ist ein Tanklöschfahrzeug mit eingebauter Pulverlöschanlage. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1:5) TroTLF 16 Tankinhalt 1800 l Wasser; 750 kg Löschpulver Tragkraftspritzenfahrzeug Ein Tragkraftspritzenfahrzeug ist ein Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe und mit einer Tragkraftspritze TS 8/8. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1:5) Sonstige Löschfahrzeuge 3) Hubrettungsfahrzeuge Ein Hubrettungsfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, das vorrangig zum Retten von Menschen aus größeren Höhen dient. Es kann auch zum Vortragen eines Löschangriffs oder für technische Hilfeleistungen eingesetzt werden. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1:2) Die Hubrettungsfahrzeuge gliedern sich in: Drehleitern mit maschinellem Antrieb Gelenkmaste Teleskopmaste Drehleiter Eine Drehleiter ist ein Hubrettungsfahrzeug. Sie besteht aus Fahrgestell und Aufbau, eingerichtet zur Aufnahme einer Besatzung von 3 Mann und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einem Hubrettungssatz, bestehend aus einem Leitergetriebe mit aufricht DL 12-9 DLK 12-9 Rettungshöhe 12 m b. Ausladung v. 9 m DL 18-12 DLK 18-12 Rettungshöhe 18 m b. Ausladung v. 12 m DL 23-12 DLK 23-12 Rettungshöhe 23 m b. Ausladung v. 12 m Gelenkmast und Teleskopmast: nicht genormte Hubrettungsfahrzeuge Drehleiter mit Handantrieb: Feuerwehr-, nicht Hubrettungsfahrzeug Rüstwagen Ein Rüstwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb, das zur technischen Hilfeleistung eingesetzt wird. Fest eingebaut und vom Fahrzeugmotor angetrieben ist eine Zugvorrichtung mit maschinellem Antrieb. Der Rüstwagen hat eine feuerwehrtechnische Bel Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1:2) RW 1 Nennzugkraft 5 t RW 2 Nennzugkraft 5 t RW 3 Nennzugkraft 15 t Sonstige Rüstwagen: Rüstwagen-Öl RW-Öl Rüstwagen-Kran RW-Kran Rüstwagen-Schiene RW-Schiene Rüstwagen-Wasserrettung RW-Wasser Vorausrüstwagen VRW Gerätewagen Ein Gerätewagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zum Bereitstellen von Geräten für technische Hilfeleistungen eingesetzt wird. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1:2) Bei Gerätewagen kann die Besatzung auch aus einem Führer und einem Mann bestehen. GW GW-Öl GW-Gefahrgut Sonstige Gerätewagen Sonstige Gerätewagen sind Fahrzeuge für besondere Einsätze der technischen Hilfeleistung und sind nicht genormt. Gerätewagen-Atemschutz GW-A Gerätewagen-Dekontamination GW-Deko Gerätewagen-Licht GW-Licht Gerätewagen-Strahlenschutz Gerätewagen-Wasserrettung GW-Wasser Vorausgerätewagen VGW Schlauchwagen Ein Schlauchwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zum schnellen Verlegen von Druckschläuchen eingesetzt wird. Er führt neben Druckschläuchen auch Armaturen und gegebenenfalls eine Tragkraftspritze mit. