#Titel Politik / Gesellschaft / Deutschland, einig ... #Logo gadget29:pinsel/AG.Politik #Font Losse 16 #C31 Deutschland, einig Babelland ? #C21 #Font topaz 8 Es war schon immer eine Spezialität der Deutschen, sich stets für wahrhaft wichtige Dinge zu engagieren. Doch wer dachte, mit der bayerischen Biergartenrevolution und den Hasstiraden konservativer Politiker und Kirchenmänner (seltsamerweise kaum -frauen...) gegen das "Kruzifixurteil" aus Karlsruhe habe der Deutschenwahn der letzten Jahre seinen Höhepunkt erreicht, der hat nicht mit der Empörung gerechnet, die eine kleine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe und das von ihr ausgearbeitete Werk zur Rechtschreibreform in Bürgerstuben und Feuilletons, in Lehrerkonferenzen und Redaktionssitzungen hervorrufen würde. Dabei hatten die ersten Entwürfe zu dem Regelwerk, wie der 1992 veröffentlichte Vorschlag zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, kaum öffentliche Resonanz zur Folge gehabt. Und auch die (vorentscheidende) Wiener Konferenz führte weder zu öffentlichen Entrüstungen gewählter Volksvertreter noch zu Hasskampagnen der Printmedien von "Bild" bis "FAZ". Doch seit Mitte 1995 begann der Widerstand zu wachsen, so dass nicht nur zahlreiche Nachbesserungen des Reformwerkes erforderlich waren. Nein, inzwischen steht die gesamte Rechtschreibreform zur Debatte - in verschiedenen Bundesländern bestehen gar konkrete Pläne zu Volksbegehren gegen die Einführung des eigentlich Ende 1995 von der Kultusministerkonferenz (KMK) und bald danach auch von der Ministerpräsidentenkonferenz gebilligten Regelwerkes. Am deutlichsten wird der gesamtgesellschaftliche Stimmungsumschwung (oder auch erst der Vorgang der Meinungsbildung ?) am Hamburger Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL". Noch 1995 betonte das Blatt, "wie notwendig die Reform ist", wie gut es sei, dass "die komplizierten, oft sogar unsinnigen Duden-Regeln" (DER SPIEGEL 43/1995) ersetzt würden. Doch kaum ein Jahr später schloss sich das Augstein-Magazin dem "Aufstand der Dichter" an und verkündete, sich der neuen Rechtschreibung verweigern zu wollen. Wozu die ganze Aufregung ? Was ist wirklich dran an dieser Reform ? #C31 1.Die Rechtschreibreform ist kein Angriff auf deutsche Sprache und Literatur: #C21 Dass sich Schreibweisen im Laufe der Zeit ändern ist nichts ungewöhnliches, ohne dass deswegen die deutsche Literatur entwertet worden wäre. So nimmt niemand Anstoss daran, dass in den Grimm'schen Märchen Dinge noch "theuer" und nicht etwa (dudenkonform) "teuer" sind - ganz davon abgesehen, dass die Orthographie älterer Bücher ja ohnehin mit der Zeit durch die Lektoren der Verlage an die zeitgemäße Schreibweise angepaßt wird. Modernere Autoren haben sich darüber hinaus noch nie um die "geltende" Rechtschreibung gekümmert: von Thomas Mann, der unbeirrt den sogenannten "Sächsischen Genitiv" (z.B. "Vater's Hund" statt korrekt "Vaters Hund") benutzte (freilich ohne dass das die Verlage daran hinderte, die der Rechtschreibung entsprechende Form zu verwenden), bis zu Uwe Johnson, der das "ss" dem "ß" dem Vorzug gab. Literatur als Kunstform mag sich durch vieles definieren - die Rechtschreibung gehört jedenfalls nicht dazu. Was einen "Angriff" auf die Sprache angeht, wird man sicherlich differenzieren müssen. Die gesprochene Sprache wird jedenfalls von der Rechtschreibreform nicht betroffen werden. Etwas anderes könnte für die geschriebene Sprache gelten, die man ja nicht so ohne weiteres mit ihrem gesprochenen Gegenpart vergleichen kann. Hier wird sich in der Tat etwas ändern, doch sollte man im Auge behalten, dass die Änderungen