#Titel Forum / Leserbriefe / Karl-Heinz Bader 25.08. #Logo gadget26:Pinsel/AG.Leserbrief #Font topaz 8 #C31 HAM@casa.mcnet.de (Karl-Heinz Bader) Herausgeber HannoverschesAmigaMagazin #C21 Hannover, den 25. August 1996 #Font Losse 16 #C31 Moin , Moin allerseits , #Font topaz 8 #C10 Moin Kalle ! Ja, wer seinen Leserbrief selbst layoutet, darf auch große Fonts benutzen :) #C21 im Moment, wo ich diese Zeilen tippe, rückt die CeBIT HOME immer näher... Was für ein Name. :-) Centrum für BUERO Information und Telekommunikation fürs HEIM Sollte das nicht besser CeHIT heissen? #C10 Und da man Zentrum ja mit "Z" schreibt, müßte es ganz korrekt ZeHIT heißen. #C21 Aber egal, es erfolgt auf dem Messegelände eine Aufsplittung in mehrere Teile, was mich zugegebenermaßen etwas verwirrt. Die normale Messe und dann noch Veranstaltungen auf dem Gelände, die alle ihren extra Preis fordern. Veranstaltungen der großen Radio- und Fernsehsender, Lasershows, Illuminationen und noch ein Konzert. #C10 Hm. Klingt irgendwie wie eine gewaltige Show ohne große Substanz... #C21 Die Messe AG empfiehlt das Superticket :), was auch sonst, aber ob das nun das richtige auch für mich ist, weiß der Geier. Nun weiß ich noch nicht, ob ich mir die Messe überhaupt antue. :) #C10 Nachdem ich heute mal meine (bzw. eben Deine) Mails gelesen habe würde ich auf "ja" tippen. #C21 Wir werden es lesen... #C10 In diesem "Gadget". #C21 Nun denn, ich möchte mal eine Diskussion auf die Disk bringen, die IMHO klar ist, aber vielleicht werde ich ja doch eines besseren belehrt. Wie ist das eigentlich mit dem Copyright ? Unter den Texten wird gerne ein © by XX geschrieben, was ich persönlich auch akzeptiere - aber im normalen (Rechts)Leben ist das doch wohl eigent- lich gegenstandslos, solange das nicht irgendwie durch einen Notar oder was auch immer beglaubigt ist. Wer meint, die genaue Rechtslage zu kennen ? #C10 Also denn. Ich hatte ja Frank mal vor geraumer Zeit versprochen, mich in das Gebiet der Urheberrechtes ein wenig einzulesen. Um ehrlich zu sein, bin ich noch nicht sehr weit gekommen. Ich verschaffe mir derzeit einen groben Überblick über das Urheberrecht im allgemeinen und werde mich dann mit dem Urheberrecht im EDV-Sektor genauer auseinandersetzen. Sobald ich damit fertig bin, gibt's natürlich auch einen entsprechenden "Gadget"-Artikel. Bis dahin nur so viel - und unter äußerstem Vorbehalt (wer es anders/besser weiß, soll sich bitte melden): Das "Copyright" hat im deutschen Urheberrecht überhaupt nichts zu sagen, es kann lediglich als Indiz für die konkludente Einschränkung gewisser Nutzungsrechte herangezogen werden. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen dem Urheberrecht: Dieses liegt beim Schöpfer eines Werkes und kann von ihm - da es ähnlich wie ein Namensrecht persönlichkeitsrechtliche Momente aufweist - nicht übertragen werden, d.h. das Urheberrecht an einem Werk liegt IMMER beim Urheber. Er kann auch nicht darauf verzichten. Entscheidend für die Urheberschaft ist jedoch das Vorliegen eines WERKES. Und das ist nicht schon jeder sinnlich wahrnehmbare Output. Es erfordert vielmehr "einen geistigen Inhalt, eine Ausdrucksform und Individualität" (Zitat aus Hubmann/Rehbinder: "Urheber- und Verlagsrecht"). Das wiederum bedeutet, daß manche Dinge nicht urheberrechtlich geschützt sind, auch wenn ein "(c)"-Vermerk darunter steht (auf den es ja - s.o. - auch überhaupt nicht ankommt). So wird vertreten, daß einfache Briefe (und damit auch deren Internet-Geschwister: Mails und Postings) kein "Werk" im Sinne des Urheberrechtes darstellten. Für sie käme jedoch eventuell ein Schutz aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Frage. Nutzungsrecht: Genau wie ich jemandem erlauben kann, mit meinem Namen Schindluder zu treiben (bei Prominenten etwa zu Werbezwecken), kann ich jemandem Nutzungsrechte an meinem Werk einräumen. Das reicht von einfachen bis zu äußerst umfassenden Nutzungsrechten, welche denjenigen, dem sie eingeräumt werden, dazu ermächtigen, selbst wieder Nutzungsrechte an meinem Werk weiterzugeben - ohne meine Zustimmung im Einzelfall. Die wahre "PublicDomain"-Software