@database Bußgelder.guide

@Node Main "Bußgelder V 2.01  (c) 1996, 1997 by Rainer Lübkemeier"


                          @{b}Buß- und Verwarnungsgelder

                   für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten@{ub}

                                 Version  2.01

                (c) Copyright 1996, 1997 by Rainer Lübkemeier

                                 - Mailware -


 @{b}Einige einleitende Worte ...@{ub}
 
 @{" Information          " Link "Information"}               Was sind Buß- und Verwarnungsgelder ?
 @{" Einleitung           " Link "Einleitung"}               Warum das Ganze ?
 @{" Systemanforderungen  " Link "System"}               Wo läuft es ?
 @{" Installation         " Link "Installation"}               Wie wird es installiert ?
 @{" Rechtliches          " Link "Rechtliches"}               Wieso Rechtliches ?
 @{" Registrierung        " Link "Registrierung"}               Registrierungsformular
 @{" Autor                " Link "Autor"}               Wer hat sich denn die Mühe gemacht ?
 @{" Quelle               " Link "Quelle"}               Woher kommen die Angaben ?
 @{" Geschichte           " Link "Geschichte"}               Wie ging die Entwicklung voran ?
 
 @{b}Nun aber zur Hauptsache ...@{ub}

 @{" Straßenverkehrsordnung            (StVO)      " Link "StVO"}
 @{" Straßenverkehrszulassungsordnung  (StVZO)     " Link "StVZO"}
 @{" Straßenverkehrgesetz              (StVG)      " Link "StVG"}
 
 @{" Schlagwortverzeichnis " Link "Schlagwortverzeichnis"}
 
@EndNode

@Node "Information" "Information"

 @{b}Was sind Buß- und Verwarnungsgelder ?@{ub}
 @{b}=====================================@{ub}
 
 Vereinfacht gesagt, sind es die Strafen für verkehrswidriges "Verhalten" oder 
 auch für einen verkehrswidrigen Zustand !
 
 Bis zu einem Betrag von 75,- DM spricht man von einem Verwarnungsgeld.
 
 Ab 75,- DM handelt es sich um eine Geldbuße, die automatisch eine Ordnungswidrig-
 keiten-Anzeige, bzw. ein Bußgeldverfahren nach sich zieht.
 
 Mit dem Bußgeldverfahren wird eine schnelle und Verwaltungskosten einsparende Ahndung
 von Ordnungswidrigkeiten bezweckt.
 
 In den genannten Beträgen sind die Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren nicht
 enthalten.
 
@EndNode

@Node "Einleitung" "Einleitung"

 @{b}Warum das Ganze ?@{ub}
 @{b}=================@{ub}
 
 Ich hatte beim Erstellen dieses Textes eigentlich nur den Grundge-
 danken der Information.
 
 Wem ist es nicht schon einmal passiert:
 Man fährt gedankenversunken mit seinem Auto durch die Stadt, denkt
 an alles andere, nur nicht an den Verkehr !
 Das nächste was man dann sieht, ist ein grün-weißes Auto hinter einem,
 welches durch einen Signalgeber "Halt! Polizei!" unmißverständ-
 lich zum Anhalten auffordert !
 "Was habe ich falsch gemacht ?" Das dürfte neben einer kurzen Schreck-
 sekunde das Erste sein, was einem dann durch den Kopf geht.
 "Sie haben an der Kreuzung das Stopzeichen nicht beachtet ! Diese Ordnungs-
 widrigkeit wird mit einem Verwarnungsgeld von 20,- DM bestraft !"
 Nun ja, da wir diesem Vorwurf mit keinem vernünftigen Argument ent-
 gegnen können, bezahlen wir wohl oder übel !
 
 Nur vielleicht stellt sich für manch einen im nachhinein die Frage,
 ob die Nichtbeachtung des Stopzeichens wirklich 20,- DM kostet, oder
 nicht vielleicht nur 10,- DM - oder wäre es normalerweise sogar noch
 teurer gewesen ?!
 Nun kann sich jeder darüber in dieser Datei informieren !
 
 Oder irgendjemand wird sich vielleicht die Frage stellen, wieviele
 Punkte ein ganz bestimmter Verstoß bringt ?!

@EndNode

@Node "System" "System"

 @{b}Systemanforderungen@{ub}
 @{b}===================@{ub}

 Eigentlich gibt es keine besonderen Anforderungen !
 
 Es sollte lediglich AmigaGuide und MultiView vorhanden sein !

@EndNode

@Node "Installation" "Installation"

 @{b}Installation@{ub}
 @{b}============@{ub}

 Tja, ... was soll ich da groß erklären !
 
 Die Datei einfach in ein Verzeichnis seiner Wahl kopieren und
 schon kann es losgehen !

@EndNode

@Node "Rechtliches" "Rechtliches"

 @{b}Wieso Rechtliches ?@{ub}
 @{b}===================@{ub}

 Das weiß ich eigentlich auch nicht so ganz genau !  ;-)
 
 Dieses Dokument ist copyright by @{" Rainer Lübkemeier " Link "Autor"} !
 Alle Rechte bleiben vorbehalten.

 Bei dieser Textdatei handelt es sich um Mail- bzw. eMail-Ware !
 Das heißt, daß ich von jedem Benutzer eine kurze Registration
 per eMail oder auf dem ganz normalen Postwege erwarte !
 
 Zu diesem Zwecke habe ich eigens ein kleines @{" Registrierungsformular " Link "Registrierung"}
 entworfen, welches einfach ausgedruckt bzw. in eine Mail
 integriert werden kann !
 
 Das kostet höchstens eine DM für Porto, bzw. ein paar Pfennige
 für die eMail !
 Denn irgendwie muß ich ja auch feststellen können, ob sich meine
 Mühe überhaupt gelohnt hat !
 
 Jeder registrierte Kunde erhält auf Wunsch bei Neuerungen, Änderungen 
 oder Verbesserungen die neueste Version direkt per EMail oder per
 Snailmail auf Diskette zugesandt.
 Der Unkostenbeitrag für die Zusendung der Datei auf Diskette beträgt 
 5,- DM (Scheck, bar) für Porto- und Materialkosten ! 
 
 Dieses Dokument kann frei kopiert und weitergegeben werden, solange
 es sich um die vollständige Datei inkl. sämtlicher Quellen
 handelt und dieses kostenlos geschieht !

 Natürlich kann ich in keinem Fall für mittelbare oder unmittelbare
 Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Gebrauch oder Nicht-
 gebrauch dieses Dokumentes entstehen.
 Des weiteren kann keine Gewähr für die Richtigkeit der im Dokument
 gemachten Angaben übernommen worden.
 
 Meine Adresse steht unter dem Punkt @{" Autor " Link "Autor"} !

@EndNode

@Node "Registrierung" "Registrierung"

 Rainer Lübkemeier
 Hainbuchenweg 25
 32257 Bünde

 eMail   rluebke@owl-online.de
 eMail   rluebkemeier@t-online.de



                     @{b}R E G I S T R I E R U N G@{ub}
                     
                     
                     
             für:   Bußgelder.guide        Version: 2.01
             
             
             
             
        Name:
 
      Straße:                              
 
 PLZ/Wohnort:
 
        Tel.:
 
       eMail:
 
 
  
 
 (  )  Ich möchte die neueste Version direkt per Post zugeschickt
       bekommen. Den Unkostenbeitrag entrichte ich nach Erhalt
       formlos durch Zusendung von Bargeld auf dem Postwege.
       
 (  )  Ich möchte die neueste Version direkt per eMail zugeschickt
       bekommen.
       
       
 Bemerkungen, Anregungen, Beschwerden: 
 
 
  
 
 
 
 
 -------------------------          ------------------------------
       Ort, Datum                           Unterschrift   
       
       
@EndNode

@Node "Autor" "Autor"

 @{b}Wer hat sich denn die ganze Mühe gemacht ?@{ub}
 @{b}==========================================@{ub}
 
 Tja, ... der eigentliche Herausgeber ist das Innenministerium des
 Landes Nordrhein-Westfalen !

 Ich habe eigentlich nur die einzelnen Tatbestände im AmigaGuide-Format
 aufgelistet !

 Bei Fragen, Anregungen, Beschwerden, Rechtschreibfehlern etc. wendet Euch
 bitte an folgende Adresse:


                           Rainer Lübkemeier
                           Hainbuchenweg  25
                              32257 Bünde
                        
                  eMail    rluebke@owl-online.de
                  eMail    rluebkemeier@t-online.de
                  
                  
 
 Meine Hardware: A 1200, OS 3.0, 68030/50 Mhz. (Blizzard 1230-IV), 18 MB Ram
                 int. 2,5"-HD Hitachi 540 MB, ext. 3,5"-HD Seagate 850 MB
                 4-fach CD-ROM Mitsumi FX 400 D
                 28800-bps-Modem TKR TriStar
                 14"-Multiscan-Monitor Acorn AKF 52
                 Drucker Canon BJC 4200
                 
        geplant: PowerPC 603e
                 Infinitiv Tower inkl. Zorro Board Z-1
                                         
@EndNode

@Node "Quelle" "Quelle"

 @{b}Woher kommen die Angaben ?@{ub}
 @{b}==========================@{ub}
 
 Aus dem Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten !
 
 Herausgegeben vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen.
 
 Stand: 1. November 1996, sowie nachfolgenden Neuerungen und Änderungen.
 
@EndNode

@Node "Geschichte" "Geschichte"

 @{b}Wie ging die Entwicklung voran ?@{ub}
 @{b}================================@{ub}
 
 @{b}Version 1.0@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 Am Dienstag, den 09. September 1996 faßte ich den Entschluß, dieses Vorhaben
 in die Tat umzusetzen !
 Am Mittwoch, den 18. September 1996 hatte ich das Dokument nach recht intensiven
 Schreibarbeiten in der ersten Rohfassung fertiggestellt ! 
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
 @{b}Version 1.1@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 20. September 1996:
 - Integrierung der neuesten Änderungen der Straßenverkehrsordnung bezüglich des
   Verhaltens von Verkehrsteilnehmern an Haltestellen. (§ 20 StVO)
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
 @{b}Version 1.1.1@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 26. September 1996:
 - umbenennen des Dateinamens, damit auch andere Textanzeiger mit dem AmigaGuide-
   Format klarkommen.
 - kleinere Änderungen des Registrierungsformulars
 - einige wenige Rechtschreibkorrekturen
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}

 @{b}Version 1.2@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 11. Oktober 1996:
 - einige kleinere Verbesserungen im Layout
 - einige wenige Rechtschreibkorrekturen
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
 @{b}Version 1.3@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 18. November 1996:
  - einige wenige Rechtschreibkorrekturen
  - neues Programm-Icon im MWB-Design (designed by Andreas Etzrodt)
    
 Besten Dank an Andreas Etzrodt, der sich freundlicherweise dazu bereiterklärt
 hat, diese Datei ins Aminet upzuloaden, nachdem es sich für mich, aufgrund der
 "tollen" Übertragungsraten bei T-Online, als recht problematisch dargestellt
 hat !
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
 @{b}Version 1.4@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 22. Dezember 1996:
 
 Aufgrund kleiner Rechtschreibfehler konnten einige Paragraphen nicht direkt
 über den Button angewählt werden.
 Dieser Mißstand wurde nun behoben  ;-)
 Besten Dank an Gerrit Kochsmeier für diesen Hinweis !
 
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
 @{b}Version 2.0@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 25. April 1997:
 
 Kürzlich ist der neue Tatbestandkatalog vom Innenministerium Nordrhein-
 Westfalen herausgegeben worden - mit dem Stand vom 01.11.1996 !
 
 Ein Schlagwortverzeichnis, zum besseren Auffinden von bestimmten Punkten,
 wurde integriert.
 
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
 @{b}Version 2.01@{ub}
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 20. Mai 1997:
 
 Ein paar kleinere Rechtschreibfehler wurden behoben !
 
 @{b}-----------------------------------------------------------------------------@{ub}
 
@EndNode

@Node "StVO" "Straßenverkehrsordnung (StVO)"

 @{" §  1  StVO " Link "§1StVO"}              Grundregeln
 @{" §  2  StVO " Link "§2StVO"}              Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
 @{" §  3  StVO " Link "§3StVO"}              Geschwindigkeit
 @{" §  4  StVO " Link "§4StVO"}              Abstand
 @{" §  5  StVO " Link "§5StVO"}              Überholen
 @{" §  6  StVO " Link "§6StVO"}              Vorbeifahren
 @{" §  7  StVO " Link "§7StVO"}              Fahrstreifenbenutzung
 @{" §  8  StVO " Link "§8StVO"}              Vorfahrt
 @{" §  9  StVO " Link "§9StVO"}              Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
 @{" § 10  StVO " Link "§10StVO"}              Einfahren und Anfahren
 @{" § 11  StVO " Link "§11StVO"}              besondere Verkehrslagen
 @{" § 12  StVO " Link "§12StVO"}              Halten und Parken
 @{" § 13  StVO " Link "§13StVO"}              Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
 @{" § 14  StVO " Link "§14StVO"}              Sorgfaltspflichten b. Ein-/Aussteigen
 @{" § 15  StVO " Link "§15StVO"}              Liegenbleiben von Fahrzeugen
 @{" § 15a StVO " Link "§15aStVO"}              Abschleppen von Fahrzeugen
 @{" § 16  StVO " Link "§16StVO"}              Warnzeichen
 @{" § 17  StVO " Link "§17StVO"}              Beleuchtung
 @{" § 18  StVO " Link "§18StVO"}              Autobahnen und Kraftfahrstraßen
 @{" § 19  StVO " Link "§19StVO"}              Bahnübergänge
 @{" § 20  StVO " Link "§20StVO"}              Öffentl. Verkehrsmittel, Schulbusse
 @{" § 21  StVO " Link "§21StVO"}              Personenbeförderung
 @{" § 21a StVO " Link "§21aStVO"}              Sicherheitsgurte, Schutzhelm
 @{" § 22  StVO " Link "§22StVO"}              Ladung
 @{" § 23  StVO " Link "§23StVO"}              Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
 @{" § 25  StVO " Link "§25StVO"}              Fußgänger
 @{" § 26  StVO " Link "§26StVO"}              Fußgängerüberweg
 @{" § 27  StVO " Link "§27StVO"}              Verbände
 @{" § 28  StVO " Link "§28StVO"}              Tiere
 @{" § 29  StVO " Link "§29StVO"}              Übermäßige Straßenbenutzung
 @{" § 30  StVO " Link "§30StVO"}              Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
 @{" § 32  StVO " Link "§32StVO"}              Verkehrshindernisse
 @{" § 33  StVO " Link "§33StVO"}              Verkehrsbeeinträchtigungen
 @{" § 34  StVO " Link "§34StVO"}              Unfall
 @{" § 35  StVO " Link "§35StVO"}              Sonderrechte 
 @{" § 36  StVO " Link "§36StVO"}              Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten 
 @{" § 37  StVO " Link "§37StVO"}              Wechsel- und Dauerlichtzeichen
 @{" § 38  StVO " Link "§38StVO"}              Blaues und gelbes Blinklicht
 @{" § 41  StVO " Link "§41StVO"}              Vorschriftszeichen
 @{" § 42  StVO " Link "§42StVO"}              Richtzeichen
 @{" § 43  StVO " Link "§43StVO"}              Verkehrseinrichtungen
 @{" § 45  StVO " Link "§45StVO"}              Verkehrszeichen u. Verkehrseinrichtungen
 @{" § 46  StVO " Link "§46StVO"}              Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
 @{" § 48  StVO " Link "§48StVO"}              Verkehrsunterricht

@EndNode

@Node "§1StVO" "§ 1 StVO  (Grundregeln)"

 Sie belästigten als Verkehrsteilnehmer einen              20,- DM
 anderen mehr als nach den Umständen unver-
 meidbar.
 
 Sie behinderten als Verkehrsteilnehmer einen              40,- DM
 anderen mehr als nach den Umständen unver-
 meidbar.
 
 Sie gefährdeten als Verkehrsteilnehmer einen              60,- DM
 anderen.
 
 Sie schädigten als Verkerhsteilnehmer einen               75,- DM
 anderen.
 
 Sie fuhren auf das vor Ihnen stehende Fahrzeug            75,- DM
 auf und verursachten Sachschaden.
 
 Sie fuhren auf das vorausfahrende Fahrzeug auf            75,- DM
 und verursachten Sachschaden.
 
 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verur-                  75,- DM 
 sachten Sachschaden.
 
 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten              75,- DM
 Sachschaden.
 
 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug              75,- DM
 und verursachten Sachschaden.
 
 Sie stellten Ihr Fahrzeug so ab, daß ein                  40,- DM
 anderes Fahrzeug nicht wegfahren konnte.
 
 Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im              75,- DM
 Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht, so
 daß es zu einem Unfall mit Sachschaden kam.
 
 Sie ließen beim Befahren der Straße die im                20,- DM
 Verkehr erforderliche Rücksicht außer acht
 und beschmutzten dabei einen anderen Ver-
 kehrsteilnehmer.
 
 Sie hielten in der Straße in zweiter Reihe                40,- DM
 und behinderten dadurch einen anderen Ver-
 kehrsteilnehmer.
 
@EndNode

@Node "§2StVO" "§ 2 StVO  (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)"
 
 Sie fuhren verbotenerweise auf dem Gehweg.                10,- DM
 ... und behinderten dabei einen anderen Ver-              20,- DM
     kehrsteilnehmer.
 ... und gefährdeten dabei einen anderen Ver-              40,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie benutzten verbotenerweise den Seitenstreifen.         10,- DM         
 
 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen              50,- DM
 nicht die rechte Fahrbahn.
 ... und gefährdeten dabei einen anderen Ver-              75,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen              40,- DM
 und behinderten dadurch einen anderen Verkehrs-
 teilnehmer.
 
 Sie benutzten auf der Autobahn/Kraftfahrstraße            80,- DM        1 Punkt
 nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten
 dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie befuhren verbotenerweise die Grünanlage.              10,- DM
 ... und parkten dort.                                     10,- DM
 
 Sie fuhren verbotenerweise auf die Verkehrsinsel          10,- DM
 und parkten dort.
 
 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts.                   20,- DM
 ... und behinderten dabei einen anderen Verkehrs-         40,- DM
     teilnehmer.
 ... so daß der Gegenverkehr gefährdet wurde.              80,- DM        2 Punkte
 ... so daß es mit dem entgegenkommenden Fahrzeug         100,- DM        2 Punkte 
     zum Unfall mit Sachschaden kam.
     
 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und             100,- DM        2 Punkte
 stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu-
 sammen. Es entstand Sachschaden.
 
 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite, stießen         75,- DM
 gegen das stehende Fahrzeug und verursachten
 Sachschaden.
 
 Sie fuhren, obwohl Sie überholt wurden, nicht             80,- DM        2 Punkte
 möglichst weit rechts. Hierdurch gefährdeten Sie
 einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie fuhren, obwohl Sie überholt wurden, nicht            100,- DM        2 Punkte
 möglichst weit rechts. Hierdurch verursachten Sie
 einen Unfall mit Sachschaden.
 
 Sie fuhren an einer Kuppe/Kurve/unübersichtlichen         80,- DM        2 Punkte
 Stelle nicht möglichst weit rechts und gefährdeten
 einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie fuhren an einer Kuppe/Kurve/unübersichtlichen        100,- DM        2 Punkte
 Stelle nicht möglichst weit rechts und verur-
 sachten einen Unfall mit Sachschaden.
 
 Sie ließen die in Längsrichtung fahrende Schienen-        10,- DM
 bahn nicht durchfahren, obwohl es Ihnen möglich
 war.
 
 Sie verhielten sich als Führer eines kennzeich-          150,- DM        3 Punkte
 nungspflichtigen Kfz. mit gefährlichen Gütern bei
 einer Sichtweite von weniger als 50 m bzw. bei
 Straßenglätte nicht so, daß eine Gefährdung
 anderer ausgeschlossen werden konnte.
 
 Sie gefährdeten als Führer eines kennzeichnungs-         200,- DM        3 Punkte
 pflichtigen Kfz. mit gefährlichen Gütern bei einer
 Sichtweite von weniger als 50 m bzw. bei Straßen-
 glätte einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungs-        250,- DM        3 Punkte
 pflichtigen Kfz. mit gefährlichen Gütern bei einer
 Sichtweite von weniger als 50 m bzw. bei Straßen-
 glätte einen Unfall mit Sachschaden.
 
 Sie benutzten nicht den vorhandenen rechten Radweg        10,- DM
 bzw. Seitenstreifen.
 
 Sie fuhren links neben einem anderen Radfahrer,           10,- DM
 obwohl der Verkehr dies nicht zuließ.
 
 Sie benutzten den linken Radweg in Gegenrichtung,         10,- DM
 obwohl dieser dafür nicht freigegeben war.
 
@EndNode
 
@Node "§3StVO" "§ 3 StVO  (Geschwindigkeit)"
 
 Sie fuhren mit einer nicht angepaßten, zu hohen           60,- DM
 Geschwindigkeit und gefährdeten einen anderen
 Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie verursachten infolge einer nicht angepaßten,          75,- DM
 zu hohen Geschwindigkeit einen Unfall, dabei
 entstand Sachschaden.
 
 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen ört-             100,- DM        3 Punkte
 lichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht
 angepaßter, zu hoher Geschwindigkeit.
 ... und gefährdeten einen anderen Verkehrs-              120,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte

 Sie fuhren bei schlechten Sicht-/Witterungs-             100,- DM        3 Punkte
 verhältnissen mit zu hoher, nicht angepaßter
 Geschwindigkeit.
 ... und gefährdeten einen anderen Verkehrs-              120,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren als Führer eines kennzeichnungs-              150,- DM        3 Punkte
 pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen
 Gütern in Anbetracht der besonderen örtlichen
 Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht ange-
 paßter, zu hoher Geschwindigkeit.
 ... und gefährdeten einen anderen Verkehrs-              180,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   225,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren als Führer eines kennzeichnungs-              150,- DM        3 Punkte
 pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen
 Gütern bei schlechten Sicht-/Witterungs-
 verhältnissen mit zu hoher, nicht angepaßter
 Geschwindigkeit.
 ... und gefährdeten einen anderen Verkehrs-              180,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   225,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren als Führer eines Kraftomnibusses              150,- DM        3 Punkte
 mit Fahrgästen in Anbetracht der besonderen
 örtlichen Straßen-/Verkehrsverhältnisse mit nicht
 angepaßter, zu hoher Geschwindigkeit.
 ... und gefährdeten einen anderen Verkehrs-              180,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   225,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren als Führer eines Kraftomnibusses              150,- DM        3 Punkte
 mit Fahrgästen bei schlechten Sicht-/Witterungs-
 verhältnissen mit nicht angepaßter, zu hoher
 Geschwindigkeit.
 ... und gefährdeten einen anderen Verkehrs-              180,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   225,- DM        3 Punkte
 
 Sie überschritten bei einer Sichtweite durch             @{" Tabelle " Link "Tabelle11b"}
 Nebel/Schneefall/Regen von weniger als 50 m die
 höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h.
 Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich
 der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle11b"} km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von @{" ... " Link "Tabelle11b"} km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie überschritten bei einer Sichtweite durch             @{" Tabelle " Link "Tabelle12b"}
 Nebel/Schneefall/Regen von weniger als 50 m die
 höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h.
 Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich
 der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle12b"} km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von @{" ... " Link "Tabelle12b"} km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie überschritten bei einer Sichtweite durch             @{" Tabelle " Link "Tabelle13b"}
 Nebel/Schneefall/Regen von weniger als 50 m die
 höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h.
 Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich
 der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle13b"} km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von @{" ... " Link "Tabelle13b"} km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren ohne triftigen Grund so langsam, so daß        40,- DM
 der Verkehrsfluß behindert wurde.
 