in erster Linie rein technische Fragen betreffen, z.B. die Vereinfachung der Kommaregeln und die reformierte Silbentrennung, und somit keinen Angriff auf die "Sprache" darstellen können, und dass zum anderen in weiten Teilen der inhaltlichen Änderungen die bisherige Schreibweise als mögliche Alternative beibehalten wird und somit der deutschen Sprache nichts geraubt sondern vielmehr etwas hinzugefügt wird. In den Bereichen, in denen tatsächlich etwas zwingend geändert wird, beschränken sich die Unterschiede zwischer alter und neuer Schreibung schließlich auf Kleinigkeiten (z.B. Groß-/Kleinschreibung, Getrennt-/Zusammenschreibung, Austausch von einzelnen Buchstaben). Wenn in Zukunft statt "in bezug auf" "in Bezug auf", statt "radfahren" "Rad fahren" und die vertrauliche Anrede ("du") kleingeschrieben wird von einem "Angriff auf die deutsche Sprache" zu reden, hieße mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. So ausdrucksarm ist diese nämlich mitnichten, dass sie durch kleine Anpassungen schon in ihrer Substanz getroffen wäre. #C31 2.Die Rechtschreibreform ist nicht absolut überflüssig: #C21 Natürlich könnte auf die Reform verzichtet werden. Sie bringt jedoch erhebliche Vorteile mit sich. Das beginnt damit, dass völlig anachronistische und unlogische Regelungen aus der Rechtschreibung verschwinden werden (z.B. die berüchtigten "verblassenden Substantive") und dass typische Fehlerquellen, die nicht etwa auf das orthographische Versagen der Bevölkerung, sondern auf die Unlogik der zugrunde liegenden Regeln beruhen, beseitigt werden. Ein paar Beispiele (nach DER SPIEGEL 43/1995): | ---------------------------------------------------------------------------- | | | | | | | | #C10 #Y-100 Rechtschreibung vor der Reform Rechtschreibung nach der Reform Im Dunkeln tappt er nach Hause, Im Dunkeln tappt er nach Hause, bei dem Thema tappt er im dunkeln. bei dem Thema tappt er im Dunkeln. Der Sportler trat als achter an Der Sportler trat als Achter an und kam als Dritter ins Ziel. und kam als Dritter ins Ziel. Als nächstes ist der Nächste dran: Als Nächstes ist der Nächste dran: "Der nächste, bitte." "Der Nächste, bitte." #C21 Diese Behebung typischer Fehlerquellen kommt nicht nur den Erwachsenen zugute, sondern natürlich in erster Linie den Kindern, die die überflüssigen, unlogischen und dem sprachlichen Verständnis in keinster Weise dienlichen, nur das Auswendiglernen prämierenden bisherigen Regeln gar nicht erst lernen brauchen. Nicht sonderlich nahe liegend, aber im Zuge der europäischen Integration nicht zu vergessen, ist die Angleichung der Sprache im deutschen Sprachraum. Denn während beispielsweise das in Österreich schon bisher gebräuchliche "sodaß" in Deutschland bisher schlicht falsch war ("so daß") und während die Schweiz schon seit längerem das "ß" durch ein "ss" ersetzt hat, entspricht zukünftig "sodass" in allen drei Ländern der korrekten Rechtschreibung ("so dass" bleibt im übrigen als alternative Schreibweise ebenfalls korrekt). Und schließlich bietet die Rechtschreibreform auch noch die erstmalige Chance, die Vorherrschaft des Duden über die deutsche Rechtschreibung zu brechen und durch ein demokratischeres (wenngleich gerade hier noch einige Verbesserungen denkbar gewesen wären) Instrumentarium zu ersetzen. Bestimmte sich nämlich bisher die in den Schulen gelehrte Rechtschreibung weniger an den tatsächlichen Entwicklungen der deutschen Sprache sondern mehr an denen, die der Duden als solche vermerkte und in seine Neuausgaben übernahm, so wird in Zukunft eine zwischenstaatliche Kommission am Institut für deutsche Sprache in Mannheim die Entwicklung