#Titel Politik / Gesellschaft / Einwanderung Kanada 1998 #Logo gadget38:Pinsel/AG.Politik #Font Losse 16 #C31 Einwanderung Kanada 1998: Investoren - Unternehmer - Berufstätige #Font topaz 8 #C21 Kanada ist - trotz aller Einschränkungen, Quoten und der damit unvermeidlichen Bürokratie - immer noch grundsätzlich ein Einwanderungsland. In Sachen Be- völkerungswachstum, wirtschaftlicher Stärke und Arbeitsmarktregulierung unter- stützen die jährlich 200.000 bis 250.000 Einwanderer, die sich für einen Neu- anfang in Kanada entschieden haben, das Land. Die Anforderungen an Immigranten sind über die Jahre hinweg nicht leichter geworden, weil Kanada, wie andere Industrienationen auch, hohe Arbeitslosig- keit, die Anforderungen eines spezialisierten Arbeitsmarktes und die daraus resultierenden politischen Druckstellen meistern muß. Zur Zeit ist in Kanada sogar eine komplette Umstrukturierung des Einwanderungsprozesses Teil der öffentlichen Diskussion. Die Fähigkeit, ein ausreichendes eigenes Einkommen zu erwirtschaften - neben einer allgemeinen Integrationsfähigkeit in die kana- dische Gesellschaft - gelten vielleicht schon bald als die hauptsächlichen Erfolgskriterien für zukünftige Einwanderer. Kritik an den aktuellen Anfor- derungen wurde laut, als bekannt wurde, dass rund 66 Prozent aller Einwanderer, die als Kapitalanleger ins Land kamen, weder Englisch noch Französisch fließend beherrschten. #C12 »Einwanderungszahlen in verschiedenen Kategorien, 1997« #C10 103.000 Facharbeiter 22.300 Geschäftsleute 39.500 Ehegatten, Verlobte, Kinder 21.200 Eltern, Großeltern 6.400 Andere #C21 Bis zur erwarteten Korrektur aktueller Vorschriften gelten weiterhin vier Basiskategorien für Einwanderungswillige: (1) die Flüchtlingskategorie, (2) die Familienzusammenführungs-Kategorie, (3) die Business-Kategorie für Geschäfts- leute und die (4) Kategorie für Berufstätige, deren Qualifikationen in Kanada gesucht sind, die »Independent«-Einwandererkategorie. Kanadische Einwanderungs- stellen haben es sich sogar zum Vorsatz gemacht, vermehrt qualifizierte Einwanderer in der »Business« und der »Independent«-Kategorie zuzulassen. Die Chancen für Einwanderer, die auch die richtige Motivation, die richtige Berufserfahrung, die richtige Ausbildung und das richtige Kapital mitbringen, stehen in Kategorie (3) und (4) weiterhin gut. #C31 #Titel Politik / Gesellschaft / Die Business-Kategorie #Font Losse 16 Die Business-Kategorie #Font topaz 8 #C21 Die kanadischen Einwanderungsbehörden teilen Einwanderungsanträge von zu- künftigen Geschäftsleuten in drei Untergruppen auf: (1) Investoren, (2) Unter- nehmer, sogenannte »Entrepreneurs« und (3) selbständige Geschäftsleute unter der Überschrift »Self-Employed«. #C31 Investoren #C21 Einwanderer, die als Investoren die kanadische Aufenthaltsgenehmigung erlangen wollen, müssen als Grundvoraussetzungen bereits in ihrem Heimatland eigene geschäftliche Erfolge vorzuweisen haben und ein Nettovermögen von mindestens CAN $ 500.000 besitzen, das sie sich selbst erwirtschaftet haben. Dieses schließt Investitionsvermögen mit ein, Schenkungen gelten aber nicht. Um diese Basisvoraussetzungen auch ausreichend nachzuweisen, legen viele Anwärter den Einwanderungsbehörden z. B. Steuerdokumente, Jahresbilanzen oder Geschäfts- partnerabkommen vor, um ihre führende Funktion im jeweiligen Unternehmen zu illustrieren. Als Beweise für das geforderte Nettovermögen gelten unter anderem Kontoauszüge, Übertragungsurkunden und Aktienpapiere. Interessant wird es in der Investorenkategorie beim Vornehmen der