 Sie gefährdeten durch Ihre Fahrweise ein Kind/           120,- DM        3 Punkte
 einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen.
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle3b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle3b"} km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie überschritten für mehr als 5 Minuten Dauer die       100,- DM        1 Punkt
 zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindig-
 keitsüberschreitung betrug abzüglich der Toleranz
 bis zu 15 km/h. (innerorts)
 
 Sie überschritten für mehr als 5 Minuten Dauer die        80,- DM        1 Punkt
 zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindig-
 keitsüberschreitung betrug abzüglich der Toleranz
 bis zu 15 km/h. (außerorts)

 Sie überschritten für mehr als 5 Minuten Dauer die       150,- DM        1 Punkt
 zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindig-
 keitsüberschreitung betrug abzüglich der Toleranz
 bis zu 15 km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie überschritten für mehr als 5 Minuten Dauer die       120,- DM        1 Punkt
 zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindig-
 keitsüberschreitung betrug abzüglich der Toleranz
 bis zu 15 km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie überschritten in mehr als 2 Fällen nach Fahrt-       100,- DM        1 Punkt
 antritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die
 Geschwindigkeitsüberschreitung betrug abzüglich
 der Toleranz bis zu 15 km/h.
 (innerorts)
 
 Sie überschritten in mehr als 2 Fällen nach Fahrt-        80,- DM        1 Punkt
 antritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die
 Geschwindigkeitsüberschreitung betrug abzüglich
 der Toleranz bis zu 15 km/h.
 (außerorts)
 
 Sie überschritten in mehr als 2 Fällen nach Fahrt-       150,- DM        1 Punkt
 antritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die
 Geschwindigkeitsüberschreitung betrug abzüglich
 der Toleranz bis zu 15 km/h.
 (gef. Güter usw.,innerorts)
 
 Sie überschritten in mehr als 2 Fällen nach Fahrt-       120,- DM        1 Punkt
 antritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die
 Geschwindigkeitsüberschreitung betrug abzüglich
 der Toleranz bis zu 15 km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie fuhren mit Schneeketten schneller als 50             @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug ab-
 züglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h
 (Lkw usw., innerorts) 
 
 Sie fuhren mit Schneeketten schneller als 50             @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug ab-
 züglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h
 (Lkw usw., außerorts) 
 
 Sie fuhren mit Schneeketten schneller als 50             @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug ab-
 züglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h
 (gef. Güter usw., innerorts) 
 
 Sie fuhren mit Schneeketten schneller als 50             @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug ab-
 züglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h
 (gef. Güter usw., außerorts) 
 
 Sie fuhren mit Schneeketten schneller als 50             @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug ab-
 züglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h
 (Pkw usw., innerorts) 
 
 Sie fuhren mit Schneeketten schneller als 50             @{" Tabelle " Link "Tabelle3b"}
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug ab-
 züglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle3b"} km/h
 (Pkw usw., außerorts) 
 
@EndNode

@Node "Tabelle1a" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (Lkw usw., innerorts)"
   
  @{b} Geschwindigkeitsüberschreitungen für Lkw usw.  (innerorts)
 ==============================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 --------------------------------------------------------------
  bis 10             40,-           
 11 - 15             60,-
 16 - 20            100,-            1
 21 - 25            120,-            1
 26 - 30            180,-            3
 31 - 40            250,-            3               1
 41 - 50            300,-            4               1
 über 50            400,-            4               2
 
@EndNode

@Node "Tabelle1b" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (Lkw usw., außerorts)"
   
 @{b}  Geschwindigkeitsüberschreitungen für Lkw usw.  (außerorts)
 ==============================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 --------------------------------------------------------------
  bis 10             30,-           
 11 - 15             50,-
 16 - 20             80,-            1
 21 - 25            100,-            1
 26 - 30            120,-            3
 31 - 40            200,-            3
 41 - 50            250,-            3               1
 über 50            350,-            4               1
 
@EndNode

@Node "Tabelle2a" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (gef. Güter usw., innerorts)"
   
 @{b}Geschwindigkeitsüberschreitungen für gef. Güter usw. (innerorts)
 ================================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 ----------------------------------------------------------------
  bis 10             60,-           
 11 - 15             75,-
 16 - 20            150,-            1
 21 - 25            200,-            2
 26 - 30            250,-            3               1
 31 - 40            350,-            3               1
 41 - 50            400,-            4               2
 über 50            450,-            4               3
 
@EndNode

@Node "Tabelle2b" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (gef. Güter usw., außerorts)"
   
 @{b}Geschwindigkeitsüberschreitungen für gef. Güter usw. (außerorts)
 ================================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 ----------------------------------------------------------------
  bis 10             40,-           
 11 - 15             60,-
 16 - 20            120,-            1
 21 - 25            150,-            1
 26 - 30            200,-            3
 31 - 40            300,-            3               1
 41 - 50            350,-            4               1
 über 50            400,-            4               2
 
@EndNode

@Node "Tabelle3a" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (Pkw usw., innerorts)"
   
  @{b} Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw usw.  (innerorts)
 ==============================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 --------------------------------------------------------------
  bis 10             30,-           
 11 - 15             50,-
 16 - 20             75,-
 21 - 25            100,-            1
 26 - 30            120,-            3
 31 - 40            200,-            3               1
 41 - 50            250,-            4               1
 51 - 60            350,-            4               1
 über 60            450,-            4               2
 
@EndNode

@Node "Tabelle3b" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (Pkw usw., außerorts)"
   
  @{b} Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw usw.  (außerorts)
 ==============================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 --------------------------------------------------------------
  bis 10             20,-           
 11 - 15             40,-
 16 - 20             60,-
 21 - 25             80,-            1
 26 - 30            100,-            3
 31 - 40            150,-            3
 41 - 50            200,-            3               1
 51 - 60            300,-            4               1
 über 60            400,-            4               1
 
@EndNode

@Node "Tabelle11b" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (Lkw usw., außerorts)"
   
 @{b}  Geschwindigkeitsüberschreitungen für Lkw usw.  (außerorts)
   bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schnellfall, Regen
 ==============================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 --------------------------------------------------------------
  bis 20            100,-            3
 21 - 25            100,-            3
 26 - 30            120,-            3
 31 - 40            200,-            3
 41 - 50            250,-            4               1
 über 50            350,-            4               1
 
@EndNode

@Node "Tabelle12b" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (gef. Güter usw., außerorts)"
   
 @{b} Geschwindigkeitsüberschreitungen für gef. Güter usw. (außerorts)
     bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schnellfall, Regen
 =================================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 -----------------------------------------------------------------
  bis 15            100,-            3
 16 - 20            120,-            3
 21 - 25            150,-            3
 26 - 30            200,-            3
 31 - 40            300,-            3               1
 41 - 50            350,-            4               1
 über 50            400,-            4               2
 
@EndNode

@Node "Tabelle13b" "Geschwindigkeitsüberschreitungen (Pkw usw., außerorts)"
   
  @{b} Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw usw.  (außerorts)
   bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schnellfall, Regen
 ==============================================================@{ub}

   km/h              DM            Punkte     Monate Fahrverbot
 --------------------------------------------------------------
  bis 30            100,-            3
 31 - 40            150,-            3
 41 - 50            200,-            3               1
 51 - 60            300,-            4               1
 über 60            400,-            4               1
 
@EndNode

@Node "§4StVO" "§ 4 StVO  (Abstand)"
   
 Sie hielten nicht den erforderlichen Abstand zum          50,- DM
 vorausfahrenden Kfz. ein.
 Gemessene Geschwindigkeit: ... (bis max. 80) km/h,
 gemessener Abstand: ... m (abzüglich Toleranz).
 ... so daß die Insassen dieses Fahrzeuges gefähr-         60,- DM
     det wurden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie hielten nicht den erforderlichen Abstand zum          75,- DM
 vorausfahrenden Kfz. ein.
 Gemessene Geschwindigkeit: ... (über 80) km/h,
 gemessener Abstand: ... m (abzüglich Toleranz).
 
 Sie hielten nicht den erforderlichen Abstand zum         @{" Tabelle " Link "Tabelle4"}
 vorausfahrenden Kfz. ein. Der Abstand betrug
 weniger als x/10 des halben Tachowertes.
 Gemessene Geschwindigkeit: ... km/h,
 gemessener Abstand: ... m (abzüglich Toleranz).
 (gef. Güter usw.)
 
 Sie hielten nicht den erforderlichen Abstand zum         @{" Tabelle " Link "Tabelle5"}
 vorausfahrenden Kfz. ein. Der Abstand betrug
 weniger als x/10 des halben Tachowertes.
 Gemessene Geschwindigkeit: ... km/h,
 gemessener Abstand: ... m (abzüglich Toleranz).
 (Lkw, Pkw, usw. )
 
 Sie bremsten als Vorausfahrender ohne zwingenden          40,- DM
 Grund stark ab, so daß es zur Gefährdung eines
 nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam.
 ... so daß es zum Unfall mit dem nachfolgenden            60,- DM    
     Verkehrsteilnehmer kam.
     
 Sie hielten außerhalb einer geschlossenen Ort-            50,- DM
 schaft nicht so großen Abstand zu dem voraus-
 fahrenden Fahrzeug, daß ein überholendes Kfz. ein-
 scheren konnte.
 
 Sie hielten als Führer eines Lkw über 2,8 t/Kraft-       100,- DM        3 Punkte
 omnibusses auf der Autobahn nicht den erforder-
 lichen Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden
 Fahrzeug ein, obwohl Ihre Geschwindigkeit mehr als
 50 km/h betrug.
 
 Sie hielten als Führer eines kennzeichnungspflicht-      150,- DM        3 Punkte
 igen Kfz. mit gefährlichen Gütern nicht den erforder-
 lichen Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden
 Fahrzeug ein, obwohl Ihre Geschwindigkeit mehr als
 50 km/h betrug.
 
 Sie hielten als Führer eines Kraftomnibusses mit         150,- DM        3 Punkte
 Fahrgästen nicht den erforderliche Mindestabstand
 von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein, obwohl
 Ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h betrug. 

@EndNode

@Node "Tabelle4" "Tabelle Abstand"
   
  @{b} Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
       für Kfz. mit gef. Gütern, Kraftomnibusse mit Fahrgästen
 ===================================================================@{ub}
 
 Abstand* |        a**        |        b***       |        c****
 -------------------------------------------------------------------
          |    DM     P    FV |    DM     P    FV |    DM     P    FV
          |                   |                   | 
  5/10    |  120,-    1       |  120,-    1       |  150,-    2
  4/10    |  150,-    2       |  150,-    2       |  225,-    3
  3/10    |  225,-    3       |  225,-    3       |  300,-    4
  2/10    |  300,-    4       |  300,-    4    1  |  375,-    4    1
  1/10    |  375,-    4       |  375,-    4    1  |  450,-    4    1
  
 Zeichenerklärungen:
 
 Abstand* = Abstand in m weniger als .../10 des halben Tachowertes
      a** = bei Geschwindigkeiten von 80 bis 100 km/h
     b*** = bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 bis 130 km/h
    c**** = bei Geschwindigkeiten über 130 km/h
        P = Punkte
       FV = Monate Fahrverbot
       
@EndNode

@Node "Tabelle5" "Tabelle Abstand"
   
  @{b} Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
                 für Lkw, Pkw und sonstige Fahrzeuge
 ===================================================================@{ub}
 
 Abstand* |        a**        |        b***       |        c****
 -------------------------------------------------------------------
          |    DM     P    FV |    DM     P    FV |    DM     P    FV
          |                   |                   | 
  5/10    |   80,-    1       |   80,-    1       |  100,-    2
  4/10    |  100,-    2       |  100,-    2       |  150,-    3
  3/10    |  150,-    3       |  150,-    3       |  200,-    4
  2/10    |  200,-    4       |  200,-    4    1  |  250,-    4    1
  1/10    |  250,-    4       |  250,-    4    1  |  300,-    4    1
  
 Zeichenerklärungen:
 
 Abstand* = Abstand in m weniger als .../10 des halben Tachowertes
      a** = bei Geschwindigkeiten von 80 bis 100 km/h
     b*** = bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 bis 130 km/h
    c**** = bei Geschwindigkeiten über 130 km/h
        P = Punkte
       FV = Monate Fahrverbot
       
@EndNode

@Node "§5StVO" "§ 5 StVO  (Überholen)"
   
 Sie überholten innerhalb einer geschlossenen Ort-         60,- DM
 schaft verbotenerweise rechts.
 ... Hierbei kam es zum Unfall mit Sachschaden.            75,- DM
 
 Sie überholten außerhalb einer geschlossenen Ort-        100,- DM        3 Punkte
 schaft verbotenerweise rechts.
 ... und gefährdeten hierdurch einen anderen Ver-         120,- DM        3 Punkte
     kehrsteilnehmer.
 ... Hierbei kam es zum Unfall mit Sachschaden.           150,- DM        3 Punkte
 
 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten,      100,- DM        3 Punkte
 daß während des gesamten überholvergangs jede Be-
 hinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war.
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Verkehrs-        120,- DM        3 Punkte
     teilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten,      150,- DM        4 Punkte
 daß während des gesamten überholvergangs jede Be-
 hinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, und 
 mißachteten dabei @{"Verkehrszeichen 276/277" Link "Verkehrszeichen"}.
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Verkehrs-        250,- DM        4 Punkte
     teilnehmer.                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten,      150,- DM        4 Punkte
 daß während des gesamten überholvergangs jede Be-
 hinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, und 
 mißachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung
 @{"Zeichen 295/296" Link "Verkehrszeichen"}.
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Verkehrs-        250,- DM        4 Punkte
     teilnehmer.                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten,      150,- DM        4 Punkte
 daß während des gesamten überholvergangs jede Be-
 hinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, und 
 und folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen
 Fahrtrichtung (Zeichen 297).
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Verkehrs-        250,- DM        4 Punkte
     teilnehmer.                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Ge-        60,- DM
 schwindigkeit nicht wesentlich höher als die des
 überholten Fahrzeugs war.
 ... Dadurch behinderten Sie den nachfolgenden             60,- DM
     Überholverkehr.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie überholten trotz unklarer Verkehrslage.              100,- DM        3 Punkte
 ... und gefährdeten dabei einen anderen Ver-             120,- DM        3 Punkte
     kehrsteilnehmer. 
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie überholten trotz unklarer Verkehrslage und           150,- DM        4 Punkte
 mißachteten dabei @{"Verkehrszeichen 276/277" Link "Verkehrszeichen"}.
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Ver-             250,- DM        4 Punkte
     kehrsteilnehmer.                                                     1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie überholten trotz unklarer Verkehrslage und           150,- DM        4 Punkte
 mißachteten die Fahrstreifenbegrenzung
 (@{"Zeichen 295" Link "Verkehrszeichen"}).
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Ver-             250,- DM        4 Punkte
     kehrsteilnehmer.                                                     1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie überholten trotz unklarer Verkehrslage und           150,- DM        4 Punkte
 und folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen
 Fahrtrichtung. (Zeichen 297).
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Ver-             250,- DM        4 Punkte
     kehrsteilnehmer.                                                     1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot

 Sie überholten, obwohl es durch                           80,- DM        1 Punkt
 @{"Verkehrszeichen 276/277" Link "Verkehrszeichen"} verboten war.
 ... Sie gefährdeten dabei einen anderen Ver-             100,- DM        1 Punkt
     kehrsteilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        1 Punkt

 Sie überholten als Führer eines Kraftfahrzeugs           150,- DM        4 Punkte
 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t,
 obwohl die Sichtweite durch Nebel/Schneefall/
 Regen weniger als 50 m betrug.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen Ver-           250,- DM        4 Punkte
     kehrsteilnehmer.                                                     1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Beim Ausscheren zum Überholen gefährdeten Sie             80,- DM        2 Punkte
 den nachfolgenden Verkehr.
 
 Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das über-       100,- DM        2 Punkte
 holende Fahrzeug zu achten, so daß es zum Un-
 fall mit Sachschaden kam.
 
 Sie scherten zum Überholen aus, ohne dies recht-         100,- DM        2 Punkte
 zeitig und deutlich anzukündigen und ohne auf das
 bereits überholende Fahrzeug zu achten, so daß
 es zum Unfall mit Sachschaden kam.
 
 Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden           60,- DM
 Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer
 ein.
 
 Sie streiften beim Überholen das in gleicher              75,- DM
 Richtung fahrende Fahrzeug. Es entstand Sach-
 schaden.
 
 Sie ordneten sich beim Überholen nicht wieder             20,- DM
 sobald wie möglich nach rechts ein.
 
 Sie ordneten sich beim Überholen nicht wieder             40,- DM
 sobald wie möglich nach rechts ein. Dadurch 
 wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert.
 
 Beim Wiedereinordnen nach dem Überholen behinderten       40,- DM
 Sie den Überholten.
 
 Beim Wiedereinordnen nach dem Überholen ge-               60,- DM
 fährdeten Sie den Überholten.
 
 Beim Wiedereinordnen nach dem Überholen kam es            75,- DM
 zum Unfall mit Sachschaden.
 
 Sie scherten zum Überholen aus, ohne es recht-            20,- DM
 zeitig und deutlich anzukündigen.
 ... Dadurch behinderten Sie einen anderen Ver-            40,- DM
     kehrsteilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    60,- DM
 
 Sie ordneten sich nach dem Überholen wieder ein,          20,- DM
 ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie hinderten einen anderen Verkehrsteilnehmer am         60,- DM
 Überholen, indem Sie Ihre Geschwindigkeit er-
 höhten.
 
 Sie ermäßigten als Fahrer eines langsameren Fahr-         20,- DM
 zeugs nicht Ihre Geschwindigkeit bzw. warteten
 nicht, um so mehreren unmittelbar folgenden Fahr-
 zeugen das Überholen zu ermöglichen.
 
 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein        50,- DM
 anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach
 links abzubiegen, angekündigt oder sich ein-
 geordnet hatte.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    60,- DM
 
 Sie überholten ein Schienenfahrzeug vorschrifts-          60,- DM
 widrig links.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
@EndNode

@Node "§6StVO" "§ 6 StVO  (Vorbeifahren)"
   
 Sie scherten wegen eines stehenden Fahrzeuges aus,        20,- DM
 ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 
 Sie scherten wegen einer Absperrung aus, ohne dies        20,- DM
 rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 
 Sie scherten wegen eines Hindernisses aus, ohne           20,- DM
 die rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 
 Sie fuhren an einem stehenden Fahrzeug links vor-         40,- DM
 bei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durch-
 fahren zu lassen.
 ... Dadurch wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer          60,- DM
     gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren an einer Absperrung links vorbei, ohne         40,- DM
 das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu
 lassen.
 ... Dadurch wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer          60,- DM
     gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren an einem Hindernis links vorbei, ohne          40,- DM
 das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu
 lassen.
 ... Dadurch wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer          60,- DM
     gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie scherten wegen eines stehenden Fahrzeuges aus,        40,- DM
 ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen
 und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
 ... Dadurch wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer          60,- DM
     gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie scherten wegen einer Absperrung links aus,            40,- DM
 ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen
 und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
 ... Dadurch wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer          60,- DM
     gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie scherten wegen eines Hindernisses links aus,          40,- DM
 ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen
 und auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
 ... Dadurch wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer          60,- DM
     gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
@EndNode

@Node "§7StVO" "§ 7 StVO  (Fahrstreifenbenutzung)"
   
 Sie wechselten den Fahrstreifen, ohne dies recht-         20,- DM
 zeitig anzukündigen.
 
 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten           60,- DM
 dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten          75,- DM
 dabei einen Unfall mit Sachschaden.
 
@EndNode

@Node "§8StVO" "§ 8 StVO  (Vorfahrt)"
   
 Sie mißachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt         50,- DM
 des von rechts kommenden Fahrzeugs, so daß ein
 anderer Verkehrsteilnehmer wesentlich behindert
 wurde.
 ... so daß ein Vorfahrtsberechtigter gefährdet           100,- DM        3 Punkte
     wurde.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        3 Punkte
 
 Sie mißachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten          50,- DM
 Fahrzeugs, so daß ein anderer Verkehrsteilnehmer
 wesentlich behindert wurde. Vorfahrtsregelung
 durch Zeichen ... .
 ... so daß ein Vorfahrtsberechtigter gefährdet           100,- DM        3 Punkte
     wurde.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße,       100,- DM        3 Punkte
 ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs
 zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtsberech-
 tigter gefährdet.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren als Wartepflichtiger nicht mit mäßiger         20,- DM
 Geschwindigkeit an eine Stelle heran. Hierdurch
 konnten vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer
 nicht erkennen, daß Sie warten würden.
 
@EndNode

@Node "§9StVO" "§ 9 StVO  (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren)"
   
 Sie bogen an der o.a. Stelle ab, ohne die Fahrt-          20,- DM
 richtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzu-
 kündigen.
 ... so daß ein nachfolgendes Fahrzeug abgebremst          60,- DM
     werden mußte, um einen Unfall zu vermeiden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle nach rechts ab, ohne         20,- DM
 sich vorher möglichst weit rechts einzuordnen.
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle nach rechts ab, ohne         60,- DM
 sich vorher möglichst weit rechts einzuordnen, so
 daß ein nachfolgendes Fahrzeug abgebremst werden
 mußte, um einen Unfall zu vermeiden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle nach links ab, ohne          20,- DM
 sich vorher möglichst weit links einzuordnen.
 ... so daß ein nachfolgendes Fahrzeug abgebremst          60,- DM
     werden mußte, um einen Unfall zu vermeiden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle ab, ohne auf den             20,- DM
 nachfolgenden Verkehr zu achten.
 ... so daß ein nachfolgendes Fahrzeug abgebremst          60,- DM
     werden mußte, um einen Unfall zu vermeiden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle aus zweitem Fahr-            20,- DM
 streifen nach rechts ab und behinderten ein im
 äußerst rechten Fahrstreifen fahrendes Fahrzeug.
 ... und gefährdeten ein im äußerst rechten Fahr-          60,- DM
     streifen fahrendes Fahrzeug.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle aus zweitem Fahr-            20,- DM
 streifen nach rechts ab und behinderten ein im
 äußerst linken Fahrstreifen fahrendes Fahrzeug.
 ... und gefährdeten ein im äußerst linken Fahr-           60,- DM
     streifen fahrendes Fahrzeug.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie ordneten sich an der o.a. Stelle nach links           10,- DM
 auf den Schienen ein und behinderten dadurch
 auf vermeidbare Weise ein Schienenfahrzeug.
 
 Sie ordneten sich an der o.a. Stelle zum Abbiegen         20,- DM
 ein, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu
 achten.
 ... so daß ein Fahrzeug abgebremst werden mußte,          60,- DM
     um einen Unfall zu vermeiden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie blieben als auf der Fahrbahn abbiegender Rad-         10,- DM
 fahrer nicht an der rechten Seite eines in
 gleicher Richtung abbiegenden Kraftfahrzeuges,
 obwohl ausreichender Raum vorhanden war.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    20,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle ab, ohne der vor-            10,- DM
 handenen Radwegführung zu folgen.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    20,- DM
 
 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, indem Sie          10,- DM
 die Fahrbahn hinter der Kreuzung/Einmündung über-
 querten. Dabei stiegen Sie nicht ab, obwohl es 
 die Verkehrslage erforderte.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    20,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle nach links ab, ohne          20,- DM
 ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu
 lassen.
 ... Nur durch Abbremsen konnte ein Unfall ver-            80,- DM        2 Punkte
     mieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        2 Punkte
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle ab, ohne ein auf/            20,- DM
 neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahrendes
 Fahrzeug durchfahren zu lassen.
 ... Nur durch Abbremsen konnte ein Unfall ver-            80,- DM        2 Punkte
     mieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        2 Punkte
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle ab, ohne einen in            20,- DM
 gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Be-
 nutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245)
 durchfahren zu lassen.
 ... Nur durch Abbremsen konnte ein Unfall ver-            80,- DM        2 Punkte
     mieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        2 Punkte
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle ab, ohne auf Fuß-            20,- DM
 gänger besondere Rücksicht zu nehmen.
 ... Hierbei kam es zur Gefährdung.                        80,- DM        2 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        2 Punkte
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle nach links ab, ohne          20,- DM
 ein entgegenkommendes Fahrzeug, das seinerseits
 nach rechts abbiegen wollte, durchfahren zu
 lassen.
 ... Nur durch Abbremsen konnte ein Unfall ver-            60,- DM
     mieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bogen an der o.a. Stelle als Linksabbieger            20,- DM
 nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger ab,
 obwohl dies möglich war.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen Ver-            80,- DM        1 Punkt
     kehrsteilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        1 Punkt
 
 Sie bogen in das o.a. Grundstück ab und ließen           100,- DM        2 Punkte 
 dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht
 außer acht. Es kam daher zur Gefährdung eines
 anderen Verkehrsteilnehmers.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        2 Punkte
 
 Sie wendeten auf der o.a. Straße und ließen dabei        100,- DM        2 Punkte
 die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer
 acht. Nur durch Abbremsen eines im fließenden 
 Verkehr befindlichen Fahrzeuges konnte ein Unfall
 vermieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        2 Punkte
 
 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen ob-            100,- DM        2 Punkte
 liegende besondere Vorsicht außer acht. Hierdurch
 gefährdeten Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        2 Punkte
 
@EndNode

@Node "§10StVO" "§ 10 StVO  (Einfahren und Anfahren)"
   
 Sie fuhren aus dem o.a. Grundstück auf die Straße,        60,- DM
 ohne sich dabei so zu verhalten, daß eine Ge-
 fährdung eines anderen ausgeschlossen war. Nur 
 durch Abbremsen eines im fließenden Verkehr be-
 findlichen Fahrzeuges konnte ein Unfall vermieden
 werden.
 ... Es kam zum Unfall mit einem im fließenden             75,- DM
     Verkehr befindlichen Fahrzeug.
     
 Sie fuhren aus dem o.a. Grundstück auf die Straße,        60,- DM
 ohne sich dabei so zu verhalten, daß eine Ge-
 fährdung eines anderen ausgeschlossen war. Nur
 durch Zurückweichen eines Fußgängers konnte ein
 Unfall vermieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle aus einem Fußgänger-        60,- DM 
 bereich (Zeichen 242, 243) auf die Straße,
 ohne sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefähr-
 dung eines anderen ausgeschlossen war. Nur durch
 Reaktion eines anderen wurde ein Unfall ver-
 mieden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle aus einem ver-              60,- DM
 kehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) 
 auf die Straße ohne sich dabei so zu verhalten,
 daß eine Gefährdung eines anderen ausgeschlossen
 war. Nur durch Reaktion eines anderen wurde ein
 Unfall vermieden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren von einem Straßenteil auf die o.a.             60,- DM
 Fahrbahn, ohne sich dabei so zu verhalten, daß
 eine Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war.
 Nur durch Abbremsen eines im fließenden Verkehr
 befindlichen Fahrzeuges konnte ein Unfall ver-
 mieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle über einen abge-            60,- DM
 senkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn, ohne
 sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung
 eines anderen ausgeschlossen war. Nur durch Ab-
 bremsen eines im fließenden Verkehr befindlichen
 Fahrzeuges konnte ein Unfall vermieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren vom Fahrbahnrand der o.a. Straße an,           60,- DM
 ohne sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefähr-
 dung eines anderen ausgeschlossen war. Nur durch
 Abbremsen eines im fließenden Verkehr befindlichen
 Fahrzeuges konnte ein Unfall vermieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie stießen an der o.a. Stelle beim Fahren aus            40,- DM
 einer Parklücke gegen ein stehendes Fahrzeug und
 verursachten Sachschaden.
 
 Sie stießen an der o.a. Stelle beim Fahren in             40,- DM
 eine Parklücke gegen ein stehendes Fahrzeug und
 verursachten Sachschaden.
 
 Sie fuhren aus dem o.a. Grundstück auf die Straße,        20,- DM
 ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle vom Fahrbahnrand der        20,- DM
 Straße an, ohne dies rechtzeitig und deutlich an-
 zukündigen.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle aus einem verkehrs-         20,- DM
 beruhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße,
 ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle von einem Straßen-          20,- DM
 teil auf die Fahrbahn, ohne dies rechtzeitig und
 deutlich anzukündigen.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle aus einem Fußgänger-        20,- DM
 bereich (Zeichen 242, 243) auf die Straße, ohne
 dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 
@EndNode

@Node "§11StVO" "§ 11 StVO  (Besondere Verkehrslagen)"
   
 Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die o.a.          10,- DM
 Kreuzung bzw. Einmündung ein.
 ... und behinderten daurch einen anderen Ver-             40,- DM
     kehrsteilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie bildeten an der o.a. Stelle keine vorschrifts-        40,- DM
 mäßige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder
 Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.

