#Titel Forum / Leserbriefe / Karl-Heinz Bader 03.11. #Logo gadget27:Pinsel/AG.Leserbrief #Font topaz 8 #C31 HAM@kds.zer.sub.org(Karl-Heinz Bader) Herausgeber HannoverschesAmigaMagazin #C21 Hannover, den 3. November 1996 #Y+5 #Font Losse 16 #C31 Moin , Moin allerseits , #Font topaz 8 #C10 Moin Kalle ! #C21 was gibt es neues ? Nicht viel ! Mein Enkel Benjamin ist inzwischen über sieben Monate alt und sitzt gern am Computer und hilft mir beim Texte schreiben...das sieht dann so aus fvfmkvkkfm ,ojcdjjflnklvguacalöscsllcdcnndccoj gut ich bin leider unfähig, sowas richtig zu sortieren, und so muß ich gezwungenermassen selber tippen. #C10 Ach. Laß Benjamin nur machen. In meinen Augen sieht das aus wie ein potentieller Artikel fürs "Gadget" :) #C21 Lieblingsthema ist zur Zeit das Lohnfortzahlungsgesetz ! Alles, was ich dazu schreibe, wird natürlich von Wurzelsepp abgeschmettert. Aber trotzdem! #C10 Bin ich wirklich so schlimm ? Gut. #C21 Durch jahrelange ( seit 1982 ) Unfähigkeit der Bundesregierung, irgendwie den Arbeitsmarkt in die richtigen Bahnen zu lenken und die Arbeitslosigkeit erheblich zu senken, werden nun Maßnahmen ergriffen, kranken Menschen die Existenz zu gefährden. Nicht allen, nein nur denjenigen, die bei normalen Bedingungen gerade so über die Runden kommen und denen 20% Lohnabzug bestimmt sehr schmerzen werden. Der Bundeskanzler meint dazu, Tarifverträge sollen nicht angegriffen werden, der Arbeitgeberverband NRW klagt beim Arbeitsgericht auf die Einhaltung des Gesetzes. Was sollen die Richter da entscheiden ? Sind alle Tarifverträge wertlos ? Wenn es so kommen sollte, dann wird es wahrscheinlich bald keine Gewerkschaften mehr geben. ;-( Sagen die Richter aber, die Tarifverträge sind bindend, so müßte jeder an unserer Gesetzgebung zweifeln. #C10 Ähm. Die Sache ist die - das Gesetz gilt da, wo Tarifverträge keine Regelung vorsehen. Das funktioniert wie bei einem Kauf: wenn der Verkäufer sich mit Dir entweder individuell oder über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine bestimmte Garantiezeit einigt, dann hast Du für die vereinbarte Dauer die Möglichkeit, eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Regelt Ihr das jedoch nicht (was etwa beim Kauf in einem Kiosk oder bei privaten Gebrauchtkäufen immer der Fall sein dürfte), dann greift subsidiär die gesetzliche Regelung, die sechs Monate vorsieht. Genauso ist das mit dem Lohnfortzahlungsgesetz. Schreiben die Tarifparteien in den Tarifvertrag, daß 100%ige Lohnfortzahlung gelten soll, so gilt dies nach wie vor. (Deshalb auch das von Dir erwähnte Kanzlerwort.) Steht in den Tarifverträgen nichts zur Lohnfortzahlung, so galt und gilt die gesetzliche Regelung. Arbeitnehmer, die nach solchen Tarifverträgen bezahlt werden, haben nun das Pech, daß sich die gesetzliche Regelung zu ihren Ungunsten geändert hat. Da haben die Gewerkschaften schlichtweg gepennt. Das eigentliche Problem sind Tarifverträge, in denen Formulierungen stehen wie "Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen." Dies kann nämlich einmal deklaratorisch gemeint sein, wäre also nach dem Motto "Wir legen uns nicht fest und machen mit, was im Gesetz steht." abgefaßt, was dazu führen würde, daß Arbeitnehmer, für die solche Tarifverträge gelten, mit einer Kürzung der Lohnfortzahlung zu leben hätten. Zum anderen kann es aber auch konstitutiv gemeint gewesen sein, sprich: die Tarifverträge sollten bezüglich der Lohnfortzahlung die Regelungen enthalten, die zu diesem Zeitpunkt auch das Gesetz enthielt. Das wäre aber jeweils die 100%ige Lohnfortzahlung gewesen, so daß eine Kürzung durch die Arbeitgeber den Bruch bestehender Tarifverträge dargestellt hätte. Die Unterscheidung zwischen deklaratorischer und konstitutiver Wirkung ist eine knifflige juristische Frage, da es hier darauf ankommt, den objektivierbaren Willen der Tarifparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (!) zu ermitteln. Im Endeffekt wird in Zukunft die Lohnfortzahlung wohl ausschließlich in den Tarifverträgen (und zwar auf einem Level von 100%) geregelt werden. Im Gegenzug werden wohl die Gewerkschaften an anderer Stelle Zugeständnisse an die Arbeitgeberseite machen (müssen). Das Gesetz hatte, so denn diese Spekulationen zutreffen sollten, mithin eher symbolischen Wert, sollte zum einen die Handlungsbereitschaft der Koalition beweisen und zum anderen den Arbeitgebern bei ihrer Verhandlungsführung einen neuen Trumpf in die Hand geben. #C21 IMHO ist es nicht in Ordnung, daß so ein Gesetz mit Kanzlermehrheit beschlossen werden kann. #C10 Na ja, besser so, als wenn noch Abgeordnete der Opposition dafür gestimmt hätten :) #C21 Und das Problem bleibt - das heißt die Arbeitslosigkeit ! Durch dieses Gesetz wird doch gar nichts erreicht. Nur daß eventuell die Unternehmer mehr Gewinn erzielen. Eventuell deshalb, weil meiner Meinung nach die Arbeitsunfälle zunehmen werden und die Arbeitgeber dann auch höhere Abgaben an die Berufsgenossenschaften zu zahlen haben. Ausserdem werden kranke Leute andere anstecken und ein Betrieb mit überwiegend kranken Leuten wird bestimmt nicht effektiv arbeiten können. #C10 Die werden dann halt entlassen... #C21 Dies ist nur mein unmaßgebliche, persönliche Meinung... Natürlich weiß ich nicht, was die Bundesregierung damit bezwecken will :-). Wer aber weiß das ? #C10 Gut gesprochen. #C21 Eine schöne, gute Nacht noch... #C10 Ha. Die wird heute lange. Die Vereinigten Staaten wählen - eine Riesengaudi. Da morgen fast alle Vorlesungen ausfallen, werde ich mir das auch mal antun. Mein Geheimtip auf den Job im Weißen Haus ist immer noch Mickey Maus. #C21 wünscht Kalle #Y-10 #Pinsel Gadget27:Pinsel/KB rechts