eigentlichen Investition: Investiert werden darf ausschließlich nur in Fonds, die von der jeweiligen Provinzregierung genehmigt werden und auch von den Einwanderungs- stellen der Bundesregierung genehmigt worden sind. Privatfonds qualifizieren sich unter den neuesten Regelungen nicht mehr für Investor-Immigranten, obwohl Fonds von Privatfirmen international vermarktet werden dürfen. Die Investitionsfonds werden für eine bestimmte Zeitspanne offiziell ausge- schrieben. Eine Liste der Fonds können Investoren von den entsprechenden Stellen anfordern. Obwohl die Fonds der Provinzaufsicht unterliegen, wird grundsätzlich der Erfolg des Investitionsvorhabens nicht staatlich garantiert. Der einzige Ausnahmefall ist eine Investition in Höhe von CAN $ 500.000. Bei dieser hohen Investitionssumme wird das »Investment« selbst garantiert, d. h. auch wenn der Fonds über seine Laufzeit Geld verlieren sollte, werden dem Investor am Ende der Investitionsperiode seine anfänglich eingezahlten $ 500.000 wieder erstattet. Das Nettovermögen des Antragstellers muß als Voraus- setzung hierfür jedoch $ 700.000 betragen. Abgesehen von der »$ 500.000-Kategorie« gelten in verschiedenen Provinzen auch verschiedene Investitionshöhen: Alberta, Saskatchewan, Manitoba, New Brunswick, Nova Scotia, Prince Edward Island, Newfoundland, Labrador, Yukon, Nothwest Territories. . . . . . . . . . . CAN $ 250.000 British Columbia, Ontario, Québec. . . . . . . . . . . . . CAN $ 350.000 Alle Investitionen werden auf 5 Jahre festgelegt. Während dieser Zeitspanne hat der Investor absolut keinen Zugriff auf seinen Geld. Der Investor muß nicht un- bedingt in der Provinz leben, in der die Investition vorgenommen wurde, und kann nach seiner Ankunft in Kanada jeglicher unternehmerischer Tätigkeit nach- gehen. Nach Ablauf der fünfjährigen Frist kann über die Investitionssumme wieder frei verfügt werden. Es muß jedoch noch einmal betont werden, dass eine Rendite nicht garantiert werden kann und Investor-Einwanderer im Extremfall ihre Investitionssumme komplett verlieren können. Die eigentliche Investition kann der Einwanderungswillige jederzeit nach seiner Antragsstellung tätigen, spätestens aber innerhalb einer von der Einwanderungs- behörde festgelegten Zeitspanne nach dem provisorischen Erteilen des »Permanent Resident Status«. Falls dem Einwanderungsantrag nicht stattgegeben wird, die Investition aber bereits getätigt ist, wird die Summe selbstverständlich zurückerstattet. #C31 Unternehmer #C21 Genauso wie für Investoren gelten auch für Einwanderer in der »Entrepreneur«- Kategorie bestimmte Basisvoraussetzungen. Unternehmereinwanderer müssen be- weisen, daß sie in der Lage sind, ein Geschäft, das der Wirtschaft des Landes zuträglich ist und Arbeitsplätze schafft, entweder zu gründen, zu kaufen oder darin zu investieren. Dieses Unternehmen muß mindestens einen Kanadier oder »Permanent Resident« Anstellung bieten - Unternehmereinwanderer und Familien- mitglieder ausgenommen. Außerdem muß der Einwanderungswillige, und das ist der große Unterschied zur Investor-Kategorie, bereit sein, im Unternehmen aktiv und führend mitzu- arbeiten. Im Gegensatz zu den Investoren wird von den Unternehmern kein fest- gesetztes Nettovermögen erwartet; trotzdem müssen die letzteren nachweisen können, daß sie genügend Mittel besitzen, um das Unternehmen zu gründen, kurz- fristig laufende Kosten zu decken und die Familie, falls vorhanden, zu ver- sorgen. Des weiteren müssen die Einwanderungsbehörden von der unternehmerischen Erfahrung des Antragstellers überzeugt