#Titel Forum / Leserbriefe / Sven Drieling 12.10.
#Logo gadget33:pinsel/AG.Leserbrief
#Font topaz 8
#C21
 Sven Drieling    E-Mail: indy@welcome.north.de     Berne, den 12.10.1997
 Am Breithof 5    Fido  : 2:2426/2270.13
 27804 Berne      Tel.  : (0 44 06) 53 12

 Hallo Gadget!

#C10
Hallo Drieling !
#C21

                                          "Die letzten Worte eines freien
                                           Mannes: 'Ja, ich will.'"

#C10
Erinnert mich irgendwie an "From Dusk Till Dawn". "Willkommen in ewiger
Sklaverei." "Nein danke, ich war schon mal verheiratet." *Peng*
#C21

 Oh, toll jetzt hab ich mit dem Gadget-Leserbrief den für Amiga Aktuell
 überschrieben....

#C10
Führe einfach ein `Replace "Gadget" with "Amiga Aktuell"' durch und verwende
diesen Leserbrief effektiv doppelt. Merkt ohnehin niemand.
#C21
 _ // Hallo
 \X/     Andreas

#C10
Hallo Sven !
#C21

 o Editoral

 AN> RTL als  peinliche Ausrutscher durch- gehen dürfen (immerhin gibt es ja
 AN> auch die "Hitparade der Voksmusik", Jürgen Fliege und den Bayerischen
 AN> Rundfunk,

 Den Bayrischen Rundfunk finde ich immer allerliebst, wenn es mal wieder
 darum geht, Radio Bremen das Geld zu entziehen. Nicht daß Radio Bremen
 u.a. mit der Dokumentarreihe "Unter deutschen Dächern" und dem
 Regionalmagazin "Buten&Binnen" womöglich erstklassige Sendungen produzieren
 würde.

#C10
Oder vielleicht gerade deswegen ?

Hinzufügenswert ist auch noch, daß der BR ab und an mal eine
"Scheibenwischer"-Folge sogar aus dem ARD-Gemeinschaftsprogramm genommen
hat, was dann zur Folge hatte, daß in der ganzen Republik außerhalb der
Weißwurstgrenzen der "Scheibenwischer" lief und nur in Bayern ein Ersatz.
#C21

 AN> zu verwenden ?
                 ^
 BTW Was möchte eigentlich dieses Leerzeichen, das dort nach Duden
 nicht hingehört, eigentlich ausdrücken?

#C10
Es fühlt sich wohl. Nach dem Duden (dessen Autorität ich im übrigen mangels
Regelungskompetenz ohnehin nicht anerkenne) handelt es sich bei der
Vorgehensweise, das Satzzeichen direkt hinter den letzten Buchstaben des
letzten Wortes des Satzes zu schreiben, lediglich um eine Empfehlung, nicht
um eine zwingende Regel der Schreibung. Ich persönlich finde ein Leerzeichen
vor Frage- und Ausrufezeichen weitaus ästhetischer. Außerdem wirft es,
im Gegensatz zu Rechtschreibfehlern, in keinem Fall Verständnisprobleme
auf, so daß auch gar kein Bedürfnis besteht, es wegzulassen.
#C21

 Ist es eine geheime Botschaft an Außerirdische wie z.B. Michael Jackson und
 wenn ja, was sagt sie aus?

#C10
Just beat it !
#C21

 Ist es eine allegorische Darstellung Deiner innerlichen Leere?

#C10
Interessant, daß Du das erwähnst. Ich dachte eigentlich auch immer, ich
sei innerlich weitgehend hohl. Aber als ich neulich so viel Alkohol
getrunken hatte und mir dann übel wurde, mußte ich feststellen, daß da
doch scheinbar recht viel in mir drin ist.... Oder war.

Mahlzeit !
#C21

 Ergibt die Anzahl der Leerzeichen vor dem Fragezeichen einer Gadget-
 Ausgabe geteilt durch die laufende Nummer multipliziert mit der Anzahl der
 Seiten und dividiert durch die Wurzel der Quersummen der Lottozahlen des
 Samstags vor dem Montag des Erscheinens der Ausgabe die Zahl 42?

