UZE für Forum-Amiga 13.08.1995 Der tödliche Vorhang ==================== Anstatt endlich einmal ein generelles Verbot der Treibnetzfischerei durchzu- setzen, beschloß der EU-Ministerrat im September 1994, neue Untersuchungen über die ökologischen Auswirkungen der Treibnetzfischerei mit den 2,5km langen Treibnetzen in Auftrag zu geben. Das dutsche Ministerium für Ernährung,Land- wirtschaft und Forsten gab zu dieser Entscheidung folgendes Statement ab:"Die Bundesregierung hat sich ststs für ein Verbot der großflächigen Treibnetzfisch- erei ausgesprochen, weil sie der Auffassung ist, daß diese Fischereimethode ökologisch außerordentlich schädlich ist. Es muß jedoch zugleich bedacht wer- den, daß nicht jede Treibnetzfischerei ökologisch bedenklich ist und deshalb verboten werden muß. Die Ursache für die besorgniserregende Vernichtung von Meereslebewesen sind die großflächigen,bis zu 60km langen Netze, wie sie vor- wiegend im Pazifik verwendet wurden, nicht jedoch die kleinen Treibnetze, die seit Jahrzehnten zur Tradition der Küstenfischerei gehören. Die meisten Länder und die EU haben inzwischen eine Grenze von 2,5km bestimmt,ab der von groß- flächiger Treibnetzfischerei gesprochen werden kann.Die internationale Staaten- gemeinschaft hat sich grundsätzlich darauf verständigt, nur die über 2,5km langen Treibnetze zu verbieten. Tatsache ist, daß es immer wieder zu Verstößen im Hinblick auf die Netzlänge gekommen ist. Nach unseren Informationen bemüht sich die französische Regierung aber mit Nachdruck darum, die Einhaltung der 2,5km Grenze durch eine verstärkte Kontrolle(von Inspektoren der EU-Kommission unterstützt) zu gewährleisten. Auch die italienische Regierung hat nach hef- tigen Protesten in der Öffentlichkeit im Laufe dieses Jahres begonnen, ihre Treibnetzfischer im Mittelmeer stärker zu kontrollieren, um die Verwendung großflächiger Netze zu unterbinden. Die Bundesregierung wird sich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die gesamte Fischerei in ökologisch vertäglicher Weise vonstatten geht, und daß die Einhaltung der Vorschriften auch wirksam kontrolliert wird." Nun denn, hoffentlich hat auch jemand den Meeressäugern und anderen Tieren,die überhaupt nicht mit den Treibnetzen gefangen werden sollen auch gesagt das sie sich daran zu halten haben und sich nicht in die "ökologisch verträglichen" 2,5 km langen Treibnetze "verirren". Trotz der hireichen bekannten Tatsache das jede Art von Treibnetzen einen Todesvorhang im Meer darstellt, unterstütz- ten nur zwei EU-Staaten, nämlich Spanien und Griechenland, den Vorschlag der EU-Kommission diese Art der Fischerei völlig einzustellen. Die anderen Staaten wollten mal wieder eine wissenschaftliche Untersuchung abwarten. Auch der Einwand der Spanier, daß solch eine Untersuchung keine schon lange bekannten Erkenntnisse bringen würde, stieß auf taube Ohren. Auch konnten sich die Spanier nicht mit einem sofortigen Verbot durchsetzen, obwohl in der Fangsaison 1992 allein von französischen Thunfischfängern 1700 Delphine getötet und als lästiger Beifang wieder ins Meer geworfen wurden. Dem französichen Fischerei- minister Jean Puech war diese natürlich nur recht und so teilte er offensicht- lich auch noch erfreut der Presse mit, daß er es serht begrüßen, daß sein Land in dieser Frage, die Treibnetze betreffend, nicht länger isoliert sei und daß der Einsatz von Treibnetzen von anderen Delegationen nicht negativ bewertet worden sei. Auch im EU-Parlament wurde im September 1994 noch einmal über diese Todesvor- hänge abgestimmt. In diesem Parlament wurde schon im Dezember 1993 ein grund- sätzliches Verbot von Treibnetzen ausserhalb der 12-Meilen Zone ausgeprochen. Die Abstimmung gegen die Treibnetze war doch recht eindeutig: 203 Abgeordnete stimmten für ein Verbot ab dem 1.1.1995. Es gab nur 85 Gegenstimmen und 7 Ent- haltungen. Die betroffenen Fischer sollten finanzielle Hilfen bekommen. Denn