sein, die dieser mit einer »brief outline«, d. h. einer groben Skizze seiner unternehmerischen Pläne in Kanada unter Beweis stellen muß. Detaillierte Business-Pläne sind nicht notwendig, und die im Einreiseantrag gestellten Vorstellungen bezüglich des geplanten Unternehmens dürfen sich ändern, insofern sie noch die Bedingungen der Unternehmerkategorie erfüllen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Unternehmereinwanderer vorerst nur vor- läufig ihren Permanent Resident Status erlangen. Sie haben zwei Jahre Zeit, ihre geschäftlichen Pläne in die Tat umzusetzen, selbst aktiv im Geschäft tätig zu werden und mindestens einen Kanadier einzustellen. Werden diese Voraus- setzungen erfüllt, wird die »Permanent Resident«-Aufenthaltsgenehmigung auch wirklich permanent. Bei Nichterfüllung können gescheiterte Unternehmer nach Ablauf der Frist wieder ausgewiesen werden, obwohl Verlängerungen in Ausnahme- fällen möglich sind. Während der zweijährigen Bewährungszeit muß sich der frischgebackene kanadische »Entrepreneur« in regelmäßigen Abständen bei »Immigration Canada«-Beamten melden und hoffentlich seine Fortschritte be- sprechen. Vor dem Einreichen eines Einwanderungsantrages wird Unternehmern empfohlen, sich vorab in Kanada umzuschauen, Kontakte zu knüpfen und so viele Infor- mationen zur kanadischen Geschäftswelt zu sammeln, wie nur möglich. Dabei kann man sich durchaus an die »Economic Development Offices« wenden, die Ein- richtungen in Provinzen und vielen Städten für genau diesen Zweck unterhalten. #C31 Selbständige Geschäftsleute (Self-Employed) #C21 Sogenannte »self-employed«-Einwanderungswillige müssen nach einem erfolgreichen Antrag und ihrer Ankunft in Kanada in solch einer Weise unternehmerisch tätig sein, daß sie sich selbst und ihre Angehörigen finanziell erhalten können. Außerdem muß ihre geschäftliche Tätigkeit in bedeutendem Umfang zu Kanadas wirtschaftlicher oder kulturellen Entwicklung beitragen. Diese Bedingung ist wichtig, sie definiert diese Einwanderungskategorie. »Self- Employed«-Einwanderer sind vornehmlich professionelle Sportler, Künstler, Schauspieler, Schriftsteller und Bauern, die in der Regel keine Arbeitsplätze schaffen können oder ausreichende berufliche Qualifikationen für die »Inde- pendent«-Kategorie aufweisen - zu Kanadas wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung aber doch beitragen. Im Gegensatz zu »Entrepreneurs« müssen Antragsteller in der »Self-Employed«- Kategorie keine Konditionen zu bestimmten Fristen erfüllen und müssen auch keine weiteren Arbeitsplätze für Kanadier schaffen. Allerdings muß den Behörden vorab ausreichend nachgewiesen werden, dass man in der Lage ist, die oben genannten Bedingungen zu erfüllen. Einen detaillierten »Business-Plan« müssen »Self-Employed«-Einwanderer - genauso wie die »Entrepreneurs« - nicht vorlegen. Ein Skizze genügt. Selbstverständlich muß auch genügend Geld mitgebracht werden, um vielleicht die ersten paar Wochen oder Monate ohne sicheres Ein- kommen erfolgreich zu meistern. #Titel Politik / Gesellschaft / »Independent«-Kategorie #C31 #Font Losse 16 Die »Independent«-Kategorie #Font topaz 8 #C21 Als »Independent«-Immigrant gilt, wer aufgrund bestimmter beruflicher Aus- bildung, Erfahrung und Qualifikation - zusammen mit der Aussicht auf eine relativ reibungslose Integration in die kanadische Arbeitswelt - auf dem kanadischen Arbeitsmarkt benötigt wird. »Independent«-Antragsteller werden nach einem System bewertet, welches Punkte für Alter, Ausbildung, Berufstyp, Berufs- erfahrung, Englisch- und