#C10
Nein. Natürlich nehme ich dazu nicht die Wurzel der Lottozahlen-Quersumme,
sondern einfach die Summe der Toto-Zahlen. Hälst Du mich für so bescheuert,
daß ich mir die Arbeit mache, eine Quadratwurzel zu ziehen ? (Okay, natürlich
tust Du das. Ich ziehe die Frage zurück.) Und das bei jemandem, der noch
nicht einmal privatversichert ist !
#C21

 Hast Du es immer noch nicht geschafft, DME richtig zu konfigurieren oder
 werden die Leerzeichen einfach von der Post eingefügt?

#C10
Ich konfiguriere den DME nicht. Wozu auch ?
#C21

 o Leserbriefe / Stephan Hübner 09.09.
 AN> Ich gebe aber zu bedenken, daß sich hinter dieser Normierungswut
 AN> ein durchaus sinnvoller Gedanke verbirgt.[...]

 Nicht daß Du jetzt eventuell Jura studieren würdest...

#C10
Bingo ! Genau DAS ist der sinnvolle Gedanke hinter der Normierungswut !
#C21

 o Leserbriefe / Sven Drieling 15.09.
 AN> Ansonsten habe ich _WIRKLICH_ geschwitzt wie ein Rennpferd.
 AN> Warum glaubt mir das nur keiner?

 - Weil Du im 31er Editoral was anderes behauptet hast?

#C10
Du kennst doch die praktisch nicht mehr meßbare Halbwertszeit der
Gültigkeit meiner Aussagen. Ich bin doch der Erfinder des Satzes "Was
schert mich mein Gerede von gestern.". Also bitte !
#C21

 - Weil Dir eh niemand irgendwas glaubt?

#C10
Glaub ich nicht.
#C21

 - Weil Du Jura studiers?

#C10
Überflüssige Wiederholung. Diese Frage ist deckungsgleich mit Frage 2.
#C21

 Interessant ist ja auch, wie in den Leserbriefen Deine Methoden zur
 Textbeschaffung durchblicken.

#C10
Die sogenannte Beschaffungskriminalität.
#C21

 SD> Cool, wo bleibt die einseitige scharz auf weiß Anzeige im Spiegel mit
 SD> diesem Zitat plus WWW-Adresse des AmigaGadgets?

 AN> Wo bleibt der großzügige Sponsor, der das finanziert ... ?

 Sollte Dein Sommerjob beim Focus nicht genug Geld dafür eingebracht
 haben?

#C10
Focus ? Focus ? Ich dachte eigentlich, das wäre die "Junge Freiheit"
gewesen.... |:-=|
#C21

 AN> :O) Ich kann mich allerdings beim besten Willen nicht mehr an Deine
 AN> Gatewayman-Geschichte erinnern.

 /me sieht sich nun vor lauter Verzweiflung Lindenstraße, geliebte
 Schwestern und Gute Zeiten schlechte Zeiten plus Die Reporter an.

#C10
Ups. Wenn ich ein Gewissen hätte, würde es dadurch ernsthaft belastet
werden.
#C21

 Mal sehen, ob Gateway nun doch was macht. Wenn nicht schick ich die
 Geschichte fürs nächste Gadget. Wenn doch, kommt sie in die nächste
 Power-Brei unter Stories.

#C10
Du meinst, ich soll also bei Gateway anrufen und sie dazu bringen,
nichts zu tun :) ?
#C21

 AN> Ich bitte Dich. Wir leben in dem Land, das allein in diesem
 AN> Jahrhundert zwei "vollwertige", das Individuum mißachtende Diktaturen
 AN> hervorgebracht hat.

 SD> Zweimal? -> 2. DDR?

 AN> Hm. War da nicht mal was mit einem kleingewachsenen, schwarzhaarigen
 Ja, das die erste und was die zweite und falls jene erste die zweite was
 war dann die erste?

