MagicNET - Satzung
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Paragr. 1. Name des Computernetzverbundes/Geschäftsjahr
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Der Name des Computernetzverbundes ist MagicNET. Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Der Sitz des Vereins ist Köln.


Paragr. 2. Zweck des Computernetzverbundes
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Zweck des Netzverbundes ist die Kommunikation verschiedener regionaler
Mailboxen untereinander. Die Systembetreiber des MagicNET haben ihre
Computer für Jedermann im Rahmen ihrer Systemöffnungszeiten (nachfolgend
Online-Zeiten genannt) zugängig zu machen, sofern nicht zwingende
sachliche Gründe eine Aufnahme des Nutzers (nachfolgend User genannt)
oder Points ausschließen.

Etwaige Gewinne des MagicNET dürfen nur für die in der MagicNET Ordnung
benannten Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder des MagicNET (Paragr.
3) erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine sonstigen Zuweisungen aus den Mitteln des MagicNET.


Paragr. 3 Aufnahme im MagicNET
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1. Mitglied im MagicNET kann jeder Betreiber eines Computer-Systems
   werden, der mittels Programm und seinem Computer eine Mailbox
   betreiben möchte. Voraussetzung ist weiterhin, dass dieser
   Systembetreiber am MagicNET Datenaustausch teil nimmt, und diese
   MagicNET-Satzung und die MagicNET-Ordnung ohne Einschränkungen
   anerkennt. Für vom Systembetreiber (auch SystemOperator = SysOp)
   eingesetzte Systemoperatoren (nachfolgend CoSysOps genannt) gilt
   vorhergehender Satz entsprechend.
   Weiterhin hat der SysOp, bei dem der NEUE Systembetreiber pollen will,
   diesen auf die Existenz und Einhaltung der Satzung/Ordnung aufmerksam
   zu machen und ihm diese bereitzustellen.

2. Weiterhin müssen diese Regelungen den Points bekannt gemacht werden,
   soweit sie diese betroffen. Ebenso müssen die Betreiber der Points,
   welche aber keine Mailbox-Betreiber und somit keine SysOps sind,
   diese Satzung und Ordnung akzeptieren.

3. Für eine vorläfige Aufnahme einer neuen Box in das MagicNet reicht
   zunächst der ordnungsgemäße Datentransfer aus.
   Die endgültige Aufnahme in den Verein erfolgt dann durch die
   Abstimmung im Vorstand.
   Gegen diese ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats
   Berufung eingelegt werden, über die dann die SysOps (auf der
   Versammlung oder im Brett Sys-Abstimmung) abzustimmen haben. Bei
   Stimmenmehrheit erfolgt dann die Aufnahme.


Paragr. 4 Beiträge
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Beiträge werden von den Mitgliedern derzeit nicht erhoben. Über eine
Änderung hierzu entscheidet die ordentliche Versammlung der Mitglieder
mit absolut Stimmenmehrheit (mehr als 50%).


Paragr. 5 Austritt aus dem MagicNET
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Ein Austritt aus dem MagicNET ist an einen bestimmten Zeitpunkt nicht
gebunden. Dazu reicht die Willenserklärung des austrittswilligen
Mitgliedes mindestens 24 Stunden vor Austritt in einer dazu speziell
eingerichteten Rubrik (nachfolgend Brett genannt) des MagicNET. Es muß
lediglich gewährleistet sein, daß die Funktion des MagicNET durch den
Austritt nicht maßgeblich gefährdet ist. Eine maßgebliche
Funktionsstörung ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der tägliche
Datenaustausch zwischen den Mitgliedern durch den Wegfall dieser Mailbox
nicht ungehindert stattfinden kann. Das austretende Mitglied hat den
verbleibenden Mitgliedern eine angemessene Frist -jedoch maximal sechs
Tage- einzuräumen, um die Funktion des MagicNET auch nach seinem
Austreten zu gewährleisten. Für diesen Zeitraum hat das austrittswillige
Mitglied sein Computersystem zum Datenaustausch weiter zur Verfügung zu
halten. Die verbleibenden Mitglieder haben alles zu unternehmen, um den
Austritt des austrittswilligen Mitgliedes so schnell wie möglich zu
gestatten. Höhere Gewalt hat das austrittswillige Mitglied nicht zu
vertreten.

In diesem Fall müssen die verbleibenden Mitglieder eine
schnellstmögliche Übereinkunft treffen, um den Datentransfer
sicherzustellen. Des weiteren hat er im lokalen Teil (sofern nicht der
gesamte Mailboxbetrieb aufgegeben wird) seine User darüber zu
informieren, daß der Austritt aus dem MagicNET erfolgt ist. Ein
ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vermögen
des MagicNET.


Paragr. 6 Ausschluß eines Mitgliedes
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1.  Gründe für einen Ausschluß
    Ein Mitglied kann aus dem MagicNET ausgeschlossen werden, wenn es
    der MagicNET-Satzung, -Ordnung oder den Interessen des MagicNET
    zuwiderhandelt.
2.  Vorübergehender Ausschluß
    Ein vorübergehender Ausschluß kann für die Dauer von
    1  Woche  vom  NetKo     und für
    4  Wochen vom  Vorstand  verhängt werden
3.  Endgültiger Ausschluß
    Über einen endgültigen Ausschluß entscheidet die Mitglieder-
    versammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Antrag auf Ausschließung ist dem
    betroffenen Mitglied zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung in
    Abschrift zu übersenden. Im Falle einer Nichtanwesenheit des
    betroffenen Mitgliedes ist der Versammlung die Stellungnahme des
    Betroffenen vorzulesen. Der Ausschließungsbeschluss wird dem
    Mitglied vom NET-Koordinator schriftlich bekannt gemacht. Paragr. 5
    gilt entsprechend.