@EndNode

@Node "§12StVO" "§ 12 StVO  (Halten und Parken)"
   
 Sie hielten an einer engen Stelle der o.a. Straße.        20,- DM
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten an einer engen Stelle der o.a. Straße.        30,- DM
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten über eine Stunde an einer engen Stelle        50,- DM
 der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten an einer unübersichtlichen Stelle der         20,- DM
 o.a. Straße. 
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten an einer unübersichtlichen Stelle der         30,- DM
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten über eine Stunde an einer unübersicht-        50,- DM
 lichen Stelle der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten im Bereich einer scharfen Kurve der           20,- DM
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve der           30,- DM
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde im Bereich einer          50,- DM
 scharfen Kurve der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten auf dem Beschleunigungsstreifen der           20,- DM
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten auf dem Beschleunigungsstreifen der           30,- DM
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem Be-               50,- DM
 schleunigungsstreifen der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten auf dem Verzögerungsstreifen der o.a.         20,- DM
 Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten auf dem Verzögerungsstreifen der o.a.         30,- DM
 Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem Ver-              50,- DM
 zögerungsstreifen der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg der o.a.           20,- DM
 Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten auf einem Fußgängerüberweg der o.a.           30,- DM
 Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fuß-            50,- DM
 gängerüberweg der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf einer Fuß-             40,- DM
 gängerfurt der Lichtzeichenanlage und behinderten
 andere Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie hielten in einem Abstand von weniger als              20,- DM
 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg der o.a.
 Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten in einem Abstand von weniger als              30,- DM
 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg der o.a.
 Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer. 
     
 Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand          50,- DM
 von weniger als 5 Metern vor einem Fußgängerüber-
 weg der o.a. Stra0e.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer. 
     
 Sie hielten auf einem Bahnübergang der o.a.               20,- DM
 Straße.
 ... und behinderten dadurch den Bahnbetrieb.              30,- DM
 
 Sie parkten auf einem Bahnübergang der o.a.               30,- DM
 Straße.
 ... und behinderten dadurch den Bahnbetrieb.              50,- DM
 
 Sie hielten im Haltverbot (Zeichen 283) in                20,- DM
 der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
     
 Sie parkten im Haltverbot (Zeichen 283) in                30,- DM
 der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM

 Sie parkten länger als 1 Stunde im Haltverbot             50,- DM
 (Zeichen 283) in der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halt-           30,- DM
 verbot (Zeichen 286) in der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im ein-        50,- DM
 geschränkten Haltverbot (Zeichen 286) in der
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten unzulässig auf einem durch Zeichen            30,- DM
 286 (eingeschränktes Haltverbot) mit Zusatzschild
 gekennzeichneten Sonderparkplatz.
 
 Sie parkten unzulässig mehr als 1 Stunde auf einem        50,- DM
 durch Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) mit
 Zusatzschild gekennzeichneten Sonderparkplatz.
 
 Sie hielten in der o.a. Straße links von einer            20,- DM
 Fahrbahnbegrenzung (@{"Zeichen 295" Link "Verkehrszeichen"}), obwohl rechts
 von ihr ausreichender Straßenraum vorhanden ist.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße links von einer            30,- DM
 Fahrbahnbegrenzung (@{"Zeichen 295" Link "Verkehrszeichen"}).
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde in der o.a.               50,- DM
 Straße links von einer Fahrbahnbegrenzung (@{"Zeichen 295" Link "Verkehrszeichen"}).
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten in der o.a. Straße auf der durch              20,- DM
 Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten
 Strecke der Fahrbahn.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       30,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf der durch              30,- DM
 Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten
 Strecke der Fahrbahn.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße länger als 1 Stunde        50,- DM
 auf der durch Richtungspfeile (Zeichen 297) ge-
 kennzeichneten Strecke der Fahrbahn.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie hielten verbotswidrig in der o.a. Straße              20,- DM
 innerhalb einer Grenzmarkierung (@{"Zeichen 299" Link "Verkehrszeichen"})
 für eine Halteverbotsstrecke.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße innerhalb einer            30,- DM
 Grenzmarkierung (@{"Zeichen 299" Link "Verkehrszeichen"}) für eine Haltver-
 botsstrecke.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie hielten auf der o.a. Straße vor einem mit             50,- DM
 rotem Dauerlicht (rote gekreuzte Schrägbalken)
 gesperrten Fahrstreifen.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       75,- DM
 
 Sie parkten auf der o.a. Straße vor einem mit             30,- DM
 rotem Dauerlicht (rote gekreuzte Schrägbalken)
 gesperrten Fahrstreifen.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Verkehr.       50,- DM
 
 Sie hielten auf der o.a. Straße in einem Abstand          20,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Lichtzeichen
 und verdeckten es dadurch.
 
 Sie parkten auf der o.a. Straße in einem Abstand          30,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Lichtzeichen
 und verdeckten es dadurch.
 ... länger als 1 Stunde.                                  50,- DM
 
 Sie hielten auf der o.a. Straße in einem Abstand          20,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Andreaskreuz
 (Zeichen 201) und verdeckten es dadurch.
 
 Sie parkten auf der o.a. Straße in einem Abstand          30,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Andreaskreuz
 (Zeichen 201) und verdeckten es dadurch.
 ... länger als 1 Stunde                                   50,- DM
 
 Sie hielten in der o.a. Straße in einem Abstand           20,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Zeichen 205
 (Vorfahrt gewähren!) und verdeckten es dadurch.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße in einem Abstand           30,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Zeichen 205
 (Vorfahrt gewähren!) und verdeckten es dadurch.
 ... länger als 1 Stunde.                                  50,- DM
 
 Sie hielten in der o.a. Straße in einem Abstand           20,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Stoppzeichen
 (Zeichen 206) und verdeckten es dadurch.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße in einem Abstand           30,- DM
 von weniger als 10 Metern vor einem Stoppzeichen
 (Zeichen 206) und verdeckten es dadurch.
 ... länger als 1 Stunde.                                  50,- DM
 
 Sie hielten an der o.a. Stelle vor bzw. in einer          20,- DM
 amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
 ... und behinderten dadurch die Feuerwehr.                30,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle vor bzw. in einer          75,- DM
 amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt.
 
 Sie hielten als Fahrer eines Taxi in der o.a.             20,- DM
 Straße auf einem Fahrtsreifen, der Linienomni-
 bussen und Taxen vorbehalten ist, außerhalb einer
 Bushaltestelle.
 ... und behinderten den Linienverkehr.                    30,- DM
 
 Sie parkten als Fahrer eines Taxi in der o.a.             30,- DM
 Straße auf einem Fahrtsreifen, der Linienomni-
 bussen und Taxen vorbehalten ist, außerhalb einer
 Bushaltestelle.
 ... und behinderten den Linienverkehr.                    50,- DM
 
 Sie hielten als Fahrer eines Taxi in der o.a.             20,- DM
 Straße auf einem Fahrtsreifen, der Linienomni-
 bussen und Taxen vorbehalten ist, an einer Bus-
 haltestelle, obwohl keine Fahrgäste sofort ein-
 oder ausstiegen.
 ... und behinderten dadurch den Linienverkehr.            30,- DM
 
 Sie parkten weniger als 5 Meter vor der o.a.              20,- DM
 Kreuzung bzw. Einmündung.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5            40,- DM
 Meter vor der o.a. Kreuzung bzw. Einmündung.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der o.a.           20,- DM
 Kreuzung bzw. Einmündung.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 5            40,- DM
 Meter hinter der o.a. Kreuzung bzw. Einmündung.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten an der o.a. Stelle und verhinderten           20,- DM
 dadurch die Benutzung gekennzeichneter Park-
 flächen.
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden an der o.a.              40,- DM
 Stelle und verhinderten dadurch die Benutzung
 gekennzeichneter Parkflächen.
 
 Sie parkten vor der o.a. Grundstücksein- und -aus-        20,- DM
 fahrt.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten länger als 3 Stunden vor der o.a.             40,- DM
 Grundstücksein- und -ausfahrt.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten auf einer schmalen Fahrbahn der o.a.          20,- DM
 Straße gegenüber einer Grundstücksein- und -aus-
 fahrt.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten länger als 3 Stunden auf einer                40,- DM 
 schmalen Fahrbahn der o.a. Straße gegenüber einer
 Grundstücksein- und -ausfahrt.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten weniger als 15 Meter von einem Halte-         20,- DM
 stellenschild (Zeichen 224) entfernt in der o.a.
 Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden weniger als 15           40,- DM
 Meter von einem Haltstellenschild (Zeichen 224)
 in der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten in der o.a. Straße an einem Taxen-            20,- DM
 stand (Zeichen 229).
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten länger als 3 Stunden in der o.a.              40,- DM
 Straße an einem Taxenstand.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.

 Sie parkten in der o.a. Straße innerhalb einer            20,- DM
 geschlossenen Ortschaft weniger als 5 Meter von
 einem Andreaskreuz (Zeichen 201) entfernt.
 ... länger als 3 Stunden ...                              40,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße außerhalb einer            20,- DM
 geschlossenen Ortschaft weniger als 50 Meter von
 einem Andreaskreuz (Zeichen 201) entfernt.
 ... länger als 3 Stunden ...                              40,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf einem Gehweg,          20,- DM
 auf dem das parken erlaubt ist, verbotswidrig über
 einem Schachtdeckel bzw. -verschluß.
 ... länger als 3 Stunden ...                              40,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle nicht entsprechend         20,- DM
 der Parkflächenmarkierung.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.

 Sie parkten länger als 3 Stunden an der o.a.              40,- DM
 Stelle nicht entsprechend der Parkflächenmark-
 ierung.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.

 Sie parkten außerhalb einer geschlossenen Ort-            20,- DM
 schaft auf der o.a. Vorfahrtstraße (Zeichen 306).
 ... länger als 3 Stunden ...                              40,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße, obwohl zwischen           20,- DM
 Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung
 (@{"Zeichen 295, 296" Link "Verkehrszeichen"}) ein Abstand von weniger als
 3 Meter verblieb.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden in der o.a.              40,- DM
 Straße, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der
 Fahrstreifenbegrenzung (@{"Zeichen 295, 296" Link "Verkehrszeichen"}) ein
 Abstand von weniger als 3 Meter verblieb.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf einem Gehweg,          30,- DM
 der durch Parkflächenmarkierung bzw. Zeichen 315
 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
 bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war,
 obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässiges Ge-
 samtgewicht hat.
 ... und behinderten den Fußgängerverkehr.                 50,- DM
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde in der o.a.               50,- DM
 Straße auf einem gehweg, der durch Parkflächen-
 markierung bzw. Zeichen 315 für Fahrzeuge mit
 einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t frei-
 gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t
 zulässiges Gesamtgewicht hat.
 ... und behinderten den Fußgängerverkehr.                 75,- DM
 
 Sie parkten unzulässig in der o.a. Straße, da das         30,- DM
 Fahrzeug entgegen der durch Zeichen 315 für das
 Gehwegparken vorgeschriebenen Aufstellart abge-
 stellt wurde.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde unzulässig in der         50,- DM
 o.a. Straße, da das Fahrzeug entgegen der durch 
 Zeichen 315 für das Gehwegparken vorgeschriebenen
 Aufstellart abgestellt wurde.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf einem Gehweg           30,- DM
 (Zeichen 315) mit Zusatzschild über die angebene
 Zeit hinaus.
 ... länger als 1 Stunde ...                               50,- DM
 
 Sie parkten auf einem Gehweg (Zeichen 315), obwohl        30,- DM
 dies durch ein Zusatzschild für Sie verboten war.
 ... länger als 1 Stunde ...                               50,- DM
 
 Sie parkten auf einem Gehweg (Zeichen 315), obwohl        50,- DM
 dies durch ein Zusatzschild für Sie verboten war
 und behinderten dadurch einen anderen Verkehrs-
 teilnehmer.
 ... länger als 1 Stunde ...                               75,- DM
 
 Sie parkten verbotswidrig, fortgesetzt handelnd,          80,- DM        1 Punkt
 in den in der Anlage aufgeführten Fällen.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße innerhalb einer            20,- DM
 Grenzmarkierung (Zeichen 299) für eine Parkver-
 botsstrecke.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten länger als 3 Stunden in der o.a.              40,- DM
 Straße innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen
 299) für eine Parkverbotsstrecke.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
     
 Sie parkten an der o.a. Stelle auf einem Park-            20,- DM
 platz (Zeichen 314) mit Zusatzschild über die
 angegebene Parkzeit hinaus.
 ... länger als 3 Stunden ...                              40,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle auf einem Park-            20,- DM
 platz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatz-
 schild für Sie verboten war.
 ... länger als 3 Stunden ...                              40,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle auf einem Park-            30,- DM
 platz (Zeichen 314), obwohl dies durch Zusatz-
 schild für Sie verboten war und behinderten da-
 durch andere Verkehrsteilnehmer.
 ... länger als 3 Stunden ...                              60,- DM
 
 Sie parkten unberechtigt an der o.a. Stelle auf           30,- DM
 einem Sonerparkplatz für Anwohner (Zeichen 314
 bzw. 315 mit Zusatzschild "Anwohner mit beson-
 derem Parkausweis").
 ... länger als 1 Stunde ...                               50,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle auf einem Sonder-          20,- DM
 parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhn-
 licher Gehbehinderung bzw. Blinde (Zeichen 314 
 bzw. 315 mit Zusatzschild Rollstuhlfahrersymbol),
 ohne den besonderen Parkausweis gut lesbar aus-
 gelegt zu haben.
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle auf einem Sonder-          40,- DM
 parkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhn-
 licher Gehbehinderung bzw. Blinde (Zeichen 314 
 bzw. 315 mit Zusatzschild Rollstuhlfahrersymbol).
 ... Dadurch kam es zur Behinderung eines Be-              60,- DM
 rechtigten.
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle vor abgesenkten            20,- DM
 Bordsteinen.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden an der o.a.              40,- DM
 Stelle vor abgesenkten Bordsteinen.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer
 
 Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einem zulässigen        60,- DM
 Gesamtgewicht über 7,5 t in einem reinen bzw.
 allgemeinen Wohngebiet regelmäßig an o.a. Stelle,
 obwohl dies für diese Zeit verboten war.
 
 Sie parkten Ihren Kraftfahrzeuganhänger mit einem         60,- DM
 zulässigen Gesamtgewicht über 2 t in einem reinen
 bzw. allgemeinen Wohngebiet regelmäßig an der o.a.
 Stelle, obwohl dies für diese Zeit verboten war.
 
 Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zug-           40,- DM
 Fahrzeug länger als 2 Wochen an der o.a. Stelle.
 
 Sie parkten auf dem Gehweg der o.a. Straße, obwohl        30,- DM
 dies weder durch Zeichen 315 noch durch eine Park-
 flächenmarkierung erlaubt war.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem Gehweg            50,- DM
 der o.a. Straße, obwohl dies weder durch Zeichen
 315 noch durch Parkflächenmarkierung erlaubt war.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten auf dem Radweg der o.a. Straße.               30,- DM
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem Radweg            50,- DM
 der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße nicht auf dem              20,- DM
 rechten Seitenstreifen, obwohl dieser ausreichend
 befestigt war.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Ver-           30,- DM
     kehr.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße nicht am rechten           20,- DM
 Fahrbahnrand.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg           30,- DM
 (Zeichen 240) der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            50,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten länger als 1 Stunde auf dem gemein-           50,- DM
 samen Geh- und Radweg (Zeichen 240) der o.a.
 Straße.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            75,- DM
     kehrsteilnehmer
 
 Sie parkten in der o.a. Straße nicht auf dem              20,- DM 
 rechten Parkstreifen.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie hielten in der o.a. Straße auf der linken             20,- DM
 Fahrbahnseite.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf der linken             30,- DM
 Fahrbahnseite.
 
 Sie parkten in der o.a. Einbahnstraße beim Links-         50,- DM
 parken nicht am linken Fahrbahnrand und behinder-
 ten dadurch einen anderen verkehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Einbahnstraße entgegen            30,- DM
 der Fahrtrichtung.
 
 Sie hielten in der o.a. Straße in zweiter Reihe,          30,- DM
 ohne dabei auf der rechten Fahrbahnseite rechts
 zu bleiben.
 ... und behinderten dadurch einen anderen Ver-            40,- DM
     kehrsteilnehmer.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße in zweiter Reihe.          40,- DM
 ... und behinderten dadurch den fließenden Ver-           50,- DM
     kehr.
 
 Sie parkten in der o.a. Straße in zweiter Reihe           60,- DM
 über 15 Minuten.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Ver-           75,- DM
     kehr.
     
 Sie hielten in der o.a. Straße in zweiter Reihe,          30,- DM
 ohne dabei auf der rechten Fahrbahnseite rechts
 zu bleiben und schalteten mißbräuchlich das
 Warnblinklicht ein.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Ver-           40,- DM
     kehr.
     
 Sie parkten in der o.a. Straße in zweiter Reihe           40,- DM
 und schalteten mißbräuchlich das Warnblinklicht
 ein.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Ver-           50,- DM
     kehr.
     
 Sie parkten in der o.a. Straße über 15 Minuten in         60,- DM
 zweiter Reihe und schalteten mißbräuchlich das
 Warnblinklicht ein.
 ... und behinderten dadurch den fließenden Ver-           75,- DM
     kehr.
 
 Sie parkten teils auf dem Radweg und teils auf            30,- DM
 dem weder durch Zeichen 315 noch durch Park-
 flächenmarkierung gekennzeichneten Gehweg der 
 o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrs-              50,- DM
     teilnehmer.
     
 Sie parkten länger als 1 Stunde teils auf dem             50,- DM
 Radweg und teils auf dem weder durch Zeichen 315
 noch durch Parkflächenmarkierung gekennzeichneten
 Gehweg der o.a. Straße.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrs-              75,- DM
     teilnehmer.
     
 Sie hielten in der o.a. Straße auf dem entlang            20,- DM
 der Fahrbahn angelegten Parkstreifen entgegen
 der Fahrtrichtung.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrs-              30,- DM
     teilnehmer.
     
 Sie parkten in der o.a. Straße auf dem entlang            30,- DM
 der Fahrbahn angelegten Parkstreifen entgegen
 der Fahrtrichtung.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrs-              50,- DM
     teilnehmer.
     
 Sie hielten an der o.a. Stelle im Fahrraum von            40,- DM
 Schienenfahrzeugen.
 ... und behinderten dadurch den Schienenverkehr.          60,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle im Fahrraum von            50,- DM
 Schienenfahrzeugen.
 ... und behinderten dadurch den Schienenverkehr.          75,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße auf einem durch            30,- DM 
 Parkflächenmarkierung bzw. Zeichen 315 zum Geh-
 wegparken freigegebenen Gehweg entgegen der
 Fahrtrichtung.
 
 Sie beachteten an der o.a. Stelle nicht den Vor-          20,- DM
 rang eines anderen Fahrzeugführers zum Einfahren
 in eine freie Parklücke.
 
 Sie hielten in der o.a. Straße nicht platzsparend.        20,- DM
 
 Sie parkten in der o.a. Straße nicht platzsparend.        20,- DM
  
@EndNode

@Node "§13StVO" "§ 13 StVO  (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit)"
   
 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr.                10,- DM
 ... länger als 30 Minuten.                                20,- DM
 ... länger als 1 Stunde.                                  30,- DM
 ... länger als 2 Stunden.                                 40,- DM
 ... länger als 3 Stunden.                                 50,- DM
 
 Sie überschritten die auf der Parkuhr angegebene          10,- DM
 Höchstparkzeit.
 ... um mehr als 30 Minuten.                               20,- DM
 ... um mehr als 1 Stunde.                                 30,- DM
 ... um mehr als 2 Stunden.                                40,- DM
 ... um mehr als 3 Stunden.                                50,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle im Bereich eines           10,- DM
 Parkscheinautomaten, ohne den erforderlichen Park-
 schein am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar
 angebracht zu haben.
 ... länger als 30 Minuten.                                20,- DM
 ... länger als 1 Stunde.                                  30,- DM
 ... länger als 2 Stunden.                                 40,- DM
 ... länger als 3 Stunden.                                 50,- DM
 
 Sie überschritten die auf dem Parkschein angege-          10,- DM
 bene zulässige Parkzeit.
 ... um mehr als 30 Minuten.                               20,- DM
 ... um mehr als 1 Stunde.                                 30,- DM
 ... um mehr als 2 Stunden.                                40,- DM
 ... um mehr als 3 Stunden.                                50,- DM
 
 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Park-         10,- DM
 uhr bzw. einem nicht funktionsfähigen Parkschein-
 automaten, ohne die Parkscheibe wie vorgeschrieb-
 en zu verwenden.
 
 Sie überschritten ohne Verwendung der vorgeschrieb-       10,- DM
 enen Parkscheibe an einer nicht funktionsfähigen
 Parkuhr bzw. einem nicht funktionsfähigen Park-
 scheinautomaten die angegebene Höchstparkdauer.
 ... um mehr als 30 Minuten.                               20,- DM
 ... um mehr als 1 Stunde.                                 30,- DM
 ... um mehr als 2 Stunden.                                40,- DM
 ... um mehr als 3 Stunden.                                50,- DM
 
 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen         10,- DM
 Parkuhr bzw. einem nicht funktionsfähigen Park-
 scheinautomaten die angebene Höchstparkdauer.
 ... um mehr als 30 Minuten.                               20,- DM
 ... um mehr als 1 Stunde.                                 30,- DM
 ... um mehr als 2 Stunden.                                40,- DM
 ... um mehr als 3 Stunden.                                50,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle im Bereich des ein-        10,- DM
 geschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen
 290/292) ohne die Parkscheibe wie vorgeschrieben
 zu benutzen.
 ... länger als 30 Minuten.                                20,- DM
 ... länger als 1 Stunde.                                  30,- DM
 ... länger als 2 Stunden.                                 40,- DM
 ... länger als 3 Stunden.                                 50,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle im Bereich des ein-        10,- DM
 geschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen
 290/292) länger als es erlaubt war.
 ... länger als 30 Minuten über die erlaubte Zeit.         20,- DM
 ... länger als 1 Stunde über die erlaubte Zeit.           30,- DM
 ... länger als 2 Stunden über die erlaubte Zeit.          40,- DM
 ... länger als 3 Stunden über die erlaubte Zeit.          50,- DM
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle, ohne die vorge-           10,- DM
 schrieben Parkscheibe gut lesbar angebracht zu
 haben, obwohl durch das Zusatzschild zum Verkehrs-
 zeichen die Benutzung der Parkscheibe vorge-
 schrieben war.
 ... länger als 30 Minuten.                                20,- DM
 ... länger als 1 Stunde.                                  30,- DM
 ... länger als 2 Stunden.                                 40,- DM
 ... länger als 3 Stunden.                                 50,- DM
 
 Sie überschritten die auf dem Zusatzschild zum            10,- DM
 Verkehrszeichen 314/315 vorgeschriebene Höchst-
 parkzeit.
 ... um mehr als 30 Minuten.                               20,- DM
 ... um mehr als 1 Stunde.                                 30,- DM
 ... um mehr als 2 Stunden.                                40,- DM
 ... um mehr als 3 Stunden.                                50,- DM
 
 Sie stellten den Zeiger Ihrer parkscheibe nicht           10,- DM
 auf den Strich der halben Stunde ein, der dem 
 Zeitpunkt Ihres Anhaltens folgte.
 
@EndNode

@Node "§14StVO" "§ 14 StVO  (Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen"
   
 Sie verhielten sich beim Ein- und Aussteigen nicht        20,- DM
 so, daß eine Gefährdung eines anderen ausge-
 schlossen war. Nur durch entsprechende Reaktion
 eines anderen Verkehrsteilnehmers konnte ein Un-
 fall vermieden werden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    50,- DM
 
 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein             30,- DM
 Weiterrollen ausreichend abzusichern. Dadurch kam
 es zu einer Verkehrsstörung.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    50,- DM
 
 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbe-           20,- DM
 fugte Benutzung zu sichern.
 
@EndNode

@Node "§15StVO" "§ 15 StVO  (Liegenbleiben von Fahrzeugen)"
   
 Sie schalteten an Ihrem an der o.a. Stelle lie-           40,- DM
 gengebliebenen Fahrzeug, das dort nicht recht-
 zeitig als stehendes Hindernis erkannt werden
 konnte, nicht sofort das Warnblinklicht ein.
 
 Sie sicherten Ihr an der o.a. Stelle liegengeblie-        40,- DM
 benes Fahrzeug, das dort nicht rechtzeitig als
 stehendes Hindernis erkannt werden konnte, nicht 
 ausreichend mit den vorgeschriebenen Sicherungs-
 mitteln ab.
 ... Dadurch kam es zur Gefährdung eines anderen.          80,- DM        2 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        2 Punkte
 
 Sie beleuchteten Ihr an der o.a. Stelle liegen-           40,- DM
 gebliebenes Fahrzeug nicht mit der vorgeschrieben-
 en Lichtquelle, obwohl dies nach den Lichtverhält-
 nissen erforderlich gewesen wäre.
 ... Dadurch kam es zur Gefährdung eines anderen.          80,- DM        2 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   100,- DM        2 Punkte
 
@EndNode

@Node "§15aStVO" "§ 15a StVO  (Abschleppen von Fahrzeugen)"
   
 Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Auto-        40,- DM
 bahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn
 (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle beim Abschleppen            40,- DM
 eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen 
 Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein.
 
 Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht        10,- DM
 nicht ein.
 
 Sie schleppten als Führer des o.a. Fahrzeugs ein          20,- DM
 Kraftrad ab.

@EndNode

@Node "§16StVO" "§ 16 StVO  (Warnzeichen)"
   
 Sie gaben mißbräuchlich Schallzeichen.                    10,- DM
 ... und verursachten dadurch unnötigen Lärm.              20,- DM
 ... und belästigten dadurch einen anderen durch           20,- DM
     unnötiges Lärmen.
     
 Sie gaben mißbräuchlich Leuchtzeichen.                    10,- DM
 ... und belästigten dadurch einen anderen.                20,- DM
 
 Sie gaben mißbräuchlich Schall- und Leuchtzeichen.        20,- DM
 ... und belästigten dadurch einen anderen.                30,- DM
 
 Sie schalteten mißbräuchlich das Warnblinklicht           10,- DM
 ein.
 
 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des            20,- DM
 Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, ob-
 wohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die 
 die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten 
 angeordnet hat.
 