Französischkenntnisse, Motivation und das Vorhanden- sein von nahen Verwandten in Kanada verleiht. Wer also in Kanada gefragte Berufe ausübt, dazu noch gut Englisch oder Französisch spricht und sich in seinen »besten« Jahren befindet, hat in der »Independent«-Kategorie auch beste Chancen auf einen erfolgreichen Einwanderungsantrag. Damit sich Antragsteller in der »Independent«-Kategorie vorab auf ihre Erfolgs- chancen überprüfen können, haben die kanadischen Einwanderungsbehörden eine Punktetabelle zusammengestellt, bei der man mindestens 60 Punkte erzielen muss, um eine Chance auf Einwanderung zu haben. Zu diesen Punkten kann ein Einwan- derungsbeamter bei der Botschaft nach einem persönlichen Interview noch einmal maximal 10 Punkte verleihen - je nach Einschätzung der professionellen Chancen des Antragstellers. Als absolutes Minimum für eine Einwanderung nach Kanada gelten 70 Punkte. Den Selbstbewertungstest können Leser mit Internet-Zugang und ausreichend Englisch-Kenntnissen auf der »Citizenship and Immigration Canada«- Website einsehen (http://cicnet.ci.cg.ca). Gleichzeitig ist der Vorab-Test Teil des englischen Informationspakets der Botschaften zur »Independent«- Einwandererkategorie. Als weitere Voraussetzung für die Einwanderung als Berufstätiger gilt die Regel, dass jeder Antragsteller mindestens CAN $ 10.000 und noch weitere CAN $ 2.000 für jeden Miteinwandernden (Ehemann/-frau, Kinder) nach Kanada bringen muss. Diese Gelder sollen die Zeit der Jobsuche überbrücken helfen. Für frisch- gebackene »Permanent Residents« gibt es generell keine staatlichen Förderungs- gelder. Wichtig für die berufstätigen Einwanderer ist natürlich auch die An- erkennung ihrer Lizenzen und Diplome bzw. die Berufsverbandszugehörigkeit. In Kanada sind 20 % aller Berufe auf Provinzebene reguliert, so z. B. Kranken- schwestern, Ingenieure, Lehrer, Elektriker. Um in diesen Berufen tätig zu werden, muss dann auch von den Einwanderern die notwendige Lizenz erworben werden. #Seitenende #Titel Politik / Gesellschaft / Der Einwanderungsantrag #Font Losse 16 #C31 Der kanadische Einwanderungsantrag #Font topaz 8 #C21 Der Antrag zur Einwanderung in der Business-Kategorie oder Independent- Kategorie scheint auf den ersten Blick zwar höchst bürokratisch und kompliziert, ist aber mit der richtigen Planung und der zeitigen Vorbereitung durchaus zu meistern. Falls eingesandte Dokumente nicht in Französisch oder Englisch sind, wird eine notarielle beglaubigte Übersetzung benötigt. Die grundsätzlich in Kopie (ausgenommen Führungszeugnis und Fragebogen) einzu- sendenden Dokumente sind: - Der ausführliche Einwanderungsfragebogen (Teil des »Immigration Kit«). - Angaben zum Geschäft (falls vorhanden), und zur finanziellen Lage des Antragstellers, wie z. B.: Steuerpapiere der letzten 3 Jahre; Geschäfts- bilanzen; Referenzschreiben von Buchhaltern oder Bankmanagern; Universitäts- abschlüsse und Diplome; Aktienpapiere, Besitzpapiere, Schuldverschreibungen etc. - Angaben und Dokumente zur Person und Familie: Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden; Geburts- und Adoptionsurkunden für alle Kinder; einen Stammbaum für den/die Hauptantragssteller/in und seine Frau/ihren Mann. - Gültige Reisepässe für die ganze Familie. - Die jeweiligen Antragsgebühren setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr (Processing Fee) und einer Einreiseerlaubnisgebühr (Right of Landing Fee) zusammen. Für Antragsteller in der »Business«-Kategorie betragen diese beiden Posten zusammen CAN $ 1.975 ($ 1.000 Bearbeitungsgebühr und