4.  Abschließendes
    Für jeden Ausschluß sind mindestens drei erfolglose Abmahnungen an
    den Zuwiderhandelnden erforderlich. Diese haben jeweils eine
    Gültigkeiten von 3 Monaten.
    Abmahnungen, Ausschlüsse u.ä. sind in einem allen SysOps
    zugänglichen Brett zu veröffentlichen.


Paragr. 7 Vorstand des MagicNET
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Der Vorstand des MagicNET besteht aus dem Vorsitzenden (NET-Koordi-
nator), dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Brett- und dem Gateway-
beauftragten. Aus den letzten vier ist der stellvertretende Netko zu
wählen.

Die Mitglieder des Vorstands werden auf den Mitgliederversammlungen für
die Dauer eines Jahres durch Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit
gewählt. Bei Stimmengleichheit muß eine Neuwahl erfolgen. Die Wahl
erfolgt durch Handabstimmung, einem Antrag auf geheime Wahl ist
zuzustimmen. Die Vorstandsmitglieder führen nach dem Ablauf ihrer
Amtszeit ihre Amtsgeschäfte kommissarisch weiter. Die Wiederwahl ist
zulässig. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.


Paragr. 8 Vertretung
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Der Vorstand vertritt das MagicNET nach außen. Es besteht
Gesamtvertretung.


Paragr. 9 Mitgliederversammlungen
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Ordentliche Mitgliederversammlungen finden geschäftsjährlich statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden dann statt, wenn es das
Interesse des MagicNET erfordert, wenn ein Vorstandsmitglied
ausgeschieden ist oder wenn der 5. Teil der Mitglieder des MagicNET die
Berufung einer Mitgliederversammlung vom Vorstand schriftlich verlangt.


Paragr. 10 Einberufung der Mitgliederversammlung
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Zur Mitgliederversammlung hat der NET-Koordinator und im Falle seiner
Verhinderung sein Stellvertreter einzuberufen.

Zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von
mindestens sechs Wochen, zu einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens drei Wochen
einzuberufen. Bei der Einberufung ist die vom Vorstand vorläufig
festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

Einberufen wird durch einmaliges Einsetzen in das Brett SYS-MAIL. Der
Vorstand bestimmt den Ort der Mitgliederversammlung.


Paragr. 11 Durchführung der Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung leitet der NET-Koordinator, bei dessen
Verhinderung sein Stellvertreter. Die Mitgliederversammlung kann einen
Tagungsleiter wählen.

Die Mitgliederversammlung kann Tagesordnungspunkte absetzen und die
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte beschliessen. Ein Beschlußantrag
erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit erfolgt Ablehnung.
Eine 2/3 Mehrheit ist jedoch erforderlich, wenn Gegenstand der
Beschlußfassung die Ausschließung eines Mitgliedes, die Satzungsänderung
oder die Auflösung des MagigNET ist. Die Zweckänderung (Paragr. 2) kann
nur einstimmig beschlossen werden; nicht erschienene Mitglieder müssen
nachträglich schriftlich zustimmen.


Paragr. 12 Stimmrecht
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Jedes System erhält eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur durch natürliche
Personen wahrgenommen werden. Jeder Teilnehmer einer Versammlung kann
maximal eine Stimme wahrnehmen.


Paragr. 13 Beschlußfähigkeit
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Nach ordnungsgemäßer Ladung ist die Versammlung beschlußfähig, es
entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. (Par. 32 Abs.1 BGB)



Paragr. 14 Beschlußfassung
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Es ist auch möglich, Themen von allgemeiner Wichtigkeit, die insb. die
Net-Ordnung oder allgemein das Netz betreffen, jedoch nicht den Inhalt
der Satzung berühren dürfen, per Abstimmung im Brett Sys-Abstimmung
zu beschließen.
Hierbei muß der NetKo, oder ein von ihm Beauftragter, in einer Nachricht
das Thema bestimmen und zur Abstimmung innerhalb eines Zeitraumes von
mindestens 2 Wochen aufrufen. Daraufhin soll jeder Abstimmungsberech-
tigte seine Stimme zurücksenden, die im eigentlichen Text sein Votum,
Datum und seinen Real-Name enthält. Diese Ergebnisse hat der
Abstimmungsleiter im Brett bekanntzugeben.


Paragr. 15 Auflösung des MagicNET
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Die Auflösung kann nur in einer eigens dafür einberufen
außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die
Liquidatoren werden auf dieser Versammlung gewählt.Im Falle der
Auflösung fällt das Vermögen des MagicNET an eine gemeinnützige
Institution. Die Liquidatoren bestimmen mit einfacher Mehrheit, wer
Nutzniesser des Vermögens werden soll.


Paragr. 16 NET-Ordnung
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Alle weiteren Punkte sind in einer separaten MagicNET-Ordnung
festgehalten. Die NET-Ordnung ist Bestandteil der Satzung des MagicNET.
Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für die Satzung selbst.
Auch sie gilt, soweit anwendbar, für die Betreiber eines Points.


Pulheim, den 5.5.'90