gab es 1987 in der gesamten EU nur 5 Schiffe, die Treibnetze einsetzen, sind es heute etwa 100. Und dieses gefährdet nicht nur Meeressäger und andere Tier- arten, sondern auch die eigentlichen Opfer dieser "Fischerei",die Thunfische sind beim Festhalten an dieser Praxis mittelfristig vom Aussterben bedroht. Doch leider fühlen sich die EU-Regierungen an diesen eindeutigen Beschluß nicht gebunden. Nur in den besonders umstittenen portugiesischen und spanisch- en Gewässern wurde im Dezember 1994 ein Totalverbot der Treibnetzfischerei erlassen, ironischerweise mit der Begründung, daß es schwierig sei die Kon- tolle des Verbotes der Treibnetzfischerei mit Netzen über 2,5 km Länge durch- zuführen. Das dieses durchaus stimmt, mußte auch die Spanische Küstenwache er- fahren, die zum wiederholten Male italienische Fischereischiffe erwischten, die vor Mallorca mit 18km langen Treibnetzen fischten. Die letzten Opfer waren vier Pottwale, die sich in diesen mörderischen Vorhängen verfingen. Doch auch die deutsche Position hat sich jetzt grundlegend gewandelt. War Land- wirtschaftsminister Borchert 1994 noch der Meinung auf einen wissenschaftlichen Nachweis über die Schädlichkeit der Treibnetzfischerei zu warten, wird sich die Bundesregierung jetzt doch für ein grundsätliches Verbot der Treibnetze ein- seten. Dieses ist auch dringend erforderlich, denn wenn der Einsatz von Treibnetzen durch die EU legalisiert werden sollte, könnten auch in der Ostsee diese Todes- vorhänge zum Einsatz kommen. Wenn diese Fischereiart tatsächlich legalisiert werden sollte, dann hätte die EU das Todesurteil über tausende von Delphinen, Walen,Meeresvögeln und Meeressäugern gefällt. Darunter befinden sich dann auch Arten, die durch europäische Artenschutzabkommen eigentlich geschützt sein sollten. Dieses ist ein Widerspruch in sich, aber das scheint keine Rolle zu spielen, denn anscheinend zählen Gewinnmaximierung der Fischindustrie und die Arbeitsplätze in Zeiten wirtschaflicher Krisen und möglichem politischem Machtverlust mehr, als der Schutz der Umwelt ober der schonende Umgang mit den Ressourcen. Im Mai 1995 wurde bei dem Internationalen Handelsgericht in New York City eine Klage von sechs US-Tier- und Naturschutzorganisationen gegen die Regierung der Vereinigten Staaten eingereicht. Dadurch sollen die USA dazu gezwungen werden, offiziell anzuerkennen, daß Italien gegen das Treibnetzverbot der Vereinten Nationen verstößt und deshalb keinen Fisch und auch keine Fischereiprodukte mehr nach USA exportieren darf. Denn in den USA gibt es ein Gesetz, das besagt das die USA Handelssanktionen gegen Länder verhängen muß, die gegen UN-Reolu- tionen verstoßen. Denn nach Meinund der US-Tierschutzer haben es die USA bis- her verschlafen die Italiener als illegale Treibnetzfischer zu brandmarken. Und das bei einem jährlichen Handelsvolumen von 2 000 000 US$ für Fischpro- dukte. Was kann der einzelne gegen diese Praxis der Fischerei tun? 1.) Auf Thunfisch verzichten, solangen die Hersteller nicht nachweisen, daß er nicht aus Treibnetzen oder anderen ökologisch schädlichen Fangpraktiken stammt. Eine Liste von Firmen, die "delphinsicheren" Thunfisch anbieten kann an- gefordert werden bei:GESELLSCHAFT ZUR RETTUNG DER DELPHINE ARABELLASTR. 5/447 81925 MÜNCHEN 2.)Den Landwirtschaftsminister,den Außenminister und den Präsidenten des Euro- päischen Parlamentes auffordern, sich für ein EU-weites Verbot des Einsatzes von Treibnetzen einzusetzen. BUNDESMINISTER FÜR ERNÄHRUNG,LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN ROCHUSSTR.1 53123 BONN BUNDESMINISTER DR. KLAUS KINKEL AUSWÄRTIGES AMT POSTFACH 1148 53001 BONN DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS HERR KLAUS HÄNSCH RUE BELLIARD 97-113 B-1040 BRÜSSEL Also tut etwas, damit auch die Generationen nach uns noch etwas von den Meeren haben und nich denken müssen das Delpine eine Erfindung der Filmindustrie (Flipper) waren.