 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten          20,- DM
 Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, ob-
 wohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die 
 die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten 
 angeordnet hat.
 
 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des            20,- DM
 Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, ob-
 wohl an einer Haltestelle, für die die Straßen-
 verkehrsbehörde ein solches Verhalten  angeordnet 
 hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.
 
 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten          20,- DM
 Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, ob-
 wohl an einer Haltestelle, für die  die Straßen-
 verkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet 
 hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.
 
 Sie gaben Schallzeichen ab. die aus einer Folge           20,- DM
 verschieden hoher Töne bestanden.
 
 Sie gaben eine Folge verschieden hoher Töne als           30,- DM
 Schallzeichen ab, ohne daß Sie Schallzeichen ab-
 geben durften.
 ... Hierdurch wrurde ein anderer belästigt.               40,- DM
 
@EndNode

@Node "§17StVO" "§ 17 StVO  (Beleuchtung)"
   
 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuch-         20,- DM
 tungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die 
 Sichtverhältnisse erforderten.
 ... Hierdurch gefährdeten Sie einen anderen Ver-          30,- DM
     kehrsteilnehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges            20,- DM
 waren verdeckt bzw. verschmutzt.
 
 Sie fuhren nur Begrenzungsleuchten (Standlicht),          20,- DM
 obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungsein-
 richtungen (Abblendlicht bzw. Fernlicht) benutzen
 mußten.
 ... Hierdurch kam es zur Gefährdung eines anderen.        30,- DM
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die o.a. Straße          20,- DM
 mit durchgehender ausreichender Bleuchtung ver-
 sehen war.
 ... Hierdurch kam es zur Gefährdung eines anderen.        30,- DM
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahr-          20,- DM
 zeuge entgegenkamen.
 ... Hierdurch kam es zur Gefährdung eines anderen.        30,- DM
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein            20,- DM
 anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen
 fuhr.
 
 Sie führten das o.a. Kraftrad am Tage ohne einge-         20,- DM
 schaltetes Abblendlicht.
 
 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen          50,- DM
 Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht
 erheblich behindert war.
 ... Hierdurch kam es zur Gefährdung eines anderen.        60,- DM
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen          80,- DM        3 Punkte
 Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht
 erheblich behindert war.
 ... Hierdurch kam es zur Gefährdung eines anderen.       100,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern,        10,- DM
 obwohl die Sicht nicht erheblich beeinträchtigt
 war.
 
 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte,        20,- DM
 obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer
 Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war.
 
 Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ort-           40,- DM
 schaft das o.a. Fahrzeug unbeleuchtet auf der 
 Fahrbahn ab.
 ... Hierdurch kam es zur Gefährdung eines anderen.        60,- DM
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der o.a. Stelle,        40,- DM
 die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend
 beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene
 Weise kenntlich zu machen.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahr-        40,- DM
 bahn stehen.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 2,8 t            40,- DM
 zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger auf der
 Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Lichtquellen
 zu beleuchten.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie führten ein nicht ordnungsgemäß beleuchtetes          20,- DM   
 Fahrzeug bzw. eine nicht ordnungsgemäß beleuch-
 tete Maschine mit.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    40,- DM
 
 Sie benutzten mißbräuchlich den Suchscheinwerfer.         10,- DM

@EndNode

@Node "§18StVO" "§ 18 StVO  (Autobahnen und Karftfahrstraßen)"
   
 Sie benutzten die Autobahn (Zeichen 330), obwohl          40,- DM
 die durch die Bauart bestimmte Hächstgeschwindig-
 keit des von Ihnen geführten Fahrzeuges bzw. des
 mitgeführten Anhängers 60 km/h oder weniger be-
 trug.
 
 Sie benutzten die Autobahn (Zeichen 330), obwohl          40,- DM
 das von Ihnen geführte Fahrzeug mit Ladung höher
 als 4 Meter war.
 ... breiter als zulässig war.                             40,- DM
 ... höher als 4 Meter und breiter als zulässig war.       60,- DM
 
 Sie benutzten die Kraftfahrstraße (Zeichen 331),          40,- DM
 obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstge-
 schwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs
 bzw. des mitgeführten Anhängers 60 km/h oder 
 weniger betrug.
 
 Sie befuhren die Kraftfahrstraße (Zeichen 331),           40,- DM
 obwohl das von Ihnen geführte Fahrzeug mit Ladung
 höher als 4 Meter war.
 ... breiter als zulässig war.                             40,- DM
 ... höher als 4 Meter und breiter als zulässig war.       60,- DM
 
 Sie befuhren an der o.a. Stelle mit einem Fahrrad         20,- DM
 die Kraftfahrstraße.
 
 Sie fuhren auf der Autobahn/Kraftfahrstraße nicht         80,- DM        1 Punkt
 möglichst weit rechts und behinderten dadurch 
 einen anderen Verkehrsteilnehmer.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle auf die Autobahn            50,- DM
 ein, obwohl nur an den gekennzeichneten Anschluß-
 stellen (Zeichen 330) eingefahren werden darf.
 
 Sie fuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle auf          100,- DM        3 Punkte
 die Autobahn ein und gefährdeten dadurch einen
 anderen.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        3 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle auf die Kraftfahr-          50,- DM
 straße ein, obwohl nur an Kreuzungen und Ein-
 mündungen eingefahren werden darf.
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle auf die Fahrbahn           100,- DM        3 Punkte
 ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden
 Fahrbahn fahrenden Kfz. zu beachten.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               120,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h.
 (Lkw usw.)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-       @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h. Dies er-
 gibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h.
 (gef. Güter usw.)
 
 Sie überschritten für mehr als 5 Minuten Dauer die        80,- DM        1 Punkt
 zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindig-
 keitsüberschreitung betrug abzüglich der Toleranz
 bis zu 15 km/h.
 
 Sie überschritten für mehr als 5 Minuten Dauer die       120,- DM        1 Punkt
 zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Geschwindig-
 keitsüberschreitung betrug abzüglich der Toleranz
 bis zu 15 km/h.
 (gef. Güter usw.)
 
 Sie überschritten in mehr als 2 Fällen nach Fahrt-        80,- DM        1 Punkt
 antritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die
 Geschwindigkeitsüberschreitung betrug abzüglich
 der Toleranz bis zu 15 km/h.
 
 Sie überschritten in mehr als 2 Fällen nach Fahrt-       120,- DM        1 Punkt
 antritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die
 Geschwindigkeitsüberschreitung betrug abzüglich
 der Toleranz bis zu 15 km/h.
 (gef. Güter usw.)
 
 Sie wendeten an der o.a. Stelle an einer Einfahrt/       100,- DM        4 Punkte
 Ausfahrt.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               120,- DM        4 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        4 Punkte
 
 Sie wendeten an der o.a. Stelle (Nebenfahrbahn/          200,- DM        4 Punkte
 Seitenstreifen).
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               250,- DM        4 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   300,- DM        4 Punkte
 
 Sie wendeten auf der durchgehenden Fahrbahn.             300,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               350,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   450,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle in einer Einfart/          100,- DM        4 Punkte
 Ausfahrt rückwärts.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               120,- DM        4 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        4 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle (Nebenfahrbahn/            200,- DM        4 Punkte
 Seitenstreifen) rückwärts.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               250,- DM        4 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   300,- DM        4 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle rückwärts auf der          300,- DM        4 Punkte
 durchgehenden Fahrbahn.                                                  1 Monat Fahrverbot
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               350,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   450,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle in einer Einfahrt/         100,- DM        4 Punkte
 Ausfahrt entgegen der Fahrtrichtung.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               120,- DM        4 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        4 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle (Nebenfahrbahn/            200,- DM        4 Punkte
 Seitenstreifen) entgegen der Fahrtrichtung.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               250,- DM        4 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   300,- DM        4 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle entgegen der Fahrt-        300,- DM        4 Punkte
 richtung auf der durchgehenden Fahrbahn.                                 1 Monat Fahrverbot
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               350,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   450,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
 
 Sie hielten verbotswidrig an der o.a. Stelle.             60,- DM
 
 Sie hielten verbotswidrig an der o.a. Stelle auf          60,- DM
 dem Seitenstreifen.
 
 Sie parkten verbotswidrig an der o.a. Stelle.             80,- DM        2 Punkte
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               100,- DM        2 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        2 Punkte
 
 Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zwecke des          100,- DM        2 Punkte
 schnelleren Vorwärtskommens.
 
 Sie befuhren verbotswidrig den Seitenstreifen.           150,- DM        1 Punkt
 Beim Wechsel auf den Fahrtsreifen gefährdeten
 Sie die Insassen des Kfz.
 
 Sie betraten als Fußgänger verbotswidrig die             20,- DM
 Autobahn.
 
 Sie betraten als Fußgänger verbotswidrig die             20,- DM
 Kraftfahrstraße (Zeichen 331) an einer nicht da-
 für vorgesehenen Stelle.
 
 Sie verließen die Autobahn an der o.a. Stelle,           50,- DM
 die nicht durch eine Ausfahrttafel (Zeichen 332)
 und durch ein Pfeilschild (Zeichen 333) oder 
 eines dieser Zeichen gekennzeichnet war.
 
 Sie verließen die Kraftfahrstraße an der o.a.            50,- DM
 Stelle, obwohl die Ausfahrt nur an Kreuzungen
 oder Einmündungen erlaubt ist.
 
@EndNode

@Node "§19StVO" "§ 19 StVO  (Bahnübergänge)"

 Sie überquerten den o.a. mit Andreaskreuz (Zeichen        100,- DM       3 Punkte
 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne den Vor-
 rang des Schienenfahrzeuges zu beachten.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                120,- DM       3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    150,- DM       3 Punkte
 
 Sie überquerten den o.a. Bahnübergang, ohne den           100,- DM       3 Punkte
 Vorrang des Schienenfahrzeugs zu beachten.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                120,- DM       3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    150,- DM       3 Punkte
 
 Sie warteten verbotswidrig an dem o.a. Bahnüber-          20,- DM
 gang hinter dem Andreaskreuz (Zeichen 201), ob-
 wohl rotes Blinklicht gegeben wurde.
 ... obwohl die Schranken sich senkten bzw. ge-            20,- DM
     schlossen waren.
     
 Sie warteten nicht unmittelbar nach der ein-              20,- DM
 streifigen Bake (Zeichen 162) vor dem o.a. Bahn-
 übergang, obwohl sich ein Schienenfahrzeug
 näherte.
 ... obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde.                20,- DM
 ... obwohl gelbes bzw. rotes Lichtzeichen gege-           20,- DM
     wurde.
 ... obwohl die Schranken sich senkten bzw. ge-            20,- DM
     schlossen waren.
     
 Sie warteten nicht vor dem Andreaskreuz (Zeichen          20,- DM
 201), obwohl Sie den o.a. Bahnübergang wegen des
 Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt
 überqueren konnten.
 
@EndNode

@Node "§20StVO" "§ 20 StVO  (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse)"

 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,          50,- DM
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt,
 nicht vorsichtig vorbei.
 
 Sie fuhren an einer Straßenbahn, die an einer             50,- DM
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt, nicht vorsichtig
 vorbei.
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            50,- DM 
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt,
 nicht vorsichtig vorbei.
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr an einem Omnibus des           50,- DM
 Linienverkehrs, der an einer Haltestelle (Zei-
 chen 224) hielt, nicht vorsichtig vorbei.
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr an einer Straßenbahn,          50,- DM
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt, 
 nicht vorsichtig vorbei.
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr an einem gekennzeich-          50,- DM
 neten Schulbus, der an einer Haltestelle (Zei-
 chen 224) hielt, nicht vorsichtig vorbei.
 
 Sie fuhren rechts an einem Omnibus des Linienver-         30,- DM
 kehrs, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie behinderten dadurch einen Fahrgast.               80,- DM        1 Punkt
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren rechts an einem Omnibus des Linienver-         @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 kehrs, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einem Omnibus des Linienver-         @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 kehrs, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einem Omnibus des Linienver-         @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 kehrs, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einem Omnibus des Linienver-         80,- DM        2 Punkte
 kehrs vorbei, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen
 und Sie hätten warten müssen. Sie behinderten da-
 durch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren rechts an einem Omnibus des Linienver-         80,- DM        2 Punkte
 kehrs, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt, nicht mit ausreichendem Abstand vorbei,
 obwohl Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. Sie be-
 hinderten dadurch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren rechts an einer Straßenbahn,                   30,- DM
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie behinderten dadurch einen Fahrgast.               80,- DM        1 Punkt
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren rechts an einer Straßenbahn,                  @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einer Staßenbahn,                    @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einer Staßenbahn,                    @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einer Straßenbahn vorbei,                   80,- DM        2 Punkte
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt,
 und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen
 und Sie hätten warten müssen. Sie behinderten da-
 durch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren rechts an einer Straßenbahn,                   80,- DM        2 Punkte
 die an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt, nicht mit ausreichendem Abstand vorbei,
 obwohl Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. Sie be-
 hinderten dadurch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren rechts an einem gekennzeichneten Schul-        30,- DM
 bus, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie behinderten dadurch einen Fahrgast.               80,- DM        1 Punkt
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren rechts an einem gekennzeichneten Schul-        @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 bus, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einem gekennzeichneten Schul-        @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 bus, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einem gekennzeichneten Schul-        @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 bus, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen,
 schneller als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüber-
 schreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren rechts an einem gekennzeichneten Schul-        80,- DM        1 Punkt
 bus, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt und bei dem Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen
 und Sie hätten warten müssen, vorbei. Sie behin-
 derten dadurch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren rechts an einem gekennzeichneten Schul-        80,- DM        1 Punkt
 bus, der an einer Haltestelle (Zeichen 224)
 hielt, nicht mit ausreichendem Abstand vorbei,
 obwohl Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. Sie be-
 hinderten dadurch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           30,- DM
 der am einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           @{" Tabelle " Link "Tabelle3b"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           80,- DM        1 Punkt
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, nicht mit
 ausreichendem Abstand vorbei. Sie behinderten da-
 durch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren an einem Omnibus des Linienverkehrs,           80,- DM        1 Punkt
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, vorbei, 
 obwohl Sie hätten warten müssen. Sie behinderten 
 dadurch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         30,- DM
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 
 Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle3b"}
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         80,- DM        1 Punkt
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, nicht mit ausreichendem
 Abstand vorbei. Sie behinderten dadurch eine Fahr-
 gast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         80,- DM        1 Punkt
 an einem Omnibus des Linienverkehrs, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, vorbei, obwohl Sie
 hätten warten müssen. Sie behinderten dadurch 
 einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        1 Punkt
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            30,- DM
 der am einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            @{" Tabelle " Link "Tabelle3b"}
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, schneller
 als mit 10 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindig-
 keit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 ... km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            80,- DM        2 Punkte
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, nicht mit
 ausreichendem Abstand vorbei. Sie behinderten da-
 durch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren an einem gekennzeichneten Schulbus,            80,- DM        2 Punkte
 der an einer Haltestelle (Zeichen 224) hielt
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte, vorbei, 
 obwohl Sie hätten warten müssen. Sie behinderten 
 dadurch einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         30,- DM
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 
 Schrittgeschwindigkeit vorbei.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle1a"}
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle1b"}
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle2a"}
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle2b"}
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle3a"}
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         @{" Tabelle " Link "Tabelle3b"}
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, schneller als mit 10
 km/h vorbei. Die gemessene Geschwindigkeit betrug
 abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine
 Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         80,- DM        2 Punkte
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, nicht mit ausreichendem
 Abstand vorbei. Sie behinderten dadurch eine Fahr-
 gast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie fuhren im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn         80,- DM        2 Punkte
 an einem gekennzeichneten Schulbus, der an einer
 Haltestelle (Zeichen 224) hielt und Warnblink-
 licht eingeschaltet hatte, vorbei, obwohl Sie
 hätten warten müssen. Sie behinderten dadurch 
 einen Fahrgast.
 ... Sie gefährdeten dadurch einen Fahrgast.              100,- DM        2 Punkte
 
 Sie ermöglichten einem Omnibus des Linienverkehr          10,- DM
 nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten
 Haltestelle (Zeichen 224).
 ... Hierdurch gefährdeten Sie einen anderen ver-          40,- DM
     Verkehrsteilnehmer.
 ... Es kam zu einem Unfall mit Sachschaden.               60,- DM
 
 Sie ermöglichten einem Schulbus                           10,- DM
 nicht das Abfahren von einer gekennzeichneten
 Haltestelle (Zeichen 224).
 ... Hierdurch gefährdeten Sie einen anderen ver-          40,- DM
     Verkehrsteilnehmer.
 ... Es kam zu einem Unfall mit Sachschaden.               60,- DM
 
 Sie warteten auf der Fahrbahn auf das offentliche         10,- DM
 Verkehrsmittel, obwohl außerhalb der Fahrbahn zu
 warten ist. Hierdurch behinderten Sie andere Ver-
 kehrsteilnehmer.
 
 Sie überholten einen Omnibus des Linienverkehrs,          80,- DM        1 Punkt
 der sich einer Haltestelle (Zeichen 224) näherte
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte.
 
 Sie überholten einen gekennzeichneten Schulbus,           80,- DM        1 Punkt
 der sich einer Haltestelle (Zeichen 224) näherte
 und Warnblinklicht eingeschaltet hatte.
 
@EndNode

@Node "§21StVO" "§ 21 StVO  (Personenbeförderung)"

 Sie haben auf dem o.a. Fahrzeug ohne besonderen           10,- DM
 Sitz Personen mitgenommen.
 
 Sie haben auf der o.a. Zugmaschine ohne geeignete         10,- DM
 Sitzgelegenheit Personen mitgenommen.
 
 Sie habne hinter dem o.a. Kfz. in einem Wohn-             10,- DM
 wagen Personen befördert.
 
 Sie haben in dem o.a. Kfz. ein Kind unter 12              10,- DM
 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, mitgenommen,
 ohne ein den Vorschriften entsprechende Rück-
 halteeinrichtung für das Kind zu benutzen.
 
 Sie haben verbotswidrig Personen auf der Lade-            10,- DM
 fläche des o.a. Fahrzeuges befördert.
 
 Sie beförderten Personen auf der Ladefläche des           10,- DM
 o.a. Anhängers, der nicht in der Land- oder
 Forstwirtschaft eingesetzt war.
 
 Sie beförderten Personen auf der Ladefläche des           10,- DM
 o.a. Anhängers, der in der Land- oder Forstwirt-
 schaft eingesetzt war, ohne daß eine geeignete
 Sitzgelegenheit vorhanden war.
 
 Sie ließen zu, daß Personen während der Fahrt auf         10,- DM
 der Ladefläche des o.a. Fahrzeugs standen, ohne
 daß es zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit
 auf der Ladefläche notwendig gewesen wäre.
 
 Sie standen während der fahrt auf der Ladefläche          10,- DM
 des o.a. Fahrzeuges, ohne daß es zur Begleitung
 der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche 
 notwendig gewesen wäre.
 
 Sie nahmen eine über 7 Jahre alte Person auf dem          10,- DM
 Fahrrad mit.
 
 Sie nahmen ein Kind auf dem Fahrrad mit, obwohl           10,- DM
 Sie noch nicht 16 Jahre alt waren.
 
@EndNode

@Node "§21aStVO" "§ 21a StVO  (Sicherheitsgurte, Schutzhelm)"

 Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen         40,- DM
 Sicherheitsgurt nicht angelegt.
 
 Sie trugen während der Fahrt keinen amtlich ge-           30,- DM
 nehmigten Schutzhelm.

@EndNode

@Node "§22StVO" "§ 22 StVO  (Ladung)"

 Die unterließen es, die Ladung verkehrssicher zu          20,- DM
 verstauen oder gegen Herabfallen besonders zu
 sichern.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               100,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   120,- DM        3 Punkte
 
 Sie unterließen es, die Ladeeinrichtung des o.a.         120,- DM        3 Punkte
 Fahrzeuges vorschriftsmäßig zu sichern. Es kam 
 zum Unfall mit Sachschaden.
 
 Sie unterließen es, die Ladung gegen vermeidbaren         20,- DM
 Lärm besonders zu sichern.
 
 Sie führten das o.a. fahrzeug, obwohl es mit              40,- DM
 Ladung höher als 4 Meter war.
 ... breiter als zulässig war.                             40,- DM
 ... höher als 4 Meter und breiter als zulässig            60,- DM
     war.
     
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl dessen              40,- DM
 Ladung nach vorn überragte.
 
 Sie fuhren mit einer nach hinten um mehr als 3            40,- DM
 Meter hinausragenden Ladung.
 
 Sie fuhren mit einer nach hinten um mehr als 1,5          40,- DM
 Meter hinausragenden Ladung über eine Wegstrecke
 von mehr als 100 km.
 
 Sie fuhren mit dem o.a. Fahrzeug, das mit Ladung          40,- DM
 länger als 20 Meter war.
 
 Sie fuhren mit einer Ladung, deren äußerste Enden         50,- DM
 mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinaus-
 ragten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel
 angebracht zu haben.
 
 Sie unterließen es, an der über 1 Meter hinausra-         50,- DM
 genden Ladung in der vorgeschriebenen Höhe
 Sicherungsmittel anzubringen.
 
 Sie unterließen es, an der Ladung, die über 1             50,- DM
 Meter hinausragte, die vorgeschriebene Leuchte
 anzubringen, obwohl dies eforderlich war.
 
 Sie unterließen es, die Ladung des Fahrzeugs, die         50,- DM
 mehr als 40 cm seitlich über die Leuchte hinaus-
 ragte, mit den gesetzlich vorgeschriebenen 
 Sicherungsmitteln zu versehen.
 
 Sie unterließen es, die Ladung des o.a. Kfz.,             50,- DM
 die mir als 40 cm seitlich über den Rand der
 Lichtaustrittflächen der Begrenzungs- oder Schluß-
 leuchten hinausragte, mit den gesetzlich vorge-
 schriebenen Sicherungsmitteln zu versehen.
 
 Sie fuhren mit einem Fahrzeug, bei dem seitlich           50,- DM
 schlecht erkennbare Gegenstände hinausragten.
 
@EndNode

@Node "§23StVO" "§ 23 StVO  (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht          20,- DM
 beeinträchtig war.
 ..., obwohl Ihr Gehör beeinträchtig war.                  20,- DM
 ..., obwohl es sich in einem verkehrswidrigen Zu-         50,- DM
      stand befand.
 ..., obwohl die Kennzeichen schlecht lesbar waren.        10,- DM
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Beleuchtungs-       10,- DM
 einrichtungen nicht betriebsbereit waren.
 
 Sie sorgten als Fahrzeugführer nicht dafür, daß          100,- DM        3 Punkte
 das o.a. Fahrzeug/die Ladung/die Besetzung vor-
 schriftsmäßig waren, obwohl dadurch die Verkehrs-
 sicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde.
 ..., obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs         100,- DM        3 Punkte
      durch die Ladung oder die Besetzung wesent-
      lich litt.
      
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl es sich in         150,- DM        3 Punkte
 einem verkehrswidrigen Zustand befand. Es kam zum
 Unfall mit Sachschaden.
 
 Sie zogen das o.a. Fahrzeug nicht auf dem kürzesten       20,- DM
 Weg aus dem Verkehr, obwohl Mängel aufgetreten 
 waren, die die Verkehrssicherheit wesentlich be-
 einträchtigten.
 
 Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug an.            10,- DM
 
 Sie fuhren freihändig.                                    10,- DM

@EndNode

@Node "§25StVO" "§ 25 StVO  (Fußgänger)"

 Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg            10,- DM 
 bzw. Seitenstreifen vorhanden war.
 
 Sie gingen außerhalb einer geschlossenen Ort-             10,- DM
 schaft nicht am vorgeschriebenen Fahrbahnrand.
 
 Sie überquerten als Fußgänger die o.a. Fahrbahn,          10,- DM
 ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Nur durch
 Abbremsen bzw. Ausweichen wurde ein Unfall ver-
 mieden.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    20,- DM
 
 Sie überstiegen an der o.a. Stelle die Absperrung.        10,- DM
 
 Sie betraten an der o.a. Stelle eine abgesperrte          10,- DM
 Straßenfläche, obwohl dies durch Absperrschranken
 verboten war.

@EndNode

@Node "§26StVO" "§ 26 StVO  (Fußgängerüberweg)"

 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht an          100,- DM        4 Punkte
 der o.a. Stelle das Überqueren der Fahrbahn, ob-
 wohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar be-
 nutzen wollte.
 ... und gefährdeten dadurch eine anderen.                120,- DM        4 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle nicht mit mäßiger          100,- DM        4 Punkte
 Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran,
 obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar be-
 nutzen wollte.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               120,- DM        4 Punkte
 
 Sie fuhren an der o.a. Stelle auf den Fußgänger-          10,- DM
 übrweg, obwohl der Verkehr stockte.
 
 Sie überholten an den o.a. Fußgängerüberweg ein          100,- DM        4 Punkte
 Fahrzeug.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               120,- DM        4 Punkte

@EndNode

@Node "§27StVO" "§ 27 StVO  (Verbände)"

 Sie haben als Verantwortlicher nicht veranlaßt,           20,- DM
 daß eine Kindergruppe/Jugendgruppe den Gehweg
 benutzte.
 
 Sie haben einen geschlossenen Verband in der Be-          10,- DM
 wegung unterbrochen.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    75,- DM
 
 Sie haben als Verantwortlicher nicht dafür gesorgt,       50,- DM
 daß die für geschlossene Verbände geltenden Vor-
 schriften befolgt wurden.
 
@EndNode

@Node "§28StVO" "§ 28 StVO  (Tiere)"

 Sie ließen als Verantwortlicher ein Haustier ohne         10,- DM
 geeignetes Begleitpersonal auf die Straße. Da-
 durch gefährdeten Sie einen anderen Verkehrsteil-
 nehmer.
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                    20,- DM
 
 Sie haben verbotswidrig ein Tier von einem Fahrrad        10,- DM
 aus geführt.
 
@EndNode

@Node "§29StVO" "§ 29 StVO  (Übermäßige Straßenbenutzung)

 Sie nahmen als Führer des o.a. Kraftfahrzeuges an         50,- DM
 einem nicht genehmigten Rennen teil.

 Sie haben als Verantwortlicher eine erlaubnis-            80,- DM        1 Punkt
 pflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchge-
 führt.