#C10
Ah. So meintest Du das "2." ! Ich dachte, Du meintest (fragend) "Zweite
DDR ?". Dann sind ja alle Unklarheiten ungeklärt. Oder auch nicht.
#C21

 AN> meinen Informationen mit rinderwahnverseuchtem Fleisch. Mampf, mampf.

 Was hat ein Gateway-Rechner, wenn er sich einen Virus eingefangen hat?
 Rinderwahnsinn.

#C10
Schreibst Du keine Leserbriefe mehr, wenn ich jetzt nicht lache ???? :O)
#C21

 AN> Eben. Neulich habe ich auf der Straße gehört, wie ein Schüler zu
 AN> seinen Freunden sagte: "Loß, kaufen wir uns zusammen ein Tamagotchi
 AN> und lassen es dann ein paarmal verrecken."...

 Ihh mies, dabei geben diesen kleinen, süßen, harmlosen, liebesbedürftigen
 Tamagotchis doch so liebliche, schöne, wohlklingende, atemberaube
 Töne von sich, wenn man sie sanft, zart und langsam unter seinen Schuhen
 zermalmt.

 AN> "I am Billy of Microsoft. Resistance is futile. Your life, as it has
 AN> been, is over. From this time forward, you will service - us !"

 Resistance ist not futile (Amiga)

#C10
You will be assimilated ! (Bill Gates)
#C21

 AN> Nachdem die Zahl der Selbstmorde unter "Gadget"-Lesern immer noch so
 AN> enttäuschend niedrig ist, bleibt mir einfach kein anderes Mittel
 AN> mehr... Die Alternative wäre, daß ich und meine Uzi mal wieder ein
 AN> paar Hausbesuche vornehmen. Aber das wären dann ja keine Selbstmorde
 AN> mehr :---) (Schaue ich zuviel Action-Thriller ?)

 Nicht, daß sich jetzt langjähriges Spielen am Computer negativ auf das
 Sozialverhalten eines Menschen auswirken könnte.

#C10
Wieso ? Nur weil ich ein paar Kommilitonen mit meiner Motorsäge zerstückelt
und ein paar Passanten mit meiner Action Pump-Gun weggeblasen habe ? In
"Doom" gibt's dafür Punkte.
#C21

 o Tests / Software / VirTerm 1.1a

 AN> Weiterhin werden die ixemul- und die ixnet-Library installiert, da
 AN> "VirTerm" mit dem GNU-C-Compiler compiliert wurde. Allerdings hat der
 AN> Programmierer bereits eine SAS/C-Version in Aussicht gestellt, welche
 AN> dann natürlich nicht mehr auf diese doch ziemlich großen Libraries
 AN> zurückgreifen müssen wird.

 Beim GNU-C ist es dank der libnix-link-library inzwischen auch problemlos
 möglich Programme zu erzeugen, die die ixemul.library nicht benötigen.

#C10
Das dürfte den "VirTerm"-Programmierer interessieren. Obwohl er ja bereits
an der SAS/C-Version sitzt. Hm. Klingt so, als könnte man mal wieder
jemandem die Sinnlosigkeit menschlichen Tuns vor Augen führen und ihn so
in tiefe Depressionen stürzen. Klasse, muß gleich mal 'ne Mail schreiben !
#C21
 o Interview - Jochen Terstiege

 JT> An dieser Stelle möchte ich anmerken, daß der SAS/C-Compiler sehr
 JT> viel mehr Warnungen ausgibt, als z.B. der GCC-Compiler. Erst durch
 JT> die Compilierung auf dem Amiga wurden einige Fehler im Programm
 JT> gefunden, die sonst wahrscheinlich sehr viel schwieriger zu finden
 JT> gewesen wären.

 Interessant, da der GCC 2.7.2.1 beim Compilieren der RKRM
 Beispielsourcen ne ganze Reihe von Warnungen ausgibt - insbesonders
 fehlt vor main() in den Sourcen das int und allgemein diverse Castings -
 daher dachte ich immer, das sei umgekehrt.

