AW-Organisations Arabische Liga 7 |BLiga der Arabischen Staaten|N Die Arabische Liga wurde |B1945|N in Kairo als loser Zusammenschluß der sieben damals selbständigen arabischen Staaten Ägypten, Syrien, Libanon, Jordanien, Irak, Saudi-Arabien und (Nord-)Jemen gegründet. Die Liga strebt eine enge Zusammenarbeit der arabischen Welt auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichen Gebiet an. Ihr |BHauptziel|N ist die Anerkennung Palästinas als selbständiger Staat. Allerdings waren es die Vereinigten Staaten und nicht die Liga, die in den letzten Jahren die Annäherung zwischen Israel und der PLO und die daraus resultierenden Verträge intensiv gefördert haben. Auch im zweiten Golfkrieg nach der Besetzung Kuwaits durch den Irak fand die Liga zu keiner gemeinsamen Politik. Gewissen Erfolg hat sie auf dem kulturellen und dem wirtschaftlichen Sektor, wo eine Art Entwicklungshilfe von den Erdöl-Exporteuren zu den armen Staaten organisiert wird. Die wichtigsten |BOrgane|N der Arabischen Liga sind der Rat der Könige und Staatschefs, der Ligarat, neun Ministerräte und 16 ständige Ausschüsse mit thematischen Schwerpunkten. Mehrheitsentscheidungen dieser Gremien sind nur für die Mitglieder gültig, die entsprechend votiert haben. Generalsekretär ist seit 1991 der ehemalige ägyptische Außenminister Esmat Abdel Menguid. Sitz der Organisation ist seit 1990 wieder Kairo; nach dem Friedenschluß Ägyptens mit Israel war er zeitweise nach Tunis verlegt worden. @ ASEAN - Verband südostasiatischer Staaten 9 |BVerband südostasiatischer Staaten (ASEAN)|N Die ASEAN wurde |B1967|N in Bangkok gegründet, von Indonesien, Malaysia, Singapur, Thailand und den Philippinen. Brunei trat 1984 bei, Vietnam 1995. |BZiel|N: Die Organisation will die Zusammenarbeit ihrer Mitgliedsländer fördern, auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet. Die wirtschaftlichen Erfolge (wie Abbau von Zollschranken) sind noch gering, aber die ASEAN entwickelt sich zu einer wichtigen politischen Kraft in Asien, da sie außenpolitisch häufig mit einer Stimme spricht. |BOrgane:|N Die wichtigsten Entscheidungen werden bei den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs gefällt, daneben gibt es die jährliche Ministertagung und eine Reihe von Ausschüssen. @ EU - Europäische Union 3 |BEuropäische Union (EU)|N 1951 wurde in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet, von den sechs Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg. Ziel der "Montanunion" war ein gemeinsamer Markt und eine gemeinsame Industriepolitik für diese damals wichtigsten Grundstoffe. Die Römischen Verträge begründeten |B1957|N die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Ziel der EWG war ein gemeinsamer Agrar- und Industriemarkt: Zölle im gegenseitigen Warenverkehr wurden abgebaut und eine Koordination der Agrarpolitik der Mitglieder eingeführt. Zunächst arbeiteten diese drei Organisationen völlig getrennt, doch seit 1967 unterhalten sie gemeinsame Organe und man sprach von der Europäischen Gemeinschaft. Mit der Zeit kamen noch weitere Mitglieder hinzu: Dänemark, Großbritannien und Irland 1973, Griechenland 1981, Spanien und Portugal 1986. Zum 01.01.95 traten Finnland, Österreich und Schweden bei, nachdem sich eine bei Volksbefragungen eine Mehrheit dafür ausgesprochen hatte. Die Norweger entschieden sich gegen den Beitritt. Ursprünglich war das wichtigste |BZiel|N der Europäischen Gemeinschaft die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten. Seit den Maastrichter Verträgen, die 1993 in Kraft traten, wird auch die politische Union angestrebt. Der Binnenmarkt soll zur Wirtschafts- und Währungsunion werden, so daß die Organisation ihren neuen Namen erhielt: Europäische Union. Folgende Vereinbarungen dienen diesen Zielen: Bürger eines EU-Landes dürfen in jedem anderen EU-Land wohnen, arbeiten und sich an Kommunal- und Europwahlen beteiligen. Die Rolle des Europäischen Parlaments wurde gestärkt. Eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) soll schrittweise erarbeitet und verwirklicht werden. Eine Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik wird für folgende Bereiche vereinbart: Asylpolitik, Grenzkontrollen, Einwanderungspolitik, Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen. Für die |BWirtschafts- und Währungsunion|N ist ein genauer Zeitplan festgelegt worden: Bis 1996 werden die Zentralbanken der Mitgliedsländer unabhängig von Weisungen ihrer Regierungen, 1997 wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank gegründet. 