 Sie haben als Verantwortlicher einer erlaubnis-           50,- DM
 pflichtigen Veranstaltung nicht dafür gesorgt, daß
 die Verkehrsvorschriften/Auflagen befolgt wurden.

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Maße/Ge-            80,- DM        1 Punkt
 wichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Gren-
 zen tatsächlich überschritten, ohne daß eine Er-
 laubnis vorlag.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Fahr-       100,- DM        1 Punkt
 zeug geführt wurde, dessen Maße/Gewichte die ge-
 setzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsäch-
 lich überschritten, obwohl eine Erlaubnis nicht
 vorlag.
 
 Sie führten ohne entsprechene Erlaubnis das o.a.          80,- DM        1 Punkt
 Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes
 Sichtfeld ließ. 

@EndNode

@Node "§30StVO" "§ 30 StVO  (Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot)

 Sie verursachten bei der Benutzung des o.a. Fahr-         20,- DM
 zeuges vermeidbare Abgasbelästigungen.
 
 Sie verursachten bei der benutzung des o.a. Fahr-         20,- DM
 zeuges unnötigen Lärm durch Laufenlassen des
 Motors.
 ... durch übermäßig lautes Schließen der Fahr-            20,- DM
     zeugtür.
 ... durch Hochjagen des Motors.                           20,- DM
 ... durch unnötig schnelles Beschleunigen beim            20,- DM
     Anfahren.
 ... durch zu schnelles Fahren in Kurven.                  20,- DM
 
 Sie belästigten andere durch unnützes Hin- und            40,- DM
 Herfahren mit dem o.a. Fahrzeug innerhalb einer
 geschlossenen Ortschaft.
 
 Sie fuhren verbotswidrig an dem o.a. Sonntag/             80,- DM        1 Punkt
 Feiertag mit einem Lkw mit einem zulässigen Ge-
 samtgewicht über 7,5 t/Lkw mit Anhänger.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen es zu, daß verbots-          400,- DM        1 Punkt
 widrig an dem o.a. Sonntag/Feiertag mit einem
 Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t/
 Lkw mit Anhänger gefahren wurde.

@EndNode

@Node "§32StVO" "§ 32 StVO  (Verkehrshindernisse)"

 Sie beschmutzten bzw. benetzten die o.a. Straße           20,- DM
 und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zu-
 stand, der den Verkehr gefährden bzw. erschweren
 konnte.
 
 Sie ließen einen gegenstand auf der Straße liegen         80,- DM        1 Punkt
 und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zu-
 stand, der den Verkehr gefährden bzw. erschweren
 konnte.
 
 Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der          80,- DM        1 Punkt
 o.a. Stelle stehen und erschwerten dadurch den 
 Verkehr.
 
 Sie haben als Verantwortlicher einen verkehrs-            20,- DM
 widrigen Zustand nicht beseitigt.
 ... nicht rechtzeitig beseitigt.                          20,- DM
 ... nicht ausreichend kenntlich gemacht.                  20,- DM
 
 Sie führten ein gefährliches Gerät ohne wirksamen         10,- DM
 schutz mit.

@EndNode

@Node "§33StVO" "§ 33 StVO  (Verkehrsbeeinträchtigungen)"

 Sie betrieben verbotswidrig einen Lautsprecher.           30,- DM

 Sie boten verbotswidrig auf der Straße Waren/             10,- DM
 Leistungen an.
 
 Sie boten verbotswidrig in einem Fußgängerbereich         20,- DM
 Waren/Leistungen an und behinderten dadurch den
 Fußgängerverkehr.
 
 Sie betrieben verbotswidrig außerhalb einer ge-           20,- DM
 schlossenen Ortschaft Werbung/Propaganda durch
 Bild/Schrift/Licht/Ton.
 
 Sie brachten verbotswidrig eine Einrichtung an/           30,- DM
 verwendeten verbotswidrig eine Einrichtung, die
 einem Verkehrszeichen gleicht.
 ... die einer Verkehrseinrichtung gleicht.                30,- DM
 ... die mit einem Verkehrszeichen verwechselt             30,- DM
     werden kann.
 ... die mit einer Verkehrseinrichtung verwechselt         30,- DM
     werden kann.
 ... die die Wirkung eines Verkehrszeichens be-            30,- DM
     einträchtigen kann.
 ... die die Wirkung einer Verkehrseinrichtung be-         30,- DM
     einträchtigen kann.

@EndNode

@Node "§34StVO" "§ 34 StVO  (Unfall)"

 Sie hielten als Beteiligter eines Unfalles nicht          60,- DM
 unverzüglich an.
 
 Sie sicherten als Beteiligter eines Unfalles nicht        60,- DM
 den Verkher.
 ... so daß es zu einem weiteren Unfall mit Sach-          75,- DM
     schaden kam.
     
 Sie fuhren als Beteiligter eines Unfalles mit             60,- DM
 geringfügigem Schaden nicht unverzüglich bei-
 seite.
 ... so daß es zu einem weiteren Unfall mit Sach-          75,- DM
     schaden kam.
     
 Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles,        60,- DM
 anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten/Ge-
 schädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre An-
 schrift anzugeben.
 ... Ihren Führerschein vorzuweisen.                       60,- DM                 
 ... den Fahrzeugschein vorzuweisen.                       60,- DM
 ... nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haft-            60,- DM 
     pflichtversicherung zu machen.                        60,- DM
     
 Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles,        60,- DM
 nachdem Sie eine nach den Umständen angemessene 
 Zeit gewartet hatten, Ihren Namen und Ihre An-
 schrift am Unfallort zu hinterlassen.
 
 Sie beseitigten nach einem Unfall Unfallspuren,           60,- DM
 bevor die notwendigen Feststellungen getroffen
 waren. 

@EndNode

@Node "§35StVO" "§ 35 StVO  (Sonderrechte)"

 Sie trugen bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen            10,- DM
 und Absperrungen keine auffällige Warnkleidung.
 
 Sie übten das Sonderrecht ohne gebührende Be-             30,- DM
 rücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und
 Ordnung aus. Dadurch kam es zu einem Unfall mit
 Sachschaden.
 
@EndNode

@Node "§36StVO" "§ 36 StVO  (Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten)"

 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten        100,- DM       3 Punkte
 an der o.a. Stelle.
 
 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibe-          100,- DM       3 Punkte
 amten an der o.a. Stelle.
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       120,- DM       3 Punkte
 
 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten         40,- DM
 an der o.a. Stelle.
 ... die verkehrsregelnde Weisung ...                       40,- DM
 
 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibe-          100,- DM       3 Punkte
 amten an der o.a. Stelle anläßlich einer Verkekrs-
 kontrolle/Verkehrserhebung.
 ... die Anweisung des Polizeibeamten zur Durch-            40,- DM
 führung einer Verkehrskontrolle/Verkehrserhebung.
 
@EndNode

@Node "§37StVO" "§ 37 StVO  (Wechel- und Dauerlichtzeichen)"

 Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichen-       100,- DM        3 Punkte
 anlage an der o.a. Stelle.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw.         250,- DM        4 Punkte
     den Querverkehr.                                                     1 Monat Fahrverbot
 ... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sach-            250,- DM        4 Punkte
     schaden.                                                             1 Monat Fahrverbot
     
 Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichen-       250,- DM        4 Punkte
 anlage an der o.a. Stelle. Die Rotphase dauerte                          1 Monat Fahrverbot
 bereits länger als 1 Sekunde an.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw.         400,- DM        4 Punkte
     den Querverkehr.                                                     1 Monat Fahrverbot
 ... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sach-            400,- DM        4 Punkte
     schaden.                                                             1 Monat Fahrverbot
     
 Sie beachteten nicht das Gelblicht der Licht-             20,- DM
 zeichenanlage an der o.a. Stelle, obwohl Sie ge-
 fahrlos hätten anhalten können.
 
 Sie befolgten als Fußgänger nicht das Rotlicht der        10,- DM
 Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle.
 ... dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       20,- DM
 
 Sie setzten als Fußgänger den Weg beim Über-              10,- DM
 schreiten der fahrbahn beim Wechsel von Grün auf
 Rot nicht zügig fort.
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       20,- DM
 
 Sie befolgten nicht das besondere Haltezeichen an         80,- DM        1 Punkt
 der o.a. Stelle, obwohl Sie einen vom übrigen Ver-
 kehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzten.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               100,- DM        1 Punkt
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.      120,- DM        1 Punkt
 
 Sie befolgten nicht das Dauerlichtzeichen "rote          100,- DM        3 Punkte
 gekreuzte Schrägbalken" an der o.a. Stelle.
 ... Dadurch gefährdeten Sie den entgegenkommenden        250,- DM        4 Punkte
     Verkehr.                                                             1 Monat Fahrverbot
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.      250,- DM        4 Punkte
                                                                          1 Monat Fahrverbot
                                                                         
 Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Licht-         100,- DM        3 Punkte
 zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil
 nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten.
 
 Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Licht-          30,- DM
 zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil
 aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen
 nach rechts ab.
 
 Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Licht-          75,- DM
 zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil
 nach rechts ab und behinderten den Fahrzeugver-
 kehr der freigebenen Verkehrsrichtung.
 ... und gefährdeten den Fahrzeugverkehr der frei-        120,- DM        3 Punkte
     gegebenen Verkehrsrichtung.
 ... Dadurch kam es zum Unfall mit Sachschaden mit        150,- DM        3 Punkte
     dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Ver-
     kehrsrichtung.    
     
 Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Licht-         120,- DM        3 Punkte
 zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil
 nach rechts ab und behinderten den Fußgängerver-
 kehr bzw. den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der
 freigegebenen Verkehrsrichtung.
 ... und gefährdeten den Fußgängerverkehr bzw. den        150,- DM        3 Punkte
     Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigege-
     benen Verkehrsrichtung.
 ... Dadurch kam es zum Unfall mit Sachschaden mit        200,- DM        3 Punkte
     dem Fußgängerverkehr bzw. dem Fahrradverkehr
     auf einer Radwegfurt der freigegebenen Ver-
     kehrsrichtung.
                                                                     
 Sie beachteten nicht den gelb blinkenden, schräg          20,- DM
 nach unten gerichteten Pfeil der Lichtzeichenan-
 lage.
 
 Sie beachteten als Radfahrer an der o.a. Stelle           50,- DM
 nicht das auch für Sie geltende Rotlicht der
 Lichtzeichenanlage für Fußgänger. Die Radwegfurt
 grenzt an eine Fußgängerfurt. Gesonderte Licht-
 zeichen für Radfahrer sind nicht vorhanden.
 
 Sie befolgten als Radfahrer nicht das Rotlicht            50,- DM
 der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw.         125,- DM        1 Punkt
     den Querverkehr.
 ... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sach-            125,- DM        1 Punkt
     schaden.
     
 Sie befolgten als Radfahrer nicht das Rotlicht           125,- DM        1 Punkt
 der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle. Die
 Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde
 an.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw.         200,- DM        1 Punkt
     den Querverkehr.
 ... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sach-            200,- DM        1 Punkt
     schaden.
     
@EndNode

@Node "§38StVO" "§ 38 StVO  (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht)"

 Sie verwendeten mißbräuchlich blaues Blinklicht           40,- DM
 zusammen mit dem Einsatzhorn.

 Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit             40,- DM
 eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatz-
 horn sofort freie Bahn zu schaffen.
 
 Sie verwendeten mißbräuchlich blaues Blinklicht.          40,- DM
 
 Sie verwendeten mißbräuchlich gelbes Blinklicht.          40,- DM

@EndNode

@Node "§41StVO" "§ 41 StVO  (Vorschriftszeichen)"

 Sie beachteten nicht das an der o.a. Stelle be-           20,- DM
 stehende Haltgebot (Stopschild - Zeichen 206).
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.               100,- DM        3 Punkte
 ... Dadurch kan es zu einem Unfall mit Sachschaden.      120,- DM        3 Punkte
 
 Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen-           10,- DM
 verkehr keinen Vorrang.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                20,- DM
 ... Dadurch kan es zu einem Unfall mit Sachschaden.       40,- DM
 
 Sie befolgten an der o.a. Stelle nicht die durch          20,- DM
 Zeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                30,- DM
 ... Dadurch kan es zu einem Unfall mit Sachschaden.       50,- DM
 
 Sie befuhren die o.a. Straße entgegen der vorge-          20,- DM
 schriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen
 220)
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                30,- DM
 ... Dadurch kan es zu einem Unfall mit Sachschaden.       50,- DM
 
 Sie befolgten an der o.a. Stelle nicht die durch          20,- DM
 Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                30,- DM
 ... Dadurch kan es zu einem Unfall mit Sachschaden.       50,- DM
 
 Sie benutzten als Radfahrer/Reiter/Fußgänger              10,- DM 
 nicht den Ihnen vorgeschriebenen Sonderweg.
 
 Sie nahmen auf einem gemeinsamen Rad-/Gehweg              10,- DM
 keine Rücksicht auf Fußgänger.
 
 Sie benutzten als anderer Verkehrsteilnehmer vor-         20,- DM
 schriftswidrig einen Sonderweg.
 
 Sie benutzten mit dem o.a. Kraftfahrzeug den              20,- DM
 Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch
 Zeichen gesperrt war.
 
 Sie benutzten als Radfahrer den o.a. Fußgänger-           10,- DM
 bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen ge-
 sperrt war.
 
 Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch          60,- DM
 Zeichen gesperrt war.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrsteil-          75,- DM
     nehmer.
 ... länger als 3 Stunden.                                 75,- DM
 
 Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242         30,- DM
 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild
 Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als mit
 Schrittgeschwindigkeit.
 
 Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242         @{"Tabelle" Link "Tabelle1a"}
 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild
 Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als 10
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüg-
 lich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h. Dies ergibt
 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h.
 (Lkw usw.)
 
 Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242         @{"Tabelle" Link "Tabelle2a"}
 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild
 Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als 10
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüg-
 lich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h. Dies ergibt
 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h.
 (gef. Güter usw.)
 
 Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242         @{"Tabelle" Link "Tabelle3a"}
 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild
 Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als 10
 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüg-
 lich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h. Dies ergibt
 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h.
 (Pkw usw.)
 
 Sie befuhren mit dem o.a. Kraftfahrzeug den Fuß-          40,- DM
 gängerbereich, obwohl dieser für Sie durch 
 Zeichen 242 und 242 / 239 gesperrt war, und be-
 hinderten dadurch einen Fußgänger.
 
 Sie befuhren als Radfahrer den o.a. Fußgängerbe-          20,- DM
 reich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen ge-
 sperrt war und behinderten einen Fußgänger.
 
 Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgänger-         40,- DM
 bereich, in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war
 (Zeichen 242 und 243 / 239 mit Zusatzschild),
 einen Fußgänger.
 
 Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgänger-         50,- DM
 bereich, in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war
 (Zeichen 242 und 243 / 239 mit Zusatzschild),
 einen Fußgänger.
 
 Sie gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einem          80,- DM        1 Punkt
 Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr zuge-
 lassen war (Zeichen 242 und 243 / 239), einen
 Fußgänger.
 
 Sie gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einem         100,- DM        1 Punkt
 Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr nicht zuge-
 lassen war (Zeichen 242 und 243 / 239), einen
 Fußgänger.
 
 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahr-             20,- DM
 streifen für Omnibusse des Linienverkehrs
 (Zeichen 245).
 ... und behinderten den Linienverkehr.                    60,- DM
 
 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahr-             20,- DM
 streifen für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild
 "Taxi").
 ... und behinderten den Taxenverkehr.                     60,- DM
 
 Sie beachteten nicht das für die o.a. Straße be-          20,- DM
 stehende Verkehrsverbot.
 
 Sie beachteten als Radfahrer nicht das für die            10,- DM
 o.a. Straße bestehende Verkehrsverbot.
 
 Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige           200,- DM        3 Punkte
 Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (Zeichen 
 261) gesperrte Straße.
 
 Sie beachteten nicht das in der o.a. Straße be-           40,- DM
 stehende Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266).
 
 Sie beachteten nicht das für die o.a. Straße              40,- DM
 bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
 
 Sie befuhren die o.a. Straße ohne Schneeketten,           20,- DM
 obwohl dies durch Zeichen 268 vorgeschrieben
 war.
 
 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wasser-         200,- DM        3 Punkte
 gefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte
 Straße.
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug trotz eines            80,- DM        1 Punkte
 Verkehrsverbotes bei Smog oder zur Verminderung
 schädlicher Verunreinigungen (Zeichen 270).
 
 Sie beachteten nicht das an der o.a. Stelle be-           40,- DM
 stehende Wendeverbot (Zeichen 272).
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen Ver-            60,- DM
     kehrsteilnehmer.
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sach-              75,- DM
     schaden.
     
 Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindest-          20,- DM
 abstand von ... Metern (Zeichen 273) zu dem 
 vorausfahrenden Kraftfahrzeug. Ihr Abstand betrug
 lediglich ... Meter.
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-        @{"Tabelle" Link "Tabelle1a"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h.
 (Lkw usw., innerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-        @{"Tabelle" Link "Tabelle1b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle1b"} km/h.
 (Lkw usw., außerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-        @{"Tabelle" Link "Tabelle2a"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h.
 (gef. Güter usw., innerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-        @{"Tabelle" Link "Tabelle2b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle2b"} km/h.
 (gef. Güter usw., außerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-        @{"Tabelle" Link "Tabelle3a"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h.
 (Pkw usw., innerorts)
 
 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindig-        @{"Tabelle" Link "Tabelle3b"}
 keit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit
 betrug abzüglich der Toleranz @{" ... " Link "Tabelle3b"} km/h. Dies
 ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von
 @{" ... " Link "Tabelle3b"} km/h.
 (Pkw usw., außerorts)
 
 Sie parkten an der o.a. Stelle im eingeschränkten         30,- DM
 Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290/292).
 ... und behinderten dadurch einen anderen Verkehrs-       50,- DM
     teilnehmer.
     
 Sie hielten an der o.a. Stelle nicht an der Halt-         20,- DM
 linie (Zeichen 294).
 
 Sie fuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle über          20,- DM
 die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295).
 ... dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       75,- DM
 
 Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig an der            60,- DM
 o.a. Stelle über die Fahrstreifenbegrenzung
 (Zeichen 295).
 
 Sie fuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle über          20,- DM
 die in Ihre Fahrtrichtung bestehnde einseitige
 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296).
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       75,- DM
 
 Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig an der            60,- DM
 o.a. Stelle über die in Ihrer Fahrtrichtung be-
 stehende einseitige Fahrstreifenbegrenzung
 (Zeichen 296).
 
 Sie folgten an der o.a. Stelle nicht der durch            20,- DM
 Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
 
 Sie folgten an der o.a. Stelle nicht der durch            40,- DM
 Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen
 297). Dadurch behinderten Sie den Fließverkehr.
 ... Dadurch gefährdeten Sie den Fließverkehr.             60,- DM
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       75,- DM

 Sie folgten beim Überholen an der o.a. Stelle nicht       60,- DM
 der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung
 (Zeichen 297).
 
 Sie befuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle die         20,- DM
 Sperrfläche (Zeichen 298).
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       75,- DM
 
 Sie benutzten beim Überholen an der o.a. Stelle           60,- DM
 die Sperrfläche (Zeichen 298).
 
 Sie benutzten an der o.a. Stelle die Sperrfläche          50,- DM
 (Zeichen 298) zum Parken.

@EndNode

@Node "§42StVO" "§ 42 StVO  (Richtzeichen)"

 Sie folgten an der o.a. Stelle der abknickenden           20,- DM
 Vorfahrtstraße (Zusatzschild zu Zeichen 306), ohne
 dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.       40,- DM
 
 Sie hielten in einem verkehrsberuhigten Bereich           30,- DM
 (Zeichen 325) die Schrittgeschwindigkeit nicht 
 ein.
 
 Sie fuhren in einem verkehrsberuhigten Bereich            @{"Tabelle" Link "Tabelle1a"}
 (Zeichen 325) schneller als 10 km/h. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung
 von @{" ... " Link "Tabelle1a"} km/h.
 (Lkw usw.)
 
 Sie fuhren in einem verkehrsberuhigten Bereich            @{"Tabelle" Link "Tabelle2a"}
 (Zeichen 325) schneller als 10 km/h. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung
 von @{" ... " Link "Tabelle2a"} km/h.
 (gef. Güter usw.)
 
 Sie fuhren in einem verkehrsberuhigten Bereich            @{"Tabelle" Link "Tabelle3a"}
 (Zeichen 325) schneller als 10 km/h. Die gemessene
 Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz
 @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung
 von @{" ... " Link "Tabelle3a"} km/h.
 (Pkw usw.)
 
 Sie behinderten in einem verkehrberuhigten Bereich        30,- DM
 (Zeichen 325) einen Fußgänger.
 
 Sie gefährdeten in einem verkehrsberuhigten Be-           80,- DM        1 Punkt
 reich (Zeichen 325) einen Fußgänger.
 
 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich           20,- DM
 (Zeichen 325) verbotswidrig außerhalb der zum
 Parken gekennzeichneten Flächen.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrsteil-          30,- DM
     nehmer.
 
 Sie parkten länger als 3 Stunden in einen verkehrs-       40,- DM
 beruhigten Bereich (Zeichen 325) verbotswidrig
 außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.
 ... und behinderten dadurch andere Verkehrsteil-          60,- DM
     nehmer.
     
 Sie überholten auf der o.a. Fahrbahn für beide            60,- DM
 Richtungen auf dem linken von drei nach Zeichen
 340 markierten Fahrstreifen.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                80,- DM        1 Punkt
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.      100,- DM        1 Punkt
 
 Sie überholten auf der o.a. Fahrbahn für beide            60,- DM
 Richtungen auf einem der beiden linken von vier
 nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                80,- DM        1 Punkt
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.      100,- DM        1 Punkt
 
 Sie überholten auf der o.a. Fahrbahn für beide            60,- DM
 Richtungen auf einem der drei linken von sechs 
 nach Zeichen 340 markierten Fahrstreifen.
 ... und gefährdeten dadurch einen anderen.                80,- DM        1 Punkt
 ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.      100,- DM        1 Punkt
 
 Sie benutzten vorschriftwidrig als Führer eines           30,- DM
 Lkw von mehr als 2,8 t bzw. eines Zuges von mehr
 als 7 Meter Länge außerhalb einer geschlossenen
 Ortschaft den linken von mindestens drei in einer
 Richtung verlaufenden Fahrstreifen.
 ... und behinderten dadurch den nachfolgenden Ver-        40,- DM
     kehr.
 
 Sie fuhren als Abbieger auf einem Verzögerungs-           60,- DM
 streifen (Zeichen 340) schneller als ein Fahrzeug
 auf der durchgehenden Fahrbahn.
 
@EndNode

@Node "§43StVO" "§ 43 StVO  (Verkehrseinrichtungen)"

 Sie befuhren eine durch Absperrgerät abgesperrte          10,- DM
 Straßenfläche.

@EndNode


@Node "§45StVO" "§ 45 StVO  (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)"

 Sie handelten einer den Verkehr verbietenden/             80,- DM        1 Punkt
 beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt-
 gemacht wurde, zuwider.
 
 Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Bau-        150,- DM        1 Punkt
 beginn eine Anordnung bei der zuständigen Behörde
 hinsichtlich der Beschilderung/Regelung des Ver-
 kehrs einzuholen.
 
 Sie befolgten als Verantwortlicher nicht die An-         150,- DM        1 Punkt
 ordnung der zuständigen hinsichtlich der Be-
 schilderung/Regelung des Verkehrs.
 
 Sie unterließen es als Verantwortlicher, die             150,- DM        1 Punkt
 Lichtzeichenanlage bedienen zu lassen.
 
@EndNode

@Node "§46StVO" "§ 46 StVO  (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)"

 Sie befolgten eine vollziehbare Auflage einer             80,- DM        1 Punkt
 Ausnahmegenehmigung/Erlaubnis nicht.
 
 Sie führten den Genehmigungsbescheid/Erlaubnis-           20,- DM
 bescheid nicht mit.
 
 Sie händigten den Genehmigungsbescheid/Erlaubnis-         20,- DM
 bescheid auf Verlangen der zuständigen Person
 nicht aus.
 
@EndNode

@Node "§48StVO" "§ 48 StVO  (Verkehrsunterricht)"

 Sie folgten einer Vorladung zum Verkehrsunterricht        60,- DM
 nicht.
 
@EndNode

@Node "Verkehrszeichen" "Verkehrszeichen"

 @{b}Zeichen 276@{ub}     =     Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
                       (Einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden,
                        dürfen aber nicht überholen !)
                            
 @{b}Zeichen 277@{ub}     =     Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
                       Gesamtgewicht über 2,8 t und von Zugmaschinen, ausge-
                       nommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
                           
 @{b}Zeichen 295@{ub}     =     Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung
                       (Diese besteht aus einer ununterbrochenen Linie, welche 
                        auch durch eine gleichmäßig dichte Nagelreige ersetzt
                        werden kann.)
                            
 @{b}Zeichen 296@{ub}     =     einseitige Fahrstreifenbegrenzung
                       (Diese besteht aus einer ununterbrochenen neben einer
                        unterbrochenen Linie.
                        Der Fahrzeugverkehr der die unterbrochene Linie auf
                        seiner Seite hat, darf über die ununterbrochene Linie
                        fahren.)
                            
 @{b}Zeichen 299@{ub}     =     Grenzmarkierung für Parkverbote
                       (Die Markierung bezeichnet, verlängert oder verkürzt
                        vorgeschriebene Parkverbot, zB. die "Zickzack-Linien"
                        an Haltestellen.)
                            