#C10
Du traust den C=-Entwicklerdokumentationen eine höhere Glaubwürdigkeit
als der Hobby-Arbeit von Studenten und Freaks zu ? Seltsam.
#C21

 o Politik / Literatur / Huntington: Kampf der Kulturen

 AN> (wie z.B. die vollständige Ignorierung der israelischen Kernwaffen)
 Israel hat Kernwaffen?

#C10
Ähm. Freilich. Natürlich nicht offiziell. Aber Israel gehört nicht ohne
Grund neben Indien und Pakistan zu den Nichtunterzeichnern des
Atomwaffensperrvertrags. Laut dem "Fischer Weltalmanach '96" zählt
Israel zu den "Ländern, die wahrscheinlich Atomwaffen haben oder nahe
daran sind" (Sp.885).
#C21

 BTW: Sehr beeindruckende und detaillierte Rezension.

#C10
Danke. Freut mich, daß sie jemand gelesen hat.
#C21

 o Lifestyle / Kino / Das fünfte Element (2)

 AN> ,da sich in diesen Zeitabständen die Grenze zwischen unserem,
 AN> grundsätzlich guten und lebensbejahenden Universum und einem bösen,
 AN> todbringenden Universum öffnet

 Aha, und die beiden letzten "zu guter letzt" Gadget-Geschichten
 stammen ganz sicherlich aus diesem lebensbejahenden Universum.

#C10
Das "lebensbejahend" ist natürlich im Kontext des fiktiven Plots des
Kinofilms zu verstehen...

Ansonsten war Dir doch schon immer klar, daß das "Gadget" die Schleuse
zu einem bösen, todbringenden Universum ist. Oder ?
#C21

 AN> Und so ist auch "Das fünfte Element" eine beeindruckende Demonstration
 AN> seines Gespürs für das richtige Timing und eine dichte Atmosphäre.

 Stand in Rezension (1), von Stephan Hübner, nicht irgendwas von es wird
 keine Spannung aufgebaut?

#C10
Ja. Ist und bleibt halt Geschmackssache. Ich hatte mir vor Abfassung
meiner Rezension - wie immer - auch einige Filmkritiken aus der wunderbaren
Welt des Internets durchgelesen. Vor allem in den USA waren viele Rezensenten
genau wie Stephan nicht sonderlich vom "fünften Element" begeistert.
#C21

 AN> - lediglich zum Ende hin flacht der Spannungsbogen bedauerlicherweise
 AN> wieder ab.

 Aha, Stephan hat sich während der Mitte des Films also mit was anderen
 beschäftigt oder etwa Du?

#C10
Wie ? Gehörte die gutgebaute Kommilitonin etwa nicht zum Film..... :) ?
Die hatte aber ganz erhebliche Spannungsbögen.
#C21

 AN> Zuschauer schon ein wenig wundern - daß ausgerechnet eine Frau die
 AN> Welt retten wird. Sowas wäre einem Spielberg, einem Lucas, einem
 AN> Rhoddenberry oder einem Emmerich nie passiert.

 Bei Spielberg hat doch ein Mädchen zumindest schon mal einen Außerirdischen
 gerettet und was ist an der Erde eigentlich rettenswert?

#C10
Gute Frage. Vermutlich zeigt das, daß nach Besson Frauen letztlich doch
die grausameren Geschöpfe sind.
#C21

 o Multimediarecht / Das IuKDG

 AN> aa) Eigene Inhalte (§ 5 Abs.1)
 AN> Für eigene Inhalte der Diensteanbieter, die von diesen zur Nutzung
 AN> bereit gehalten werden, sind die Anbieter nach den allgemeinen
 AN> Gesetzen verantwortlich.

