#Titel Politik / Tierschutz / Tierschutzgesetz #Logo gadget35:Pinsel/AG.Politik #Font Losse 16 #C31 LEGAL - ILLEGAL? - GANZ EGAL! #Font topaz 8 #C21 Das Deutsche Tierschutzgesetz gilt als besonders strikt und wird gerade von Industrie und Landwirtschaft häufig als überzogen und aus wirtschaftlicher Sicht schädlich bezeichnet. Doch die wirtschaftliche Nutzung von Tieren hat meist Vorrang vor dem Schutz der Tiere selbst. Daran rüttelt auch der derzeit im Vermittlungsausschuß diskutierte Novellierungsvorschlag nicht. Liest man Paragraph 1 und 2 des Deutschen Tierschutzgesetzes, könnte man meinen, in Deutschland sei die (Tier-) Welt noch in Ordnung. Leider werden schon innerhalb der folgenden Paragraphen wieder große Abstriche von den guten Vorsätzen gemacht, zumal dann. wenn es um die wirtschaftliche Nutzung der Tiere geht. So wird u.a. die Forderung erhoben, Tiere "verhaltensgerecht" unterzubringen, gleichzeitig werden in §5 des Tierschutzgesetzes Eingriffe an Tieren ausdrücklich erlaubt, die einzig dazu dienen, Tiere an nicht verhaltensgerechte Stallformen anzupassen, wie z.B. das (betäubungslose) Kupieren der Schwänze bei Ferkeln. Der Novellierungsvorschlag der Bundesregierung, der derzeit im Vermittlungsausschuß diskutiert wird, verstärkt eher diese Tendenz, anstatt ihr entgegenzuwirken. So sollen weitere "zootechnische" Maßnahmen wie z.B. das Kürzen der Schwänze bei Kälbern nun ausdrücklich erlaubt werden, um die Probleme, die hauptsächlich durch unsachgemäße Haltung (Vollspaltenboden) und Überbelegung entstehen, zu kaschieren. #C10 #Font Losse 16 Zwischen Theorie und Praxis #Font topaz 8 §1(1): "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen." #C21 Ein guter Vorsatz, der bei den männlichen Küken der Legehennenrassen völlig ins Leere läuft. Gerade geschlüpft, werden die kleinen Ferderbällchen, für die man keine Verwendung hat, "gemust" oder vergast. Und das ganz legal. Nur das Wegwerfen ohne vorherige Tötung ist strafbar, wird aber dennoch praktiziert. So ist für jährlich über 40 Millionen Tiere in Deutschland das Leben schon zu Ende, kaum das es begonnen hat. Trotz des vermeintlich restriktiven Tierschutzgesetzes, dessen Zweck es ist, das Leben des Mitgeschöpfes Tier zu schützen. Der Grund: Bei den niedrigen Preisen von Eiern ist die Haltung von Legehennen nur bei enormer Legeleistung der Tiere rentabel. Die schlanken, einseitig auf hohe Legeleistung gezüchteten Rassen sind für die Mast jedoch ungeeignet. Männliche Küken sind daher "Abfall", den es kostengünstig zu "entsorgen" gilt. #C10 §1(2): "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." #C21 Ein vernünftiger Grund läßt sich jedoch meist finden, wie das düstere Kapitel Tierversuche lehrt. Der Heißbrand bei Pferden ist jedoch heutzutage mit Vernunft beim besten Willen nicht mehr zu erklären. Die Identifizierung der Tiere kann durch das Einsetzen eines Mikrochips wesentlich effektiver und nahezu schmerzfrei erreicht werden, Offensichtlich geht es also nicht vordergründig um eine Kennzeichnung, sondern um ein Markenzeichen, einen "Mercedesstern für Pferde", mir dem diese sich dann besser und teuerer verkaufen lassen. #C10 §2.1: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen." #C21 Wäre es dem Gesetzgeber ernst mit diesem Paragraphen, dürfte es keine Käfighaltung für Legehennen, Kaninchen, Wachteln oder Pelztiere geben, keine Vollspaltenböden für Schweine und Rinder und keine Einzelboxenhaltung von Kälbern. Gerade in diesen Systemen werden jedoch die meisten der sogenannten Nutztiere gehalten, weil solche Haltungssysteme äußerst ökonimisch sind. Zudem gelten sie als hygienischer, da beispielsweise 100.000 Legehennen in Käfigen leichter sauber zu halten sind als in alternativen Haltungssystemen. Völlig außer Acht gelassen werden jedoch die Bedürfnisse der Tiere. Angeborene Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden, was nachweislich Verhaltensstörungen wie erhöhte Aggression bis hin zum Kannibalismus zur Folge hat. #C10 §2.2: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden." #C21 Milchkühe, die nahezu lebenslang an eine Standplatz gefesselt sind und dadurch nachweislich gesundheitliche Schäden davontragen, lassen diesen Paragraphen geradezu zynisch erscheinen. Auch in der Sauenhaltung ist die Fixierung der Tiere an der Tagesordnung. Besonders groß wird der Leidensdruck für eine Sau, wenn sie vor dem Abferkeln in einem einstreulosen Ferkelschutzkorb fixiert ist und kein Nest für den Nachwuchs bauen kann. Da hilft es nicht viel, wenn ihr per Verordnung zweimal im Jahr vier Wochen Bewegungsfreiheit zugestanden wird. Ob Sau & Co das Tierschutzgesetz wohl auch als strikt empfinden? #C10 WEITERE WICHTIGE NEUERUNGEN IM NOVELLIERUNGSVORSCHLAG ----------------------------------------------------- #C31 NEGATIV: #C21 ERLAUBT WERDEN SOLL, SOFERN ES "FÜR DIE VORGESEHEN NUTZUNG ZUM SCHUTZ DER TIER UNERLÄSSLICH IST, - DAS ABSCHLEIFEN DER ECKZÄHNE BEI FERKELN (OHNE BETÄUBUNG) - DAS KÜRZEN DER SCHWÄNZE BEI KÄLBERN (OHNE BETÄUBUNG) - SCHNABELKÜRZEN BEI "NUTZGEFLÜGEL" SOLL ZWAR ERLAUBNISPFLICHTIG WERDEN, DIE EINSCHRÄNKUNG AUF DEN NICHT SCHMERZEMPFINDLICHEN HORNTEIL DES SCHNABELS JEDOCH ENTFÄLLT. #C31 POSTIV: #C21 - AUSWEITUNG DES PERSONENKREISES, DER FÜR DEN UMGANG MIT TIEREN EINEN SACHKUNDENACHWEIS BENÖTIGT - VERSCHÄRFUNG DER KONTROLLEN BEI TIERTRANSPORTEN - VERBOT DES KUPIERENS DER SCHWÄNZE BEI HUNDEWELPEN ------------------------------------------------------------------------------ #C10 Artikel entnommen aus Mensch&Tier 1/98 des Deutschen Tierhilfswerkes e.V. Uwe Zemke für AmigaGadget