@EndNode
 
@Node "StVZO" "Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)"
 
 @{" §  2  StVZO " Link "§2StVZO"}              Eingeschränkte Zulassung
 @{" §  4  StVZO " Link "§4StVZO"}              Erlaubnis- und Ausweispflicht
 @{" §  4a StVZO " Link "§4aStVZO"}              Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
 @{" §  7  StVZO " Link "§7StVZO"}              Mindestalter der Kraftfahrzeugführer
 @{" § 12ff. StVZO " Link "§12StVZO"}            Einschränkung der Fahrerlaubnis
 @{" § 15b StVZO " Link "§15bStVZO"}              Entziehung od. Einschränkung der Fahrerlaubnis
 @{" § 15d StVZO " Link "§15dStVZO"}              Beförderung von Fahrgästen
 @{" § 15k StVZO " Link "§15kStVZO"}              Abliefern des Führerscheins
 @{" § 17  StVZO " Link "§17StVZO"}              Einschränkung und Entziehung der Zulassung
 @{" § 18  StVZO " Link "§18StVZO"}              Zulassungspflichtigkeit
 @{" § 23  StVZO " Link "§23StVZO"}              Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
 @{" § 24  StVZO " Link "§24StVZO"}              Ausfertigung des Fahrzeugscheins
 @{" § 27  StVZO " Link "§27StVZO"}              Meldepflicht der Eigentümer und Halter von Kfz.       
 @{" § 28  StVZO " Link "§28StVZO"}              Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten
 @{" § 29  StVZO " Link "§29StVZO"}              Überwachung der Kfz. und Anhänger
 @{" § 29d StVZO " Link "§29dStVZO"}              Fehlen des Versicherungsschutzes
 @{" § 29e StVZO " Link "§29eStVZO"}              Versicherungskennzeichen
 @{" § 30c StVZO " Link "§30cStVZO"}              Vorstehende Außenkanten
 @{" § 31ff. StVZO " Link "§31StVZO"}            Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
 @{" § 32  StVZO " Link "§32StVZO"}              Abmessungen von Fahrzeugen
 @{" § 32b StVZO " Link "§32bStVZO"}              Unterfahrschutz
 @{" § 33  StVZO " Link "§33StVZO"}              Schleppen von Fahrzeugen
 @{" § 34  StVZO " Link "§34StVZO"}              Achslast und Gesamtgewicht
 @{" § 34a StVZO " Link "§34aStVZO"}              Besetzung von Kraftomnibussen
 @{" § 35a StVZO " Link "§35aStVZO"}              Sitze
 @{" § 35g StVZO " Link "§35gStVZO"}              Feuerlöscher in Kraftomnibussen
 @{" § 35h StVZO " Link "§35hStVZO"}              Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
 @{" § 36  StVZO " Link "§36StVZO"}              Bereifung und Laufflächen
 @{" § 38  StVZO " Link "§38StVZO"}              Lenkung
 @{" § 38a StVZO " Link "§38aStVZO"}              Sicherung gegen unbefugte Benutzung
 @{" § 41  StVZO " Link "§41StVZO"}              Bremsen und Unterlegkeile
 @{" § 42  StVZO " Link "§42StVZO"}              Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
 @{" § 43  StVZO " Link "§43StVZO"}              Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
 @{" § 44  StVZO " Link "§44StVZO"}              Stützlast
 @{" § 47a StVZO " Link "§47aStVZO"}              Abgasuntersuchung
 @{" § 47c StVZO " Link "§47cStVZO"}              Ableitung von Abgasen
 @{" § 49  StVZO " Link "§49StVZO"}              Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
 @{" § 49a StVZO " Link "§49aStVZO"}              Lichttechnische Einrichtungen
 @{" § 50  StVZO " Link "§50StVZO"}              Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
 @{" § 51  StVZO " Link "§51StVZO"}              Begrenzungsleuchten
 @{" § 51a StVZO " Link "§51aStVZO"}              Seitliche Kenntlichmachung
 @{" § 51b StVZO " Link "§51bStVZO"}              Umrißleuchten
 @{" § 51c StVZO " Link "§51cStVZO"}              Parkleuchten, Park-Warntafeln
 @{" § 52  StVZO " Link "§52StVZO"}              Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
 @{" § 52a StVZO " Link "§52aStVZO"}              Rückfahrscheinwerfer
 @{" § 53a StVZO " Link "§53aStVZO"}              Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
 @{" § 53d StVZO " Link "§53dStVZO"}              Nebelschlußleuchten
 @{" § 55  StVZO " Link "§55StVZO"}              Vorrichtungen für Schallzeichen
 @{" § 56  StVZO " Link "§56StVZO"}              Rückspiegel und andere Spiegel
 @{" § 57b StVZO " Link "§57bStVZO"}              Fahrtschreiber und Kontrollgeräte
 @{" § 60ff. StVZO " Link "§60StVZO"}            Ausgestaltung und Anbringung der amtl. Kennzeichen
 @{" § 64a StVZO " Link "§64aStVZO"}              Einrichtung für Schallzeichen an Fahrrädern
 @{" § 67  StVZO " Link "§67StVZO"}              Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
 @{" § 71  StVZO " Link "§71StVZO"}              Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen
 
@EndNode

@Node "§2StVZO" "§ 2 StVZO  (Eingeschränkte Zulassung)"

 Sie führten trotz körperlicher Mängel das o.a.            50,- DM
 Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge zu
 treffen, um eine Gefährdung anderer Verkehrs-
 teilnehmer auszuschließen.
 
 Sie führten trotz geistiger Mängel das o.a.               50,- DM
 Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge zu
 treffen, um eine Gefährdung anderer Verkehrs-
 teilnehmer auszuschließen.
 
 Sie nahmen als Fußgänger trotz geistiger Mängel           30,- DM
 am öffentlichen Verkehr teil, ohne in geeigneter
 Weise Vorsorge zu treffen, um eine Gefährdung
 anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
 
@EndNode
 
@Node "§4StVZO" "§ 4 StVZO  (Erlaubnis- und Ausweispflicht für das Führen von Kfz.)"

 Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein             20,- DM
 nicht mit.

 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person        20,- DM
 den Führerschein nicht aus.

@EndNode
 
@Node "§4aStVZO" "§ 4a StVZO  (Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas)"

 Sie führten die vorgeschriebene Mofa-Prüfbe-              20,- DM
 scheinigung nicht mit, obwohl sie erworben wurde.
 
 Sie führten ein Mofa, ohne im Besitz der vorge-           40,- DM
 schriebenen Prüfbescheinigung zu sein.
 
 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Per-          20,- DM
 son die Mofa-Prüfbescheinigung nicht aus.
 
@EndNode

@Node "§7StVZO" "§ 7 StVZO  (Mindestalter der Kraftfahrzeugführer)"

 Sie führten das o.a. Kfz., obwohl Sie das 15.             20,- DM
 Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
 
@EndNode

@Node "§12StVZO" "§ 12 + 12a StVZO  (Einschränkung der Fahrerlaubnis)"

 Sie führten das o.a. Kfz., ohne die Auflagen der          50,- DM
 Verwaltungsbehörde zu beachten.
 
 Sie lieferten Ihren Führerschein der Klasse 2             50,- DM
 nach Ablauf der Geltungsdauer nicht unverzüglich
 bei der Verwaltungsbehörde ab, die ihn ausge-
 stellt hat.
 
@EndNode

@Node "§15bStVZO" "§ 15b StVZO  (Entziehung und Einschränkung der Fahrerlaubnis)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug im öffentlichen             50,- DM
 Straßenverkehr und beachteten dabei nicht die
 von der zuständigen Verwaltungsbehörde angeord-
 neten Auflagen der Fahrerlaubnis.
 
@EndNode

@Node "§15kStVZO" "§ 15b + k StVZO  (Abliefern des Führerscheins)"

 Sie lieferten Ihren Führerschein nach Entzug der          50,- DM
 Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der Behörde
 ab, die die Entziehung ausgesprochen hat.
 
 Sie legten Ihren ausländischen Fahrausweis zur            50,- DM
 Eintragung der Aberkennung des Rechts, vin ihm
 Gebrauch zu machen, nicht der Behörde vor, die
 die Anerkennung ausgesprochen hat.
 
 Sie lieferten Ihren Führerschein zur Fahrgast-            50,- DM
 beförderung nach Entzug der fahrerlaubnis zur
 Fahrgastbeförderung nicht unverzüglich bei der 
 Behörde ab, die die Entziehung ausgesprochen
 hat.
 
 Sie lieferten Ihren Führerschein zur Fahrgast-            50,- DM
 beförderung nach Entzug der allgemeinen Fahr-
 erlaubnis nicht unverzüglich bei der Behörde ab,
 die die Entziehung ausgesprochen hat.
 
@EndNode

@Node "§15dStVZO" "§ 15 d StVZO  (Beförderung von Fahrgästen mit Kraftfahrzeuge)"

 Sie beförderten in dem o.a. Fahrzeug Personen,           150,- DM       3 Punkte 
 obwohl Sie nicht im Besitz der erforderlichen 
 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung waren.
 
 Sie beförderten in dem o.a. Fahrzeug Personen,            20,- DM
 ohne den erforderlichen Führerschein zur Fahr-
 gastbeförderung mitzuführen.
 
 Sie ließen es zu bzw. ordneten die Inbetrieb-            150,- DM        3 Punkte
 nahme des o.a. fahrzeuges an, obwohl dessen Führer
 keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 
 besaß.
 
@EndNode

@Node "§17StVZO" "§ 17 StVZO  (Einschränkung und Entziehung der Zulassung)"

 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme           100,- DM       1 Punkt
 des o.a. Fahrzeuges an, obwohl die Verwaltungs-
 behörde dies untersagt hatte.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme           100,- DM       1 Punkt
 des o.a. Fahrzeuges entgegen den auferlegten Be-
 schränkungen der Verwaltungsbehörde an.
 
 Sie ließen an dem o.a. Fahrzeug nicht die amt-            10,- DM
 lichen Kennzeichen entstempeln, obwohl der Betrieb
 durch die Verwaltungsbehörde untersagt war.
 
@EndNode

@Node "§18StVZO" "§ 18 StVZO  (Zulassungspflichtigkeit)"

 Sie setzten das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl         100,- DM        3 Punkte
 es nicht zum Verkehr zugelassen war.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme           100,- DM        3 Punkte
 des o.a. Fahrzeuges an, obwohl es nicht zum Ver-
 kehr zugelassen war.
 
 Sie setzten das o.a. zulassungspflichtige Fahrzeug       100,- DM        3 Punkte
 in Betrieb, obwohl die Betrieberlaubnis infolge
 Änderungen am Fahrzeug und damit auch die Zulassung
 zum Verkehr erloschen war.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des       100,- DM        3 Punkte
 o.a. zulassungspflichtigen Fahrzeuges an, obwohl
 die Betrieberlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug
 und damit auch die Zulassung zum Verkehr erloschen
 war.
 
 Sie setzten das o.a. betriebserlaubnispflichtige         100,- DM        3 Punkte
 Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis
 infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des       100,- DM        3 Punkte
 o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, 
 obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen
 am Fahrzeug erloschen war.
 
 Sie beschrifteten nicht in der vorgeschriebenen           10,- DM
 Weise die o.a. selbstfahrende Arbeitsmaschine, die
 eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20
 km/h erreicht.
 
 Sie führten an dem o.a. betriebserlaubnispflich-          20,- DM
 tigen Fahrzeug nicht das vorgeschriebene amtliche
 Kennzeichen.
 
 Sie haben das o.a. Fahrzeug auf öffentlichen              10,- DM
 Straßen in Betrieb gesetzt, obwohl es kein gültiges
 Versicherungskennzeichen führte.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, ohne die erforder-         20,- DM
 liche Betriebserlaubnis mitzuführen.
 
 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person        10,- DM
 nicht die für das o.a. Fahrzeug erforderliche Be-
 triebserlaubnis aus.
 
@EndNode

@Node "§23StVZO" "§ 23 StVZO  (Zuteilung der amtlichen Kennzeichen)"

 Sie führten an dem o.a. Fahrzeug ein Kennzeichen          20,- DM
 ohne den vorgeschriebenen Dienststempel der Zu-
 lassungsstelle.
 
@EndNode

@Node "§24StVZO" "§ 24 StVZO  (Ausfertigung des Fahrzeugscheins)"

 Sie führten für das o.a. Fahrzeug keine Fahrzeug-         20,- DM
 schein mit.
 
 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Per-          20,- DM
 son den Fahrzeugschein für das o.a. Fahrzeug
 nicht aus.
 
 Sie führten für den o.a. Zug kein Anhängerver-            20,- DM
 zeichnis mit.
 
 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Per-          20,- DM
 son das Anhängerverzeichnis für den o.a. Zug
 nicht aus.
 
@EndNode

@Node "§27StVZO" "§ 27 StVZO  (Meldepflicht der Eigentümer und Halter von Kfz.)"

 Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungs-           10,- DM
 stelle eine meldepflichtige Änderung unverzüglich
 mitzuteilen.
 
 Sie unterließen es, Ihre neue Anschrift im Fahr-          10,- DM
 zeugschein eintragen zu lassen.
 
 Sie unterließen, die vorübergehende Standortver-          10,- DM
 legung des o.a. fahrzeuges der Zulassungsstelle
 mitzuteilen.
 
 Sie unterließen es, trotz Standortwechsels des            10,- DM
 o.a. Fahrzeuges, die Zuteilung eines neuen Kenn-
 zeichens unverzüglich zu beantragen.
 
 Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungs-           10,- DM
 stelle den Verkauf des o.a. Fahrzeuges unverzüg-
 lich anzuzeigen.
 
 Sie unterließen es, nach Erwerb des o.a. Fahr-            10,- DM
 zeuges einen neuen Fahrzeugschein unverzüglich
 zu beantragen.
 
 Sie unterließen es, die Dauerstillegung des o.a.          10,- DM
 Kraftfahrzeuges unverzüglich der zuständigen Zu-
 lassungsstelle anzuzeigen.
 
 Sie unterließen es, die Kennzeichen des o.a. Fahr-        10,- DM
 zeuges entstempeln zu lassen, obwohl es für 
 dauernd stillgelegt ist.
 
 Sie beachteten nicht das Betriebsverbot für das           80,- DM        1 Punkt
 o.a. Fahrzeug wegen Verstoßes gegen die Pflichten
 beim Erwerb.
 
@EndNode

@Node "§28StVZO" "§ 28 StVZO  (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)"

 Sie führten bei einer Prüfungs-, Probe- bzw. Über-        20,- DM
 führungsfahrt kein rotes Kennzeichen mit.
 
 Sie führten bei einer Prüfungs-, Probe- bzw. Über-        20,- DM
 führungsfahrt keinen besonderen Fahrzeugschein 
 mit.
 
 Sie zeigten bei einer Kontrolle des o.a. Fahr-            20,- DM
 zeuges einen nicht ausgefüllten bzw. mangelhaft
 ausgefüllten besonderen Fahrzeugschein für die
 Prüfungs-, Probe- bzw. Überführungsfahrt vor.
 
 Sie legten als verantwortlicher Inhaber des Ihnen         10,- DM
 zur wiederkehrenden Verwendnung überlassenen
 roten Kennzeichens der Zulassungsstelle Fahrzeug-
 scheine vor, die die gesetzlich vorgeschriebenen 
 Eintragungen nicht enthielten.
 
 Sie lieferten das rote Kennzeichen nach Verwendung        10,- DM
 nicht unverzüglich ab.
 
 Sie verstießen gegen die Pflicht zum Führen, Auf-         50,- DM
 bewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über
 Prüfungs-, Probe- bzw. Überführungsfahrten.
 
@EndNode
 
@Node "§29StVZO" "§ 29 StVZO  (Überwachung der Kraftfahrzeuge und Anhänger)"

 Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug zur fälligen        30,- DM
 Hauptuntersuchung anzumelden. Der Anmeldetermin
 war um mehr als 2 Monate überschritten.   
 ... um mehr als 4 Monate überschritten.                   50,- DM
 ... um mehr als 8 Monate überschritten.                   80,- DM        2 Punkte
 
 Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug zur fälligen        30,- DM
 Zwischenuntersuchung/Bremsensonderuntersuchung
 vorzuführen. Der Vorführtermin war um mehr als 2
 Monate überschritten.
 ... um mehr als 4 Monate überschritten.                   50,- DM
 ... um mehr als 8 Monate überschritten.                   80,- DM        2 Punkte
 
 Sie unterließen das o.a. Fahrzeug nach der Unter-         30,- DM
 suchung fristgerecht zur Nachprüfung zur Mängel-
 beseitigung vorzuführen.
 
 Sie beachteten nicht das Betriebsverbot bzw. die          80,- DM        1 Punkt
 Betriebsbeschränkung wegen Fehlens einer gültigen
 Prüfplakette für das o.a. Fahrzeug.
 
@EndNode

@Node "§29dStVZO" "§ 29d StVZO  (Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes)"

 Sie unterließen es, das Kennzeichen des o.a.,             10,- DM
 nicht versicherten Fahrzeuges entstempeln zu
 lassen.
 
 Sie unterließen es, das Kennzeichen des o.a. Fahr-        40,- DM
 zeuges entstempeln zu lassen und den Fahrzeugschein
 abzugeben.
 
 Sie unterließen es, den Fahrzeugschein für das            20,- DM
 o.a., nicht versicherte Fahrzeug abzugeben.
 
@EndNode

@Node "§29eStVZO" "§ 29e StVZO  (Versicherungskennzeichen)"

 Sie führten für das o.a. Fahrzeug keine Bescheini-        10,- DM
 gungüber die Aushändigung des Versicherungskenn-
 zeichen mit.
 
@EndNode

@Node "§30cStVZO" "§ 30c StVZO  (Vorstehende Außenkanten)"

 Sie führten das o.a. fahrzeug, obwohl Teile am            40,- DM
 fahrzeugumriß herausragten, die den Verkehr mehr
 als unvermeidbar gefährdeten.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Fahr-        60,- DM
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl Teile am
 Fahrzeugumriß hervorragten, die den Verkehr mehr
 als unvermeidbar gefährdeten.
 
@EndNode

@Node "§31StVZO" "§ 31 + 31a,b,c StVZO  (Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge)"

 Sie ließen als Halter zu, daß das o.a. Fahrzeug          100,- DM        3 Punkte
 von einer zur selbständigen Leitung nicht geeig-
 neten Person geführt wurde.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen die Inbetriebnahme           150,- DM        3 Punkte
 des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl es sich in einem
 nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, der die
 Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen die Inbetriebnahme           150,- DM        3 Punkte
 des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl die Ladung mangel-
 haft gesichert war. Die Verkehrssicherheit wurde
 dadurch wesentlich beeinträchtigt.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen die Inbetriebnahme           150,- DM        3 Punkte
 des o.a. fahrzeuges zu, obwohl die Verkehrssicher-
 heit durch dessen Besetzung wesentlich litt.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-       150,- DM        3 Punkte
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen
 Lenkungseinrichtung in einem Zustand befand, durch 
 den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträch-
 tigt war.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-       150,- DM        3 Punkte
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen
 Bremsen in einem Zustand befand, durch  den die 
 Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-       150,- DM        3 Punkte
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen
 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen in
 einem Zustand befanden, durch den die Verkehrs-
 sicherheit wesentich beeinträchtigt war.
 
 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch             100,- DM        1 Punkt
 nicht.
 
 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch             100,- DM        1 Punkt
 nicht ordnungsgemäß.
 
 Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrten-        100,- DM        1 Punkt
 buch der zuständigen Person auszuhändigen.
 
 Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch           100,- DM        1 Punkt
 nicht fristgemäß auf.
 
 Sie zeigten auf Verlangen folgende mitzuführende          10,- DM
 Gegenstände nicht vor.
 
 Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person           100,- DM        1 Punkt
 nicht nach, die Einhaltung der für das o.a. Fahr-
 zeug zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte
 feststellen zu lassen.
 
 Sie kamen der weisung einer zuständigen Person           100,- DM        1 Punkt
 nicht nach, eine der festgestellten Überlastung
 entsprechende Um- bzw. Entladun des o.a. Fahr-
 zeuges durchzuführen.
 
@EndNode

@Node "§32StVZO" "§ 32 StVZO  (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug / die o.a. Fahrzeug-       100,- DM        1 Punkt
 kombination, obwohl die zulässigen Abmessungen
 überschritten wurden.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme           150,- DM        1 Punkt
 des o.a. Fahrzeuges / der o.a. Fahrzeugkombination
 an, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten
 wurden.
 
@EndNode

@Node "§32bStVZO" "§ 32b StVZO  (Unterfahrschutz)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug ohne vorgeschriebenen        50,- DM
 Unterfahrschutz in Betrieb.
 
@EndNode

@Node "§33StVZO" "§ 33 StVZO  (Schleppen von Fahrzeugen)"

 Sie betrieben vorschriftswidrig das o.a. Kfz. als         50,- DM
 Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmi-
 gung vorlag.
 
@EndNode

@Node "§34StVZO" "§ 34 StVZO  (Achslast und Gesamtgewicht)"

 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einem fest-        @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 gestellten Gesamtgewicht von ... kg. Das zulässige
 Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg. Somit lag
 eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des        @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 o.a. Kraftfahrzeuges an mit einem festgestellten
 Gesamtgewicht von ... kg. Das zulässige
 Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg. Somit lag
 eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie führten als Halter das o.a. Kraftfahrzeug mit         @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 einem festgestellten Gesamtgewicht von ... kg. Das
 zulässige Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einer fest-        @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 gestellten Achslast von ... kg. Die zulässige
 Achslast betrug jedoch nur ... kg. Somit lag
 eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des        @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 o.a. Kraftfahrzeuges an mit einer festgestellten
 Achslast von ... kg. Die zulässige Achslast
 betrug jedoch nur ... kg. Somit lag eine Überladung 
 von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie führten als Halter das o.a. Kraftfahrzeug mit         @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 einer festgestellten Achslast von ... kg. Die
 zulässige Achslast betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie führten den o.a. Zug mit einem festgestellten         @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 Gesamtgewicht des Anhängers von ... kg. Das
 zulässige Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger über 2t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme            @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 des o.a. Zuges an mit einem festgestellten Gesamt-
 gewicht des Anhängers von ... kg. Das
 zulässige Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger über 2 t)
 
 Sie führten als Halter den o.a. Zug mit einem             @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 festgestellten Gesamtgewicht des Anhängers
 von ... kg. Das zulässige Gesamtgewicht betrug
 jedoch nur ... kg. Somit lag eine Überladung 
 von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Anhänger über 2 t)
 
 Sie führten den o.a. Zug mit einer festgestellten         @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 Achslast des Anhängers von ... kg. Die
 zulässige Achslast betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger über 2t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme            @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 des o.a. Zuges an mit einer festgestellten 
 Achslast des Anhängers von ... kg. Die
 zulässige Achslast betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger über 2 t)
 
 Sie führten als Halter den o.a. Zug mit einer             @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 festgestellten Achslast des Anhängers
 von ... kg. Die zulässige Achslast betrug
 jedoch nur ... kg. Somit lag eine Überladung 
 von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Anhänger über 2 t)

 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einem fest-        @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 gestellten Gesamtgewicht von ... kg. Das zulässige
 Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg. Somit lag
 eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Kfz. bis 7,5 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des        @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 o.a. Kraftfahrzeuges an mit einem festgestellten
 Gesamtgewicht von ... kg. Das zulässige 
 Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg. Somit lag
 eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Kfz. bis 7,5 t)
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einer fest-        @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 gestellten Achslast von ... kg. Die zulässige
 Achslast betrug jedoch nur ... kg. Somit lag
 eine Überladung von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Kfz. bis 7,5 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des        @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 o.a. Kraftfahrzeuges an mit einer festgestellten
 Achslast von ... kg. Die zulässige Achslast
 betrug jedoch nur ... kg. Somit lag eine Überladung 
 von ... Prozent oder ... kg vor.
 (Kfz. bis 7,5 t)
 
 Sie führten den o.a. Zug mit einem festgestellten         @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 Gesamtgewicht des Anhängers von ... kg. Das
 zulässige Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger bis 2t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme            @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 des o.a. Zuges an mit einem festgestellten Gesamt-
 gewicht des Anhängers von ... kg. Das
 zulässige Gesamtgewicht betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger bis 2 t)
 
 Sie führten den o.a. Zug mit einer festgestellten         @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 Achslast des Anhängers von ... kg. Die
 zulässige Achslast betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger bis 2 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme            @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 des o.a. Zuges an mit einer festgestellten 
 Achslast des Anhängers von ... kg. Die
 zulässige Achslast betrug jedoch nur ... kg.
 Somit lag eine Überladung von ... Prozent oder 
 ... kg vor.
 (Anhänger bis 2 t)
 
@EndNode

@Node "Tabelle6" "Überladung (Kfz. über 7,5 t zGG / Anhänger über 2 t zGG)

 Überladung in %     |       Führer         |        Halter
 @{b}-----------------------------------------------------------------@{ub}
                     |   Punkte       DM    |   Punkte        DM   
                     |                      |                      
           2 -  5    |               60,-   |                75,-  
                     |                      |                      
 mehr als  5 - 10    |     1        100,-   |     1         150,-
                     |                      |                      
 mehr als 10 - 15    |     1        120,-   |     3         250,-
                     |                      |                      
 mehr als 15 - 20    |     1        150,-   |     3         300,- 
                     |                      |                      
 mehr als 20 - 25    |     3        200,-   |     3         400,- 
                     |                      |                      
 mehr als 25 - 30    |     3        300,-   |     3         450,-
                     |                      |                      
 mehr als 30         |     3        400,-   |     3         450,-
 
@EndNode

@Node "Tabelle7" "Überladung (Kfz. bis 7,5 t zGG / Anhänger bis 2 t zGG)

 Überladung in %     |       Führer         |        Halter
 @{b}-----------------------------------------------------------------@{ub}
                     |   Punkte       DM    |   Punkte        DM   
                     |                      |                      
 mehr als  5 - 10    |               20,-   |                20,-
                     |                      |                      
 mehr als 10 - 15    |               60,-   |                60,-
                     |                      |                      
 mehr als 15 - 20    |               75,-   |                75,- 
                     |                      |                      
 mehr als 20 - 25    |     3        100,-   |     3         100,-
                     |                      |                      
 mehr als 25 - 30    |     3        150,-   |     3         150,- 
                     |                      |                      
 mehr als 30         |     3        250,-   |     3         250,-
 
@EndNode
 
@Node "§34aStVZO" "§ 34a StVZO  (Besetzung von Kraftomnnibussen)"

 Sie befördeten mit dem o.a. Kraftomnibus mehr            100,- DM        1 Punkt
 Personen, als im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen
 sind.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß mit dem o.a.         150,- DM        1 Punkt
 Kraftomnibus mehr Personen befördert wurden, als
 im Fahrzeugschein Plätze ausgewiesen sind.
 
@EndNode

@Node "§35aStVZO" "§ 35a StVZO  (Sitze)"

 Sie befördeten auf dem o.a. Kraftrad einen Bei-           10,- DM
 fahrer, obwohl die vorgeschriebenen Haltevor-
 richtungen nicht vorhanden waren.
 