 Wie sieht das eigentlich mit der Verantwortlichkeit bei (FD)-Magazinen
 im WWW, Internet allgemein bzw. auf anderen Medien aus? Im PB-Impressum
 steht ja, daß AutorInnen, RedakteurInnen für den Inhalt selbst
 verantwortlich sind. Inwieweit ist man als HerausgeberIn dabei eigentlich
 rechtlich aus den Schneider? Bei recht klaren Gesetzesverstößen wie
 rechtsradikale Texte dürfte man wohl verantwortlich sein. Bei falschen
 Angaben in Tests, die man mangels vorhandener Soft- bzw. Hardware nicht
 nachvollziehen kann, dürfte man wohl rechtlich nicht belang werden
 können, oder?

#C10
Ohne hier etwas verbindliches schreiben zu können, stimme ich - schon
aus Eigennutz - Deiner Einschätzung im Prinzip zu. Folgt man allgemeinen
rechtlichen Kriterien, so würde man für Schäden, die durch falsche Angaben in
Testberichten entstehen, nur bei eigenem Verschulden haften. (Das
Produkthaftungsgesetz, das auch eine verschuldensunabhängige Haftung
kennt, ist bei FD-Magazinen meiner Ansicht nach schon aufgrund ihrer
nicht-wirtschaftlichen Ausrichtung gemäß § 1 Abs.2 Nr.3 ProdHaftG nicht
anwendbar.) Verschulden ist Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei strafrechtlicher
Haftung (die dadurch verkompliziert wird, daß hier das Landes(presse)recht
zusätzliche und zum Teil auch unterschiedliche Regelungen trifft) dürften vor
allem die Beleidigungsdelikte, die Verbreitung pornographischer oder
gewaltverherrlichender Schriften, Betrug (weil der Leser aufgrund des Tests
ein Produkt kauft, mit dem er nichts anfangen kann), Sachbeschädigung oder
Datenveränderung (weil durch Hinweise im Test Geräte/Programme falsch bedient
werden und es so zur Beschädigung eines Gerätes oder zu Datenverlusten kommt)
in Betracht kommen. All diese Straftaten können nur vorsätzlich begangen
werden, d.h. eine Haftung wegen Betruges, Sachbeschädigung und Datenveränderung
dürfte in der Regel mangels entsprechendem (bzw. nicht nachweisbarem) Vorsatz
des Herausgebers ausscheiden. Bei den Schriftenverbreitungstatbeständen und
der Beleidigung/üblen Nachrede sieht es allerdings möglicherweise anders aus,
da der Herausgeber die Fakten kennt, die den derr Strafbarkeit
zugrundeliegenden gesetzlichen Tatbestand erfüllen, was für die Bejahung des
Vorsatzes genügt. Dieses Ergebnis läßt sich bei der Beleidigung zum Teil
dadurch umgehen, daß es hier einen gesonderten Rechtfertigungsgrund der
"Wahrnehmung berechtigter Interessen" gibt, der u.a. auch die Förderung einer
öffentlichen Debatte und die Wahrnehmung der Meinungs- und Pressefreiheit
umfaßt. Richtig problematisch wird es hingegen bei den
Schriftenverbreitungstatbeständen. Da der Herausgeber eines (vom Umfang her
ja überschaubaren) FD-Magazins im Regelfall die Texte kennen wird, dürfte eine
strafrechtliche Verantwortlichkeit kaum auszuschließen sein - ob als Täter
oder Gehilfe sei einmal dahingestellt. Ach ja - hinzu kommt noch die
Möglichkeit einer strafrechtlichen Haftung nach Urheberrecht. Hier existieren
auch Fahrlässigkeitsstraftatbestände.