dürfte damit in Deutschland so zu behandeln sein, als habe der Programmierer auf sämtliche Nutzungsrechte (NICHT das Urheberrecht) verzichtet - jeder, der das Programm besitzt, kann es also nach eigenem Gusto nutzen, auch kommerziell. Und "Freeware" wird so zu verstehen sein, daß der Programmierer nicht auf sämtliche Nutzungsrechte verzichtet hat. In der Regel gestattet er keine kommerzielle Nutzung und räumt auch nichtkommerzielle Nutzung nur in einem gewissen Rahmen ein (so ist bei Freeware in der Regel die Veränderung des Programmes untersagt, etc.). Ich hoffe, das reicht fürs erste. Wie geschrieben: mehr im Laufe des nächsten Jahres :) oder von Leserseite... Ach ja: beglaubigt werden muß da nichts. Das Urheberrecht entsteht kraft Schöpfungsakt. Und die Einräumung von Nutzungsrechten auf ganz normalen privatrechtlichen Wege - ebenfalls ohne irgendeine Beglaubigung. #C21 Persönlich habe ich schon im deutschen Zeitschriftenmarkt Sachen erlebt, die doch zu denken geben. Texte werden etwas geändert - neue Bilder dazu gebracht und was in der Zeitschrift ZY stand, steht Wochen später leicht geändert in der Zeitschrift XZ. #C10 Ich denke ebenfalls, daß gerade im kommerziellen Sektor enorm viel Schindluder mit dem Urheberrecht getrieben wird. Aber auch hier gilt der alte Spruch: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich die Urheberrechts- oder Nutzungsrechtsinhaber nicht darum kümmern, haben sie halt Pech gehabt. Und die Staatsanwälte haben auch sicherlich genug zu tun, als daß sie den strafrechtlichen Bestimmungen des Urheberrechts bei einer sicherlich schwierigen Beweislage und verhältnismäßig niedrigem Unwertgehalt in jedem auch noch so unbedeutenden Falle von sich aus Geltung verschaffen würden... #C21 Anderes Thema : In meiner Tageszeitung war in den letzten Tagen mal eine Werbungs-Beilage vom ESC*M. Die sind ja IMHO in Konkurs gegangen. #C10 Nicht nur Deiner bescheidenen Meinung nach... :) #C21 Nun lebt ESC*M 2001 Computersysteme GmbH. Aus der Beilage ist zu entnehmen, daß irgendwie I*M dahintersteckt. Da haben die ja ziemlich schnell was gemanagt. :) #C10 Be quick or be dead. Ein weiterer alter Spruch. Und ebenfalls wahr. #C21 Was man von der VISCorp GmbH nicht behaupten kann... ;-( #C10 Ich finde das faszinierend. Wer gedacht hatte, mit der Commodore-Übernahme durch Escom sei bereits der Höhepunkt des Absurden erreicht, sah sich doch ziemlich getäuscht. Es geht noch wilder :) #C21 Grüße an alle von Kalle #Pinsel Gadget26:Pinsel/KB rechts #C10 Jau, mach's mal gut ! #C21 > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > > #Seitenende Antwort an Frank Hallo Frank, gut, alles klar ! Ist doch gach kaan Thema ! Gehen wir nach Atze ? Du kennst Atze nicht ? Ich eigentlich auch nicht :), aber das ist so ein Spruch von Siggi und Raaner (Radio ffn). Die beiden sind so Originale in Hannover ! Die beiden sprechen so einen Lindener, Rick- linger Dialekt und die beiden haben sogar Fans :), die das gerne hören. Linden und Ricklingen sind zwei Stadtteile in Hannover, so mehr die Arbeitergegenden. 'Atze' ist eben die Kneipe, wo die beiden verkehren und sich dieses alkoholische Zeug reintun. Die beiden gibt es auch auf Audio-CD und da kann man denn die Sprüche hören. Und bei der Frage 'Gehen wir nach Atze' sind die beiden immer einer Meinung. :) ' is doch gach kaan Thema ' #C10 Also ich würde ja eher Gertrud vorschlagen. Am sein tun. #C21 Was war da noch ? Einen trinken gehen... neutraler Ort ? Was ist neutral? Hannover- Messegelände....grins :-)) Wohl doch nicht so ! Bei Trinken wird wohl meist Alkohol gemeint und das ist nun überhaupt nicht meine Sache ! Und da wir bislang nur über das Gadget verkehren und die Ausgaben ziemlich weit auseinander liegen, ist es ziemlich aussichtslos, da einen Platz zu finden. Oder ? #C10 Hm. War das jetzt eine versteckte Kritik am Erscheinungsrhythmus dieser Publikation.... ? :) #C21 Schreib mir mal nach Hannover - garantierte Antwort. *Merianweg 40 30655 Hannover* Alles Gute, Kalle #Y-10 #Pinsel Gadget26:Pinsel/KB rechts #C10 Zweimal der "Kalle"-Pinsel ? Na ja. Wollen mal nicht so sein....