 Sie befördeten auf dem o.a. Kraftrad ein Kind             10,- DM
 unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw.
 ein Schutz für die Füße nicht vorhanden waren.
 
 Sie führten das o.a. Kfz. ohne die vorgeschrie-           30,- DM
 benen Sicherheitsgurte oder andere Rückhalte-
 systeme.
 
 Sie ließen es zu bzw. ordneten an, daß das o.a.           50,- DM
 Kfz. ohne vorgeschriebene Sicherheitsgurte
 oder andere Rückhaltesysteme in Betrieb genommen
 wurde.
 
@EndNode

@Node "§35gStVZO" "§ 35g StVZO  (Feuerlöscher in Kraftomnibussen)"

 Sie nahmen den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß            30,- DM
 gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuer-
 löscher in Betrieb.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, daß            40,- DM
 der o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine
 Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Be-
 trieb genommen wurde.
 
 Sie nahmen als Halter den o.a. Kraftomnibus unter         40,- DM
 Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende
 Feuerlöscher in Betrieb.
 
@EndNode

@Node "§35hStVZO" "§ 35h StVZO  (Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen)"

 Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß           10,- DM
 gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-
 Hilfe-Material in Betrieb.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, daß            20,- DM
 das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine
 Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-
 Material in Betrieb genommen wurde.
 
 Sie nahmen als Halter das o.a. Kraftfahrzeug in           20,- DM
 Betrieb unter Verstoß gegen eine Vorschrift über
 mitzuführendes Erste-Hilfe-Material.
 
 Sie nahmen den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß            30,- DM
 gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-
 Hilfe-Material in Betrieb.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, daß            50,- DM
 der o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine
 Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material
 in Betrieb genommen wurde.
 
 Sie nahmen als Halter den o.a. Kraftomnibus unter         50,- DM
 Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes
 Erste-Hilfe-Material in Betrieb.
 
@EndNode

@Node "§36StVZO" "§ 36 StVZO  (Bereifung und Laufflächen)"

 Sie nahmen das o.a. Mofa in Betrieb, obwohl dessen        50,- DM
 Reifen keine verschriftsmäßigen Profilrillen oder
 Einschnitte besaß.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbe-          75,- DM
 triebnahme des o.a. Mofa zu, obwohl dessen Reifen
 keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Ein-
 schnitte besaß.
 
 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl          100,- DM        3 Punkte
 dessen Reifen keine verschriftsmäßigen Profilrillen
 oder Einschnitte besaß.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               120,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbe-         150,- DM        3 Punkte
 triebnahme des o.a. Fahrzeug zu, obwohl dessen
 Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder
 Einschnitte besaß.
 
 Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb,      150,- DM        3 Punkte
 obwohl dessen Reifen keine verschriftsmäßigen
 Profilrillen oder Einschnitte besaß.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               200,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        3 Punkte
 
 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es un-         30,- DM
 zulässig mit Diagonal- und Radialreifen ausge-
 stattet war.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbe-          60,- DM
 triebnahme des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl es un-
 zulässig mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüs-
 tet war.
 
@EndNode

@Node "§38StVZO" "§ 38 StVZO  (Lenkung)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl          100,- DM        3 Punkte
 es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrs-
 sicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie ver-
 stießen gegen eine Vorschrift über Lenkeinrich-
 tungen.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               120,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie nahmen als Halterdas o.a. Fahrzeug in Betrieb,       150,- DM        3 Punkte
 obwohl es sich in einem Zustand befand, der die 
 Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie 
 verstießen gegen eine Vorschrift über Lenkeinrich-
 tungen.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               200,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        3 Punkte
 
@EndNode

@Node "§38aStVZO" "§ 38a StVZO  (Sicherung von Kfz. gegen unbefugte Benutzung)"

 Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb, ob-         20,- DM
 wohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen
 nicht vorhanden waren.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbe-          40,- DM
 triebnahme des o.a. Kraftfahrzeuges an, obwohl 
 die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen nicht
 vorhanden waren.
 
 Sie nahmen als Halter das o.a. Kraftfahrzeug in           40,- DM
 Betrieb, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungs-
 einrichtungen nicht vorhanden waren.
 
@EndNode

@Node "§41StVZO" "§ 41 StVZO  (Bremsen und Unterlegkeile)"

 Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb, ob-         10,- DM
 wohl die vorgeschriebenen Unterlegkeile nicht vor-
 handen waren.
 
 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl          100,- DM        3 Punkte
 es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrs-
 sicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie ver-
 stießen gegen eine Vorschrift über Bremsen.
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               120,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie nahmen als Halterdas o.a. Fahrzeug in Betrieb,       150,- DM        3 Punkte
 obwohl es sich in einem Zustand befand, der die 
 Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie 
 verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen
 ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               200,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        3 Punkte
 
@EndNode

@Node "§42StVZO" "§ 42 StVZO  (Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen)"

 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einem An-          @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 hänger. Die festgestellte Anhängelast betrug 
 ... kg. Die höchstzulässige Anhängelast betrug 
 jedoch nur ... kg. Dies ergibt eine Überschrei-
 tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Kfz.         @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 mit einem Anhänger geführt wurde. Die festgestellte 
 Anhängelast betrug  ... kg. Die höchstzulässige 
 Anhängelast betrug jedoch nur ... kg. Dies ergibt 
 eine Überschrei tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie führten als Halter das o.a. Kfz. mit einem            @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 Anhänger. Die festgestellte Anhängelast betrug 
 ... kg. Die höchstzulässige Anhängelast betrug 
 jedoch nur ... kg. Dies ergibt eine Überschrei-
 tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Lkw über 7,5 t)
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einem An-          @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2 t über-
 steigt. Die festgestellte Anhängelast betrug 
 ... kg. Die höchstzulässige Anhängelast betrug 
 jedoch nur ... kg. Dies ergibt eine Überschrei-
 tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Anhänger über 2 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Kfz.         @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 mit einem Anhänger geführt wurde. Die festgestellte 
 Anhängelast betrug  ... kg. Die höchstzulässige 
 Anhängelast betrug jedoch nur ... kg. Dies ergibt 
 eine Überschrei tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Anhänger über 2 t)
 
 Sie führten als Halter das o.a. Kfz. mit einem            @{" Tabelle " Link "Tabelle6"}
 Anhänger. Die festgestellte Anhängelast betrug 
 ... kg. Die höchstzulässige Anhängelast betrug 
 jedoch nur ... kg. Dies ergibt eine Überschrei-
 tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Anhänger über 2 t)
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einem An-          @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2 t über-
 steigt. Die festgestellte Anhängelast betrug 
 ... kg. Die höchstzulässige Anhängelast betrug 
 jedoch nur ... kg. Dies ergibt eine Überschrei-
 tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Kfz. bis 7,5 t)
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Kfz.         @{" Tabelle " Link "Tabelle7"}
 mit einem Anhänger geführt wurde. Die festgestellte 
 Anhängelast betrug  ... kg. Die höchstzulässige 
 Anhängelast betrug jedoch nur ... kg. Dies ergibt 
 eine Überschrei tung von ... Prozent oder ... kg.
 (Kfz. bis 7,5 t)
 
 
 @{b}Mitführen von Anhängern hinter Kraftrad oder Pkw@{ub}
 
 Sie führten verbotswidrig hinter dem o.a. Kraft-          50,- DM
 rad einen Anhänger mit.
 
 Sie führten verbotswidrig hinter dem o.a. Personen-       50,- DM
 kraftwagen einen Anhänger mit
 
@EndNode
 
@Node "§43StVZO" "§ 43 StVZO  (Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl          100,- DM        3 Punkte
 es sich in einem Zustand befand, der die Ver-
 kehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie
 verstießen gegen eine Vorschrift über Einrich-
 tungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               120,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   150,- DM        3 Punkte
 
 Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Be-           150,- DM        3 Punkte
 trieb, obwohl es sich in einem Zustand befand, 
 der die Verkehrssicherheit wesentlich beein-
 trächtigte. Sie verstießen gegen eine Vorschrift 
 über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               200,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        3 Punkte
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme           150,- DM        3 Punkte
 des o.a. Fahrzeuges an, obwohl es sich in einem 
 Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesent-
 lich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine 
 Vorschrift über Einrich tungen zur Verbindung 
 von Fahrzeugen.
 ... dadurch gefährdeten Sie einen anderen.               200,- DM        3 Punkte
 ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.                   250,- DM        3 Punkte
 
 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl           50,- DM
 dessen Anhängevorrichtungen nicht den Vorschrif-
 ten entsprach.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme            75,- DM
 des o.a. Fahrzeug an, obwohl dessen Anhängevor-
 richtung nicht den Vorschriften entsprach.
 
 Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb,       75,- DM
 obwohl dessen Anhängevorrichtung nicht den Vor-
 schriften entsprach.
 
 Sie unterließen es, beim Abschleppen eines Fahr-          10,- DM
 zeueges eine Abschleppstange / das Abschleppseil
 ausreichend kenntlich zu machen.
 
 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl           50,- DM
 dessen Anhängekupplung nicht den Vorschriften ent-
 sprach.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des        75,- DM
 o.a. Fahrzeuges an, obwohl dessen Anhängekupplung
 nicht den Vorschriften entsprach.
 
 Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb,       75,- DM
 obwohl dessen Anhängerkupplung nicht den Vor-
 schriften entsprach.
 
@EndNode
 
@Node "§44StVZO" "§ 44 StVZO  (Stützlast)"

 Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug mit einem ein-          80,- DM        1 Punkt
 achsigen Anhänger in Betrieb, dessen zulässige
 Stützlast um mehr als 50 % überschritten wurde.
 
 Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug mit einem ein-          80,- DM        1 Punkt
 achsigen Anhänger in Betrieb, dessen zulässige
 Stützlast um mehr als 50 % unterschritten wurde.
 
@EndNode
 
@Node "§47aStVZO" "§ 47a StVZO  (Abgasuntersuchung)"

 Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug der vorge-          30,- DM
 schriebenen Abgasuntersuchung unterziehen zu 
 lassen. Der Termin für diese Untersuchung war um 
 mehr als 2 Monate überschritten.
 ... um mehr als 8 Monate überschritten.                   80,- DM        1 Punkt
 
 Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person        20,- DM
 nicht die gültige Prüfbescheinigung über die Abgas-
 untersuchung aus.
 
@EndNode

@Node "§47cStVZO" "§ 47c StVZO  (Ableitung von Abgasen)"

 Das Auspuffrohr des von Ihnen geführten Fahrzeuges        40,- DM
 ragte über die seitliche/hintere Begrenzung hinaus.
 
@EndNode

@Node "§49StVZO" "§ 49 StVZO  (Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage)"

 Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug, dessen Schall-         40,- DM
 dämpferanlage defekt war in Betrieb.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-        60,- DM
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl dessen Aus-
 puffanlage defekt war.
 
 Sie kamen als Kraftfahrzeugführer der Weisung             20,- DM
 einer zuständigen Person nicht nach, den Schall-
 pegel im Nahfeld feststellen zu lassen.
 
@EndNode

@Node "§49aStVZO" "§ 49a StVZO  (Lichttechnische Einrichtungen)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, bei dem vorge-             10,- DM
 schrieben Beleuchtungseinrichtungen nicht be-
 triebsbereit waren.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl unzulässige         10,- DM
 lichttechnische Einrichtungen angebracht waren.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-        20,- DM
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl unzulässige
 lichttechnische Einrichtungen angebracht waren.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl lichttech-          10,- DM
 nische Einrichtungen unvorschriftsmäßig angebracht
 waren.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-        20,- DM
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl lichttech-
 nische Einrichtungen unvorschriftsmäßig angebracht 
 waren.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen mitgeführte         10,- DM
 lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschrif-
 ten entsprachen.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a. Fahr-        20,- DM
 zeug in Betrieb genommen wurde, obwohl dessen mit-
 geführte lichttechnische Einrichtungen nicht den
 Vorschriften entsprachen.
 
@EndNode

@Node "§50StVZO" "§ 50 StVZO  (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und ver-          30,- DM
 stießen dabei gegen eine Vorschrift über Schein-
 werfer für Fern- und Abblendlicht.
 
@EndNode

@Node "§51StVZO" "§ 51 StVZO  (Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und ver-          30,- DM
 stießen dabei gegen eine Vorschrift über Begren-
 zungsleuchten.
 
 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und ver-          30,- DM
 stießen dabei gegen eine Vorschrift über vordere
 Rückstrahler.
 
@EndNode

@Node "§51aStVZO" "§ 51a StVZO  (Seitliche Kenntlichmachung)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und ver-          30,- DM
 stießen dabei gegen eine Vorschrift über seit-
 liche Kenntlichmachung.
 
@EndNode

@Node "§51bStVZO" "§ 51b StVZO  (Umrißleuchten)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und ver-          30,- DM
 stießen dabei gegen eine Vorschrift über Umriß-
 leuchten.
 
@EndNode

@Node "§51cStVZO" "§ 51c StVZO  (Parkleuchten, Park-Warntafeln)"

 Sie sorgten nicht dafür, daß an dem o.a. parkenden        30,- DM
 Fahrzeug die Parkleuchten vorschriftsmäßig ange-
 bracht waren.
 
 Sie sorgten nicht dafür, daß an dem o.a. parkenden        30,- DM
 Fahrzeug die Park-Warntafeln vorschriftsmäßig ange-
 bracht waren.
 
@EndNode

@Node "§52StVZO" "§ 52 StVZO  (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten)

 Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Nebelschein-         30,- DM
 werfer nicht vorschriftsmäßig angebracht waren.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Suchschein-          30,- DM
 werfer nicht vorschriftsmäßig angebracht waren.
 
 Sie führten den o.a. Krankenkraftwagen, dessen            30,- DM
 besondere Beleuchtungseinrichtung nicht vor-
 schriftsmäßig angebracht war.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug und benutzten dabei         30,- DM
 vorschriftswidrig die Arbeitsscheinwerfer.
 
 Sie führten den o.a. Wohnwagen/das o.a. Wohnmobil         30,- DM
 und benutzten dabei vorschriftswidrig die Vorzelt-
 leuchten.
 
@EndNode

@Node "§52aStVZO" "§ 52a StVZO  (Rückfahrscheinwerfer)"

 Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb und ver-          30,- DM
 stießen dabei gegen Vorschriften über Rückfahr-
 scheinwerfer.
 
@EndNode

@Node "§53aStVZO" "§ 53a + b StVZO  (Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, das nicht mit Warn-        30,- DM
 dreieck/Warnleuchte ausgestattet war.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Fahr-        30,- DM
 zeug, das nicht mit Warndreieck/Warnleuchte ausge-
 stattet war, in Betrieb genommen wurde.
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß          30,- DM
 gegen eine Vorschrift über Ausrüstung oder Kennt-
 lichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen.
 
@EndNode

@Node "§53dStVZO" "§ 53d StVZO  (Nebelschlußleuchten)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Nebelschluß-        30,- DM
 leuchte(n) nicht vorschriftsmäßig angebracht/ge-
 schaltet waren.
 
@EndNode

@Node "§55StVZO" "§ 55 StVO  (Vorrichtungen für Schallzeichen)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Schall-             30,- DM
 zeicheneinrichtung fehlerhaft bzw. mangelhaft war.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Schall-             30,- DM
 zeicheneinrichtung unzulässig war.
 
@EndNode

@Node "§56StVZO" "§ 56 StVZO  (Rückspiegel und andere Spiegel)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Rückspiegel         30,- DM
 nicht den Vorschriften entsprach.
 
 Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug mit einem zu-          40,- DM
 lässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t ohne zu-
 sätzlichen rechten Anfahrspiegel.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß das o.a.              60,- DM
 Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht
 von mehr als 12 t ohne zusätzlichen rechten
 Anfahrspiegel geführt wurde.
 
 Sie führten als Halter das o.a. Kraftfahrzeug mit         60,- DM
 einem zu lässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t 
 ohne zu sätzlichen rechten Anfahrspiegel.
 
 Sie führten die o.a. Sattelzugmaschine mit einem          50,- DM
 zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t ohne 
 zusätzlichen rechten Anfahrspiegel und ohne zu-
 sätzlichen großwinkligen rechten Außenspiegel.
 
 Sie führten die o.a. Sattelzugmaschine mit einem          40,- DM
 zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t ohne 
 zusätzlichen großwinkligen rechten Außenspiegel.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, daß die o.a.              60,- DM
 Sattelzugmaschine mit einem zulässigen Gesamt-
 gewicht von mehr als 12 t ohne  zusätzlichen 
 großwinkligen rechten Außenspiegel geführt
 wurde.
 
 Sie führten als Halter die o.a. Sattelzugmaschine         60,- DM
 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 
 12 t ohne zusätzlichen großwinkligen rechten 
 Außenspiegel.
 
 Sie führten als Halter die o.a. Sattelzugmaschine         75,- DM
 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 
 12 t ohne zusätzlichen rechten Anfahrspiegel und 
 ohne zusätzlichen großwinkligen rechten Außen-
 spiegel.
 
 Sie ordneten an bzw. ließen zu, das die o.a.              75,- DM
 Sattelzugmaschine mit einem zulässigen Gesamt-
 gewicht von mehr als 12 t ohne zusätzlichen 
 rechten Anfahrspiegel und ohne zusätzlichen 
 großwinkligen rechten Außenspiegel geführt wurde.
 
@EndNode

@Node "§57bStVZO" "§ 57b StVZO  (Fahrtschreiber und Kontrollgeräte)"

 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des        50,- DM
 o.a. Fahrzeuges an, obwohl die Gültigkeitsdauer
 der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrt-
 schreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war.
 
@EndNode

@Node "§60StVZO" "§§ 60, 60a StVZO  (Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen amtliches          100,- DM        1 Punkt
 Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Ab-
 deckungen versehen war.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen vorderes            20,- DM
 amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften
 entsprach.
 ... dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht           20,- DM
     den Vorschriften entsprach.
     
 Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Versicherungs-      10,- DM
 kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Kennzeichen-         20,- DM
 beleuchtung nicht den Vorschriften entsprach.
 
 Sie führten an der Rückseite dessen letzten zu-           20,- DM
 lassungsfreien Anhängers nicht das vorgeschrie-
 bene amtliche Kennzeichen.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug mit einer Einrich-          20,- DM
 tung, die zur Verwechslung mit dem amtlichen Kenn-
 zeichen Anlaß gab.
 
@EndNode

@Node "§64aStVZO" "§ 64a StVZO  (Einrichtungen für Schallzeichen an Fahrrädern)"

 Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine          10,- DM
 Vorschrift über die Einrichtungen für Schall-
 zeichen.
 
@EndNode

@Node "§67StVZO" "§ 67 StVZO  (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern)"

 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttech-            10,- DM
 nischen Einrichtungen nicht den Vorschriften ent-
 sprachen.
 
 Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene          10,- DM
 seitliche Kenntlichmachung.
 
@EndNode

@Node "§71StVZO" "§ 71 StVZO  (Auflagen beu Ausnahmegenehmigungen)"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug, das nicht den Vor-
 schriften entsprach, ohne den Auflagen der Aus-
 nahmegenehmigung nachgekommen zu sein.
 
 Sie ließen zu bzw. ordneten an, daß das o.a.
 Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach,
 Betriebgenommen wurde, ohne den Auflagen der Aus-
 nahmegenehmigung nachgekommen zu sein.
 
 Sie führten das o.a. Fahrzeug als Halter, das 
 nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auf-
 lagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu 
 sein.
 
@EndNode
 
@Node "StVG" "Straßenverkehrsgesetz (StVG)"

 @{" § 24a StVG " Link "§24aStVG"}               Fahren unter Alkoholeinwirkung
 
@EndNode
 
@Node "§24aStVG" "§ 24a StVG"

 Sie führten das o.a. Fahrzeug mit einer              500,- DM       4 Punkte
 Blutalkoholmenge im Körper, die zu einer                            1 Monat Fahrverbot
 Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille
 oder mehr geführt hat.
 
 
 Bemerkung: 
 
 Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 Promille spricht man von einer absoluten 
 Fahruntüchtigkeit, so daß es sich ab Erreichen dieses Wertes um eine Straftat handelt
 (§ 316 StGB).
 
 Weiterhin wollte man beachten, daß es sich bei einem Wert von 0,3 bis 1,09 Promille
 um eine "folgenlose" Fahrt unter Alkoholeinwirkung gehandelt haben muß.
 Sollte man  also bei Erreichen dieser Grenze an ein Verkehrsunfall beteiligt 
 gewesen sein oder sind durch einen Polizeibeamten oder auch anderen Zeugen alkohol-
 bedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Anhalten an Ampel bei "grün", o.ä.)
 festgestellt worden sein, so kann dieses bereits als absolute Fahruntüchtigkeit
 gewertet werden.
 
@EndNode

@Node "Schlagwortverzeichnis" "Schlagwortverzeichnis"

       @{b}                        Schlagwortverzeichnis  @{ub}
       @{b}                        =====================  @{ub}
 
           @{"  A  " link "A"}                     @{"  B  " link "B"}                     @{"  C  " link "C"}
           
           @{"  D  " link "D"}                     @{"  E  " link "E"}                     @{"  F  " link "F"}
           
           @{"  G  " link "G"}                     @{"  H  " link "H"}                     @{"  I  " link "I"}
           
           @{"  J  " link "J"}                     @{"  K  " link "K"}                     @{"  L  " link "L"}
           
           @{"  M  " link "M"}                     @{"  N  " link "N"}                     @{"  O  " link "O"}
           
           @{"  P  " link "P"}                     @{"  Q  " link "Q"}                     @{"  R  " link "R"}
           
           @{"  S  " link "S"}                    @{"  Sch  " link "Sch"}                    @{"  St  " link "St"}
           
           @{"  T  " link "T"}                     @{"  U  " link "U"}                     @{"  V  " link "V"}
           
           @{"  W  " link "W"}                     @{"  X  " link "X"}                     @{"  Y  " link "Y"}
           
           @{"  Z  " link "Z"} 
 
@EndNode

@Node "A" "Schlagwortverzeichnis:  A"
 
 @{" Abbiegen " Link "§9StVO"}
 @{" Abbiegen entgegen Verkehrszeichen " Link "§41StVO"}
 
 @{" Abblenden " Link "§17StVO"}
 
 @{" Abbremsen ohne zwingenden Grund " Link "§4StVO"}
 
 @{b}Abgase@{ub} 
 @{" Abgasentwicklung " Link "§30StVO"}
 @{" Abgasuntersuchung (AU)" Link "§47aStVZO"}
 
 @{" Abknickende Vorfahrtstraße " link "§42StVO"}
 
 @{" Abkommen von der Fahrbahn " link "§1StVO"}
 
 @{b}Abmessungen@{ub}
 Länge
 @{" Gesamtlänge von Fahrzeugen/Zügen überschritten " link "§32StVZO"}
 @{" Fahrzeug mit Ladung " link "§22StVO"}
 @{" des Fahrzeuges überschritten ohne Sonderlaubnis/Nichtbeachtung der Erlaubnis " link "§29StVO"}
 Höhe
 @{" eines Fahrzeuges mit Ladung " link "§22StVO"}
 @{" eines Fahrzeuges ohne Ladung " link "§29StVO"}
 Breite
 @{" eines Fahrzeuges " link "§22StVO"}
 
 @{" Abschleppen " link "§15aStVO"}
 @{" Abschleppen " link "§43StVZO"}

 @{" Absperrgerät, Befahren einer gesperrten Strecke " link "§43StVO"}
 
 @{" Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen " link "§32StVO"}
 
 @{" Abstand " link "§4StVO"}
 @{" Abstand - entgegen Verkehrszeichen " link "§41StVO"}
 
 @{" Achslasten " link "§34StVZO"}
 
 @{" Alkohol " link "§24aStVG"}
 
 @{b}Amtliches Kennzeichen@{ub}   siehe "Kennzeichen"
 
 @{" Andreaskreuz " link "§19StVO"}
 
 @{" Anfahren vom Fahrbahnrand " link "§10StVO"}
 
 @{" Anhängelast überschritten " link "§42StVZO"}
 
 @{" Anhängen an fahrendes Fahrzeug " link "§23StVO"}
 
 @{" Anhängerverzeichnis " link "§24StVZO"}
 
 @{" Anschnallpflicht " link "§21aStVO"}
 
 @{" Arbeitsmaschine, fehlende Beschriftung/amtl. Kennzeichen " link "§18StVZO"}
 
 @{" Auffahren, Unfall " link "§1StVO"}
 
 @{" Ausfahren aus Grundstück/Parklücke/verkehrsberuhigtem Bereich " link "§10StVO"}
 
 @{" Auspuff " link "§47cStVZO"}
 @{" Auspuff " link "§49StVZO"}
 
 @{b}Ausscheren@{ub}
 @{" beim Überholen " link "§5StVO"}
 @{" vor Hindernis usw. " link "§6StVO"}
 @{" an Fahrbahnbegrenzung, Unfall " link "§1StVO"}
 
 @{" Aussteigen, Gefährdung anderer " link "§14StVO"}
 
 @{b}Autobahn@{ub}
 @{" rechtswidrig links gefahren " link "§2StVO"}
 @{" falsches Überholen " link "§5StVO"}
 @{" Sonstiges " link "§18StVO" 
 
@EndNode

@Node "B" "Schlagwortverzeichnis:  B"

 @{" Bahnübergang mit Andreaskreuz " link "§19StVO"}
 
 @{" Baustelle " link "§45StVO"}
 
 @{" Behinderung " link "§1StVO"}
 @{" Behinderung durch Langsamfahren " link "§3StVO"}
 
 @{" Beifahrersitz " link "§35aStVZO"}
 
 @{" Belästigung " link "§30StVO"}
   durch Laufenlassen des Motors/Türenschlagen/unnötiges Hin- und
   Herfahren/vermeidbare Abgasbelästigung
   
 @{b}Beleuchtung@{ub}
 @{" mißbräuchlich Suchscheinwerfer benutzt " link "§23StVO"}
 @{" der Ladung " link "§49aStVZO"}
 @{" Fahren ohne betriebsbereite Beleuchtung " link "§60StVZO"}
 @{" einachsige Zug-/Arbeitsmaschine vorschriftswidrig beleuchtet" link "§22StVO"}
 @{" Sonstiges " link "§17StVO"}
 
 @{" Bereifung " link "§36StVZO"}
 
 @{" Beschmutzen anderer Verkehrsteilnehmer " link "§1StVO"}
 @{" Beschmutzen der Fahrbahn " link "§32StVO"}
 
 @{" Beschränkung der Verwaltungsbehörde nicht beachtet " link "§17StVZO"}
 
 @{" Betriebserlaubnis " link "§18StVZO"}
  
 @{" Betriebsuntersagung " link "§17StVO"}
 
 @{b}Breite des Fahrzeuges@{ub}   siehe "Abmessungen"
 
 @{" Bremsen " link "§41StVZO"}
 @{" starkes Bremsen ohne zwingenden Grund " link "§4StVO"}
 
 @{b}Bremsleuchte@{ub}   siehe "Beleuchtung"
 
 @{b}Busspur@{ub}   siehe "Sonderfahrstreifen"

@EndNode

@Node "C" "Schlagwortverzeichnis:  C"


 Tja, ... unter dem Buchstaben "C" ist leider nichts gespeichert !
 
