   MagicNET - Ordnung
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Paragr.1 Pflichten der Systembetreiber/SysOps
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1.  Jeder Systembetreiber/SysOp hat die Pflicht, im MagicNET-Teil
    seiner Mailbox darauf zu achten, daß
    a) keine persönlichen Mitteilungen,
    b) keine Beleidigungen,
    c) nur zu den Brettern gehörende Themen,
    d) keine kommerzielle Werbung in den Brettern erscheint, ausgenommen
       die speziell für kommerzielle Werbung bestimmten Bretter.
    e) Politische Werbung ist im MagicNET-Teil unzulässig. Davon
       ist sachliche Informationen nicht betroffen.
    f) Gäste dürfen - wenn überhaupt - nur unter Zensurvorbehalt
       in die NET-Bretter schreiben.
    g) Einzelne Bretter können mit bestimmten Auflagen belegt
       sein, wie z.B. die SYS-XXXXXX-Bretter, NET-NEWS und MB
       Listen.

2.
    a) Jeder Systembetreiber/SysOp ist dafür verantwortlich, daß
       Pollboxen Nachrichten korrekt empfangen und seine Mailbox Nachrichten
       korrekt versendet, sofern nicht Mängel im Programm dieser Anforderung
       entgegen stehen.
    b) Er ist für das korrekte Routing der PM's von seiner Box zu
       anderen Boxen verantwortlich.
    c) Weiterhin hat er darauf zu achten, daß seine Pollboxen zu den von
       ihm vorgegebenen Zeiten pollen. Die Systembetreiber/SysOps haben
       sich an die Weisungen ihres Servers zu halten. Diese Anweisungen
       können nur vom NET- Koordinator oder seinem Stellvertreter
       überstimmt werden.
    d) Jeder Systembetreiber/SysOp hat darauf zu achten, daß er
       sämtliche verkündeten Brettgruppen nur zu seinen Pollboxen sowie
       zu seinen Servern eingetragen hat und nicht noch zu weiteren
       Boxen.
    e) Jeder SysOp hat alle Personen, die in seinem System Zugriff, insb.
       Schreibberechtigung, auf die SYS-Bretter haben, beim NetKo an-
       und abzumelden. Der NetKo erstellt dan regelmäßig eine Liste,
       anhand derer der Brettbeauftragte die Zugriffe auf die
       SYS-Bretter überwacht und ggfls. anmahnt.



Paragr. 2 Netzplan
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Der Netzplan wird vom NET-Vorstand oder von einer von ihm beauftragten
Person entworfen. Die MagicNET-Systembetreiber/SysOps haben die
Möglichkeit, ihm dazu Vorschläge zu unterbreiten und Hinweise zu geben.
Der Netzplan kann nur vom NET-Vorstand für gültig erklärt werden. Danach
sollten keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Mögliche Gründe für
Änderungen sind unter anderem:

 - Änderungen, so daß Boxen Kostenvorteile erlangen;
 - Einplanungen von neuen Boxen;
 - längerfristige Ausfälle von Boxen;
 - technische Schwierigkeiten zwischen zwei Boxen.

Persönliche Gründe haben keinesfalls Einfluß auf die Erstellung
des Netzplanes.

Grundlegende Änderungen des Netzplanes sind den Systembetreibern/SysOps
mindestens sechs Tage vor Gültigkeit bekannt zu geben.


Paragr. 3 NET-Bretter, Brettgruppen und NET-Codes
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1.  Über neu aufzunehmende und zu löschende NET-Bretter entscheidet
    der NET-Vorstand nach Vorschlägen der SysOps.

2.  Die NET-Codes zu den NET-Brettern legt der NET-Vorstand oder eine
    von ihm beauftragte Person fest. Grundlegende Änderungen der
    NET-Codes sind den Systembetreibern/SysOps mindestens sechs Tage vor
    ihrer Gültigkeit im Brett SYS-MAIL durch den NET-Vorstand
    mitzuteilen.