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1:1 oder 1:2) oder einer Staffel (1:5) SW 1000 1000 m B-Schlauch SW 2000 2000 m B-Schlauch Sonderlöschmittelfahrzeuge Ein Sonderlöschmittelfahrzeug ist ein Feuerwehrfahrzeug, mit dem verschiedene Löschmittel zur Einsatzstelle transportiert werden können. Es kann mit einer Feuerlöschkreiselpumpe und einem Zumischer für Schaummittel ausgerüstet sein. Die Besatzung besteht aus einem Trupp oder einer Staffel. Rettungsfahrzeuge Rettungsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge mit bestimmter medizinischer und technischer Ausstattung, in denen Notfallpatienten und Nichtnotfallpatienten versorgt werden können. Ihre Besatzung besteht aus dem Personal im Rettungsdienst und gegebenenfalls aus dem Notarzt. KTW Krankentransportwagen RTW Rettungswagen NAW Notarztwagen (nicht genormt) NEF Notarzteinsatzfahrzeug Großraum-Krankentransportwagen (nicht genormt) Feuerwehranhänger Ein Feuerwehranhänger ist ein für den Feuerwehreinsatz gestalteter Anhänger mit spezieller Beladung. Tragkraftspritzenanhänger FwA für Schaummittel, Pulver, Licht, Öl, Rettungsboot, Schlauch, Schaumwasserwerfer Sonstige Fahrzeuge der Feuerwehr Feuerwehrkran; Lichtmastfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug MTW Ein Feuerwehrfahrzeug zur Beförderung von Feuerwehrpersonal und ihrer persönlichen Ausrüstung. Feuerwehr-Wechselladerfahrzeug Ein Feuerwehr-Wechselladerfahrzeug ist ein Fahrzeug mit fest montierter Wechsellader-Einrichtung zur Aufnahme und zum Transport von Abrollbehältern mit feuerwehrspezifischer Beladung. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1:2) Besatzung der Fahrzeuge: 1:2 1:5 1:8 TLF 8/18 TLF 16/25 LF TLF 24/50 TroTLF TroLF TSF RW GW DL VII. GERÄTEKUNDE Persönliche Ausrüstung: Schutzanzug Schutzhandschuhe Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Atemschutzgerät Feuerwehrsicherheitsgurt Fangleine mit Tragbeutel Warnkleidung Sicherheitsschuhwerk Feuerwehrbeil mit Schutztasche Signalpfeife Persönliche Schutzausrüstung nach UVV §12: Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die auf diese Gefahren abgestimmt sind. Wasserführende Armaturen: Wasserentnahme: Saugkorb Standrohr Hydrantenschlüssel Wasserbeförderung: Sammelstück Druckbegrenzungsventil Verteiler Übergangsstücke Wasserabgabe: Strahlrohre Wenderohre Löschlanzen Stützkrümmer Schaumrohre Kupplungen verbinden Schläuche untereinander oder Schläuche mit Armaturen. Es gibt Druckkupplungen und Saugkupplungen. Größen in mm D 25 C 52 B 75 A 110 Saugschläuche werden benötigt, wenn mit Hilfe der Feuerlöschkreiselpumpe Wasser aus tiefer gelegenen Stellen angesaugt werden soll. SAUGSCHLÄUCHE Größe Durchmesser Länge D Ansaug 19 mm 1.5 m, 3 m D 25 mm 1.6 m C 52 mm 1.6 m B 75 mm 1.6 m A 110 mm 1.6 m, 2.5 m Druckschläuche Mit Hilfe von Druckschläuchen wird Wasser über eine bestimmte Strecke befördert. DRUCKSCHLÄUCHE Größe Durchmesser Länge D 25 mm 5 m, 15 m C 42 42 mm 15 m, 30 m C 52 52 mm 15m B 75 mm 5 m, 20 m, 35 m A 110 mm 5 m, 20 m S 28 mm, 32 mm 30 m S 25 mm 50 m S = Schnellangriff VIII. RETTEN UND BERGEN Retten bedeutet: Abwendung einer Lebensgefahr von Mensch oder Tier durch lebensrettende Sofortmaßnahmen. Befreiung aus einer lebensbedrohenden Zwangslage Wichtig: Vorrang der Menschenrettung vor der Brandbekämpfung! Bergen