@EndNode

@Node "D" "Schlagwortverzeichnis:  D"

 @{" Dauerlicht (rot gekreuzte Schrägbalken) " link "§37StVO"}
 @{" Halten/Parken vor rotem Dauerlicht " link "§12StVO"}

@EndNode

@Node "E" "Schlagwortverzeichnis:  E"

 @{" Einbahnstraße " link "§41StVO"}
 
 @{" Einfahren auf Fahrbahn " link "§10StVO"}
 @{" Einfahren in Kreuzung bei stockendem Verkehr " link "§11StVO"}
 
 @{" Einfahrtsverbot (Verkehrszeichen) nicht beachtet " link "§41StVO"}
 
 @{" Einordnen " link "§9StVO"}
 @{" Einordnen beim Abbiegen " link "§9StVO"}
 @{" Einordnen nach dem Überholen " link "§5StVO"}
 
 @{" Einparken, falsches Verhalten " link "§10StVO"}
 
 @{" Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen " link "§43StVZO"}
 
 @{" Einsatzhorn " link "§38StVO"}
 
 @{" Einsatzfahrzeug auf Autobahn nicht freie Bahn gemacht " link "§18StVO"}
 @{" Einsatzfahrzeug trotz Sondersignale keine freie Bahn gemacht " link "§38StVO"}
 
 @{" Einsteigen, dabei andere gefährdet " link "§14StVO"}
 
 @{" Entstempeln der Kennzeichen " link "§29dStVZO"}
 
 @{" Erste-Hilfe-Material mangelhaft " link "§35hStVZO"}
 @{" Erste-Hilfe-Material nicht vorgezeigt " link "§31StVZO"}
 
@EndNode

@Node "F" "Schlagwortverzeichnis:  F"

 @{" Fahrbahn als Fußgänger falsch benutzt/überquert " link "§25StVO"}
 
 @{" Fahrbahnbenutzung " link "§2StVO"}
 
 @{" Fahrbahnrand, Anfahrt von " link "§10StVO"}
 
 @{" Fahrgäste / öffentliche Verkehrsmittel " link "§20StVO"}
 
 @{" Fahrgastbeförderung mit Kfz. " link "§15dStVZO"}
 
 @{b}Fahrrad@{ub}
 @{" Beförderung von Personen " link "§21StVO"}
 @{" freihändig geführt " link "§23StVO"}
 @{" Einrichtungen für Schallzeichen " link "§64aStVZO"}
 @{" lichttechnische Einrichtungen " link "§67StVZO"}
 
 @{b}Fahrstreifen@{ub}
 @{" Fahrstreifenbenutzung " link "§7StVO"}
 @{" falsche Benutzung durch Lkw/Zug " link "§42StVO"}
 @{" Begrenzung überfahren " link "§41StVO"}
 @{" Streifenwechsel " link "§5StVO"}
 @{" Streifenwechsel " link "§7StVO"}
 @{" Streifenwechsel " link "§1StVO"}
 
 @{" Fahrtenbuch " link "§31StVZO"}
 
 @{" Fahrtrichtung, Fahren entgegen Verkehrszeichen " link "§41StVO"}
 
 @{" Fahrtschreiber, Prüfung abgelaufen " link "§57bStVZO"}
 
 @{b}Fahrzeug@{ub}
 @{" Mängel (siehe auch Spezialparagraphen) " link "§23StVO"}
 
 @{b}Fahrzeugabmessungen@{ub} siehe "Abmessungen"
  
 @{" Fahrzeugerwerb nicht angezeigt " link "§27StVO"}
 
 @{b}Fahrzeugschein@{ub}
 @{" Änderungen nicht gemeldet " link "§27StVZO"}
 @{" nicht beantragt " link "§27StVZO"}
 @{" nicht mitgeführt/ausgehändigt " link "§24StVZO"}
 @{" roten Fahrzeugschein nicht mitgeführt " link "§28StVZO"}
 
 @{" Fernlicht " link "§17StVO"}
 
 @{" Feuerlöscher in Kraftomnibussen " link "§35gStVZO"}
 @{" Feuerlöscher nicht vorgezeigt " link "§31StVZO"}
 
 @{" Feuerwehrzufahrt " link "§12StVO"}
 
 @{" Führen eines verkehrswidrigen Fahrzeuges " link "§23StVO"}
 @{" ... ohne Auflagen zu beachten " link "§12StVZO"}
 @{" ... ohne Auflagen zu beachten " link "§71StVZO"}
 @{" ... ohne daß das Fahrzeug zugelassen war " link "§18StVZO"}
 
 @{" Führer eines Fahrzeuges, ungeeignet " link "§31StVZO"}
 
 @{b}Führerschein@{ub}
 @{" nicht mitgeführt/ausgehändigt " link "§4StVZO"}
 @{" nicht abgeliefert " link "§12StVZO"}
 @{" nicht abgeliefert " link "§15bStVZO"}
 @{" nicht abgeliefert " link "§15kStVZO"}
 @{" für Fahrgastbeförderung " link "§15dStVZO"}
 
 @{b}Fußgänger@{ub}
 @{" trotz geistiger Mängel am Verkehr teilgenommen " link "§2StVZO"}
 @{" Autobahn/Kraftfahrstraße betreten " link "§18StVO"}
 @{" falsches Verhalten von Fußgängern " link "§25StVO"}
 
 @{" Fußgängerampel " link "§37StVO"}
 
 @{" Fußgängerbereich " link "§41StVO"}
 
 @{b}Fußgängerüberweg@{ub}
 @{" falsches Verhalten als Fahrzeugführer " link "§26StVO"}
 @{" Parken/Halten " link "§12StVO"}
 
 @{b}Fußgängerzone@{ub} siehe "Fußgängerbereich"
 
@EndNode

@Node "G" "Schlagwortverzeichnis:  F"

 @{" Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge " link "§11StVO"}
 
 @{b}Gefährdung@{ub}
 @{" anderer " link "§1StVO"}
 @{" beim Überholen " link "§5StVO"}
 @{" Beim Vorbeifahren an einem Hindernis " link "§6StVO"}
 @{" durch Gerät " link "§32StVO"}
 @{" von Kindern, Hilfsbedürftigen, älteren Menschen " link "§3StVO"}
 @{" durch über Umriß hinausragende Teile " link "§32StVZO"}
 
 @{" Gegenstände auf Fahrbahn " link "§32StVO"}
 
 @{" Gegenverkehr (Verkehrszeichen) " link "§41StVO"}
 
 @{" Gehör beeinträchtigt " link "§23StVO"}
 
 @{b}Gehweg@{ub}
 @{" als Kfz.-Führer befahren " link "§2StVO"}
 @{" Parken auf Gehweg ohne Markierung und Beschilderung " link "§12StVO"}
 
 @{b}geistige Mängel@{ub} siehe "Mängel"
 
 @{" Gelblicht mißachtet " link "§37StVO"}
 
 @{b}Gesamtgewicht@{ub} siehe "Achslasten"
 
 @{b}Geräusch@{ub} siehe "Lärm"
 
 @{b}Geschwindigkeit@{ub}
 @{" zu schnell gefahren " link "§3StVO"}
 @{" auf Autobahnen " link "§18StVO"}
 @{" entgegen Verkehrszeichen " link "§41StVO"}
 @{" an Haltestellen " link "§20StVO"}
 @{" an Fußgängerüberwegen " link "§26StVO"}
 @{" keine Schrittgeschwindigkeit eingehalten " link "§42StVO"}
 @{" zu langsam gefahren " link "§3StVO"}
 @{" langsamer gefahren als erlaubt (Verkehrszeichen) " link "§41StVO"}
 @{" als Überholter Geschwindigkeit erhöht " link "§5StVO"}
 
 @{b}Gespann@{ub} siehe "Abmessungen"
 @{b}Gespann@{ub} siehe "Fahrzeug"
 
 @{" gesperrte Straße befahren " link "§41StVO"}
 
 @{" Gurtanlegepflicht " link "§21aStVO"}
 
 @{" Grenzmarkierung für Halteverbote " link "§12StVO"}
 
 @{b}Grundstück@{ub}
 @{" ausfahren " link "§10StVO"}
 @{" einbiegen " link "§9StVO"}
 
 @{" Grünanlage befahren " link "§2StVO"}
 
 @{" Grünpfeil " link "§37StVO"}
 
@EndNode

@Node "H" "Schlagwortverzeichnis:  H"

 @{" Haltlinie mißachtet " link "§41StVO"}
 
 @{" Halten " link "§12StVO"}
 
 @{" Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel " link "§20StVO"}
 
 @{" Handfahrzeug unbeleuchtet abgestellt " link "§17StVO"}
 
 @{" Hauptuntersuchung, Terminüberschreitung " link "§29StVZO"}
 
 @{" Hindernis, Vorbeifahrt " link "§6StVO"}
 
 @{b}Höchstgeschwindigkeit@{ub} siehe "Geschwindigkeit"
 
 @{b}Höhe@{ub} siehe "Abmessungen"
 
@EndNode

@Node "I" "Schlagwortverzeichnis:  I"

 @{" Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zugelassen, obwohl von Verwaltungsbehörde untersagt " link "§17StVZO"}
   
@EndNode

@Node "J" "Schlagwortverzeichnis:  J"

 Bei dem Buchstaben "J" gibt es leider nichts zu finden !
 
@EndNode

@Node "K" "Schlagwortverzeichnis:  K"

 @{b}Kennzeichen@{ub}
 @{" Kennzeichen " link "§23StVO"}
 @{" Lesbarkeit " link "§17StVZO"}
 @{" nach Betriebsuntersagung nicht entstempelt " link "§18StVZO"}
 @{" nicht vorhanden " link "§18StVZO"}
 @{" ohne Dienststempel " link "§23StVZO"}
 @{" nach Stillegung, Standortwechsel " link "§27StVZO"}
 @{" rotes Kennzeichen nicht vorhanden " link "§28StVZO"}
 @{" unvorschriftsmäßig " link "§60StVZO"}
 @{" Einrichtungen zum verwechseln " link "§60StVZO"}
 
 @{" Kontrollgerät, Prüfung abgelaufen " link "§57bStVZO"}
 
 @{b}körperliche Mängel@{ub} siehe "Mängel"
 
 @{" Kraftfahrstraße " link "§18StVO"}
 
 @{b}Kraftfahrzeugschein@{ub} siehe "Fahrzeugschein"
 
 @{b}Kraftomnibus@{ub} siehe "Omnibus"
 
 @{b}Kraftrad@{ub}
 @{" Personenbeförderung " link "§21StVO"}
 @{" anhängen / freihändig fahren " link "§23StVO"}
 @{" Personenbeförderung ohne Halte-/Schutzvorrichtung " link "§35aStVZO"}
 
 @{" Kreuzung, einfahren trotz stockendem Verkehr " link "§11StVO"}
 
@EndNode

@Node "L" "Schlagwortverzeichnis:  L"

 @{" Ladefläche, Personenbeförderung " link "§21StVO"}
 
 @{" Ladung " link "§22StVO"}
 @{" Ladung " link "§31StVZO"}
 
 @{b}Länge@{ub} siehe "Abmessung"
 
 @{b}Lärm@{ub}
 @{" Entwicklung " link "§49StVZO"}
 @{" Messung " link "§49StVZO"}
 @{" unnötiger Lärm " link "§30StVO"}
 @{" durch Ladung " link "§22StVO"}
 
 @{" Langsamfahren " link "§3StVO"}
 
 @{" Lautsprecher verbotswidrig betrieben " link "§33StVO"}
 
 @{" Lenkung " link "§38StVZO"}
 
 @{b}Leitlinie@{ub} siehe "Pfeile auf der Fahrbahn"
 
 @{" Leuchtzeichen mißbräuchlich gegeben " link "§16StVO"}
 
 @{" Licht " link "§17StVO"}
 
 @{" Lichthupe " link "§16StVO"}
 
 @{b}Liegenbleiben@{ub}
 @{" Fahrzeug nicht kenntlich gemacht " link "§15StVO"}
 @{" Unfall " link "§34StVO"}
 
 @{" Linksfahren " link "§2StVO"}
 
@EndNode

@Node "M" "Schlagwortverzeichnis:  M"

 @{" Mähmesser ungeschützt mitgeführt " link "§32StVO"}
 
 @{b}Mängel@{ub}
 @{" an Beleuchtung und Ladung " link "§22StVO"}
 @{" sonstige Mängel am Fahrzeug " link "§23StVO"}
 @{" körperliche/geistige Mängel " link "§2StVZO"}
 @{" nicht fristgerecht beseitigt " link "§29StVZO"}
 @{" sonstige Mängel am Kfz. " link "§31StVZO"}
 
 @{" Martinshorn " link "§38StVO"}
 
 @{" Mindestalter von Kfz.-Führern " link "§7StVZO"}
 
 @{" Mofa " link "§4aStVZO"}
 
 @{" Motorleistung zu gering " link "§35StVZO"}
 
@EndNode

@Node "N" "Schlagwortverzeichnis:  N"

 @{b}Namensangabe@{ub} siehe "Personalien"
 
 @{b}Nebelscheinwerfer@{ub}
 @{" mißbräuchlich benutzt " link "§17StVO"}
 @{" nicht vorschriftsmäßig angebracht " link "§49aStVZO"}
 
 @{" Nebelschlußleuchte " link "§17StVO"}
 @{" Nebelschlußleuchte " link "§53dStVZO"}
 
@EndNode

@Node "O" "Schlagwortverzeichnis:  O"

 @{b}Omnibus@{ub}
 @{" beim Anfahren behindert " link "§20StVO"}
 @{" vorgeschriebene Feuerlöscher fehlen " link "§35gStVZO"}
 @{" vorgeschriebener Verbandskasten fehlt " link "§35hStVZO"}
 
@EndNode

@Node "P" "Schlagwortverzeichnis:  P"

 @{b}Parken@{ub}
 @{" auf Verkehrsinsel " link "§2StVO"}
 @{" an Parkuhr/Parkscheinautomat " link "§13StVO"}
 @{" auf Autobahn außerhalb Parkplatz " link "§18StVO"}
 @{" auf Sperrfläche " link "§41StVO"}
 @{" im verkehrsberuhigten Bereich " link "§42StVO"}
 @{" Sonstige " link "§12StVO"}
 
 @{b}Parklücke@{ub}
 @{" Einfahren " link "§1StVO"}
 @{" Ausfahren " link "§10StVO"}
 @{" Vorrang beim Einparken " link "§12StVO"}
 
 @{" Parkscheibe " link "§13StVO"}
 
 @{" Parksonderrechte für Anwohner, Schwerbehinderte " link "§12StVO"}
 
 @{" Parkuhr / Parkscheinautomat " link "§13StVO"}
 
 @{" Park-Warntafel " link "§17StvO"}
 @{" Park-Warntafel " link "§51cStVZO"}
 
 @{" Parkzeit überschritten " link "§13StVO"}
 
 @{" Personenbeförderung " link "§21StVO"}
 @{" Personenbeförderung " link "§21aStVO"}
 
 @{" Pfeile auf Fahrbahn, Fahren entgegen Pfeile usw. " link "§41StVO"}
 
 @{" Polizeibeamte, Zeichen/Weisungen mißachtet " link "§36StVO"}
 
 @{" Prüfbescheinigung für Mofa " link "§4aStVZO"}
 
 @{" Prüfungs-/Probe-/Überführungsfahrt " link "§28StVZO"}
 
@EndNode

@Node "Q" "Schlagwortverzeichnis:  Q"

 Also bis jetzt ist bei dem Buchstaben "Q" noch nichts eingetragen !
 
@EndNode

@Node "R" "Schlagwortverzeichnis: R"

 @{b}Radfahrer@{ub}
 @{" Nebeneinanderfahren/Seitenstreifen/Radweg nicht beachtet" link "§12StVO"}
 @{" anhängen an Fahrzeuge/freihändig fahren " link "§23StVO"}
 @{" keine Rücksicht auf Fußgänger genommen " link "§41StVO"}
 
 @{b}Radweg@{ub}
 @{" Parken auf Radweg " link "§12StVO"}
 @{" verbotenes Befahren " link "§41StVO"}
 
 @{" Rechtsfahrgebot " link "§2StVO"}
 
 @{b}Rechtsüberholen@{ub} siehe "Überholen"
 
 @{" Reifen " link "§36StVZO"}
 
 @{" Rotlicht mißachtet " link "§37StVO"}
 
 @{" Rückhalteeinrichtung für Kinder " link "§21StVO"}
 
 @{" Rückscheinwerfer " link "§49aStVZO"}
 
 @{" Rückspiegel " link "§56StVZO"}
 
 @{" Rückwärtsfahren " link "§9StVO"}
 @{" Rückwärtsfahren " link "§18StVO"}
 
@EndNode

@Node "S" "Schlagwortverzeichnis:  S"

 @{b}Seitenstreifen@{ub}
 @{" auf Autobahnen " link "§18StVO"}
 @{" verbotswidrig benutzt " link "§2StVO"}
 @{" nicht befahren " link "§2StVO"}
 
 @{" Sicherheitsgurte " link "§21aStVO"}
 
 @{b}Sicherheit@{ub}
 @{" Abstand zu gering " link "§4StVO"}
 @{" Sicherung des Fahrzeuges " link "§14StVO"}
 @{" Sicherungsmittel nicht angebracht " link "§15StVO"}
 @{" Sicherheitsgurte " link "§21aStVO"}
 @{" Sicherheitsgurte " link "§35aStVZO"}
 @{" Sicherungseinrichtungen nicht vorhanden " link "§38aStVZO"}
 
 @{" Sicht des Fahrzeugführers beeinträchtigt " link "§23StVO"}
 
 @{" Smog (Verkehrszeichen) " link "§41StVO"}
 
 @{" Sonderrechte nicht ordnungsgemäß ausgeübt " link "§35StVO"}
 
 @{" Sonderwege " link "§41StVO"}
 
 @{b}Sonderfahrstreifen@{ub}
 @{" erlaubte Benutzung durch Taxen mit verbotenem Halten/Parken" link "§12StVO"}
 @{" verbotswidrige Benutzung " link "§41StVO"}
 
 @{" Sonntagsfahrverbot " link "§30StVO"}
 
 @{" Sperrfläche " link "§41StVO"}
 
 @{b}Suchscheinwerfer@{ub}
 @{" mißbräuchlich benutzt " link "§17StVO"}
 @{" nicht vorschriftsmäßig " link "§49aStVZO"}
 
@EndNode

@Node "Sch" "Schlagwortverzeichnis:  Sch"

 @{" Schallzeichen " link "§55StVZO"}
 
 @{" Schaublätter für Fahrtschreiber " link "§57bStVZO"}
 
 @{b}Schienenfahrzeug@{ub}
 @{" nicht durchfahren lassen " link "§2StVO"}
 @{" verbotswidrig links überholt " link "§5StVO"}
 @{" Vorrang an Bahnübergängen " link "§19StVO"}
 
 @{" Schleppen " link "§33StVO"}
 
 @{b}Schlußleuchte@{ub} siehe "Beleuchtung"
 
 @{b}Schneeketten@{ub}
 @{" Geschwindigkeitsüberschreitung " link "§3StVO"}
 @{" ohne vorgeschriebene Schneeketten gefahren " link "§41StVO"}
 
 @{" Schneiden beim Überholen " link "§5StVO"}
 
 @{b}Schrittgeschwindigkeit@{ub}
 @{" in Fußgängerbereichen " link "§41StVO"}
 @{" in verkehrsberuhigten Bereichen " link "§42StVO"}
 
 @{" Schulbus " link "§20StVO"}
 
 @{" Schutzhelm " link "§21aStVO"}
 
@EndNode

@Node "St" "Schlagwortverzeichnis:  St"

 @{b}Standlicht@{ub} siehe "Beleuchtung"
 
 @{" Standortwechsel " link "§27StVZO"}
 
 @{b}Standstreifen@{ub} siehe "Seitenstreifen"
 
 @{" Stillegung eines Fahrzeuges " link "§27StVZO"}
 
 @{" Stopschild mißachtet " link "§41StVO"}
 
 @{" Streifen beim Vorbeifahren " link "§1StVO"}
 
@EndNode

@Node "T" "Schlagwortverzeichnis:  T"

 @{b}Teilnahme am Straßenverkehr@{ub}
 @{" trotz körperlicher/geistiger Mängel " link "§2StVZO"}
 @{" trotz Verbots/entgegen Beschränkung " link "§17StVZO"}
 
 @{" Tiere " link "§28StVO"}
 
 @{" Trunkenheit am Steuer " link "§24aStVG"}
 
 @{b}TÜV@{ub} siehe "Hauptuntersuchung"
 
@EndNode

@Node "U" "Schlagwortverzeichnis:  U"

 @{b}Überführungsfahrt@{ub} siehe "Prüfungsfahrt"
 
 @{b}Überholen@{ub}
 @{" Abstand nicht eingehalten " link "§4StVO"}
 @{" am Fußgängerüberweg " link "§26StVO"}
 @{" unter Nichtbeachtung von Verkehrszeichen (durchgezogene Linie etc.) " link "§41StVO"}
 @{" obwohl durch markierte Fahrstreifen verboten (Richtung) " link "§42StVO"}
 @{" Sonstige " link "§5StVO"}
 
 @{" Umherfahren, Lärm erzeugen " link "§30StVO"}
 
 @{b}Unfall@{ub} siehe "Verkehrsunfall"
 
 @{" Unterlegkeile " link "§41StVZO"}
 @{" Unterlegkeile nicht vorgezeigt " link "§31StVZO"}
 
@EndNode

@Node "V" "Schlagwortverzeichnis:  V"

 @{" Verbandskasten " link "§35hStVZO"}
 
 @{" Verengte Fahrbahn (Verkehrszeichen) " link "§41StVO"}
 
 @{" Verkauf des Kfz. nicht angezeigt " link "§27StVZO"}
 
 @{" Verkehrsberuhigter Bereich " link "§42StVO"}
 
 @{" Verkehrshindernis auf der Straße " link "§32StVO"}
 
 @{b}Verkehrsunfall@{ub}
 @{" Verhalten nach Unfall " link "§34StVO"}
 
 @{" Verkehrsunsicheres Fahrzeug " link "§23StVO"}
 
 @{" Verkehrsunterricht " link "§48StVO"}
 
 @{" Verkehrszählung / Verkehrserhebung " link "§36StVO"}
 
 @{" Verschmutzen der Straße " link "§32StVO"}
 
 @{" Versicherungskennzeichen " link "§18StVZO"}
 @{" Versicherungskennzeichen " link "§29eStVZO"}
 @{" Versicherungskennzeichen " link "§60StVZO"}
 
 @{b}Vorbeifahrt@{ub}
 @{" an Hindernis " link "§6StVO"}
 @{" entgegen Verkehrszeichen " link "§41StVO"}
 
 @{" Vorfahrt " link "§8StVO"}
 @{" Vorfahrt " link "§18StVO"}
 
 @{" Vorfahrtzeichen nicht beachtet " link "§41StVO"}
 
 @{" Vorführungstermin der Haupt-/Zwischenuntersuchung " link "§29StVZO"}
 
@EndNode

@Node "W" "Schlagwortverzeichnis:  W"

 @{" Waren auf der Straße angeboten " link "§33StVO"}
 
 @{b}Warnblinkanlage@{ub}
 @{" nicht sofort eingeschaltet " link "§15StVO"}
 @{" nicht eingeschaltet beim Abschleppen " link "§15aStVO"}
 @{" vorschriftswidrig eingeschaltet " link "§16StVO"}
 @{" an Schulbus nicht eingeschaltet " link "§16StVO"}
 
 @{b}Warndreieck / Warnleuchte@{ub}
 @{" nicht vorhanden " link "§53aStVZO"}
 @{" nicht vorgezeigt " link "§31StVZO"}
 
 @{" Warnzeichen " link "§16StVO"}
 
 @{b}Wartepflicht@{ub}
 @{" auf Feld- und Waldweg " link "§8StVO"}
 @{" auf Autobahn " link "§18StVO"}
 @{" an Bahnübergang " link "§19StVO"}
 @{" bei Verkehrszeichen " link "§41StVO"}
 
 @{" Wechsellichtanlage nicht beachtet " link "§37StVO"}
 
 @{" Weisungen eines Polizeibeamten mißachtet " link "§36StVO"}
 
 @{" Wenden " link "§9StVO"}
 @{" Wenden " link "§18StVO"}
 @{" Wenden " link "§41StVO"}
 
 @{" Wohnwagen, Personenbeförderung " link "§21StVO"}
 
@EndNode

@Node "X" "Schlagwortverzeichnis:  X"

 Naja, ... wie zu erwarten: Hier gibt´s nichts !
 
@EndNode

@Node "Y" "Schlagwortverzeichnis:  Y"

 Welches normale Wort fängt auch schon mit "Y" an ????
 
@EndNode

@Node "Z" "Schlagwortverzeichnis:  Z"

 @{" Zeichen eines Polizeibeamten mißachtet " link "§36StVO"}
 
 @{" Zone, eingeschränktes Haltverbot " link "§13StVO"}
 @{" Zone, eingeschränktes Haltverbot " link "§41StVO"}
 
 @{b}Zug@{ub} siehe "Abmessungen" oder "Fahrzeug"
 
 @{" Zugmaschine, Personenbeförderung " link "§21StVO"}
 
 @{" Zulassungspflicht, Verstöße " link "§18StVO"}
 
@EndNode