Paragr. 4 Brett-Besonderheiten
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Für folgende Bretter gilt bindend für alle Systembetreiber/SysOps/
CoSysOps eine Sondervereinbarung:

1.  SYS-XXXXXX
Die Bretter sind so einzurichten, daß sie für die User nicht zugänglich
sind. Es liegt im Ermessen des SysOps, ob SysOps/CoSysOps anderer
Magic-Systeme Zugriff auf diese Bretter erhalten.
Der Schreib- sowie Lesezugriff sollte Level 7 gelegt und die Bretter
zugangsgeschützt werden
Die oben genannten Bretter dürfen nur SysOps und CoSysOps von
Magic-Box-Systemen zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen können
mit Netzausschluß geahndet werden.

2.  NET-NEWS
In diesem Brett stehen Programmänderungen, Hinweise für User zu
Programmfehlern (Bugs) und allgemeine Bekanntgaben an die User,
die den gesamten MagicNET-Verbund betreffen.
Dieses Brett ist so einzurichten, daß (so gut wie jeder) User
Lesezugriff darauf erhält. Allerdings bleibt jeglicher Schreibzugriff
verwehrt.

3.  Jugendschutz
Bei Brettern, deren Inhalte nach der geltenden Rechtsordnung nicht
Minderjährigen zugänglich gemacht werden dürfen, haben
a) die Systembetreiber darauf zu achten, daß ihre minderjährigen
   User keinen Zugriff darauf haben.
b) Bei Minderjährigen Systembetreibern sind derartige Bretter nicht
   über deren Boxen zu routen.


Paragr. 5 Beschlüsse des MagicNET-Vorstandens
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Der NET-Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Vorstandsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Der Vorstand des
MagicNET beschließt gleichberechtigt, dass heißt, jeder der
Vorstandsmitglieder verfügt über eine Stimme innerhalb des Vorstandes.

Ein Antrag ist mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen. Über
Vorstandsbeschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, aus dem sowohl
die Beschlüsse selbst, als auch die Abstimmungsergebnisse
hervorgehen. Spätestens zur ordentlichen Mitgliederversammlung
sind die Protokolle durch alle Vorstandsmitglieder zu
unterschreiben. Die Mitglieder des MagicNET haben das Recht, die
Protokolle einzusehen.
Änderungen der NET-Ordnung bedürfen eines einstimmigen Beschlusses
des NET-Vorstands.


Paragr. 6 Serverboxen
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Von Systemen geforderte Bretter sind von allen Systemem durchzurouten.
Soweit es sich dabei ums PMs und AMs der MagicNET-Bretter, d.h. mit 5er
NetCode, handelt, dürfen dafür keine Gebühren verlangt werden.
Anderenfalls kann eine angemessene, maximal kostendeckende Vergütung
verlangt werden, wobei diese auch durch die Netkasse ausgeglichen werden
kann.


Paragr. 7  Kommerzielle Werbung
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Kommerzielle Werbung ist im MagicNet grundsätzlich untersagt. Die
Systembetreiber haben dafür Sorge zu tragen, daß sie in den Brettern
unterbleibt. Für die Einhaltung dieser Regelung ist der Brettbeauftragte
zuständig. Im Zweifel obliegt es ihm, die Entscheidung zu treffen,
vorbehaltlich der Abmahnung durch den NetKo, ob Kommerzielle Werbung
vorliegt.
Kommerzielle Werbung ist hier insb. Werbung von Gewerbetreibenden im
Sinne der Gewerbeordnung, wobei dies auch schon bei wiederholter
Bewerbung von Waren vorliegen kann.
Jedoch darf in speziell dafür eingerichteten Brettern kommerzielle
Werbung veröffentlicht werden. Dabei wird pro gesendetem Byte ein
bestimmter, durch den Vorstand zu beschließender, Betrag an den
Systembetreiber gezahlt, der diesen zur Hälfte an den Verein abführt.
Weiterhin ist für jede Anzeige ein Mindestbetrag zu entrichten, falls
der Wert diesen nicht überschreitet. Dieser Mindestsatz ist vom Vorstand
festzulegen. Dafür ist zu gewährleisten, daß die Werbung mindestens
einen Monat in dem dafür vorgesehen Brett verbleibt.



Pulheim, den 5.5.'90
