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FRIEDEN AUS VERSAILLES ?
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Im Spiegel|saal der Versailler Schlosses unterzeichneten am 28.6.1919 die vom
Reichs|pr„sidenten bevollm„chtigten Minister Johannes Bell und Hermann Mller
einen Friedens|vertrag, der in nichts dem Versprechen des amerikanischen
Pr„sidenten Wilson „hnelt, der von einem Frieden ohne Sieger und Besiegte
sprach.
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Der Vertrags|text wurde Deutschland von den Alliierten diktiert.
Deutschland sollte auf lange Sicht jede politische, milit„rische und
wirtschaftliche Entfaltung unm”glich gemacht werden.
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MILITŽRISCHE FORDERUNGEN
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Die allgemeine Wehrpflicht wird aufgehoben.
Das Landheer wird auf 10 Divisionen mit insgesamt 100.000 Mann beschr„nkt,
Panzer|wagen und schwere Geschtze sind verboten.  Die Kriegs|marine besteht aus
h”chstens 36 Schiffen.  Eine Luft|waffe ist nicht zul„ssig.  Die Handels|flotte
und der Rest der Kriegs|schiffe sind den Alliierten zu bergeben.
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REPARATIONS|ZAHLUNGEN
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Deutschland verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung von 40 Milliarden Mark.
Weitere 20 Milliarden Mark sind zu einem sp„teren Zeit|punkt zu entrichten.
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KRIEGSSCHULD
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Der Artikel 231 erkl„rt Deutschland und seine Verbndeten als
Allein|verantwortliche fr den Ausbruchs des Krieges.  Der deutsche Kaiser soll
an die Sieger|m„chte ausgeliefert werden, um ihn vor einen internationalen
Gerichts|hof unter Anklage zu stellen.
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GEBIETSABTRETUNGEN
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Elsaá-Lothringen an Frankreich.
Groáe Teile der Provinz Posen und West-Preuáen an Polen.
Hultschiner L„ndchen an Tschechoslowakei.
Memelland unter alliierte Verwaltung.
Danzig wird freie Stadt unter V”lkerbundschutz.
S„mtliche Kolonien werden in Mandatsgebiete unter V”lker|bund|kontrolle
umgewandelt.
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Volks|abstimmungen ber die knftige Zugeh”rigkeit in folgenden Gebieten:
Nord-Schleswig
Teile von Ost- und West|preuáen
Eupen- Malmedy
Oberschlesien
Saargebiet
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