bedeutet: Einbringen von Leichen, Kadavern sowie von gefährdeten Sachwerten ****** Menschenrettung ist unter höchstem persönlichen Einsatz und unter Einsatz aller verfügbaren Mittel sofort durchzuführen. Bei jedem Rettungs- und Bergungseinsatz ist die Sicherheit der eigenen Kräfte zu beachten. ***** Rettungsgeräte Tragbare Leitern Fangleine (Knoten und Stiche) Sprungtuch Sprungpolster Sprungretter Tragen Rettungsschere Rettungsspreizer Fluchthaube Wärmeschutzdecke Fangleine Arbeitsleine Farbe: weiß Farbe: rot (oder Enden rot) zum Retten und Selbstretten nicht zum Retten und nicht als Arbeitsleine Selbstretten Als Rettungsleine zum Sichern der Saugleitung Als Sicherheitsleine als Ventilleine am Saugkorb Als Signalleine als Absperrleine Länge:zum  Hochziehen von Geräten 30 m Länge: 20 m, 30 m Fangleinen sind vor und nach Benutzung einer Sichtprüfung zu unterziehen; sie werden jährlich einmal geprüft. Knoten und Stiche Halbstich Zimmermannstich Mastwurf doppelter Ankerstich Schotenstich Kreuzknoten Pfahlstich Sprungtuch Maße: 3,5 X 3,5 m von 16 Mann zu halten Sprungpolster Maße:3,5 X 3,5 m von 6 Mann zu halten Sprungretter von 2-3 Mann aufzubauen Tragen: Marinetrage Krankentrage Rettungswanne Bergungstuch Rettungsschere Rettungsspreizer Rettung von Personen bei Verkehrsunfällen: Eingeklemmte Personen dürfen erst dann gerettet werden, wenn ein Löschangriff aufgebaut ist (Explosionsgefahr durch auslaufenden Kraftstoff!) Mit TLF und RW ist ein Schnellangriff aufzubauen, Wasser muß am Strahlrohr sein (Mindest. C-Rohr) Bei allen Einsätzen ist die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten IX.TRAGBARE LEITERN Tragbare Leitern werden auf Fahrzeugen mitgeführt und von der Mannschaft zum Einsatz getragen. Sie werden eingesetzt als: Rettungsweg Angriffsweg Hilfsgerät Genormte Leitern: Steckleiter 3teilige Schiebeleiter Hakenleiter Klappleiter Nichtgenormte Leitern: 2teilige Schiebeleiter Strickleiter Steckstrickleiter 1) Im Einsatz angelehnte Leitern Steckleiter Sie besteht aus 4 Teilen Längen: 2,70 m 4,60 m 6,50 m 8,40 m Vorzunehmen von 3 oder 4 Mann; sie reicht bis zum 2. Obergeschoß. Sie ist immer so aufzustellen, daß 3 Leitersprossen über den Anstellwinkel hinausragen. Gewicht: Teil A Teil B Holz 13 kg 12,5 kg Aluminium 10 kg 9,8 kg 3teilige Schiebeleiter Gewicht: 100 kg Länge: Gesamt: 14 m zusammengeschoben: 5,60 m Rettungshöhe: 12,20 m Sie reicht bis zum 3. Obergeschoß Man kann sie auf jede beliebige Höhe zwischen. 5,60 m und 14 m aufziehen Vornahme: 3 Mann 2teilige Schiebeleiter Gewicht: 56 kg Länge: gesamt: 9,86 m zusammengeschoben: 5,44 m Alle Leitern sind von 2 - 3 Mann zusätzlich abzusichern. Klappleiter dient dazu, kleinere Höhenunterschiede zu überwinden. Gewicht: 10 kg (Holz) Länge: gesamt: 3 m zusammengeklappt: 3,26 m 2) Im Einsatz eingehängte Leitern Hakenleiter Ist in Fenster einzuhängen, wird von 2 Mann vorgenommen; sie darf nicht als Anstelleiter benutzt werden! Gewicht: Holz 11 kg Aluminium 9 kg Länge: 4,40 m Strickleiter Länge: 6 - 10 m Steckstrickleiter Länge: ca. 6 m Leiter Länge: Rettungshöhe: Klappleiter 3 m 2 m Steckleiter 1tlg 2,70 m 1,70 m 2tlg 4,60 m 3,40 m 3tlg 6,50 m 5 m 4tlg 8,40 m 7 m Schiebeleiter 2teilig 9,86 m 8,10 m 3tlg 14 m 12,20 m Einsatzgrundsätze zur Benutzung von Leitern (FwDV 10) Leitern müssen die Übersteigstelle um mindestens 3 Sprossen überragen. Tragbare Leitern dürfen nur von 1 Person bestiegen werden. Gestützte Schiebeleitern dürfen im Freistand nicht über den Stützpunkt hinaus bestiegen werden. Hakenleitern dürfen nicht als Anstelleitern benützt werden. Bei der Wassergabe von Leitern aus ist die Leiter zu sichern. Wassergabe von der freistehenden DL aus ist möglich, wenn die Leiter nicht mehr als 2/3 der Leiterhöhe ausgezogen und die Freistandsgrenze (Ausladung) eingehalten ist; von einer DLK aus darf au Beim Aufrichten von Leitern in der Nähe von elektrischen Leitungen sind folgende Abstände einzuhalten: SPANNUNGEN bis MINDESTABSTAND 30 000 V 2 m 110 000 V 3 m 220 000 V 4 m 380 000 V 5 m X.RECHTSGRUNDLAGEN RECHTE UND PFLICHTEN DES FEUERWEHRANGEHÖRIGEN Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, kurz: FSHG genannt. § 1 Aufgaben der Gemeinde Unterhalten einer Feuerwehr. zur Bekämpfung von Schadenfeuern zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Not ständen Löschwasserversorgung Brandverhütungsvorschriften Brandschutzgutachten Brandschau Brandsicherheitswachen Die Feuerwehr muß den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig sein. in bezug auf: Ausstattung Ausbildung Meldesystem Alarmsystem Arten der Löschwasserversorgung: zentrale (abhängige) unabhängige Löschwasserversorgung Löschwasserversorgung (Sammelwasserversorgung) Rechtliche Anforderungen an die zentrale Löschwasserversorgung (Sammelwasserversorgung): Hydranten in ausreichender Anzahl Hydranten in ausreichendem Abstand Hydranten in ausreichender Nennweite jederzeitige Zugriffsmöglichkeit ausreichende Kenntlichmachung der Hydranten planmäßige Erfassung der Hydranten § 2 Aufgaben der Kreise überörtliche Maßnahmen zur Beseitigung öffentlicher Notstände weitergehende Aus- und Fortbildung gemeinsame Einrichtungen, z. B. Kfz-Werkstatt, Funkwerkstatt, Atemschutzwerkstatt, Schlauchpflegerei, Gerätepflegerei Leitstelle: Meldung von Einsätzen, Leitung von Einsätzen § 3 Aufgaben des Landes zentrale Maßnahmen zur Beseitigung öffentlicher Notstände Förderung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung zentrale Ausbildungsstätten, z. B. für Führungskräfte, hauptamtliche Feuerwehrangehörige, Spezialaufgaben Technische Einrichtungen zur Verbesserung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung Technischer Überwachungsdienst Amtliche Prüfstelle finanzielle Unterstüt- zung an Gemeinden, Landesfeuerwehrverband, Kreise & Feuerwehr erholungsheim Technische Einrichtungen des Landes: 1) Technischer Überwachungsdienst(TüD): Unterweisung der Maschinisten bei Überprüfungen Überprüfung der Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge und Ge räte Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Geräte Unterbringung der Fahrzeuge und Geräte Sonderprüfungen 