der Sprache beobachten und bei Bedarf Zweifelsfragen klären oder für eine Fortbildung des Regelwerkes Empfehlungen abgeben. Somit wäre endlich die deutsche Sprache in die Hände einer Institution gelegt, die nicht mehr wie der Duden, den Hermann Hesse einst einen "Popanz und Gott der eisernen Regeln" nannte und der als einziges Wörterbuch 1941 den Eintrag "judenfrei" enthielt (vgl. Wolfgang Kopke, "Rechtschreibreform auf dem Erlaßwege?", in: JZ 1995, S.874), in erster Linie ein kommerzielles Eigeninteresse verfolgt. #C31 3.Die Rechtschreibreform wird volkswirtschaftlich nur wenig kosten: #C21 Da in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit bei den ohnehin von Natur aus eher aufs Sparen, Sparen, Häusle-Bauen bedachten Deutschen kein Argument besser zieht als der Verweis auf den Geldbeutel, stürzten sich Öffentlichkeit und Presse mit Hochgenuss auf die Kostenschätzungen, die im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform abgegeben wurden. Doch oftmals glichen die Prognosen nur dem Blick in die viel beschworene Kristallkugel der Wahrsagerinnen dieser Welt und ihrer Jahrmärkte. Den Preis für die unseriöseste Panikmache dürfte sich der Verband der Schulbuchverlage verdient haben. Der geringe Wert seiner leider in der öffentlichen Diskussion begierig aufgegriffenen Schätzung, die Mehrkosten für die im Zuge der Rechtschreibreform erforderlichen Umstellungen betrügen alleine für Schulbücher 300 Millionen DM, lässt sich vielleicht daran ablesen, dass derselbe Verband noch anlässlich eines Hearings der KMK von 5 bis 10 Milliarden DM ausgegangen war. Noch dreister war nur der Bundesverband für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik, der behauptete, die Reform erfordere "einen nur noch mit den Kosten der Wiedervereinigung vergleichbaren finanziellen Kraftakt". Zur Erinnerung: im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde eine gesamte Volkswirtschaft umgekrempelt und es fanden bis dato Transferleistungen in Billionen(!)-Höhe statt. Wie der SPIEGEL (aus dessen Ausgabe 43/1995 auch die genannten Daten stammen) treffend formulierte: "Mit der Wirklichkeit haben diese Zahlen nichts zu tun." Fakt ist vielmehr, dass Schulbücher ohnehin einer stetigen Erneuerung unterliegen. Im Allgemeinen wird ein Buch nach drei bis fünf Jahren durch ein neues ersetzt. Die Anschaffung von Schulbüchern schlägt dabei jährlich mit etwa 800 Millionen DM zu Buche, wobei zwei Drittel von der öffentlichen Hand (Zuschüsse, Schuleigentum, etc.) und ein Drittel von den Eltern getragen wird. Wenn dazu die Schulbuchverlage, wie es derzeit geplant ist, die Umstellung auf die neue Rechtschreibung ohnehin erst im Rahmen durch Lehrplanänderungen notwendig gewordener Überarbeitungen vornehmen (vgl. DER SPIEGEL 28/1996), dann ist mit nur äußerst geringen zusätzlichen Belastungen für die Erwerber zu rechnen, die Reform liesse sich "fast ohne Mehrkosten verwirklichen" (Hartmut Holzapfel (SPD), Kultusminister des Landes Hessen). Ausserhalb des Schulbereiches bietet sich ein ähnliches Bild - die Verlage werden ihre Bücher nur im Rahmen von Neuauflagen an die neue Rechtschreibung anpassen, auch Unternehmen und Banken werden zunächst das schon existente Formularmaterial aufbrauchen (vgl. DER SPIEGEL, aaO) und der Verbraucher wird erst recht nicht seine Privatbibliothek der Altpapiersammlung zuführen. Die Umstellung von Rechtschreibprogrammen stellt sich ebenfalls als nicht sonderlich aufwendig (vgl. DER SPIEGEL aaO) dar. Kosten entstehen nur denen, die privat oder beruflich auf eine korrekte Rechtschreibung angewiesen sind (oder das zumindest glauben) und sich daher