1999 kann die Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft treten, wenn mindestens sieben Länder folgende Voraussetzungen erfüllen: Inflationsrate bis maximal 3%, Haushaltsdefizit bis 3% des BSP, Gesamtverschuldung bis 60% des BSP. Alle drei Kriterien erfüllt derzeit nur Luxemburg; Griechenland, Italien, Spanien und Portugal erfüllen nicht ein einziges. Die wichtigsten |BOrgane|N der EU sind die Komission, der Ministerrat, das Parlament und der Gerichtshof. Grob gesagt besteht die |BKommission|N aus 20 Leuten, die für fünf Jahre von den Mitgliedsstaaten ernannt werden und diesen danach nicht mehr verantwortlich sind. Die Kommission soll also gesamteuropäische Interessen wahren. Sie kann Gesetzesvorschläge machen, Überwacht das EU-Recht und erlässt Durchführungsbestimmungen, zum Beispiel im Agrarbereich. Präsident der Kommission ist seit 1995 der Luxemburger |BJaques Santer|N. Gewöhnlich tagt die Kommision in Brüssel. Der |BMinisterrat|N ist das "Gesetzgebungsorgan" und berät meistens über Vorschläge der Kommission. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Minister, und zwar den, dessen Ressort für das Thema der Beratung zuständig ist. Da sie alle Vetorecht haben, müssen Beschlüsse einstimmig gefällt werden. Der Rat dient somit in erster Linie zur Wahrung der nationalen Interessen. Der Vorsitz rotiert halbjährlich, 1996 werden ihn Italien und Irland innehaben. Die Tagungen finden in Brüssel und Luxemburg statt. Das |BEuropäische Parlament (EP)|N in Straßburg hat geringe Kompetenzen. Die Ernennung der Kommissionsmitglieder benötigt die Zustimmung des EP, es darf Vorschläge machen, diskutieren und, theoretisch eine große Einflußmöglichkeit, den Haushalt ablehnen. Die 626 Mitglieder werden seit 1979 direkt von der Bevölkerung gewählt. Der |BEuropäische Gerichtshof (EuGH)|N in Luxemburg besteht aus 15 Richtern. Er kann von jedem EU-Bürger angerufen werden und entscheidet über alle Streitfragen des europäischen Rechts und ist den nationalen Gerichten übergeordnet. Als |BEuropäischer Rat|N treten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaten jährlich mindestens zweimal zusammen. Dieser Rat ist rechtlich kein Organ der EU, tatsächlich trifft er die wesentlichen Grundsatzentscheidungen. @ Europarat 5 |BEuroparat|N Als erster europäischer Zusammenschluß auf freiheitlich-demokratischer Grundlage wurde |B1949|N in London der Europarat gegründet, von zehn Staaten: Schweden, Norwegen, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Irland und Italien. Die Bundesrepublik trat 1951 bei, die anderen westlichen Staaten folgten. Seit 1990 sind auch die meisten ehemaligen Ostblock-Staaten Mitglied geworden. Die Aufnahme beantragt haben Weißrußland, Kroatien und Bosnien-Herzegowina. |BHauptziel|N nach Artikel 1 des Statuts ist "einen engeren Zusammenschluß zwischen den Mitgliedern herbeizuführen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu bewahren und zu fördern und auf ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt hinzuwirken". Der Europarat ist eine beratende Körperschaft, ein Forum für internationale Gespräche. Die zentralen Themen sind Menschenrechte, Stärkung der Demokratie, kulturelle Fragen und seit den 60er Jahren auch der Umweltschutz. Die Beschlüsse des Europarats bedürfen der Zustimmung der nationalen Regierungen. Besonders bedeutend ist die 1950 verabschiedete Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die wichtigsten |BOrgane|N des Europarats sind die Parlamentarische