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Copyright © 2000, AMIGA Inc., Snoqualmie, USA. Alle Rechte vorbehalten. Ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von der AMIGA Inc. darf dieses Dokument weder auszugsweise noch als Ganzes vervielfältigt, fotokopiert, abgedruckt, übersetzt oder auf ein elektronisches Medium bzw. eine maschinenlesbare Form übertragen werden.
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AMIGA Inc. leistet keinerlei Garantien oder Gewährleistungen, weder ausdrücklicher noch impliziter Art, in Bezug auf die in diesem Handbuch beschriebenen Produkte, deren Tauglichkeit, Kompatibilität oder Verfügbarkeit. Die hierin enthaltenen Informationen gehen vom gegenwärtigen Stand der Entwicklung aus. Unangekündigte Änderungen bleiben vorbehalten. Die Verantwortung für die Verwendung der hierin enthaltenen Informationen übernimmt der Benutzer. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET AMIGA FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DEN ANGABEN IN DIESEM HANDBUCH HERLEITEN, SELBST WENN AMIGA DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ANGEZEIGT WURDE.
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AMIGA, das AMIGA-Logo, Autoconfig, AmigaDOS, Kickstart und Workbench sind eingetragene Warenzeichen der AMIGA Inc. in den USA und vielen anderen Ländern.
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BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, SENDEN SIE DAS SOFTWAREPAKET ZURÜCK AN IHREN HÄNDLER.
1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Amiga Inc., San Jose, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Software (im folgenden AmigaOS"), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen Datenträger gespeichert ist. Lediglich der Datenträger, auf dem sich AmigaOS befindet, geht in Ihr Eigentum über; Amiga Inc. und/oder der oder die Lizenzgeber von Amiga Inc. bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung von AmigaOS bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag; auch alle Kopien von AmigaOS unterliegen dieser Vereinbarung.
2. Nutzung und Beschränkungen. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung von AmigaOS auf der Festplatte eines Computers, der mit der Amiga-Marke versehen ist oder unter einer von Amiga Inc. erteilten Lizenz hergestellt wurde. Sie sind also nicht berechtigt, das AmigaOS auf mehreren Computern gleichzeitig zu speichern. Sie sind ferner berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie von AmigaOS für Sicherungszwecke zu erstellen, sofern Sie auf jeder Sicherungskopie von AmigaOS die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufnehmen, die auf dem Original enthalten waren. Alle sonstigen Rechte an AmigaOS bleiben vorbehalten. Sie dürfen AmigaOS einem Dritten nur dann verkaufen oder überlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle übernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindlichen Kopien von AmigaOS zerstören. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, AmigaOS (i) zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, von AmigaOS ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iii) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. AmigaOS darf nur installiert und benutzt werden, wenn bereits vorher zum Zeitpunkt Ihres Erwerbs des Computers eine Version des AmigaOS - Betriebssystems installiert war. AmigaOS darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraft-Anlagen, Flugzeugen, Kommunikationssystemen oder bei der Flugüberwachung; in derartigen Fällen kann ein eventueller Fehler in AmigaOS zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden führen. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, AmigaOS zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte.
3. Gewährleistung. Fehler in AmigaOS können nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung von AmigaOS. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für ein AmigaOS, das geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.
4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die er bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, es sei denn, daß der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daß dieser Verlust durch regelmäßige - im kaufmännischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen des AmigaOS entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermieden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
5. Export. Sie stehen dafür ein, daß AmigaOS nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie AmigaOS erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf AmigaOS nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie AmigaOS benutzen, erklären Sie, daß Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden.
6. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Wenn die Amiga Inc. in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht dieses Landes. Andernfalls unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und kalifornischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
7. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
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