2) Amtliche Prüfstelle § 5 Arten der Feuerwehr: FEUERWEHR Betriebsfeuerwehr Öffentliche Feuerwehr Werkfeuerwehr Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Pflichtfeuerwehr ist die Feuerwehr der Gemeinde § 8 Ernennung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Anhörung der aktiven Wehr mit Jugendfeuerwehr Persönliche Eignung des Kandidaten Fachliche Eignung des Kandidaten ===== Vorschlag des Kreisbrandmeisters ===== an Gemeinde dann ===== Ernennung zum Ehrenbeamten ===== Der Wehrführer wird für einen Zeitraum von 6 Jahren vom Rat bestellt. § 9 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Der Leiter der Feuerwehr: nimmt auf befördert entläßt --------->die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Rechte und Pflichten Der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr hat: Rechte auf Versicherungsschutz Ansprüche auf Arbeitsplatzschutz Pflichten Dienstpflichten Mitteilungspflichten §11 Pflichtfeuerwehr Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr einzurichten: wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt wenn eine bestehende Freiwillige Feuerwehr keinen ausreichenden Feuerschutz gewähren kann Zur Pflichtfeuerwehr kann jeder männliche Einwohner zwischen 18 und 60 Jahren herangezogen werden § 24 Brandsicherheitswachen sind erforderlich bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr Veranstaltungen mit Gefährdung vieler Personen in einem Brandfall Brandsicherheitswachen werden gestellt durch den Veranstalter, wenn sein Personal in der Lage ist, für Ruhe zu sorgen, erste Brandbekämpfung durchzuführen, ordnungs gemäße Räumung durchzuführen. sonst - durch die öffentliche Feuerwehr Der Führer einer Brandsicherheitswache kann Anordnungen treffen zur: Verhütung von Brandgefahren Bekämpfung von Brandgefahren Sicherung der Rettungswege Sicherung der Angriffswege wichtige Feuerwehrdienstverordnungen FwDV 3 Die Staffel im Einsatz FwDV 4 Die Gruppe im Einsatz FwDV 5 Der Zug im Einsatz FwDV 7 Atemschutz XI. BRENNEN UND LÖSCHEN 1. Verbrennungslehre Die Verbrennung ist ein chemischer Vorgang, bei dem sich ein brennbarer Stoff mit Sauerstoff unter Abgabe von Wärme und Licht verbindet. Erscheiungsformen des Feuers: Flamme Die Flamme ist ein brennender und dabei lichtaussendender Gas- oder Dampfstrom. Glut Unter Glut versteht man die bei hohen Temperaturen stattfindende Lichtausstrahlung eines festen Stoffes. Voraussetzung für eine Verbrennung 1) Brennbare Stoffe 2) Sauerstoff 3) Richtiges Mengenverhältnis 4) Zündtemperatur 1) BRENNBARE STOFFE a) Einteilung in Brandklassen A. Brennbare feste Stoffe Erscheinungsform: Flamme und Glut z. B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle B. Brennbare flüssige Stoffe Erscheinungsform: Flamme z. B. Benzin, Heizöl, Fette, Lacke, Teer, Alkohol, Paraffin C. Brennbare gasförmige Stoffe Erscheinungsform: Flamme z. B. Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, Azetylen D. Brennbare Metalle Erscheinungsform: Glut z. B. Aluminium, Magnesium b) Entzündbarkeit der brennbaren Stoffe a. Selbstentzündliche Stoffe z. B. weißer Phosphor, nitrolackhaltige Putzlappen, Heu b. Leicht entzündliche Stoffe lassen sich bereits durch Funken oder Zigarette entzünden, z. B. Azetylen, Schwefelkohlenstoff c. Normal entzündliche Stoffe mindestens Streichholzflamme erforderlich d. Schwer entzündliche Stoffe stärkere Zündquelle erforderlich (Lötlampe), z. B. Koks 2) SAUERSTOFF Die Verbrennung ist je nach Sauerstoffzufuhr schneller oder langsamer. Sie hört auf, wenn zu wenig Sauerstoff vorhanden ist. 3) RICHTIGES MENGENVERHÄLTNIS richtiges Mengenverhältnis schnelle Verbrennung schlechtes Mengenverhältnis langsame Verbrennung kein Mengenverhältnis keine Verbrennung 4) ZÜNDTEMPERATUR (Zündpunkt) Der Zündpunkt ist der Temperaturpunkt, bei dem ein brennbarer Stoff in Verbindung mit Sauerstoff von selbst zündet. Temperaturpunkte für brennbare Flüssigkeiten: Flammpunkt ist der Temperaturpunkt, bei dem eine brennbare Flüssigkeit so viel Dämpfe entwickelt, daß diese beim Heranführen einer geeigneten Zündquelle aufflammen. Brennpunkt ist der Temperaturpunkt, bei dem eine brennbare Flüssigkeit so viel Dämpfe entwickelt, daß diese beim Heranführen einer geeigneten Zündquelle brennen und auch nach Entfernen der Zündquelle Weiterbrennen. Explosion Verpuffung, Explosion, Detonation sind schnell verlaufende Verbrennungsvorgänge. Sie unterscheiden sich in der Größenordnung ihrer Zündgeschwindigkeit bzw. hinsichtlich ihrer Abbrenngeschwindigkeit. Verbrennungswärme (Heizwert) ist die Wärmemenge, die bei der vollständigen Verbrennung eines Stoffes frei wird. Verbrennungstemperatur hängt ab von der Verbrennungswärme und von der Verbrennungsgeschwindigkeit. 2. Löschlehre Löschmittel 1) Wasser 2) Schaum 3) Löschpulver 4) Kohlendioxid 5) Halone (mitlerweile wegen des Ozonloches nicht mehr erlaubt!!!!) 1)WASSER Löschwirkung: abkühlend Vorteil: hat ein hervorragendes wärmebindungsvermögen ist fast überall vorhanden leicht zu transportieren kostengünstig Nachteil: gefriert Wasserschaden begrenzter Einsatzbereich, z. B. Kaminbrand, Fettbrand, Metallbrand (Brandklasse D) 2)SCHAUM Löschwirkung: erstickend (auch durch Schaumzersetzung abkühlend) Schwerschaum - 20Fache Verschäumungszahl Mittelschaum 21 - 200Fache Verschäumungszahl Leichtschaum 201 - 1000Fache Verschäumungszahl Die Verschäumungszahl gibt an, wievielfach sich das Volumen des Gemisches (Wasser/Schaummittel) vergrößert. Schwer- und Mittelschaum haben durch den hohen Wasseranteil auch abkühlende Löschwirkung. 3)LÖSCHPULVER Löschwirkung: reaktionshemmend a) Normallöschpulver Bezeichnung: P geeignet für Brandklasse B,C b) Speziallöschpulver Bezeichnung: PG geeignet für Brandklasse A,B,C c) Sonderlöschpulver Bezeichnung: PM geeignet für Brandklasse D 4)KOHLENDIOXID Löschwirkung: erstickend Einsatzbereich: Brandklasse B,C nur in geschlossenen Räumen verwendbar Achtung: Atemgift der Gruppe3 Vorteil: keine Rückstände 5)HALONE mittlerweile wegen der Beeinflussung der Atmosphäre Verboten! sind halogenierte Kohlenwasserstoffe BRANDKLASSEN UND LÖSCHMITTEL Brandklasse A ¦ Brände fester Stoffe: WASSER, Glutbrandpulver