Versammlung, deren Mitglieder von den nationalen Parlamenten bestimmt werden, und das Ministerkomitee, dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten angehören. Sie treffen sich zweimal im Jahr in Straßburg, das auch Sitz des Generalsekretariats mit etwa 900 Beamten ist. @ G7 - Weltwirtschaftsgipfel 12 |BG7-Staaten (Weltwirtschaftsgipfel)|N Seit |B1975|N treffen sich die Staats- und Regierungschefs der sieben größten westlichen Industrienationen jährlich zum Weltwirtschaftsgipfel, wo sie aktuelle Wirtschaftsfragen erörtern. |BZiel|N des WWG ist die gegenseitige Information und Diskussion über nationale Positionen und deren Koordinierung. In den letzten Jahren stand immer mehr das Verhältnis des Westens zur UdSSR/GUS im Mittelpunkt; 1992 nahm daher auch erstmals der russische Präsident Boris Jelzin als Gast am WWG teil. Die G7-Staaten bilden keine richtige Organisation, da ständige |BGremien fehlen|N. @ GUS - Gemeinschaft unabhängiger Staaten 14 |BGemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS)|N Am 5.9.|B1991|N besiegelte der Kongreß der Volksdeputierten das Ende der Sowjetunion, die in einen Bund unabhängiger Republiken umgewandelt werden sollte. Es wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen den Republiken geschlossen, und am 8.12. wurde von den drei slawischen Republiken Rußland, Ukraine und Weißrußland in Minsk die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) gegründet. Am 21.12. wurde in Almaty erneut verhandelt, und außer Georgien und den Baltenstaaten traten nun auch die anderen ehemaligen Sowjetrepubliken der GUS bei, Moldau und Aserbaischan traten zeitweise wieder aus. Derzeit sind alle ehemaligen Sowjetrepubliken außer den drei baltischen Staaten Miglied. |BZiel:|N Die GUS versteht sich weder als Staat noch als ein überstaatliches Gebilde; sie dient lediglich als Forum zur Wahrung und Koordination gemeinsamer Interessen und will die Erfüllung von internationalen Abkommen der ehemaligen UdSSR garantieren. Außerdem wird der Konflikt in Tadschikistan von einer GUS-Friedenstruppe überwacht. Die höchsten |BOrgane|N der GUS (ohne festen Sitz) sind der Rat der Staatschefs und der Rat der Regierungschefs. Der Spielraum der GUS wird den russisch-ukrainischen Gegensatz begrenzt. @ NAFTA - Nordamerikanische Freihandelszone 15 |BNordamerikanische Freihandelszone (NAFTA)|N 1989 schlossen die USA und Kanada ein Freihandelsabkommen (CFTA). Mexikos Präsident Carlos Salinas reichte 1990 das Beitrittsgesuch für sein Land ein, das starke Unterstützung durch US-Präsident Bush fand. Nach starken Zugeständnissen Mexikos wurden die trilateralen Verhandlungen 1992 abgeschlossen, zum 1. Januar |B1994|N trat das NAFTA-Abkommen in Kraft. Nachdem Chile und weitere lateinamerikanische Staaten zunächst als Beitrittskandidaten erschienen, sieht es auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht nach einer Erweiterung des Abkommens in naher Zukunft aus. |BZiel|N der NAFTA ist vor allem der Abbau von Handelshemmnissen und Zollschranken beim gegenseitigen Austausch von Waren und Dienstleistungen. Die ohnehin enge wirtschaftliche Zusammenarbeit der drei Staaten wurde gewissermaßen institutionalisiert:Bereits vorher gingen 70% der mexikanischen Exporte in die USA, jetzt sind es 85%. Ähnliches gilt für Kanada. Als |BOrgane|N gibt es z.Z. die Trilaterale Wirtschaftskommission und ein paritätisch besetztes Schiedsgericht. @ NATO - Nordatlantische Allianz 6 |BNordatlantische Allianz (NATO)|N Die NATO wurde |B1949|N von den USA, Kanada und zehn westeuropäischen Staaten gegründet. Die Bundesrepublik wurde 1955 Mitglied. Konzipiert war die NATO eindeutig als Verteidigungsbündnis gegen die Sowjetunion: Im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen einen oder mehrere Mitgliedsstaaten sind die anderen verpflichtet Beistand zu leisten, auch mit Waffengewalt. Da es die UdSSR nicht mehr gibt, ist die NATO auf der Suche nach einer neuen Identität. Ihr neues |BZiel|N ist es, in Zusammenarbeit mit den Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts die Sicherheit in Europa zu erhöhen. Viele ehemalige Mitglieder dieses Bündnisses sind nun der "Partnerschaft für den Frieden" beigetreten und streben nach einer Vollmitgliedschaft in der NATO. Waren früher nur Einsätze im Bereich der Mitgliedsländer geplant, so findet derzeit eine Debatte um "out of area"-Einsätze statt und die NATO beginnt, zu einer Art Weltpolizei im Auftrag der UNO zu werden. Ein erstes Beispiel dafür ist die Entsendung von NATO-Truppen zur Überwachung des Friedens in Bosnien-Herzegowina. Die NATO ist als Bündnis gleichberechtigter Mitglieder organisiert. Sie gliedert sich in eine politische und eine militärische Organisation. Das oberste politische |BOrgan|N ist der Nordatlantikrat (NAC). Bei Bedarf treffen sich hier die Regierungschefs oder Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten unter der Leitung des Generalsekretärs, der zugleich wichtigster Mann der NATO ist. Seit Anfang 1996 hat der Portugiese Javier Solana diesen Posten inne. Höchstes militärisches Organ ist der Militärausschuß, das gemeinsame Oberkommando in Friedenszeiten. Ihm gehören die Chefs der Generalstäbe an, für die Bundeswehr der Generalinspekteur. Frankreich, Spanien und Island sind nicht in diesem Gremium vertreten, haben ihre Truppen also nicht dem gemeinsamen Oberbefehl unterstellt. @ OAS - Organisation Amerikanischer Staaten 10 |BOrganisation Amerikanischer Staaten (OAS)|N Die OAS wurde |B1948|N in Bogotá gegründet. Heute sind alle amerikanischen Staaten außer Kuba Mitglied der OAS. Bis zu den 90er Jahren war das primäre |BZiel|N der Organisation die Stärkung der Sicherheit und Unabhängigkeit der Länder in der westlichen Hemispäre. Das Ende des Kalten Krieges brachte ein neues Thema in den Vordergrund: Die Unterstützung und den Schutz der Demokratie in den Ländern Amerikas. OAS-Personal hat seit 1989 über 20 Wahlen überwacht, und die "Verpflichtung zur Demokratie und der Erneuerung des Inter-Amerikanischen Systems" (Santiago 1991) legte fest, daß die Mitgliedsländer eine Beseitigung der Demokratie in einem anderen Staat nicht hinnehmen werden, sei es durch einen Putsch (Haiti) oder durch Maßnahmen der gewählten Regierung (Peru). Besonders erfolgreich bei der Wiederherstellung der Demokratie war die OAS in Guatemala (Mai-Juni 1993). In der Vergangenheit haben die USA die OAS häufig als verlängerten Arm zur Durchsetzung ihrer Interessen benutzt, aber in letzter Zeit haben die Präsidenten Bush und vor allem Clinton den Willen zu einer echten, gleichberechtigten Zusammenarbeit gezeigt. Die OAS könnte ein wichtiges Forum für multilaterale, gesamtamerikanische Aktivitäten auf vielen Feldern werden: Freihandel, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bekämpfung des Drogenhandels, usw. Die wichtigsten |BOrgane|N der OAS sind die Generalversammlung (dort werden zumindest einmal jährlich die Grundzüge der Politik und die wichtigsten Handlungen festgelegt), die Konsultativtreffen der Außenminister, der Ständige Rat (der zwischen Generalversammlungen und Konsultativtreffen die wichtigsten Entscheidungen trifft), der Inter-Amerikanische Rat für Wirtschaft und Soziales (CIES), der Inter-Amerikanische Rat für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (CIECC) und die Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR). Als ausführendes Organ für die Programme und Pläne der anderen Gremien dient das Generalsekretariat in Washington D.C. Daneben gibt es einige spezialisierte Unterorganisationen wie die Pan-Amerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO) und selbständige, aber in enger Verbindung stehende Körperschaften wie den Inter-Amerikanische Verteidigungsrat (IADB). @ OAU- Organisation der Afrikanischen Einheit 8 |BOrganisation der Afrikanischen Einheit (OAU)|N Die OAU wurde |B1963|N von 30 afrikanischen Staaten in Addis Abeba gegründet. Heute sind außer Marokko (wegen der Besetzung der Westsahara) alle Staaten Afrikas Mitglied der OAU. Jüngstes Mitglied