Zivilrechtlich geht es vor allem um den Ausgleich von Schäden (eventuell
auch noch um Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüche, aber die lasse
ich mal außen vor). Solche liegen insbesondere bei Vermögensschäden (wegen
Fehlkaufs) und Sach- oder Datenbeschädigungen/-verlusten vor. Allerdings
ist eine Anspruchsgrundlage erforderlich - und der typische "Deliktstatbestand"
des § 823 I BGB setzt die Verletzung eines absoluten Rechtes voraus. Eine
bloße Vermögensschädigung reicht hier nicht, so daß ich für eine
Verantwortlichkeit für Fehlkäufe aufgrund von falschen Testberichten keine
Rechtsgrundlage sehe. Anders mag das bei der Sachbeschädigung und der
Datenveränderung aussehen, da hier das Eigentum beeinträchtigt wird.
Hier wird es dann interessant, ob der Hinweis im Impressum (respektive
den Nutzungsbedingungen) einen gültigen und wirksamen Haftungsausschluß
darstellt, der den Herausgeber bis auf Fälle des Schädigungsvorsatzes
exkulpieren kann. Der BGH hat einmal einen ähnlichen Fall entschieden,
dabei jedoch die Frage, inwieweit solche Haftungsbeschränkungen wirksam
sein können, ausdrücklich offen gelassen. Er hat dabei aber auch die
Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung aus Verkehrsüblichkeit angesprochen.
Im Ergebnis wird es wohl immer auf den konkreten Einzelfall ankommen. Wenn
in einem Text ganz offensichtlich grob eigentumsschädigende Empfehlungen,
etc. als ernsthaft gemeinte ausgesprochen werden (z.B. "Ob der Einbau des
Netzsteils geklappt hat, überprüfen sie, indem sie es an eine Starkstromdose
anschließen und dann einschalten."), dürfte sich der Herausgeber wahrscheinlich
auch trotz Haftungsbeschränkung im Impressum einer Haftung nicht entziehen
können. Anders dagegen bei Aussagen, die ihm im Rahmen seiner
Recherchemöglichkeiten als plausibel erscheinen müssen. Da dürfte dann auch
zu berücksichtigen sein, daß der Rechtsverkehr bei einem in Hobbyarbeit
erstellten Magazin schon mangels der vorhandenen Sachmittel (Hard- und
Software) keine detaillierte Überprüfung der in Testberichten gemachten
Aussagen erwartet. Aber wie Du siehst ist das mit der "Haftung" eine
komplizierte Frage, die in ihrer Allgemeinheit kaum zu beantworten ist.
#C21

 AN> Das Gesetz bestimmt mit § 5 Abs.2 also eine Sonderverantwortlichkeit
 AN> (Garantenpflicht) für den Anbieter, die Zugänglichmachung fremder
 AN> Inhalte ab Kenntnisnahme zu unterbinden, bzw. zu verhindern, sofern
 AN> dies technisch machbar und dem Anbieter zumutbar ist (IuKDGB zu § 5
 AN> Abs.2 TDG; Bröhl, in: CR 1997, 73 (75)). Wird dem nicht nachgekommen
 AN> und erweisen sich die Inhalte als rechtswidrig, haftet der Anbieter.

 Läßt natürlich noch Spielraum zu, ist aber im Gegensatz zu der
 teilweise auch schon praktizierten Idee, daß Provider für alles
 verantwortlich sind, was durch ihre Rechner geht, ein akzeptabler
 Fortschritt.

 AN> cc) Vermittlung des Zugangs zu fremden Inhalten (§ 5 Abs.3)
 Hmm, in der Praxis ist doch zwischen bb) und cc) eigentlich kein
 Unterschied.

#C10
Na ja, doch. Nimm als Beispiel Deinen Internet-Provider (olis.north.de),
der ja auch WWW-Seiten zur Verfügung stellt. Handelt es sich dabei um
eigene WWW-Seiten des Providers, so greift (wie im folgenden auch
vorausgesetzt, daß es sich dabei um einen Teledienst handelt) § 5 Abs.1 TDG
(eigene Inhalte). Handelt es sich um Seiten, die z.B. von Dir stammen und
ebenfalls auf dem WWW-Server Deines Providers liegen, so greift § 5 Abs.2 TDG
(Bereithaltung fremder Inhalte zur Nutzung). Rufst Du als Kunde des Providers
aber WWW-Seiten von einem anderen WWW-Server ab (z.B. von www.amiga.de), so
vermittelt Dein Internet-Provider dazu lediglich den Zugang, § 5 Abs.3 TDG
greift ein (Zugangsvermittlung zu fremden Inhalten). Aber natürlich gibt es
durchaus Grauzonen - wie z.B. die Frage, was unter einem "Bereithalten" genau
zu verstehen ist. Das wird inbesondere bei einer bewußten Zugangsvermittlung
relevant.
#C21

 Gibt's eigentlich einen Artikel darüber, in dem jene Paragraphen mal auf
 die XS4All-Sperrung und das Abschalten von sexuell geprägten Newsgroups
 durch Compuserve angewandt worden sind?