PG, Schwerschaum Brandklasse B ¦ Brände flüssiger Stoffe¦ SCHAUM (Schwer-, Mittel-, Leicht-), PULVER (Glutbrand- Normallöschpulver) Brandklasse C ¦ Brände gasförmiger Stoffe¦ PULVER (Glutbrand-, Normallösch-) Brandklasse D ¦ Brände von Metallen¦ PULVER (Metallbrand-) BRENNEN UND LÖSCHEN Feuerlöscher müssen innerhalb von 5 Sekunden voll einsatzbereit sein. Folgende Löscher geben es: Löschmittel Kennbuchstabe Wasser W Schaum S BC Pulver P ABC Pulver PG D Pulver PM Kohlensäure K Halone HA Treibmittel: L für Luft oder andere Gase H Gas in besonderen Behältern C Chemische Druckerzeuger Brandklassen W + S für die Brandklasse A, P + S für die Brandklasse B-C, PG für die Brandklasse ABC, PM für die Brandklasse D, K + Ha für die Brandklasse B oder C Brandklassen Stoff Löschmittel A Feste, glutbildende Holz,Kohle, Wasser,Schaum, Stoffe Papier Glutbrandpulver B Schmelzbare und Benzin, Wachs Schaum, Pulver flüssige Stoffe C Gasförmige Stoffe Azetylen Glutbrandpulver Kohlensäure D Leichtmetalle Magnesium Pulver-Metall, Spezialpulver unabhängige Löschwasserversorgung abhängige Löschwasserversorgung Abstand der Hydranten Rohrleitungssysteme erschöpfliche Wasserversorgung unerschöpfliche Wasserversorgung XII. LÖSCHWASSERVERSORGUNG Die Löschwasserversorgung wird von der Gemeinde sichergestellt. Löschwasserversorgung: es gibt: abhängige (zentrale) Löschwasserversorgung (Sammelwasserversorgung) und unabhängige Löschwasserversorgung 1. Abhängige Löschwasserversorgung über Rohrleitungssystem: Ringleitungssystem Verästelungssystem Hydrant eine Wasserentnahmestelle in der zentralen Wasserversorgung, an der mit geeignetem Gerät Wasser entnommen werden kann. Überflurhydranten Unterflurhydranten Wasserlieferung: ÜF: Versorgungsleitung X 15 Alle Angaben in Fachkreisen stark umstritten) UF: Versorgungsleitung X 10 Hydrantenabstände: Geschäftsstraßen 100 m geschlossene Wohngebiete 120 m offene Wohngebiete 140 m 2. Unabhängige Löschwasserversorgung dazu zählen: Bäche, Flüsse, Seen, Teiche, Schwimmbecken, Löschwasserbrunnen unterteilt in: erschöpfliche Löschwasserversorgung unerschöpfliche Löschwasserversorgung Wichtig:Als Unerschöpflich gilt: Wasserlieferung für eine Gruppe für mindestens 3 Stunden, und im Katastrophenfall mindestens 5 Stunden Löschwasserteiche: Dürfen nicht weniger als 1000 m3 Löschwasservorrat haben, und: nicht niedriger als 2 m Wichtig für uns ist: unabhängige Löschwasserversorgung abhängige Löschwasserversorgung Abstand der Hydranten Rohrleitungssysteme erschöpfliche Wasserversorgung unerschöpfliche Wasserversorgung Feuerlöscher: Zu beachten: eine Kübelspritze ist kein Feuerlöscher, sondern ein tragbares Kleinlöschgerät. Tragbare Feuerlöscher dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden (Kleinbränden). Feuerlöscher werden in drei Gruppen unterteilt: P1: tragbare Feuerlöscher nach DIN 14 406 (bis 20 kg) P2: tragbare Sonderfeuerlöscher P3: fahrbare Löschgeräte ohne eigenen Kraftantrieb (über 20 kg) Zur Gruppe P3 zählt beispielsweise der Pulverlöschanhänger P 250 (250 kg Pulver). Löschmittel in