ein neues Wörterbuch oder ein angepasstes Rechtschreibprogramm zulegen müssen. Doch auch diesen Ausgaben (die selbstverständlich insoweit eine Bindung der Kaufkraft zur Folge haben) stehen natürlich die entsprechenden Einnahmen der Wörterbuchverlage, die z.T. damit auch die Umstellung anderer Publikationen finanzieren können, und Softwarehersteller entgegen, welche ja letztlich ebenfalls Bestandteil der Volkswirtschaft sind. #C31 4.Die Neuschreibung ist wissenschaftlich vernünftig: #C21 Natürlich enthält die Reform einige Verstöße gegen die Sprachlogik. Dem stehen jedoch unzählige unlogische Regeln und Schreibungen entgegen, die durch die Reform beseitigt werden. Zur Verdeutlichung einige Beispiele aus "Die Rechtschreibreform - Eine Zusammenfassung" (vgl. AmigaGadget#26): | ---------------------------------------------------------------------------- | | | | | | | | #C10 #Y-100 Rechtschreibung vor der Reform Rechtschreibung nach der Reform irgend etwas, irgendetwas, irgend jemand, irgendjemand irgendwer, irgendwer, irgendwann, irgendwann numerieren, nummerieren, plazieren, platzieren, Roheit, Rohheit, Zäheit Zähheit #C21 Mit der stärkeren Orientierung am "Stammprinzip" wurden viele Ungereimtheiten der bisherigen Schreibung ausgeräumt und ein schlüssiges Gesamtkonzept geschaffen. Dass die Sprachlogik nicht bis in den letzten Winkel der Orthographie durchgehalten wurde, resultiert aus dem Kompromisscharakter, den die Reform angesichts widerstreitender Wünsche der Sprachwissenschaftler, der Kultusbürokratie und der Öffentlichkeit zwangsläufig annehmen musste. Dank der Intervention der Kultusminister (insbesondere von Hans Zehetmair, dem bajuwarischen Herrn über Schüler und Lehrer) konnten zudem die gröbsten Ungereimtheiten und sprachlogischen Fehler der Reform beseitigt werden - so sollte zunächst das "Paket" zum "Packet" werden, was zwar dem Sprachstamm entsprochen hätte ("packen", "Päckchen"), aber der Aussprache zuwidergelaufen und auch im Vergleich zu anderen Wörtern mit einem mittigen "k" eine schwer erklärbare Ausnahme geblieben wäre. Ebenfalls im Zuge der Nachbesserungen verschwanden die "Karrosse", der "Jackpott" und die "Zigarrette" aus der Liste der neuen Schreibweisen. Somit bleibt als Ergebnis festzuhalten, dass im Vergleich zum vorherigen, oftmals an reine Willkür gemahnenden Zustand, sich die Reform als deutlicher sprachlogischer Fortschritt darstellt. #C31 5.Sie ist nur zum Teil unpädagogisch: #C21 Die Reform hat für eine geringe Anzahl Schüler tatsächlich kaum zu rechtfertigende negative Auswirkungen - und zwar für diejenigen, die bereits vor Übernahme der neuen Regeln in den Lehrstoff der Schulen das Schreiben lernten und die nach dem Verbindlichwerden der neuen Schreibung nach dem Schuljahr 2004/2005 ihre Abschlussprüfung ablegen werden, mit anderen Worten: die Schüler, die ausschliesslich die alte Rechtschreibung lernten, deren Reifeprüfungen (Mittlere Reife oder Abitur - beim Hochschulabschluss dürfte in der Regel die Übergangsphase lang genug bemessen sein) jedoch vollständig unter Zugrundelegung der neuen Rechtschreibung bewertet werden. Dies trifft also in erster Linie die heutigen Zweit- bis Sechstklässler. Denen wird man nur schwer erklären können, warum das (zumeist komplizierte), was sie gestern noch als richtig lernen mussten, morgen als falsch angestrichen wird. Bei allen anderen Schülern führt die Reform hingegen nicht zu pädagogischen Mängeln sondern berührt sie entweder nicht (wenn sie ihren Abschluss vor dem Schuljahr 2005/2006 machen) oder bringt ihnen sogar erhebliche Erleichterungen. Oder ist es ein Glanzstück angewandter