#C10
Meines Wissens nicht. Ich habe in den Grundlagen-Artikel die gesamte mir
zu diesem Thema bekannte Literatur eingebaut. Aber im Prinzip dürfte sich
die Sache recht einfach gestalten. (Natürlich nur im Prinzip - auch hier
gilt der Merksatz: zwei Juristen, drei Meinungen.) Der Provider XS4All hatte
auf seinem Server WWW-Seiten mit vermutlich kriminellem Inhalt gespeichert.
Diese stammten jedoch nicht von XS4All selbst, sondern von der WWW-Fraktion
der "Radikal". Ergo hat XS4All fremde Inhalte zur Nutzung bereitgehalten,
§ 5 Abs.2 TDG ist anwendbar. Die von der Bundesanwaltschaft in Anspruch
genommenen Internet-Provider (wie z.B. DFN), über die man auf diese Seiten
zugreifen konnte, haben die Inhalte selbst jedoch nicht bereitgehalten.
Sie haben somit nur den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt, § 5 Abs.3 TDG
ist anwendbar. Daß durch die Inkenntnissetzung eine "bewußte
Zugangsvermittlung" und damit eventuell doch ein Fall des "Bereithalten"s
vorliegt, dürfte angesichts der Konzeption des § 5 TDG, die eine solche
Vermutung nur für Ausnahmefälle gezielten Rechtsbruches zulassen dürfte,
nicht anzunehmen sein. D.h. DFN, Compuserve, T-Online, etc. haften nicht
für die Radikal-Seiten auf XS4All. Allerdings bleibt ja gemäß § 5 Abs.4 TDG
nach wie vor die Möglichkeit der polizeilichen Sperrungsverfügung bestehen.
Da ist es dann aber natürlich fraglich, inwieweit diese technisch möglich
und zumutbar ist - angesichts der Praxis der betroffenen Provider, sich
in einem solchen Falle einfach "rotierende IP-Adressen" zuzulegen, dürften
Machbarkeit und Zumutbarkeit wohl zu verneinen sein.

Was die Newsgroups betrifft, wird die Sache diffiziler. Zwar wird ganz
vereinzelt vertreten, es würde sich dabei um fremde Inhalte handeln,
zu deren Nutzung der Betreiber des jeweiligen Newsservers lediglich den
Zugang vermittelt. Dies dürfte aber kaum mit der Systematik des Gesetzes
und schon gar nicht mit dem Willen des Gesetzgebers übereinstimmen. Da es
sich bei den alt.sex.*-NGs ja auch um Gruppen handelt, die allesamt normale
"expire"-Zeiten haben, scheidet weiterhin eine Fiktion der Zugangsvermittlung
aus, wie sie nach § 5 Abs.3 S.2 TDG bei nur kurzzeitiger Speicherung erfolgen
könnte. Es handelt sich somit bei den Newsgroups um fremde Inhalte, die der
Betreiber des Newsservers zur Nutzung bereit hält. Damit bestimmt sich seine
Haftung nach § 5 Abs.2 TDG. Aber auch hier gilt - inbesondere für Provider,
die selbst keine Newsserver betreiben, über deren Server man jedoch die
Internet-Verbindung zu einem solchen herstellen kann - daß die Möglichkeit
einer Sperrungsverpflichtung nach § 5 Abs.4 TDG berücksichtigt werden muß.
#C21

 AN> pönalisiert

 Solche Wörter lernt man im Jura-Studium?

