Lizenzbestimmungen: EASys! und DDconv ©EasySystem (Tom Neidhardt) seit 1995 ___________________________________________________________________________ 1 Überlassung der Softwareprodukte und der dazugehörigen Dokumentation 1.1 Erwerb der Nutzungsrechte Dieses Software-Paket ist registriert für die Benutzung durch eine Person. Der Käufer der Software ist verpflichtet, nach Erhalt der Software das mitgelieferte Registrierungs-Formular mit Absenderadresse und Unterschrift an den Autor zu senden. Nur dadurch (oder durch elektronische Rücksendung mit öffentlichem und beglaubigtem PGP-Schlüssel) und mit dem originalen Signum des Autors auf dem Datenträger (CDROM) ist die Software gültig registriert und lizenziert. Wurde die Software dem Kunden per eMail zugestellt, so wird auch dann eine Lizenz erteilt, wenn an den Autor das Anforderungs-Formular (siehe: http://www.image-pages.de/easysystem.html) ausgefüllt zugesandt wurde sowie die Lizenzgebühr entrichtet wurde. 1.2 Überlassung an Wiederverkäufer EasySystem räumt Geschäftspartnern das nebenvertraglich zu regelnde Recht ein, weiteren Wiederverkäufern ein übertragbares Nutzungsrecht an den Softwareprodukten einzuräumen. Endkunden darf nur ein Nutzungsrecht gemäß Ziffern 1.1, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 eingeräumt werden. 2 Lizenz 2.1 Der Kunde erwirbt mit dieser Software eine Lizenz zu deren Nutzung auf eigenen Systemen, jedoch nicht das Eigentum daran. Das Eigentum und Kopierrecht an der Software verbleibt in jedem Falle beim Autor bzw. bei vom Autor autorisierten Personen oder Gesellschaften. Modifikationen der Software dürfen auf Kundeneigenen Systemen vorgenommen und in eigener Verantwortung betrieben werden. Eventuelle Folgekunden der Software (z.B. durch Weiterverkauf - siehe 2.3) müssen auf die Anwender-Modifikationen von EasySystem vor Weitergabe hingewiesen werden. Modifikationen dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis von EasySystem auf kundenfremde Systeme übertragen werden. 2.2 Betrieb der Software Der Lizenznehmer dieser CD darf diese Software auf allen Maschinen betreiben, deren Eigentümer er selbst ist, soweit diese Maschinen nur von ihm selbst genutzt werden. Es ist weiterhin zulässig, Sicherungskopien dieser Software anzu-fertigen. Diese müssen jedoch bei Weitergabe der Ware an Dritte mitveräußert werden und dürfen nicht zu Parallel-Nut--zungs--zwecken eingesetzt werden. Die Software darf nicht verwendet werden im Zusammenhang mit dem öffentlichen Betrieb von Flugzeugen, Flugüberwachung, Kraftwerken und Kommuni-kationsanlagen; in solchen Fällen kann ein even-tueller Fehler in der Software zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden führen. Ein Verstoß gegen diese Einschränkungen hat den unmittelbaren Entzug dieser Software Lizenz und damit der Berechtigung zum Betrieb dieser Softwrae zur Folge (siehe 8). 2.3 Die Weitergabe dieser Software (z.B. Weiterverkauf zwecks Systemauflösung oder Systemwechsel) an andere Nutzer darf nur erfolgen, wenn diese Lizenzbedingungen dem Empfänger der Software bekanntgegeben und von diesem in vollem Umfang anerkannt wurden. Der "neue" Nutzer muss sich bei "Erwerb durch Weitergabe" mit dem als Software mitgelieferten Registrations-Formular (siehe Online Dokumentation) beim Autor registrieren lassen (kostenfrei) und darin auch den Namen des Vorbesitzers der Software angeben. Der Vorbesitzer darf in diesem Fall keine Kopie behalten - weder in gedruckter noch in maschi-nenlesbarer Form. 2.4 Verleih Die Software darf auch nicht zu Testzwecken an Dritte verliehen werden. Der Lizenznehmer darf aber selbstverständlich Dritte einladen, um die Software auf seinem Rechnersystem ausgiebig zu testen. Ein Verleih der Software findet nur durch EasySystem oder von EasySystem autorisierte Personen statt. 2.5 Merhfach-Nutzung Es ist nicht zulässig, diese Software auf Maschinen von Geschwistern, Freunden, oder Bekannten zu installieren und damit eine gleichzeitige mehrfache Nutzung zu ermöglichen. In diesem Fall handelt es sich um eine Raubkopie. Raubkopien schädigen den Softwaremarkt insbesondere im Amiga-Bereich und verhindern eine effektive Weiter-entwicklung wertvoller und zeitgemäßer Software. Bei Bedarf können mit EasySystem kostengünstige Mehrfach-Lizenzen vereinbart werden. 3 Gewährleistung 3.1 Diese Software/Information wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Die Installationsroutine wurde gewissenhaft vorbereitet, sodass die Software auf üblichen Anwendersystemen betreibbar sein sollte. Dennoch kann keinerlei Haftung oder Verantwortung für die Nutzung dieser Software, ihre Zuverlässigkeit, Performance, Lauffähigkeit übernommen werden. Änderungen der Software werden ohne Ankündigung durchgeführt. 3.2 Jede Verwendung dieser Software geschieht auf eigene Verantwortung des Kunden. Weder der Autor dieser Software noch Autoren von evtl. in das Paket aufgenommener Software haften für eventuell bei der Nutzung dieser Software entstehende Schäden oder Daten-verluste, sei es durch unsachgemäße Anwendung oder auch durch verdeckte nicht vorhersehbare Fehler im Zusammenhang mit anderer auf Ihrem System installierter Software. Fehler in der Software können nicht ausgeschlossen werden. Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unter-stüt-zung bei der Einführung der Software oder wegen Softwarefehler sowie Fehler der Dokumentaion sind ausgeschlossen, soweit nicht, z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder grundsätzlichem Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 3.4 EasySystem leistet im Fall von vermeidbaren Fehlern in Bezug auf Installierbarkeit der Software Gewähr durch Ersatzlieferung / Nachbesserung. Dies beinhaltet die einmalige Nachsendung im Falle dass der Kunde die Softwrare offensichtlich auf einem defekten Datenträger erhalten hat. Weitere Nachsendungen sind kostenpflichtig abzuwickeln. Ersatzlieferung wird erst nach Rücksendung der Original-Datenträger an EasySystem geleistet. Offensichtlich unsachgemäß behan-delte Datenträger unterliegen nicht dieser Gewährleistung. Nachbesserungen werden nach Möglichkeit per elektronischem Datenaustausch (eMail) zur Verfügung gestellt. 3.3 Bei erfolgloser Nachbesserung bzw Ersatzlieferung kann der Kunde frühestens 4 Wochen, spätestens 6 Wochen nach Erhalt der Software Herabsetzung bis zu 20% verlangen. Für vom Anwender selbst vorgenommene Änderungen an der gelieferten Software sowie für Inkompatibilitäten mit auf dem Anwendersystem installierter spezieller Software wird jedoch keine Haftung, Nachbesserung oder Herabsetzung übernommen. 4 Support 4.1 Im Fall von Problemen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Software leistet EasySystem kostenfreien Online Support im Umfang bis zu einer halben Stunde Arbeit pro Kunde und Woche per eMail. Support der Software wird ab Lieferdatum für die Dauer von 6 Monaten garantiert. 4.2 Supportleistungen, die über den Produktsupport und über das Ausmaß von einer halben Stunde pro Woche hinausgehen können vom Kunden gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Desweiteren ist ggfs. beim Autor nachzufragen, wie umfangreicherer Support in beiderseitigem Einverständnis abgewickelt werden kann. 4.3 Third Party Produkte: EasySystem liefert u.A. kostenfrei frei erhältliche hochqualitative Third Party Software und bringt diese auf dem Kundensystem zum Einsatz. Als Ansprech-partner zu dieser Soft-ware gilt der Autor der jeweiligen Software (bitte lesen Sie die mitgelieferten Dokumentationen, siehe Originalarchive) sowie EasySystem selbst als Kompetenzpartner. Für diese Software kann jedoch keine Garantie der fortlaufenden Pflege und Weiterentwicklung gegeben werden. Die bei der Installation enthaltene Software wurde ausgiebig getestet und wird zum größtmöglichen Kundennutzen gebrauchsfertig zur Verfügung ge-stellt. In den "Contributions" Verzeichnissen der CD befinden sich die Originalarchive sowie weitere Archive von frei erhältlicher Software, deren Nutzung von EasySystem als sehr empfehlenswert eingestuft wird. Es kann nicht garantiert werden, dass neuere Versionen der installierten und frei erhältlichen Third Party Produkte ohne spezielle Anpassungen in der gelieferten Arbeitsumgebung funktionieren. 5 Entgelt 5.1 Die Nutzungsentgelte ergeben sich aus den bei der Anforderung des Produkts abgeschlossenen Vereinbarungen. Die mitgelieferten Third Party Produkte sind kostenfrei. 5.2 Supportleistungen, die eine halbe Stunde pro Kunde und Woche überschreiten können gegen Zahlung von 5 EUR pro jede weitere Stunde in der Woche in Anspruch genommen werden. Alle Vereinbarungen sowie Sonderkonditionen hierfür sind termin- und auftragsabhängig mit EasySystem zu vereinbaren. 5.3 Ersatzlieferungen - soweit über die in Ziffer 3.4 genannten Leistungen hinausgehend, werden mit 5 EUR in Rechnung gestellt. 6 Verzug 6.1 Amigasoftware ist vorwiegend für den HomeComputing Bereich bestimmt. Daher wird keine Haftung für Lieferverzug übernommen. Eingegangene Bestellungen und Lizenz-entrichtungen werden jedoch in jedem Falle umgehend beantwortet, sodass der Kunde in angemessenem Zeitraum einen Überblick über den Status seiner Softwarelieferung hat. 6.2 EasySystem entwickelt nebenberuflich hochwertige Amiga Softwrae. Es kann deshalb keine verbindliche Zusage für tägliche Erreichbarkeit gegeben werden. Generell sollte eine Erreichbarkeit im Wochenrhythmus gewährleistet sein. Im Falle von Urlaub kann u.U. auch vorübergehend für die Zeit von bis zu 4 Wochen kein Support geleistet werden. 7 Ausfuhrgenehmigung Die Software und die Dokumentation können nach deutschem und/oder US-amerikanischem Außenwirtschaftsrecht Ausfuhrgenehmigungspflichtig sein. Der Kunde wird für einen Export die Ausfuhrgenehmigung(en) jeweils in eigener Verantwortung erwirken und Lieferungen/Leistungen nur nach Maßgabe dieser Genehmigung(en) ausführen. 8 Beendigung Falls der Kunde eine wesentliche Bestimmung (Ziffer 1 und 2) dieses Vertrages nicht erfüllt, hat EasySystem das Recht zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag. Die gelieferte Software sowie die Dokumentation und eventuelle Datensicherungen der Software sind in diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig zurückzugeben bzw. zu löschen. Ein Schadenersatz-anspruch von EasySystem bleibt vorbehalten. 9 Sonstige Bedingungen Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. ___________________________________________________________________________