Feuerlöschern: K Kohlendioxid (CO2) P Pulver (Normallöschpulver) PG (Glutbrandpulver) PM (Metallbrandpulver) HA Halon S Schaum W Wasser Pulver: Normallöschpulver (P): Brandklassen B, C Speziallöschpulver (PG): Brandklassen A, B, C Sonderlöschpulver (PM): Brandklasse D Treibmittelarten: H Aufladelöscher L Dauerdrucklöscher K od. HA Gaslöscher C chemische Druckerzeugung Aufladelöscher (H) enthalten eine Patrone mit Treibmittel, Dauerdrucklöscher (L) stehen ständig unter Druck. Bei Löschern mit chemischer Druckerzeugung wird bei Inbetriebsetzung der Druck durch eine chemische Reaktion erzeugt. Prüfung von Feuerlöschern Die Prüfung erfolgt durch die amtliche Prüfstelle in Münster (Prüfung von Feuerlöschern und Löschmitteln: Fachgebiet der Landesfeuerwehrschule in Münster). Beispiel: Bezeichnung P 12: Normallöschpulver (Brandkl. B/C) Inhalt 12 kg Zulassungskennnummer: P1 168/79 PG 6 H P1: Gruppe tragbare Feuerlöscher bis 20 kg 168/79: der 168. geprüfte Löscher im Jahr 1979 PG: Glutbrandpulver (Brandkl. A/B/C) 6: Inhalt 6 kg H: Aufladelöscher Bezeichnung: W 10 L -30 W: Wasserlöscher 10: Inhalt 10 l L: Dauerdrucklöscher -30: bis -30°C einsetzbar Betriebstemperatur: Feuerlöscher müssen in einem Temperaturbereich von -20 bis +60°C funktionstüchtig sein. Ausnahme: Wasser- und Schaumlöscher müssen von 0 bis +60°C funktionstüchtig sein. Betriebsdauer: 3 kg: 6 sek. 3-6 kg: 9 sek. 6-10 kg: 12 sek. über 10 kg: 15 sek. Gewicht und Beschaffenheit: Behälter: Stahl oder Aluminium Volumen: max. 20 kg oder 10 l zwischen 2 kg und 12 kg Löschmittel (1kg Löscher: nicht mehr in Norm!) Absicherung: Löscher über 2 kg müssen - Absperrbar sein - über einen Schlauch verfügen Löschwirksamkeit: bei einer Temperatur von 20°C müssen tragbare Feuerlöscher spätestens nach 5 sek. ab Auslösung löschwirksam sein. Dauerdrucklöscher (L): sofort einsatzbereit Aufladelöscher (H): braucht etwas Zeit, um Druck aufzubauen Löschregeln: Die Windrichtung ist zu beachten. Flächenbrände sind von vorn beginnend abzulöschen. Tropf- und Fließbrände sind von oben nach unten abzulöschen. alle vorhandenen Löschgeräte sind gleichzeitig vorzunehmen. Vorsicht vor Wiederentzündung! Mindestabstände bei elektrischen Anlagen bis 1.000 Volt: 3 m Wasser/Schaum 1 m Pulver 1 m Kohlendioxid bei elektrischen Anlagen über 1.000 Volt: VDE beachten! Löschmittel: Kohlendioxid: Vorsicht in schlecht belüfteten Räumen! Kohlendioxid ist ein Atemgift der Gruppe 3!!!! Kohlendioxid ist ein Atemgift der Gruppe 3 (Blutgift) - früher zählte es zur Gruppe 1. Es muß mindestens 17 % Sauerstoff in der Umluft enthalten sein. Energen-Löscher: Dem Löschgas wird Kohlendioxid beigemischt; da Kohlendioxid atmungsanregend ist (durch Wirkung auf Atemzentrum im Kleinhirn), sind 14 % Sauerstoff in der Umgebungsluft ausreichend. Wartung: Gebrauchtes Gerät muß wieder aufgefüllt werden, auch wenn es nur halb entleert wurde. Grund: Bei CO2 als Treibmittel wird das Pulver mit der zeit feucht und verklumpt. Tragbare Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre geprüft werden (für den privaten Gebrauch); F