CAN $ 975 »Right of Landing Fee«) für den Hauptantragsteller, CAN $ 1.475 ($ 500 + $ 975) für den Ehegatten/in, weitere CAN $ 1.475 ($ 500 + $ 975) für Miteinwanderer über 19 Jahre und CAN $ 100 (Bearbeitungsgebühr) für mitreisende Kinder unter 19 Jahre. Der »Right of Landig Fee« für alle Einwanderer über 19 Jahre beläuft sich auf CAN $ 975 und wird zurückerstattet, falls dem Einreiseantrag nicht stattge- geben wird. Die restlichen Antragsgebühren, der »Process Fee«, wird nicht zurückerstattet. Die für die »Independent«-Kategorie geltenden Gebühren sind mit denen der »Business«-Kategorie nahezu identisch. Die Bearbeitungsgebühr für den Hauptantragsteller beläuft sich aber nicht auf CAN $ 1.000, sondern auf CAN $ 500. - Ein offizielles Führungszeugnis im Original für alle Einreisewilligen über 18 Jahre und der medizinische Untersuchungsbericht eines von den kanadischen Einwanderungsbehörden empfohlenen Arztes. Diese Untersuchung findet aber nur nach einer vorläufigen Einsicht in den Einwanderungsantrag statt. Antrag- steller werden per Post benachrichtigt und tragen die Kosten der ärztlichen Untersuchung. #Seitenende #Titel Politik / Gesellschaft / Was noch wichtig ist .. #C31 #Font Losse 16 Grundsätzlich minimale Chancen nach Kanada einzuwandern haben ... #Font topaz 8 #C21 - Ungelernter Arbeitskräfte, die in Kanada eine Anstellung suchen. - Einwanderungswillige, die im Heimatland nicht unternehmerisch tätig waren und mit Hilfe der Provinz-Investitionsfonds einwandern wollen. - Unternehmer, die schon in ihrem Heimatland gescheitert sind. - Mittelfristig haben Einwanderer aller Kategorien, die weder Englisch noch Französisch gut beherrschen, schlechtere Karten bei der Einwanderung. #Seitenende #Font Losse 16 #C31 Sonderfall Québec #Font topaz 8 #C21 Alle in diesem Beitrag vermittelten Informationen beziehen sich auf die kanadischen Provinzen außer Québec. Die »Belle Province« sucht sich nämlich - in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden - ihre eigenen Einwanderer aus. Geschäftsleute, die ihre Zukunftspläne in Québec in die Tat umsetzen wollen, wenden sich an das jeweilige »Québec Immigration Office«, das für ihr Heimat- land zuständig ist. #Font Losse 16 #C31 Wie geht es weiter? Kanada - Schritt für Schritt #Font topaz 8 #C21 Wird dem Einwanderungs-Antrag stattgegeben, folgt ein Interview bei der kanadischen Botschaft. Wird dann das »Right of Landing« erteilt, hat man den begehrten »Permanent Resident Status« mit dem Stempel des »Immigration Officers« am Flughafen in Kanada erlangt. Als Träger dieses Status hat man in Kanada die permanente Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Der »Permanent Resident Status« darf aber nicht mit der kanadischen Staatsbürgerschaft ver- wechselt werden. Diese kann man frühestens nach einem dreijährigen Aufenthalt in Kanada als »Permanent Resident« beantragen. Der Unterschied zwischen dem »Permanent Resident Status« und der Staats-bürgerschaft besteht darin, daß Permanent Residents nicht auf Bundesebene wählen dürfen, und im Falle von begangenen Straftaten ausgewiesen werden können. #Font Losse 16 #C31 Fremdsprachenprobleme? #Font topaz 8 #C21 Die von den Botschaften herausgegebenen Einwanderungsdokumente und Infor- mationsbroschüren sind in Englisch oder Französisch verfaßt. Das gleiche gilt für die auszufüllenden Formulare. Falls das Fremdsprachenwissen nicht aus- reicht, darf zur Bearbeitung des Auswanderungsantrags durchaus professionelle Hilfe herangezogen werden. #C10 Quelle: »Canada Journal«, Ausgabe September/Oktober 1998