Die EU trat am 01.11.1993 mit dem Vertrag über die Europäische Union in Kraft. Sie verfolgt als Ziele die Bildung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (Einführung des EURO am 01.01.1999), die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer in den Bereichen der Justiz und Inneres sowie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Zu den Aufgaben zählen u.a. die beständige und ausgewogene Entwicklung der Wirtschaft, des sozialen Lebens und des Umweltschutzes in allen Teilnehmerstaaten. Die Europäische Union (EU) beruht auf den drei Pfeilern: Europäische Gemeinschaft (EG), Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Zu den Organen der EU gehören u.a. folgende Einrichtungen: Europäisches Parlament (EP) Europäischer Rat (ER) Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) Europäische Kommission (EU-Kommission) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) Ausschuß der Regionen (AdR) Wirtschafts- und Finanzausschuß Europäische Investitionsbank (EIB) Europäischer Investitionsfond (EIF) Europäische Zentralbank (EZB) Folgende Länder haben die Aufnahme in die EU beantragt: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Schweiz (Antrag ruht seit der Schweizer Volksabstimmung 1992 gegen das EWR- Abkommen), Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. ##