ist Südafrika, das 1994 nach der Abschaffung der Apartheid aufgenommen wurde. |BHauptziel:|N Die OAU will vor allem die Einheit und Solidarität der afrikanischen Staaten fördern. Sie setzt sich für die Beseitigung von neokolonialen Strukturen ein. Ein weiteres Ziel ist der Erhalt der derzeitigen territorialen Grenzen innerhalb von Afrika. Daneben bemüht sie sich um den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch der Mitgliedsländer. Die wichtigsten |BOrgane|N der OAU sind die jährliche Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs und der Ministerrat. Macht und Wirkung der OAU sind begrenzt, da sie sich um Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten ihrer Mitgliedsstaaten bemüht. Ohne große Exekutivgewalt ist auch das Generalsekretariat in |BAddis Abeba|N. Generalsekretär ist seit 1989 |BSalim Ahmed Salim|N aus Tansania. @ OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2 |BOrganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)|N Die OECD wurde |B1960|N in Paris gegründet, als Nachfolgeorganisation der OEEC, die den Marhallplan (ERP) koordiniert hatte. Wie man aus der Liste der 26 Mitglieder ersehen kann, handelt es sich um den ``Club der Industrieländer''. Nachdem fast zwanzig Jahre lang keine Neumitglieder aufgenommen wurden, wurden 1994 Mexiko und 1995 als erstes osteuropäisches Reformland die Tschechische Republik aufgenommen. Die starken asiatischen Ökonomien bleiben weiterhin ausgeschlossen. Die drei |BHauptziele|N der Organisation sind die Zusammenarbeit in der allgemeinen Wirtschafts- und Währungspolitik, die Koordinierung von Entwicklungshilfe und Schuldendienst, sowie die Definition einer gemeinsamen Handelspolitik. Die wichtigsten |BOrgane|N der OECD sind der Rat (ständige Delegationen / Minister), der Exekutivausschuß, die Fachausschüsse und das Sekretariat. Sitz der OECD ist |BParis|N, Generalsekretär ist ab Mai 1996 der Kanadier |BDonald Johnston|N. @ OPEC - Organisation erdölexportierender Länder 11 |BOrganisation erdölexportierender Länder (OPEC)|N Die OPEC wurde |B1960|N in Bagdad gegründet, von Irak, Iran, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela. Ihr |BZiel|N ist die Koordinierung der Erdölpolitiken in den 13 Mitgliedsländern. Da die Mitgliedsländer der OPEC bis in die Siebziger Jahre mehr als die Hälfte der Welterdölproduktion bestritten, konnten sie 1973 und 1979 durch Preiserhöhungen die sogenannten "Ölkrisen" verursachen. Dennoch war und ist die OPEC meist uneins, da in aller Regel einzelne Länder ihre Förderquoten überschreiten und somit ein wirksames Kartell verhindern. Außerdem haben die westlichen Länder ihre Ölförderung nach den beiden Krisen deutlich gesteigert, so daß die Einflußmöglichkeiten der OPEC ohnehin gesunken sind. Die wichtigsten |BEntscheidungen|N werden auf der jährlichen Konferenz der Erdöl- bzw. Finanzminister getroffen. Daneben gibt es den Gouverneursrat und die Wirtschaftskommision. Das Sekretariat hat seinen Sitz in |BWien|N. @ OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 4 |BOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)|N Die OSZE wurde am |B1.8.1975|N von 35 Staaten durch die Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki gegründet. Inzwischen sind alle Staaten Europas sowie die USA und Kanada Mitglied. Seit 1992 ist sie eine regionale Organisation unter dem Dach der UNO. Das |BZiel|N ist Stabilität und Sicherheit in Europa. Die Schlußakte enthält Prinzipien zur Regelung des Zusammenlebens in Europa, zum, vor allem Gewaltverzicht, Unverletzlichkeit der Grenzen, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und Wahrung der Menschenrechte. |BOrgane|N:Die wichtigsten Entscheidungen werden auf den alle zwei Jahre stattfindenden Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs getroffen. Daneben gibt es den Rat der Außenminister, den Ausschuß hoher Beamter in Prag, diverse Versammlungen und Büros, sowie das Sekretariat in Wien. Generalsekretär ist bis 1996 der Deutsche Wilhelm Höynck. @ UNO - Vereinte Nationen 1 |BOrganisation der Vereinten Nationen (UNO)|N Fünfzig Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befunden hatten, unterzeichneten am |B26.6.1945|N in San Francisco die "Charta der Vereinten Nationen". Inzwischen sind fast alle Länder der Erde Mitglied der UNO, nur die Schweiz, der Vatikan, Taiwan und einige pazifische Inselstaaten nicht. |BZiel|N der Vereinten Nationen ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit auf der Grundlage der Menschenrechte durch freundschaftliche Zusammenarbeit aller Mitglieder, durch friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten, durch Verzicht auf Gewaltanwendung und durch Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens. Die UNO hat sich verpflichtet, das Prinzip der nationalen Souveränität zu wahren und nicht in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten einzugreifen. In vielen Gebieten der Welt sind UNO-Friedenstruppen ("Blauhelme") stationiert, unter anderem im Libanon und in Kroatien, wo sie zur Überwachung von Waffenstillständen eingesetzt werden. Auch der zweite Golfkrieg war durch ein Mandat der UNO gedeckt: Es handelte sich hierbei um den ersten Kampfeinsatz seit dem Korea-Krieg, den die UNO befürwortete; bislang hatte sie sich immer bemüht, Konflikte auf rein friedlichem Weg zu lösen. Wie auch die DDR wurde die |BBundesrepublik|N 1973 Mitglied der UNO, beteiligte sich jedoch zunächst nicht an Blauhelm-Einsätzen. Seit der Wiedervereinigung haben deutsche Soldaten an einigen Einsätzen mitgewirkt, zum Beispiel in Kambodscha, Somalia und Bosnien-Herzegowina, und 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß diese Einsätze nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen, aber der Zustimmung des Bundestages bedürfen. Die obersten Organe der UNO sitzen in New York, vor allem der |BSicherheitsrat|N (UNSC). Er kann für alle Mitglieder bindende Beschlüsse fassen, zum Beispiel Sanktionen verhängen oder Friedenstruppen entsenden. Der Sicherheitsrat besteht aus den Vertretern von 15 wechselnden Ländern. Einen ständigen Sitz und Vetorecht haben die Volksrepublik China, Frankreich, Großbritannien, Rußland und die USA. Die |BGeneralversammlung|N besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten, die jeweils eine Stimme haben. Sie hat nur beratende Funktion, kann also Empfehlungen an den Sicherheitsrat aussprechen. Ausführendes Organ ist das Sekretariat mit dem |BGeneralsekretär|N an der Spitze. Die bisherigen sind: 1946-52 Trygve Lie (Norwegen) 1953-61 Dag Hammarskjöld (Schweden) 1961-71 Sithu U Thant (Myanmar) 1972-81 Kurt Waldheim (Österreich) 1982-91 Javier Pérez de Cuèllar (Peru) 1991-.. Boutros Boutros-Ghali (Ägypten) Die UNO hat zahlreiche |BUnterorganisationen|N wie das Hochkommisariat für Flüchtlinge (UNHCR, Genf) und das Kinderhilfswerk (UNICEF, New York). Außerdem gibt es noch eine Reihe von nominell selbständigen Organisationen, die aber eng mit der UNO verbunden sind, wie zum Beispiel die OSZE. Hier die wichtigsten anderen: - FAO (Welternährungsorganisation, Rom) - IAEO (Internationale Atomenergie-Agentur, Wien) - IBRD (Weltbank, Washington, D.C.) - IMF (IWF, Internationaler Währungsfond, Washington D.C.) - UNESCO (für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Paris) - WHO (Weltgesundheitsorganisation, Genf) - WTO (Welthandelsorganisation, GATT-Nachfolger, Genf) @ WEU - Westeuropäische Union 13 |BWesteuropäische Union (WEU)|N Die WEU wurde |B1954|N als kollektiver Beistandspakt der Länder Westeuropas gegründet. Im Gegensatz zur NATO verfügt sie über keine eigene militärische Organisation und vegetiert seit Jahren in gänzlicher |BBedeutungslosigkeit|N vor sich hin. Sie dient heute vor allem als Plattform für sicherheitspolitische Konsultationen. Oberstes |BOrgan|N ist der Ministerrat, der zweimal im Jahr tagt. Daneben gibt es den Ständigen Rat (London), Agenturen für Sicherheitsfragen (Paris) und ein paar weitere Gremien. Generalsekretär ist seit 1995 der Portugiese |BJosé Cutileiro|N. @ #