Pädagogik, wenn man einem ABC-Schützen beizubringen hat, dass er zwar "Wes-pe" trennen darf, die "Weste" jedoch zur "We-ste" werden muss ? (Ironischerweise gehört die Wissensvermittlung selbst zu den Worten, deren Trennung nach alter Schreibung kaum erklärbar anmutete: "Päd-agogik". In Zukunft wird alternativ dazu das der gesprochenen Sprache ähnlichere "Pä-dagogik" zulässig sein.) Oder wie soll ein Nachwuchskapitalist verstehen, warum es bei der Bezeichnung von Personen einerseits "Arm und Reich", andererseits aber "gross und klein" heisst ? (Nach der Rechtschreibreform wird beides gross geschrieben.) Nur weil man schon immer Unsinn vermittelt hat, muss man das nicht auch in Zukunft weiterführen. Richtig ist, dass nach der Reform die "korrekte" und die in dem Grossteil der Bücher anzutreffende Rechtschreibung auseinander fallen werden. Das ist sicher ein unschönes Phänomen, das aber im Laufe der Zeit (und der Neuerscheinungen) an Bedeutung verlieren wird, zumal der Grossteil der aktuellen Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften) ab 1998 die neue Rechtschreibung anwenden wird. Daran kann man bereits erkennen, dass die Reform nicht auf die Schulen beschränkt bleiben wird. Die neue Schreibung wird sich aller Voraussicht nach auch im Alltagsleben durchsetzen. Das beginnt im geschäftlichen Briefverkehr, in dem kaum von der in behördlichen Schreiben verwendeten (neuen) Rechtschreibung abgewichen wird, und endet damit, dass immer mehr Menschen die reformierten Schreibweisen schon in der Schule gelernt haben werden. De facto steht ein erheblicher Anpassungsdruck zu erwarten, dem nicht nachzugeben das Risiko mit sich bringen wird, als der korrekten Orthographie nicht mächtig bezichtigt zu werden. Dass die Reform auf die Schulen und Behörden beschränkt bleiben wird und die Schüler mithin für "die Katz'" lernen, dürfte somit mitnichten zu erwarten sein. Und genau das führt zum eigentlichen Problem, das die Rechtschreibreform aufwirft. #C31 6.Sie ist undemokratisch durchgesetzt worden und verfassungswidrig: #C21 Mittels der Schriftsprache ist der Mensch in der Lage, seine individuelle Freiheit zu entfalten. Es spricht somit viel dafür, sie als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes anzusehen (so auch Kopke, Wolfgang, "Die verfassungswidrige Rechtschreibreform", in: NJW 1996, S.1081 (1083)). Wie oben erläutert wird die Reform vermutlich erhebliche Auswirkungen für das Alltagsleben haben und die Schriftsprache des Großteils der Bevölkerung beeinflussen. Somit stellt das von der KMK als Teil der Exekutive beschlossene Regelwerk einen zwar nicht unmittelbaren (weil prinzipiell nur auf die Sphäre der Schulen und Behörden abstellend) aber jedenfalls mittelbaren Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürger dar. Diese Mittelbarkeit reicht nach heute ganz herrschender Meinung aus, um einen Grundrechtseingriff zu bejahen (vgl. Pieroth, Bodo / Schlink, Bernhard, "Grundrechte, Staatsrecht II", 10. Auflage, Heidelberg 1994, Rn.259). Um diesen zu rechtfertigen bedarf es sachlicher Gründe - und ob die zwar rechtspolitisch wünschenswerte aber keinesfalls zwingend gebotene Erleichterung der Rechtschreibung und ihrer Erlernung schwer genug wiegen, ist durchaus nicht sicher (eine Grundrechtsverletzung nimmt Kopke, in NJW 1996, S.1081 (1083ff), an). Noch schwieriger wird es, einen Grundrechtsverstoss hinsichtlich der Herausnahme der Schüler, die wie oben geschildert nach alter Rechtschreibung gelernt haben, ihre Abschlussprüfung aber nach neuer Schreibung ablegen müssen, zu verneinen. In Betracht kommen hier Verstösse gegen Art.3 I GG (Gleichheitsgrundsatz, evtl. wäre eine längere Übergangsfrist vonnöten), Art.2 I GG (allgemeine Handlungsfreiheit, sofern sich der Eingriff als unverhältnismäßig darstellen sollte) und gegen Art.12 I GG (Berufsfreiheit, die z.B. bei Schülern weiterführender Schulen einschlägig ist). Doch selbst wenn man die materielle Rechtmäßigkeit der Rechtschreibreform aufgrund eines weiten Prognosespielraumes der Exekutive bejahen würde, ist sie doch allemal aufgrund der Art und Weise ihrer Umsetzung verfassungswidrig. Als 1901/03 die "amtliche Rechtschreibung" eingeführt wurde, war im deutschen Staate von "Grundrechten" keine Rede. Schüler unterlagen der Anstaltsgewalt, per Verwaltungserlass konnte bestimmt werden, was für ihn rechtens sein sollte (vgl. Kopke, in: JZ 1995, S.874 (875)). Das ist spätestens seit der Geltung des Grundgesetzes anders. Es ist heute anerkannt, dass die sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisse" (Schüler -> Schule, Beamter -> Dienstherr, Strafgefangener -> Staat) nicht dazu führen können, dass den Betroffenen in diesem Bereich keine Grundrechte mehr zustünden. Die Verwaltung darf auch hier nur unter den Voraussetzungen, die das Grundgesetz normiert, in Grundrechte eingreifen - regelmäßig also nur dann, wenn eine gesetzliche Grundlage den Eingriff rechtfertigt. Im Bereich des schulischen Unterrichts hat sich dieses Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung seit Anfang der siebziger Jahre in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes durchgesetzt (vgl. Kopke, in: JZ 1995, S.874 (876)). Die Schwierigkeit, dass die Schule auf pädagogischen Freiraum angewiesen ist und sich schneller an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen muss, als dies durch den doch oftmals langsamen Gesetzgebungsprozess möglich wäre, wurde von den Gerichten dahingehend gelöst, dass sie dem Gesetzgeber die Festlegung der Bildungs- und Erziehungsziele, der sogenannten "Groblernziele" aufgaben. In diesem Rahmen könnten dann Lehrpläne die Einzelheiten regeln. Nach wie vor halten sich jedoch die gesetzlichen Grundlagen der Schulverwaltung, die Schulgesetze der Bundesländer, hinsichtlich der Formulierung von "Groblernzielen" bedenklich zurück. Oftmals werden lediglich die zu lehrenden Fächer (z.B. "Mathematik", "Deutsch",..) genannt und die Lernziele mit wenigen kaum aussagekräftigen Sätzen umrissen (nach Kopke, aaO, begnügt sich das Thüringer Schulgesetz bei der Bestimmung des Lehrauftrages der Grundschulen mit dem Satz: "Sie vermittelt unter Einbeziehung von spielerischen Formen des Lernens grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Voraussetzung für jede weitere schulische Bildung und fördert die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes"). Dies mag soweit akzeptabel sein, als diese Bestimmungen durch Auslegung zu einer eindeutigen Bestimmung der "Groblernziele" führen. So war etwa bis dato klar, was die Grundschule auf dem Gebiete der einzelnen Fächer zu vermitteln hatte. Auch die Entwicklung der einzelnen "Groblernziele" ist somit von den bestehenden Gesetzen insoweit gedeckt, als sie sich im Rahmen herkömmlicher Bahnen bewegt (als sich z.B. die Schreibweise "Fotografie" gegenüber dem ursprünglichen "Photographie" durchgesetzt, bzw. neben ihm etabliert, hat, konnte die Schule dieser Entwicklung Rechnung tragen). Verläßt die Schulverwaltung aber den vom gesellschaftlichen Konsens gezogenen Rahmen und bewegt sie sich stattdessen auf völlig neuen bildungspolitischen Bahnen, so bedarf es dazu wegen der Grundrechtsbetroffenheit der Schüler (und ihrer Eltern) einer Legitimation durch den Gesetzgeber. So hat beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht bestimmt, dass eine gesetzliche Regelung #C10 "..auch für die Festlegung der Schulinhalte jedenfalls insoweit, als diese in ihren Grundzügen gegenüber dem herkömmlichen staatlichen Bildungsangebot in wesentlichen Punkten geändert werden sollen,..." #C21 erforderlich sei und dass die unbestimmten Formulierungen der Schulgesetze nur eine #C10 "..Fortentwicklung der Bildungs- und Erziehungsziele in den herkömmlichen Bahnen..." #C21 erlaubten (Zitate nach Kopke, in: JZ 1995, S.874 (877)). Die Rechtschreibreform basiert mitnichten auf einem gesellschaftlichen Konsens. Zum Teil werden Schreibungen für verbindlich erklärt, die es vorher in der deutschen Sprache nicht gab. Damit werden durch einfache Maßnahmen der Kultusverwaltung die herkömmlichen Bahnen verlassen und ein für beinahe alle Schulfächer wichtiges Lernziel geändert. Dies geschah lediglich aufgrund von Beschlüssen der Kultusminister- und der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, also durch die Exekutive. Folglich fehlte es bereits an der "Regelungskompetenz" für die Rechtschreibreform, die zumindest gesetzliche Leitvorgaben durch die (für Schulfragen zuständigen) Landesparlamente erfordert hätte. Einen weiteren Grund für die Verfassungswidrigkeit der Umsetzung der Rechtschreibreform entdeckt man, wenn man sich der sogenannten "Wesentlichkeitsdoktrin" zuwendet. Sie wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt und ist heute weitgehend anerkannt. Danach erfordern staatliche Entscheidungen, die wichtige Lebensbereiche betreffen, eine Regelung durch das am stärksten demokratisch legitimierte Staatsorgan, den Gesetzgeber. Nur so kann die Mitwirkung der Öffentlichkeit in für sie bedeutsamen Fragen, die noch nicht einmal unbedingt in den Bereich spezieller Grundrechte fallen müssen, gewahrt werden. Wie oben gezeigt wird die Rechtschreibreform erhebliche Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben. Da die Art und Weise der Rechtschreibung zu den bedeutsamsten Bereichen des Alltagslebens gehört, wäre somit nach der Wesentlichkeitsdoktrin eine Rechtschreibreform nur bei Wahrung der relativen Transparenz eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens möglich gewesen (so auch Kopke, in: JZ 1995, S.874 (878)). Das Ausmaß der öffentlichen Entrüstung, die der Reform und den Reformern im letzten Jahr entgegenschlug, mag schließlich als Indiz für die Richtigkeit dieses Ergebnisses dienen. Demzufolge verstieß die Umsetzung der Rechtschreibreform sowohl gegen den Vorbehalt des Gesetzes (die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) als auch gegen die - letztlich daraus im Zusammenspiel mit dem Demokratieprinzip abgeleitete - Wesentlichkeitsdoktrin und war somit verfassungswidrig. Erforderlich wären - vorbehaltlich der nicht unbedingt sichergestellten (s.o.) materiellen Verfassungsmäßigkeit der Reform - 16 Schulgesetze gewesen, in denen die Neuerung der Rechtschreibung als "Groblernziel" für die Schulen vorzusehen gewesen wäre. Ob es dazu angesichts des bisherigen Verlaufes der öffentlichen Debatte noch kommen wird, erscheint ziemlich unsicher, was angesichts der überwiegenden Anzahl vernünftiger Neuerungen, die die Reform mit sich brächte, bedauerlich ist. Im schlimmsten Fall bleibt es bei der bisherigen Art und Weise der Umsetzung - und einer Spaltung der Gesellschaft in Befürworter und Gegner. Deutschland wird zum Babelland. #Pinsel gadget29:pinsel/an rechts Eine kleine Anmerkung zum Schluss: Der vorstehende Artikel wurde (allerdings ohne jede Gewährleistung) übrigens unter Anwendung der neuen Rechtschreibung verfasst.