#C10
Geil, wa ?
#C21

 AN> 3. Artikel 3: Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG)

 Kryptographie ist in den beiden Gesetzten ja gar nicht erwähnt. SigG stellt
 natürlich auch die Infrastruktur dazu zur Verfügung, inklusive der
 Möglichkeit, darüber Schlüssel zur Entschlüsselung, Stichwort
 "Lauschangriff", sammeln zu können. Wird's zu dem Thema ein eigenes Gesetz
 geben oder dürfte dieses Thema auch noch irgendwann ins IuKDG Einzug
 halten?

#C10
Glaubt man den Aussagen der Bundesregierung, so wird derzeit über ein
Kryptographie-Verbot - sogar im Hause Kanther - nicht mehr nachgedacht.
Ich könnte mir auch nicht vorstellen, daß ein solches verfassungsrechtlich
aufrechterhalten werden könnte.
#C21


 _ // Hallo
 \X/     Hans-Christof


 HT> entdeckte ich in einem der obskuren Import-Export-Läden an der
 HT> Kantstraße ein ähnliches Sortiment wie an dem TamilenStand:
 HT> Geschmackvolle Gemälde und Laserkanonen.

 Wie?!? Importierte Laserkanonen? Dann ist MIB also doch wahr!


 _ // Hallo
 \X/     Uwe

 o Künstliches Glück
 UZ> Die Sehnsucht nach dem Glück und nach intensiven Gefühlen läßt über
 UZ> eine halbe Million junger Menschen zur Kultdroge Ecstasy greifen. Doch
 UZ> auf das Hochgefühl folgt der körperliche und seelische Kater.

 BTW: Süß find ich immer den Kontrast zwischen Oktoberfest und der
 Drogenpolitik Bayerns.

#C10
Oder die "Keine Macht den Drogen"-Kampagnen bei Sport-TV-Übertragungen, die
von Bierbrauereien gesponsort werden.
#C21

 UZ> Ich persönlich habe ein einziges Mal so eine Pille genommen und davon
 UZ> war mir zwei Tage lang übel. Da kann ich nur sagen, daß ich lieber
 UZ> sauberes Hasch rauche als so einen Scheiß zu schlucken.

 Hasch ist kein künstliches Glück? Mich würde mal interessieren, warum
 die Leute überhaupt Drogen(Alkohol, Hasch, Kokain etc.) zu sich
 nehmen und sich ihr Leben von einer Chemikalie diktieren lassen.

#C10
Nun, jeder, der seinen morgendlichen Kaffee oder Tee braucht, um auf
Touren zu kommen, wird Dir diese Frage beantworten können. Oder auch nicht... ?
#C21


 _ // Hallo
 \X/     Oliver

 o Jokes & Stories / Hurtig, hurtig...

 Geil!!!


 o TAMAGOTCHI oder Ein Tritt in die Eier

#C10
"Tamagotchi" war aber nicht von Oliver, sondern von Heiner de Wendt !
#C21

 Schon wieder so ein aufmunterndes Ende.

 Oh, ein herrliches Bild eines Sonnenaufgangs. - Nein, das ist ein
 Sonnenuntergang.
 Oh, endlich Licht. - Ja, das des entgegenkommenden Zuges.

 Hey, Klasse endlich mal wieder ein Brief. - Ja, vom Finanzamt.

#C10
Hm. Im letzten Brief vom Finanzamt, den ich bekommen habe, stand was
von 450 DM Steuerrückzahlung :------)
#C21

 Hey, klasse SAT-1 sendet nicht mehr Schreinemakers. - Ja, sie kommt nun
 auf RTL.

 Ah, schön der Regen hat aufgehört. Ja, jetzt kommt die Trockenheit.

#C10
Du hast das Konzept durchschaut :) ! Mach's gut und freu' Dich des
Lebens ! Nur noch sechzig Jahre bis zur Pflegebedürftigkeit !!
Höchstens !
#C21

  tschuess
        [|8:)
